Unterhalt ab 18 pri...
 
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Unterhalt ab 18 privilegiert volljährig

 
(@tutima)
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Hallo, 

Wie ich hier...

https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/nachweis-ku-vereinbarung-kv-mit-km-ohne-ja-kurze-dringende-frage/#post-410909

...schonmal beschrieben hatte, steht die Volljährigkeit meiner Tochter im kommenden Monat bevor.

Bislang habe ich brav an die KM den KU überwiesen, JA und Titel konnte ich dadurch vermeiden.

Kurz vor einem bevorstehenden Gespräch mit meiner Tochter kam von ihr eine E-Mail, dass sich mit Eintritt ihrer Volljährigkeit die Grundlagen zur Berechnung des Unterhalts ändern. Vermutlich aufgrund der unendlichen Güte und Weisheit ihrer Mutter. Gut so, erspart es mir doch, das Thema aufs Tablett zu bringen.

Mein Verhältnis zur Tochter ist top. Zur KM eher nicht, hier fehlen mir die Voraussetzungen für ein sachliches Gespräch. Andererseits möchte ich das Thema aber auch vernünftig und ohne unnötige Streitereien geschweige denn gerichtliche Auseinandersetzungen angehen.

Meine Tochter ist privilegiert volljährig (Abi im kommenden Jahr, wohnt bei ihrer Mutter) ohne eigene Einkünfte / eigenes Vermögen.

Mein Netto Gehalt liegt bei unbereinigten 2040€ bei einer 35h-Woche.

Das Gehalt der KM kann ich zur Zeit nur schätzen, ca. 3300€ / 40h

Beide ledig, weitere Unterhaltsberechtigte gibt es nicht

Zuständiges OLG ist das Kammergericht Berlin

Zur Vorbereitung der "Verhandlungen" brauche ich noch ein paar erste Infos (es steht die Überlegung an, ob ggf. das JA bei der Berechnung unterstützen sollte):

1. Welcher Eigenbedarf wird bei der Quotelung zugrunde gelegt? Ein Mangelfall besteht ja wohl nicht, beide Elternteile leistungsfähig, also der angemessene? Oder der notwendige, da privilegiert volljährig?

2. Muss ich mit der Anrechnung eines fiktives Einkommens rechnen aufgrund meiner 35h-Woche?

3. Wie sieht es bei Sonderbedarf und Mehrbedarf aus, wie werden solche Ausgaben gequotelt?

Gruß, Tutima


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2026 20:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tutima,
spricht was dagegen, mit Tochter über ihre Vorstellungen und Deiner etwaigen finanziellen Unterstützung dabei zu sprechen? Das wäre der einfachste Weg, insbesondere wenn ihr beide eine vernünftige Einigung findet. Wie sie das mit KM regelt ist nicht Dein Problem (KM hat ab Volljährigkeit auch nichts mehr zu melden/fordern in Sachen KU).

Meines Wissens liegt der Eigenbedarf derzeit bei 1.750,- ... nach Bereinigung Deines Einkommens bliebe hier nicht viel für KU; zumal KM ca. das 1,5-fache verdient.

Fiktives Einkommen kann nur ein Gericht festlegen.

Sonder- und Mehrbedarf wird gequotelt, glaube ich.
Ich hatte mit meinen Söhnen damals die Vereinbarung, dass ich diesen zahle, wenn´s mir möglich ist...der eine machte Bedarf geltend, der andere finanzierte dies durch Ferienjobs (was ich persönlich als positive Eigenverantwortung schätze).

Grüßung
Marco

 


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2026 09:58
(@tutima)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marco,

gegen ein Gespräch gibt es nichts einzuwenden, das findet am Sonntag ohnehin statt (wovon meine Tochter allerdings noch nichts wusste). Vorher kam halt jetzt die E-Mail.

