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Ketzerische Frage - Unterhalt und Mieteinnahme vom volljährigen Kind

 
(@tutima)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend, 

Ich denke gerade viel nach über alle möglichen Unterhalts-Regelungen aufgrund meiner derzeitigen Situation (wie wohl die meisten, die hier mitlesen ;-). Da kam mir heute auf der Heimfahrt eine Frage in den Sinn.

Situation: privilegiert volljähriges Kind lebt bei KM, beide Eltern barunterhaltspflichtig und leistungsfähig. 

KM verlangt vom Kind einen Beitrag zur Miete.

Ist dieser Beitrag als Mieteinnahme dem Gehalt der Mutter zuzurechnen? 

Die Frage ist recht theoretisch, diese Büchse der Pandora zu öffnen liegt mir fern. Interessieren tät's mich dennoch...

Gruß, Tutima


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2026 20:25
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tutima,

Geschrieben von: @tutima

KM verlangt vom Kind einen Beitrag zur Miete.

Ist dieser Beitrag als Mieteinnahme dem Gehalt der Mutter zuzurechnen? 

Ist 'ne spannende Frage, eine juristische Bewertung ist mir nicht bekannt, daher von mir "nur" ein Gedankenexperiment. Ich nehme im Folgenden mal willkürlich an, das Kind zahlt ein Viertel der Miete an die Mutter, aber auf den genauen Anteil kommt es nicht an.

Jedenfalls, stellen wir uns vor, Mutter und Kind gehen zum Vermieter der Wohnung und vereinbaren mit ihm: Mutter und Kind werden beide in den Mietvertrag aufgenommen, die Mutter schuldet drei Viertel der Gesamtmiete, das Kind schuldet das restliche Viertel. Mir ist klar, kaum ein Vermieter wird sich jemals auf so einen Kokolores einlassen, aber es ist ja nur ein Gedankenexperiment.

Unterm Strich ändert sich nichts gegenüber der aktuellen Situation: Das Kind zahlt den gleichen Betrag wie zuvor, aber nicht mehr an die Mutter, sondern direkt an den Vermieter. Die Mutter erhält zwar kein Geld mehr vom Kind, aber ihre Zahlung an den Vermieter ist jetzt um den genau gleichen Betrag vermindert, für sie ist es also ein Nullsummenspiel. Und der Vermieter bekommt genau so viel Geld wie zuvor, nur erhält er die monatliche Gesamtmiete jetzt in zwei getrennten Überweisungen.

In dieser geänderten Situation ist es nun so: Die Mutter erhält kein zusätzliches Geld, hat also definitiv kein zusätzliches Einkommen, und dass sie jetzt weniger Miete zahlt als zuvor ist unterhaltsrechtlich egal, weil die Miete sowieso nur pauschal in die Selbstbehalte eingeht (nebenbei bemerkt, so lächerlich gering wie die Pauschalen für heutige Verhältnisse sind, werden drei Viertel der Gesamtmiete wahrscheinlich immer noch mehr sein als das, was das Unterhaltsrecht ihr als Pauschale zugesteht). Und was das Kind betrifft, es verwendet einen Teil seines Unterhalts für genau das, wofür der Unterhalt u.a. vorgesehen ist: Um die Kosten der Unterkunft zu begleichen.

Mit zwei getrennten Zahlungen an den Vermieter wäre die Sache unterhaltsrechtlich also völlig unerheblich - und ich vermute, dass die Zahlung der anteiligen Miete an die Mutter, die dieses Geld ungefiltert an den Vermieter weiterreicht, genau so bewertet wird: Es ist kein echtes Einkommen der Mutter, sondern "nur" eine Durchlaufstation des Geldes auf seinem Weg zum Vermieter. 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Tagen von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2026 21:14
(@tutima)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend Malachit,

Du beschreibst die allgemeine Auffassung, ich kann deinem Gedankenexperiment folgen.

Das Kind in den Mietvertrag schreiben zu lassen bringt es natürlich auch gleich in eine Haftungs-Situation gegenüber dem Vermieter. Möchte es das nicht, ist KM im Dilemma. Rausschmeißen oder Mietbeitrag verlangen?

Und um das Gedankenexperiment aus einem anderen Blickwinkel anzugehen: das Kind könnte auch bei KV leben, der dann den Vorteil eines Mitbewohners hätte. Auch wenn klar ist, dass "zusätzlicher" Wohnraum benötigt wird. 

Und zu "(...) was das Kind betrifft, es verwendet einen Teil seines Unterhalts für genau das, wofür der Unterhalt u.a. vorgesehen ist: Um die Kosten der Unterkunft zu begleichen." fällt mir ein: das Gedankenspiel dreht sich um ein privilegiert volljähriges Kind. Grundlage ist ja u.a., dass es bei einem Elternteil wohnt. Andererseits kann das Kind über die Verwendung seiner Einkünfte selbst entscheiden.

Jetzt, als ich's schreibe, geht mir auf: alles stünde und viele wohl mit der Entscheidung des Kindes, ob es in den Mietvertrag aufgenommen werden will, oder nicht...

Nachdenkliche Grüße, Tutima


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.06.2026 20:25