Hallo @wasserfee,
und Danke für den Link...
Ich drösel mal die 3 Positionen des Firmenwagenzuschusses auf:
Lohnart Kennz. Anzahl Betrag
/425 PKW-Wert gw.Vorteil LSG 385,00 €
/426 PKW-KM gw.Vorteil LSG 15,00 239,70 €
/428 PKWpau.AG gw.Anteil G 15,00 153,00 €
Macht zusammen 777,70 €
Vielleicht weiß da ja jemand wo, der 1% Betrag "versteckt" ist....
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
/425 dürften die 1% geldwerter Vorteil auf den Brutto-Preis (abgerundet auf volle 100 Euro) des Fahrzeugs sein = also PKW-Bruttowert.
Die beiden anderen Zahlen sind komplizierter, sie dürften sich aber auf die Nutzung und die Fahrt zur ersten Betriebsstätte beziehen.
VG Susi
Hallo,
Aus besagtem monatl. Gesamtbrutto (6404,29) wird zunächst ein gesetzl. Netto ( 4160,16) ermittelt (Abzug von Lohnsteuern EZ7Lfd; Solidarzuschlag EZ/ lfd.; Rentenversicherung EZ/ lfd.; Arbeitslosenversicherung EZ/ lfd)
Von diesem gesetzl. Netto gehen dann weitere Beträge zu (Ag-Zuschlag Krankenvers.) und eben ab zB. Krankenvers.; Pensionskasse, vermögensb. Leistungen und die kompletten Firmenwagenzuschusse...
Damit sind vom gesetzlichen Netto noch der AG-Zuschlag der Krankenversicherung ab.
Und der Rest müsste das Netto sein.
Pensionskasse ist meines Erachtens freiwillig (könnte über zus. Altersvorsorge geltend gemacht werden).
Vermögensbildende Leistung - AG-Anteil oder wird es nur vom AG überwiesen?
Firmenwagenzuschüsse bleiben.
Und die Frage mit der 1 %-Regelung hat dir Susi ja schon beantwortet.
Sophie
Hallo,
Vermögensbildende Leistun;g Zuschuss vom AG: 26,59 (Bruttozuschuss)
Am Ende (nach Versteuerung) und nach dem sog. gesetzl. Netto werden 40,- € auf ein Konto einer Bausparkasse überwiesen...
Habe mir in Sachen Entgeltabrechnung "auslesen" Hilfe bei der für mich zuständigen Kollegin für Entgeltfragen in meiner Firma gesucht.
Werde Ihr mal eine Abrechnung zumailen und diverse Punkte hinterfragen.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Das Kind hat auch bei einem unbefristeten Titel die volle Darlegungs- und Beweislast für den Fortbestand seines Unterhaltsanspruchs nach Eintritt der Volljährigkeit! BGH XII ZB 422/15. Das Kind muss dem Vater seinen Bedarf und eine Berechnung der Haftungsanteile beider Elternteile vorlegen und nicht umgekehrt. Dabei hat es ordnungsgemäße Auskünfte über sich selbst und über die Einkommensverhältnisse der Mutter zu erteilen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskünfte ist jeweils durch Unterschrift zu bestätigen. Dann kann der Vater seinen Haftungsanteil überprüfen.
Auf diese Rechtslage würde ich zum jetzigen Zeitpunkt aber überhaupt nicht hinweisen, sondern einzig und allein das Anwaltsschreiben wegen Mangel der Vollmacht gemäß § 174 BGB zurückweisen.
Die nächste Post geht dann direkt an die volljährige Tochter. Wohl besser vom Anwalt.
Wie steht es eigentlich mit der Kontoverbindung der Tochter?
Hallo @egalo & @all,
Von der Tochter habe ich seit meinem Schreiben nichts mehr gehört. Absolut keine Reaktion; also auch keine Kontoverbindung
Beide Schreiben - sowohl das an die KM wie auch das an die Tochter - wurden fast zeitgleich per Einschreiben Rückschein zugesendet.
