Danke, das haben wir dann jetzt auch so gerechnet.
Hallo Leute
heute ist mir der Automotor kaputtgegeangen Pleullagerschaden :gunman: gestern wieder ein Schreiben von der Rattin von Sohn. :phantom: Einfach Super das Timing.
Ich muß mal andersrum fragen. Es werden von mir immer noch die Verdienstnachweise gefordert. Wenn aber der UHbedarf eines 18 Jährigen mit eigenem Hausstand 640 Euros sind und ich das voll bediene ( abzüglich seinem Lehrlingslohn ) muß ich dann trotzdem die Gehaltsnachweise vorlegen.
Grüße Kasawumbu
Hallo Forum
hat keiner eine Ahnung, weil diesmal gehe ich den harten Weg wenn es sein muß über alle Instanzen. Ich muß nur aufpassen das ich an der Richtigen Stelle ansetze sonst geht der Schuß nach hinten los.
Grüße Kasawumbu
Wenn du das nicht alleine bezahlen willst, musst die Auskunft erteilen, damit die Verteilungsquote errechnet werden.
Wenn du schon weißt, dass bei Muttern nix zu holen ist, kannst du natürlich auch freiwillig 640,-€ zahlen.
Dann müsste die Auskunft entbehrlich sein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo
genau das ist der Kanckpunkt wo ich zweifle. Ich bediene die 640 Euro trotzdem besteht die gegenseite auf Einkommensnachweise. Liege ich falsch habe ich die Stufenklage am Hals mit den Kosten.
Mfg
Also mein Standpunkt beruht nur auf Logik und nicht auf juristischen Realitäten, was ja durchaus das Gegenteil sein kann.
Im Gesetz ist der Auskunftsanspruch meines Wissens auch nicht von der Höhe der Zahlung abhängig.
Ich habe hier nur irgendwo gelesen, dass man dann keine Auskunft geben muss, wenn man sich für unbegrenzt leistungsfähig erklärt.
Vielleicht kommst du ja damit um die Auskunft herum.
Andererseits, bleibt die Frage, ob die Auskunft dann nicht der bessere Weg ist.
Zumal du in dem Fall ja auch von Mutter und Kind Auskunft verlangen kannst.
Das ist ja auch was wert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus kasawumbu,
ich würde auf jeden Fall den Weg mit der auskunft beschreiten.
Allein schon deshalb, damit ich auch mal an aktuelle Info`s zu KM und Kind komme.
Was ist denn jetzt? Macht er eine Ausbildung oder bemüht er sich wenigstens darum?
Verdient KM mittlerweile auch was?
Ob Du eine Stufenklage samt Kosten am Hals hast, vermag ich nicht zu erkennen.
Allerdings warst Du und bist Du jederzeit gesprächsbereit. Kommt die Gegenseite trotzdem mit einem RA um die Ecke, dann muss sie diesen auch bezahlen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael
Sohni macht seit 1.8.2010 eine Lehre, möchte aber gene weiter 550 Euro von mir zusätzlich. :puzz: Wenn ich richtig rechne sind für mich abzüglich KG und abzüglich bereinigtes Lehrlingseinkommen 165 Unterhalt zu zahlen. Infos von der KM kommt eh nichts rüber falls sie noch lebt. War früher nie was zu holen.
Mfg
Tja, Kinder haben viele Wünsche.
Bei mir lauten sie Handy und I-Pod, bei Dir eben 550.- €.
Würde mir im Traum nicht einfallen, hier ohne Not zu zahlen.
Alle legen die Karten auf den Tisch, und dann wird gerechnet.
Ansonsten würde ich Sohni immer noch anbieten die Sache mit dem Tisch und den 2 Stühlen in Anspruch zu nehmen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Infos von der KM kommt eh nichts rüber falls sie noch lebt. War früher nie was zu holen.
In dem Fall musst du auch nix zahlen.
Wenn Sohni nicht in der Lage ist, dir Auskunft über Muttern zu geben, wird nix draus.
Das finde ich viel spannender, als selbst keine Auskunft zu geben.
Da kann Sohni auch gleich lernen, dass Erwachsen sein auch aus was anderem besteht, als nur Hand auf halten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Der gesetzliche Auskunftsanspruch ist leider losgelöst vom Zahlbetrag. Jedenfalls für die 640€-Fälle fällt mir nichts ein. Daher sollte Auzskunft über das EK erfolgen, wenn nicht eine Auskunftsklage provoziert werden soll.
Allerdings solltest Du damit zeitgleich Auskunft über sein EK als auch das der KM (von ihm) verlangen. Ohne Auskunft keine Forderung, das sollte erstmal die Devise sein. Und wenn Du Dir der 165€ sicher bist und keinen Titel im Nacken hast - C’est la vie.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Forum
nachdem ich endlich den Zahlbetrag für den KU habe, kommt ein Brief von Ratte wo doch tatsächlich die Titulierung des Betrages verlang wird. :puzz: Muß dazu sagen das das arme Kind diesen Monat 19 Jahre wird. Wasn jetzt kaputt. War immer der Meinung das mit 18 die Titel ungültig werden , jetzt soll ich beim 19 Jährigen einen erstellen lassen. :knockout:
Wer kennt sich da aus.
