Kindsmutter verweig...
 
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Kindsmutter verweigert Kostenbeteiligung für Aktivitäten des Kindes

 
(@seriennummer2022)
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Guten Tag, hoffe mal das Thema ist hier richtig platziert.

Im Grunde läuft es wohl darauf hinaus, der Verweigerer gewinnt immer da der Aufwand es durchzusetzen zu hoch ist. Dennoch hoffe ich auf Anmerkungen die hilfreich sein könnten.

Das Kind ist 15, lebt im Wechselmodell, ich als Vater zahle den gesamten Unterhalt für das Kind, also auch den Teil der eigentlich der Mutter obliegt. Heißt, die Unterhaltssumme nach DT wird hälftig zwischen den Eltern aufgteilt. Ja, diese Konstruktion ist ungwöhnlich, lässt sich nur schwer ändern.

Konkret, das Kind wünscht einen 2 wöchigen Auslandsaufenthalt (wichtig für dessen persönliche Entwicklung). Normalerweise würden wir Eltern die Kosten teilen, alles gut (war bisher überwiegend kein Problem). Seit neuesten verweigert die Mutter eine Kostenbeteiligungen für alle Aktivitäten des Kindes. Begründung, sie benötigt ihren Unterhaltsanteil für ihre Lebensführung und den Aufenthaltskosten des Kindes bei ihr da sie keiner ausreichenden beruflichen Tätigkeit nachkommen will. Kurzum, sie sagt zum Kind, wende dich an deinen Vater ob er das zahlt. Damit liegt der "Ball" in meinem Spielfeld. Im Moment fehlt mir die Idee diese Frau wieder in die Verantwortung zu bekommen.


Dieses Thema wurde geändert Vor 13 Stunden von Seriennummer2022
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2026 06:40
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Geschrieben von: @seriennummer2022
Heißt, die Unterhaltssumme nach DT wird hälftig zwischen den Eltern aufgteilt. Ja, diese Konstruktion ist ungwöhnlich, lässt sich nur schwer ändern.
Wenn ihr beide in etwa das gleiche Einkommen habt, ist die hälftige Teilung nach DDT korrekt, anderenfalls wird im Verhältnis der Einkommen gequotelt.

Geschrieben von: @seriennummer2022
Konkret, das Kind wünscht einen 2 wöchigen Auslandsaufenthalt (wichtig für dessen persönliche Entwicklung).
Der Wunsch ist genaugenommen kein "einklagbarer" Sonderbedarf; wenn KM sich nicht beteiligen möchte/kann ist es leider so hinzunehmen (auch wenn sie in Deinem anderen Beitrag die Auslandsreise befürwortet). Was sie womöglich der Mutter-Sohn-Beziehung antut, ist eine andere Frage.
Davon ab, kann Sohni sich nicht seinen Wunsch mit Ferienjob oder dergl. zumindest partiell selbst finanzieren?

Grüßung
Marco

 

 


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 9 Stunden von 82Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2026 08:28
(@seriennummer2022)
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Die Sache ist auch menschlich nicht ohne. Verweigere ich die Kosten zu übernehmen verlagere ich letztlich den Konflikt der Eltern auf das Kind. Der vermeindlich einfachere Weg wäre die Kosten komplett zu übernehmen. Damit würde allerdings die Mutter mit ihrer Weigerung wiederholt Erfolg haben.

Ein RA hat mir angeraten die Angelegenheit Unterhalt eskalieren zu lassen in dem ich einfach grundsätzlich nichts mehr an die Mutter zahle. Damit wäre sie am Zug, bzw. da Wechselmodell wäre erstmal zu klären ob sie überhaupt Unterhalt im Namendes Kindes geltend machen kann.

Vielleicht wäre es auch eine Idee die Reisekosten einfach von der an sie derzeit zu zahlenden Summe abzuziehen und darauf zu spekulieren ob sie für den relativ geringen Betrag keinen Rechtsweg einschlägt.


Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Stunden von Seriennummer2022
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2026 12:09
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Geschrieben von: @seriennummer2022

Ein RA hat mir angeraten die Angelegenheit Unterhalt eskalieren zu lassen in dem ich einfach grundsätzlich nichts mehr an die Mutter zahle. Damit wäre sie am Zug, bzw. da Wechselmodell wäre erstmal zu klären ob sie überhaupt Unterhalt im Namendes Kindes geltend machen kann.

In früheren Beiträgen sprichst du davon, dass du aufgrund von Beratungsfehlern/Falschberatung den gesamten Unterhalt wie bei Residenzmodell zahlen musst. Zur Vollstreckbarkeit der Scheidungsfolgenvereinbarung hast du dich nicht abschließend geäußert.


AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2026 18:53