In beiden Schreiben hatte ich Infos mit Fristsetzung zum 31.12.2017 eingefordert bzw. erbeten (Tochter).
Nur so am Rande: Auch in der Auskunftsklage gibt es noch nichts Neues.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ich habe nicht alle Details auf dem Schirm.
Hat die Tochter überhaupt Unterhalt konkret von Dir gefordert? Wenn ja, über einen Anwalt? Dann würde ich dem Anwalt mitteilen, dass kein Unterhalt überwiesen werden kann, da Du keine Angabe zum Konto hast. Ggf. auch darauf hinweisen, dass bestimmte Unterlagen fehlen.
Bei der Auskunftsklage bin ich pessimistisch.
VG Susi
Kakadu wird seit 15 Jahren von Anwälten vera..... Die momentane nennt er
Wadenbeißerin= RÄttin.
Das Anwaltsschreiben ohne Vollmacht und die nicht ordnungsgemäß gelieferten Auskünfte sind Teil dieser Vera.......
Nun gilt es dies alles im Rahmen der Abänderung der unbefristeten Urkunde endgültig zu beenden und die Anwältin zu einem harmlosen Mäuschen zu machen.
Ihr einseitiges Rechtsgeschäft ist gemäß § 174 BGB zurückzuweisen. Alles im Original zurück, Zustellung durch Gerichtsvollzieher. :note:
Selbstverständlich nicht ohne sich die Dokumente vorher sauber zu kopieren.
Wollen wir doch mal sehen, was dann kommt... Wetten, dass sie schon mal etwas brav wird? Der Höhepunkt ist erreicht, wenn die Anwältin dem Vater im Gerichtssaal das Zeugnis der Tochter übergeben muss. Und danach kommt dann auch noch § 243 FamFG.
Und so ganz nebenbei - aber nicht unbeabsichtigt - macht die Tochter eine wichtige Erfahrung, die ihr gesamtes Leben begleiten wird: Man hat nicht nur Rechte, man hat auch Pflichten.
Bei der Auskunftsklage bin ich pessimistisch.
Welche Auskunftsklage? Der Vater hat das doch gar nicht nötig.
Hallo @all,
Das die RÄttin ohne (gültige Legitimation handelt(e) ist ja nicht das erste mal.
Schon vor mehreren Jahren legte Sie als Legitimation eine veraltete Mandatsüberlassung (Vollmacht) zu Legitimierung Ihres Schreibens vor: Ich wurde in 06/2014 zur Einkomensoffenlegung aufgefordert und man legte diesem Schreiben eine Vollmacht der KM von 07/2012 bei)
Damals hatte ich dann - ohne zunächst auf den Inhalt des Schreibens einzugehen- auf die veraltete Legitmation hingewiesen, mit dem Hinweis, ob man sich in Ihrem Hause mit Hilfe veralteter Vollmachten die Aufträge selbst "rekrutiert"...
Wie formuliert man denn so eine Zurückweisung? Jemand eine Idee?
Meine Vorstellung (reicht das?):
Sehr geehrte Fr. RÄttin
hiermit weise ich Ihren Schriftsatz vom XXX wegen fehlender Legitimation gemäß § 174 BGB zurück.
MfG XYZ
PS: Hatte mich hier mal bei einem ortsansässigen Gerichtsvollzieher über den Ablauf der Zustellung informiert. Das überbringen der Nachricht dauert bis zu 8 Tagen und kostet um die 10,- € (nur mal so am Rande...)
@egalo
Das mit der Auskunftsklage war ja nur so ein Querverweis. Wie Du (Ihr) ja weißt (wisst) habe ich die Klage ja laufen lassen.
PS: da die derzeit noch 17 jährige Tochter nicht auf mein (Ein-)Schreiben reagiert hat:
Meint Ihr, es macht Sinn dieses Schreiben nochmals per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen?
Oder zumindest auf diesem Wege nochmal die Kontonumer abzufragen?
