Servus kasawumbu,
wie ist den die Sache im letzten Jahr ausgegangen? Das JA hatte Dich doch wegen Unterhalt angeschrieben.
Wurde nun ein Titel erstellt?
Wenn ja, was steht drin? Wuieviel und wielange musst Du zahlen?
Bitte noch einpaar genauere Info`s. Ich glaube, dann klappt es mit Helfen besser...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
ich gehe mal davon aus, dass du keinen befristeten Titel hast? Wenn ja, dann solltest du
schleunigst eine Abänderung beantragen.
Die Zahlungen einfach stoppen, geht nicht. Denn du bist ja zur Zahlung verpflichtet.
Anderenfalls könnte dein Sohn, wenn ein Titel besteht, den UH Betrag von deinem Konto
pfänden.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Kasawumbu,
bitte mache nicht für die selbe Frage immer wieder einen neues Thema auf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Leute
das JA im letzten Jahr konnte ich aussitzen, da der Sohn 2 Monate darauf 18 wurde hat sich das JA abgemeldet, dafür habe ich Post vom Anwalt bekommen. Ich zahle jetzt schon ein Jahr ganze 640 Euro inklusive Kindergeld. Ein Titel hat nie bestanden.
Da das Schuljahr jetzt aus ist möchte ich gerne die Zahlungen zum nächsten ersten einstellen. Bisher habe ich keine Infos was der Sohn weiterhin zu tun gedenkt. Das werde ich dann schnell erfahren wenn bei ihm kein Geld mehr eingeht. Ich habe vor dann die harte Tour zu fahren, ohne Gericht wird es nichts mehr geben, damit er sieht das es nicht mehr so einfach geht Geld zu ziehen.
PS Beppo, ihr seid ja richtig gut ich selbst hätte den alten Beitrag nicht mehr so einfach gefunden.
Liebe Grüße Kasawumbu
Wenn es wirklich keinen Titel gibt, was ich mir, aufgrund der JA-Beteiligung auch kaum vorstellen kann, solltest du (musst nicht) deinem Sohn das ankündigen, dass du den Unterhalt jetzt einstellen wirst, dass du ihm aber gerne ein Gespräch von zu Mann zu Mann anbietest, bei dem ihr klären könnt, wie ihr das in Zukunft regeln wollt.
Vielleicht auch verbunden mit dem Hinweis, dass seine Mutter nun auch Unterhaltspflichtig ist und er von ihr eine Einkommensauskunft fordern und dir geben muss, bevor du zu einer Zahlung verpflichtet werden kannst.
Und natürlich, dass er eine evtl. Ausbildung zügig zu beginnen und abzuwickeln hat, um überhaupt noch einen Anspruch zu haben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Kasawumbu
Hast Du eine Ahnung, was er denn jetzt machen will? Hast Du sein Zeugniss gesehen?
Deine Zahlung einstellen könnte schneller in einen Titel münden als Du Dir vorstellen kannst. Laut ständiger Rechtssprechung bist Du ersteinmal für die nächsten 4 Monate nach Schuljahresende (31.07.) prinzipiell UH-pflichtig. Das nennt sich Orientierungsphase. Danach kannst Du frühestens den KU einstellen und hast zumindest eine Chance damit durchzukommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Er sagt, es gäbe keinen Titel!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
es besteht kein Kontakt zu dem Sohn, Zeugniss usw habe ich auch nicht gesehen. Ist das Amtlich mit diesen 4 Monaten Orientierungszeit.
MFG Kasawumbu
Amtlich ist, dass du nix bezahlen musst, wenn es keinen Titel gibt und amtlich ist, dass ein volljähriges Kind nur Anspruch auf Unterhalt hat, wenn es eine (erst)Ausbildung macht.
Die 4 Monate sind nur eine Karenzzeit, die gewährt werden kann, wenn sich die Ausbildung verzögert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ein Titel an sich hat nichts bei der Festlegung eines Anspruchs auf UH zu tun, er ist lediglich Ausdruck seiner Umsetzung. Vom Titel ausgehend eine UH-Anspruch alleine festzumachen ist das Pferd von hinten aufzäumen. Für die Orientierungsphase und den UH-Anspruch gibt es dutzende von Urteile:
- OLG Naumburg 2007
- OLG Naumburg 2008 (?)
- OLG Thüringen 2008 (?)
