Hallo,
Wie ich hier...
...schonmal beschrieben hatte, steht die Volljährigkeit meiner Tochter im kommenden Monat bevor.
Bislang habe ich brav an die KM den KU überwiesen, JA und Titel konnte ich dadurch vermeiden.
Kurz vor einem bevorstehenden Gespräch mit meiner Tochter kam von ihr eine E-Mail, dass sich mit Eintritt ihrer Volljährigkeit die Grundlagen zur Berechnung des Unterhalts ändern. Vermutlich aufgrund der unendlichen Güte und Weisheit ihrer Mutter. Gut so, erspart es mir doch, das Thema aufs Tablett zu bringen.
Mein Verhältnis zur Tochter ist top. Zur KM eher nicht, hier fehlen mir die Voraussetzungen für ein sachliches Gespräch. Andererseits möchte ich das Thema aber auch vernünftig und ohne unnötige Streitereien geschweige denn gerichtliche Auseinandersetzungen angehen.
Meine Tochter ist privilegiert volljährig (Abi im kommenden Jahr, wohnt bei ihrer Mutter) ohne eigene Einkünfte / eigenes Vermögen.
Mein Netto Gehalt liegt bei unbereinigten 2040€ bei einer 35h-Woche.
Das Gehalt der KM kann ich zur Zeit nur schätzen, ca. 3300€ / 40h
Beide ledig, weitere Unterhaltsberechtigte gibt es nicht
Zuständiges OLG ist das Kammergericht Berlin
Zur Vorbereitung der "Verhandlungen" brauche ich noch ein paar erste Infos (es steht die Überlegung an, ob ggf. das JA bei der Berechnung unterstützen sollte):
1. Welcher Eigenbedarf wird bei der Quotelung zugrunde gelegt? Ein Mangelfall besteht ja wohl nicht, beide Elternteile leistungsfähig, also der angemessene? Oder der notwendige, da privilegiert volljährig?
2. Muss ich mit der Anrechnung eines fiktives Einkommens rechnen aufgrund meiner 35h-Woche?
3. Wie sieht es bei Sonderbedarf und Mehrbedarf aus, wie werden solche Ausgaben gequotelt?
Gruß, Tutima
Servus Tutima,
spricht was dagegen, mit Tochter über ihre Vorstellungen und Deiner etwaigen finanziellen Unterstützung dabei zu sprechen? Das wäre der einfachste Weg, insbesondere wenn ihr beide eine vernünftige Einigung findet. Wie sie das mit KM regelt ist nicht Dein Problem (KM hat ab Volljährigkeit auch nichts mehr zu melden/fordern in Sachen KU).
Meines Wissens liegt der Eigenbedarf derzeit bei 1.750,- ... nach Bereinigung Deines Einkommens bliebe hier nicht viel für KU; zumal KM ca. das 1,5-fache verdient.
Fiktives Einkommen kann nur ein Gericht festlegen.
Sonder- und Mehrbedarf wird gequotelt, glaube ich.
Ich hatte mit meinen Söhnen damals die Vereinbarung, dass ich diesen zahle, wenn´s mir möglich ist...der eine machte Bedarf geltend, der andere finanzierte dies durch Ferienjobs (was ich persönlich als positive Eigenverantwortung schätze).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