Kann die KM(!) dies mit Hinweis auf fehlende Volljährigkeit ablehnen/ verhindern oder ähnliches?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Moin,
PS: da die derzeit noch 17 jährige Tochter nicht auf mein (Ein-)Schreiben reagiert hat:
Meint Ihr, es macht Sinn dieses Schreiben nochmals per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen?
Oder zumindest auf diesem Wege nochmal die Kontonumer abzufragen?
Kann die KM(!) dies mit Hinweis auf fehlende Volljährigkeit ablehnen/ verhindern oder ähnliches?
die KM kann.
Warte doch ab und lass die Forderung doch erst einmal beziffert werden. Nicht du musst tätig werden,sondern Tochter. Ab Volljährigkeit wird ja anderer Anwalt tätig werden.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Wie formuliert man denn so eine Zurückweisung? Jemand eine Idee?
Wo ist der von der Insel?
Das überbringen der Nachricht dauert bis zu 8 Tagen und kostet um die 10,- € (nur mal so am Rande...)
Einschreiben/Rückschein kostet auch schon fast soviel. Aber es beweist lediglich den Zugang des Umschlages!
Das mit der Auskunftsklage war ja nur so ein Querverweis. Wie Du (Ihr) ja weißt (wisst) habe ich die Klage ja laufen lassen.
Aber die Auskunftssache 1686 BGB wurde im Forum doch längst abgehakt. Hier geht es jetzt nur noch um ordnungsgemäße Auskünfte unterhaltsrechtlicher Natur, die die Tochter aufgrund bestehender Darlegungs- und Beweislast beizubringen hat. Und auf Verlangen muss sie auch das Zeugnis vorlegen. 😉
da die derzeit noch 17 jährige Tochter nicht auf mein (Ein-)Schreiben reagiert hat:
Meint Ihr, es macht Sinn dieses Schreiben nochmals per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen?
Oder zumindest auf diesem Wege nochmal die Kontonumer abzufragen?
Dieses Thema hatten wir schon vor Monaten (im anderen Thread).
Das Schreiben an die Minderjährige hätte mit ganz normaler Post gesendet werden sollen, denn es ist sowieso nicht rechtswirksam. 🙂
Die wirklich wichtige Post bekommt sie kurz nach Eintritt der Volljährigkeit vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Da muss dann aber alles drin sein, wirklich alles (wasserfest) und mit Fristsetzung! Und darüber hinaus wird zusätzlich deutlichst darauf hingeweisen, dass ein gerichtlicher Abänderungsantrag (auf vollständigen Entfall der Unterhaltspflicht) deinerseits schon allein dann erfolgen wird, wenn das Zeugnis nicht vorgelegt wird. :note:
Und ja, die jetzige Anwältin wird die Tochter nach Eintritt der Volljährigkeit weiter vertreten. Und das ist auch gut so. 😉
Steuerklasse 4
War das mit der Ehe vorher bekannt?
War das mit der Ehe vorher bekannt?
:question: ja klar...
wie soll ich sagen. Die KM hat ein paar Jahre nach unserer Trennung Ihren jetzigen Ehemann geheiratet. Dürfte so um 2013/02014 gewesen sein (so genau habe ich das nicht auf dem Schirm und soo groß war da auch mein Interresse an dem "Privatleben" der KM nicht...
Kenntnis davon habe ich durch den Umstand erlangt, dass die KM einen Doppelnamen (Familiennamen) trägt (---> Rechtsanwaltsschreiben an mich)
Ist das irgendwie von Bedeutung?