Nett geschrieben, aber dem Inhalt nach von der KM "diktiert", so meine Vermutung. Ansätze wie "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" und "können wir das ganz einfach nach der Düsseldorfer Tabelle (...) ausrechnen" entspringen zumindest höchstwahrscheinlich nicht der Gedankenwelt der jungen Dame. Das ist für mich auch ok, das Tochter-Mutter-Verhältnis ist gut und Mama ist für Tochter eine Vertrauensperson, an die sie sich eben richtet. Klar, die KM hat ab Volljährigkeit nichts mehr zu fordern, aaaber...

Auf jeden Fall will ich mich nicht zu höheren Zahlungen verpflichten als nötig und für eine realistische Berechnung des KUs benötige ich die entsprechenden Infos.

Gruß, Christoph


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2026 21:14
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Christoph,

Geschrieben von: @tutima

Auf jeden Fall will ich mich nicht zu höheren Zahlungen verpflichten als nötig und für eine realistische Berechnung des KUs benötige ich die entsprechenden Infos.

Mal 'ne Überschlagsrechnung - d.h. "nur" eine erste Einschätzung, wohin die Reise ungefähr gehen dürfte.

Eure Einkommen sind also 2040 Euro und 3300 Euro. Ich bereinige beide Einkommen mal pauschal um 5%, dann bleiben 1938 Euro bei dir und 3135 Euro bei ihr, zusammen 5073 Euro. Das ist Düsseldorfer Tabelle Zeile 9, Unterhaltsbedarf des Kindes somit 1061 Euro, nach Abzug von 259 Euro Kindergeld bleiben 802 Euro an den Eltern hängen.

Für die Aufteilung dieses Betrags ziehe ich von den bereinigten Einkommen den notwendigen Selbst­behalt i.H.v. 1450 Euro ab, dann bleiben 488 Euro bei dir und 1685 Euro bei ihr. In Summe sind das 2173 Euro, dein Anteil beträgt daher "488 geteilt durch 2173", das sind ca. 22,45% von 802 Euro. Deine Unterhaltszahlung beträgt somit 180 Euro.

Nur nachrichtlich, da nicht dein Problem: Bei der Mutter wären es dementsprechend 622 Euro. Allerdings entspricht ihr bereinigtes Netto von 3135 Euro der 4. Zeile in der Düsseldorfer Tabelle mit einem Zahlbetrag von 544 Euro. Da sie nicht mehr Unterhalt leisten muss als wenn es dein Einkommen gar nicht gäbe, ist ihr tatsächlicher Zahlbetrag nicht 622 Euro, sondern eben diese 544 Euro.

 

Es wäre mir sehr lieb, wenn jemand obige Berechnung mal gegenprüfen könnte, denn so richtig fit im Unterhaltsrecht bin ich inzwischen nicht mehr; aber wenn meine Ergebnisse so halbwegs stimmen, dann würde ich an deiner Stelle den beiden Damen den folgenden Vorschlag unterjubeln:

Muttis Unterhaltsbeitrag wird als Naturalunterhalt geleistet, d.h. für das Rundum-Sorglos-Paket "Kost und Logis". Von dir gehen 180 Euro als "Taschengeld" direkt auf das Girokonto der Tochter. Das Kindergeld geht z.B. auf ein Tagesgeld- oder Sparkonto der Tochter mit dem Maßgabe, dass sie es für den Führerschein, die Erstausstattung ihrer ersten eigenen Bude in ein paar Jahren oder irgend so etwas ähnliches verwenden möge - oder, wenn ihr das lieber sein sollte, könnte sie alternativ dazu mit diesem Geld einen ETF-Sparplan o.ä. bestücken.