LG Kasawumbu
Hallo,
da im Regelfall die Ausbildungsvergütung pro Ausbildungsjahr ansteigt kannst du ja einen befristeten Titel bis zum 30.08. (Ende des Ausbildungsjahres) erstellen lassen. Oder du lässt gleich die neuen Zahlen reinschreiben - geht aber nur wenn du den Ausbildungsvertrag in Kopie hast - sprich pro Jahr weniger und befristest ihn auf das Ende der Ausbildung.
Sophie
nachdem ich endlich den Zahlbetrag für den KU habe,
Wo hast du den denn her?
Nachdem dir ja hier schon mehrfach gesagt wurde, dass zur Ermittlung des Zahlbetrages die vollständigen Einkunftsunterlagen von Mutter und Sohn vorliegen müssen, gehe ich davon aus, dass sie dir vorliegen.
Wenn du die dann ins richtige Verhältnis setzt, kannst du selbst deinen Zahlbetrag errechnen.
Wenn du das getan hast, wirst du deinen Anteil daran titulieren müssen. Aber erst dann.
Oder hast du die Unterlagen etwa noch nicht?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
das mit dem KU Betrag ist alles zu meiner Zufriedenheit abgelaufen. Nur """ Muß ich das jetzt Titulieren lassen oder nicht. """
Mfg Kasawumbu
Servus Kasawumbu!
Nur """ Muß ich das jetzt Titulieren lassen oder nicht. """
Wenn dies vom KU-Berechtigten verlangt wird, ja!
DU kannst aber entscheiden, bei wem (JA oder Notar) Du wie (Konditionen, Befristung, etc.) titulierst.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Forum
bei mir hat sich wieder etwas bewegt. Letztes Jahr hat Sohnemann die Lehre bereits nach 4 Wochen beendet, und zwar indem er einfach nicht mehr zur Arbeit erschienen ist. Worauf er natürlich die Kündigung bekam. Er hat dann 2011 angefangen Systemelektroniker zu lernen. Ist eine reine Schulausbildung von 3 Jahren und ziemlich wertlos aber als Ausbildungsberuf anerkannt. Mit seinem Anwalt hat er mir dann 230 Euro Unterhalt abgetrotzt. Meine Anwältin war der Meinung ich sollte Zahlen das Ganze sieht vor Gericht schlecht für mich aus. :phantom: Soweit so gut.
Natürlich wurde im letzten Schriftsatz der Gegenseite ganz klar mitgegeben das Zeugnisse und Änderungen der Ausbildung sofort mitzuteilen sind sonst wird der Unterhalt eingestellt.
Am Mittwoch ist dann wirklich das Halbjahreszeugniss per Post bei mir angekommen. So jetzt kommts !!!!!!!!!!!!!!!!
Sechs mal ungenügend und zwei mal befriedigend, mit dem Zusatz das die Versetzung gefährdet ist und mit 40 Fehltagen.
Jetzt schreibe ich einen Brief in dem ich ihm mitteile das ich den Unterhalt einstelle und das mich niemand mehr dazu bewegen wird irgendetwas zu zahlen. Dieses Zeugniss ist eine große Unverschämtheit, ein Schlag ins Gesicht für jemand der für sein Geld hart Arbeiten muß.
Grüße
Mit seinem Anwalt hat er mir dann 230 Euro Unterhalt abgetrotzt
Hallo,
gibt es einen Titel? Wenn ja, kannst du leider nicht einfach mal so den Unterhalt einstellen.
/elwu
Hallo Elwu
nein es gibt keinen Titel. Ich wurde gezwungen einen für die Lehre zu erstellen, den ich aber vorsorglich auf ein Jahr begrenzt hatte.
Hallo Leute
nachdem ich Sohnemann geschrieben hatte das ich ab 1.4 den Unterhalt wegen fehlender Ernsthaftigkeit für die Ausbildung einstelle ist erwartungsgemäß heute schon der Brief vom Anwalt eingeflattert. :puzz: Der schreibt ntürlich das ein schlechtes Zeugniss kein Grund ist den Unterhalt einzustellen da er sich noch in Ausbildung befindet. Die Ausbildung wäre nicht gefährdet. :phantom: Und das bei allen Berufsbezogenen Noten nur Sechser, und die Versetzung gefährdet. Klar wenn er nicht versetzt wird, macht er halt das Jahr auf meine Kosten noch mal. In dem Tempo ist er dann 25 bis er mit seinem untauglichen Beruf fertig ist. Aber nicht mit mir. :gunman: Ich soll bis Ende Februar erklären das ich weiter UH zahle. Ich werde auf das Geschreibsel nich reagieren, diesmal lasse ich es darauf ankommen wenn es sein muß bis zum OLG und weiter, besonders bei der Vorgeschichte.
LG euer Kasawumbu