Das Schreiben an die Minderjährige hätte mit ganz normaler Post gesendet werden sollen, denn es ist sowieso nicht rechtswirksam. 🙂
Die wirklich wichtige Post bekommt sie kurz nach Eintritt der Volljährigkeit vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Da muss dann aber alles drin sein, wirklich alles (wasserfest) und mit Fristsetzung! Und darüber hinaus wird zusätzlich deutlichst darauf hingeweisen, dass ein gerichtlicher Abänderungsantrag (auf vollständigen Entfall der Unterhaltspflicht) deinerseits schon allein dann erfolgen wird, wenn das Zeugnis nicht vorgelegt wird. :note:
Und ja, die jetzige Anwältin wird die Tochter nach Eintritt der Volljährigkeit weiter vertreten. Und das ist auch gut so. 😉
Na dann ist es ja gut (Schreiben an Töchting). Hatte es halt per Einschreiben mit Rückschein verschickt
Das andere wird aktuell auf den Weg gebracht. Der Termin mit einem RA steht.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich hatte hier im Forum nie gelesen, dass sie verheiratet ist. Das kann schon von Bedeutung sein. Kannst du in etwa einschätzen, über welches Einkommen der verfügt?
Vielleicht ist das ja der Grund warum der letzte Einkommensteuerbescheid fehlt. 😉
mmhmmm...
Ich hatte hier im Forum nie gelesen, dass sie verheiratet ist. Das kann schon von Bedeutung sein. Kannst du in etwa einschätzen, über welches Einkommen der verfügt?
Vielleicht ist das ja der Grund warum der letzte Einkommensteuerbescheid fehlt. 😉
... also dass mit der Ehe kann schon sein, dass ich das nie erwähnt hatte, schien (mir) irgendwie nicht wichtig.
Zum Einkommen der KM siehe ein paar Beiträge weiter oben (seit gestern).
Hatte Dich @egalo übrigens mal "voll b.." angeschrieben...
Das mit dem fehlenden Steuerbescheid sehe ich übrigens genauso...
Edith: Sein Einkommen kann/ könnte ich nur schätzen... er ist sowas wie Abteilungsleiter(Chef einer Filiale) eines Brexitansässigen Autoglasunternehmens
Und ja, die jetzige Anwältin wird die Tochter nach Eintritt der Volljährigkeit weiter vertreten. Und das ist auch gut so. 😉
Also zumindest im aktuelle Anschreiben schließt die RÄttin eine Vertetung der Tochter XX explizit und ausdrücklich aus...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Was die Mama verdient, dass weiß ich doch.
Jetzt geht es mir aber um ihren Ehemann. 😉
Wollte es gerade korigieren (da zu spät gelesen)
Also da kann/ könnte ich nur schätzen/ vermuten...
Er ist (war?) Filialleiter eines Brexitansässigen Autoglasunternehmens (Autoglasreparaturen)
Edith: Habe gerade mal gegoogelt: Mittlerweile Filialgebietsleiter
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo @all,
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Wie formuliert man denn so eine Zurückweisung? Jemand eine Idee?
Meine Vorstellung (reicht das?):Sehr geehrte Fr. RÄttin
hiermit weise ich Ihren Schriftsatz vom XXX wegen fehlender Legitimation gemäß § 174 BGB zurück.
MfG XYZ
[...]
ich habe mich mal "en detail" selbst zitiert... in der Hoffnung, da etwas Schützenhilfe (Schreibhilfe) von Euch zu bekommen...
Bei Herrn Gockel ist es schwierig, was zu finden (zumindest ich tue mich damit schwer). Die SuFu spuckt nur(?) Hilfetexte bei "Kündigungsschreiben" aus.
Siehe zB. Sowas: https://www.hensche.de/Zurueckweisung_Kuendigung_fehlende_Vollmacht_Musterschreiben_Zurueckweisung_einer_Kuendigung_wegen_fehlender_Vollmachtsurkunde.html
Keine Ahnung, ob solche Schriftsätze so ohne weiteres umgetextet werden können
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ein Schriftsatz ist kein Rechtsgeschäft. Daher kann man ihn nicht zurückweisen.
Zurückweisen könnte man z.B. eine Aufforderung.
Der Link ist gar nicht so übel. Es müsste der Sachverhalt im ersten Satz angepasst und der letzte Satz idR gestrichen werden.
Gruss von der Insel