Ja ich weiß, eigentlich geht es dich nichts an, was jenseits deiner Überweisung von 180 Euro an die Tochter passiert, aber so eine Idee in die Welt zu setzen kann durchaus hilfreich sein um zu erfahren, wer hier wie tickt. 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2026 00:48
82Marco reacted
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @malachit
Ja ich weiß, eigentlich geht es dich nichts an, was jenseits deiner Überweisung von 180 Euro an die Tochter passiert, aber so eine Idee in die Welt zu setzen kann durchaus hilfreich sein um zu erfahren, wer hier wie tickt. 😉
Davon ab ist es m.E. auch nicht verkehrt, das Kind zur Eigenverantwortung (sprich Ferienjob oder dergl. zur Ermöglichung von Zielen und Wünschen) anzusprechen oder zu motivieren. 😉 

Grüßung
Marco

 


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Geschrieben : 12.06.2026 09:40
Malachit reacted
(@eisbaer75)
Rege dabei Registriert

Geschrieben von: @malachit

Da sie nicht mehr Unterhalt leisten muss als wenn es dein Einkommen gar nicht gäbe, ist ihr tatsächlicher Zahlbetrag nicht 622 Euro, sondern eben diese 544 Euro.

Mal ne Verständnisfrage: Muss der KV die Differenz i.H.v. 78 Euro zahlen oder bekommt die Tochter dann 78 Euro weniger Unterhalt?

 


AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2026 09:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Eisbär,

Geschrieben von: @eisbaer75

Mal ne Verständnisfrage: Muss der KV die Differenz i.H.v. 78 Euro zahlen oder bekommt die Tochter dann 78 Euro weniger Unterhalt?

Letzteres. Sie erhält also in diesem Beispiel 180 Euro vom Vater, 544 Euro von der Mutter, sowie 259 Euro Kindergeld. In Summe sind das 983 Euro im Monat für eine achtzehnjährige Schülerin - da ist m.E. kein Mitleid nötig hinsichtlich des "gekürzten" mütterlichen Unterhalts. Wobei das hier wahrscheinlich sowieso auf das Spiel "linke Hosentasche, rechte Hosentasche" hinausliefe: Was das Gesetz nämlich in keinster Weise regelt ist die Frage, wie viel von ihrem rechnerischen Unterhalt sie als Kostgeld bei ihrer Mutter abliefern soll.   

Hintergrund, warum hier "gekürzt" wird: Die Berechnung mit dem addierten Einkommen der Eltern (=> extrem hoher Unterhaltsanspruch) in Verbindung mit der Quotenregelung nach Abzug des Selbstbehaltes (=> der Besserverdiener wird weit überproportional zur Kasse gebeten) führt halt manchmal zu völlig absurden Ergebnissen für den Besserverdiener. In dieser Situation greift dann sozusagen die Notfallregelung, dass man trotzdem nicht mehr Unterhalt zahlen muss, als wenn man der Alleinverdiener wäre.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

 


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2026 10:40
(@tutima)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend!

@Malachit:
danke für deine Einschätzung, die auch meiner Vorstellung entspricht - eventuell verifiziert das ja hier noch jemand.
Dein Vorschlag bzgl. Sparplan und KU-Verwendung liest sich gut - so ähnlich handhaben das die beiden auch schon. Allerdings natürlich mit dem Barunterhalt in der Hinterhand, den ich in den letzten Monaten gezahlt habe. Die Sparfuchs-KM kümmert sich da schon ganz gut, mal gucken, wie's weitergeht.

@Marco:
Ferienjob, etc.: meine Tochter hat letztens einige Bewerbungen getätigt und ich hab noch ein paar Tipps gegeben, wie und wo sie noch schauen kann. Eigenverantwortung schlummert in ihr, das passt soweit schon.

Dennoch schwebt so ein Damokles-Schwert über mir, auf das KM graviert hat "aus KV soll immer noch so viel Unterhalt herausgepresst werden, wie's geht"

LG,C


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2026 22:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Geschrieben von: @tutima
Dennoch schwebt so ein Damokles-Schwert über mir, auf das KM graviert hat "aus KV soll immer noch so viel Unterhalt herausgepresst werden, wie's geht"
Ja, das Gefühl ist nachvollziehbar. Vor allem unter dem Aspekt, dass die KM nun plötzlich in deutlichem Ausmaß mit im Boot ist. Die Berechnungen oben sind soweit richtig nach den vorliegenden Zahlen. Verschiebungen kann es z.B. durch weitere anrechenbare Kürzungen geben (Altersvorsorge, erhöhte Werbungskosten). Andererseits ist die Einkommensteuererstattung nicht drin, wodurch das Einkommen wieder hoch geht.

Auf Deiner Seite steht ein mittlerweile klares Unterhaltsrecht. Ob das der KM schmeckt oder auch nicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2026 12:20
(@tutima)
Schon was gesagt Registriert

@DeepThought: Danke für die Verifizierung. Klingt doch ganz ok. Und gut, dass du mich an die abzugsfähige Einkommensteuererstattung erinnerst.Wird die zu 100% abgerechnet?

Und vielleicht kann ja noch jemand etwas zu meiner Wochenarbeitszeit von 35h schreiben. Marco hatte ja schon was kommentiert zu fiktivem Einkommen, aber hier geht's ja nicht um Überqualifikation für meinen Job o.Ä.

 

Gruß, C.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2026 18:59




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @tutima

Und vielleicht kann ja noch jemand etwas zu meiner Wochenarbeitszeit von 35h schreiben. Marco hatte ja schon was kommentiert zu fiktivem Einkommen,

Geschrieben von: @82marco

Fiktives Einkommen kann nur ein Gericht festlegen.

Fiktives Einkommen legen die Familiengerichte gerne dann fest, wenn für minderjährige (und/oder, wie hier, privilegierte volljährige Kinder) sonst nicht einmal der sogenannte Mindestunterhalt gezahlt werden würde, d.h. weniger als laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle.

Davon kann hier aber keine Rede sein - der Betrag, der hier aufgerufen wird, ist weit jenseits von Zeile 1. Ausschließen kann man natürlich nichts, aber wahrscheinlich würde ein Richter zu sich selbst sagen: "Gibt doch auch so mehr als genug Geld für die junge Dame, warum soll ich mir also eine juristisch wasserdichte Begründung für fiktives Einkommen aus den Fingern saugen?"

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2026 19:42
(@tutima)
Schon was gesagt Registriert

@Malachit

"aus den Fingern saugen" hat mir gefallen. Besten Dank für die Erläuterung. 

Gruß, C.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2026 20:29
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geschrieben von: @tutima

"aus den Fingern saugen" hat mir gefallen. Besten Dank für die Erläuterung. 

War flapsig formuliert, ich wollte damit nur sagen: Auch Richter machen sich nur ungern Zusatzarbeit, wenn sie diese auch vermeiden können.

Aber, was wichtiger ist, wir sind jetzt in der Diskussion eigentlich schon einen Schritt zu weit: Im Moment befindet sich doch noch alles im Bereich von außergerichtlichen Gesprächen zwischen deiner Tochter und dir, oder? Und da ist nun genau das wichtig, was Marco geschrieben hatte: Fiktives Einkommen läuft entweder mit deiner Zustimmung (d.h. Entgegenkommen von dir gegenüber der Tochter), oder halt über den Richtertisch, mit allem Anwaltsgedöns, das damit nun mal für beide Seiten verbunden ist.

Insofern, bitte durchatmen, und dann versuchen, mit der Tochter zu einer Lösung zu kommen, die für alle Projektbeteiligten okay ist, ohne dass irgendein Gericht sich mit der Sache bemühen muss.

Viele liebe Grüße,

Malachit


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2026 21:18
(@tutima)
Schon was gesagt Registriert

Geschrieben von: @malachit

Insofern, bitte durchatmen, und dann versuchen, mit der Tochter zu einer Lösung zu kommen, die für alle Projektbeteiligten okay ist, ohne dass irgendein Gericht sich mit der Sache bemühen muss.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Genau das ist der Plan. 

LG,C

 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2026 13:14
Malachit reacted