- http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/Unterhalt/unterhalt_5_9.ht m">BGH in FamRZ 2001
- OLG Frankfurt 2002
Wenn Sohn also auf eine Weiterzahlung des UH pochen tut und vor Gericht zieht wird er mit grosser Wahrscheinlichkeit derzeit Recht bekommen. Ob eine Verwirkung vorliegt wegen mangelnder Zielstrebigkeit kann mangels Kenntnis der genauen Umstände nicht eingeschätzt werden und wird auch vom Rechtsempfinden des Beobachters abhängen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ganz so einfach ist es nicht, und "4 Monate Orientierungsphase" sind auch kein Automatismus. Es liegt in der Verantwortung des Sohnes, dem Unterhaltszahler den Grund für einen Fortbestand seiner Unterhaltspflicht (Ausbildung, Studium etc.) darzulegen und ihm gleichzeitig die Einkommensunterlagen seiner Mutter vorzulegen, damit der UH-Anspruch geprüft und gequotelt werden kann.
Dies würde ich an Stelle von User "Kasawumbu" dem Sohn schriftlich mitteilen; damit ist ihm das Gerichtsverfahren erst einmal verbaut, weil das eine Aufforderung zu einer aussergerichtlichen Einigung darstellt. Ein "mit dem rede ich nicht" ist jedenfalls kein Grund, ein Gerichtsverfahren vom Zaun zu brechen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Forum
mal ne Grundsatzfrage. Bei 18 Jährigen mit eigenem Haushalt sind 640 Euro UH vorgesehen. Ist das fest oder kann das je nach Gehalt vom KV nach oben und unten abweichen.
Liebe Grüße Kasawumbu
Hi
Das ist fest. Hinzukommen aber Krankenversicherung unf Ausgaben, welche anteilsmässig die Pauschalen in diesen 640€ übersteigen. Hier spiele ich auf andere Versicherungen an sowie auf die Abzugspauschale von 90€ bei eigenem Einkommen des Kindes. Manchmal werden auch Studiengebühren als Mehrbedarf akzeptiert.
Mach' es bitte konkreter, wenn Fragen offen sind.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie
zum 1.9 habe ich den UH für Sohnemann eingestellt und nur das KG überwiesen. Das Schuljahr war ja schon länger zuende und es gab kein Lebenszeichen vom Sohn da ja viel Geld geflossen ist war er scheinbar zufrieden.
Und siehe da wie von Geisterhand kommt ein Brief von Ratte mit UH Vorderungen. So nebenbei steht im Brief das er seit dem 1.9 eine Lehre begonnen hat. Ich soll mal wieder die Hosen runterlassen und alles offenlegen.
Nur war nichts beigelegt weder die Vollmacht der Mandatsbeauftragung noch ein Lehrvertrag von Sohnemann als Beweis der Behauptung der UH Bedürftigkeit. Als erstes habe ich zurückgeschrieben das alle Behauptungen erst einmal zu belegen sind. Danach werde ich dann denn UH errechnen und überweisen. Je nachdem der Sohn an Ausbildungsvergütung bekommt wird es für mich eine ganzes Stück billiger.
Daher meine Frage nach den 640 Euro. Wenn der Betrag fest ist sehe ich es nicht ein wieder und wieder meine Gehaltsnachweise in die Welt zu possaunen. :gunman: :gunman: :gunman:
Wenn ich weiss was er verdient werde ich den UH berechnen auf basis 640 Euro und überweisen. Wenn es dann der Gegenseite nicht gefällt sollen sie halt klagen wobei es ja dann nur um ca 50-80 Euro plus minus gehen kann, was das Kostenrisiko im überschaubarem Bereich hält.
Gruß Kasawumbu
Moin Kasawumbu,
nach über 30 Posts in diesem Thread verstehe ich nicht ganz, warum Du mit dem Anwalt überhaupt korrespondierst. Denn Du erkennst damit zumindest dem Grunde nach die Notwendigkeit seiner Einschaltung an, was zur Folge haben kann, dass Du am Ende auch seine Rechnung bezahlen darfst.
Es geht nicht um Anwaltsvollmachten (zumal der Anwalt sich das Mandat kaum ausgedacht haben wird), sondern zum einen um den Beleg der tatsächlichen Unterhaltsbedürftigkeit durch den Sohn; zum anderen um den Beleg der Einkünfte seiner Mutter. Und ja: Auch darum, dass der junge Mann jetzt lernt, dass man andere Dinge tun kann als einen Anwalt einzuschalten, wenn man etwas möchte. Die Volljährigkeit und/oder der Beginn einer Ausbildung ist ein guter Zeitpunkt, olle Kamellen zu begraben und auf der Augenhöhe von Erwachsenen neu anzufangen. Das (und nur das) würde ich dem Anwalt mitteilen. Dem Sohn natürlich auch. Eine eventuelle UH-Klage ist dann mutwillig und überflüssig (siehe auch mein Post vom 6. Juli).
Deshalb schreibe ich hier immer: Väter und volljährige Kinder brauchen zur Regelung von Unterhaltsfragen keine Anwälte, sondern einen Tisch und zwei Stühle.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin
das mit den zwei Stühlen funktioniert halt nicht, da es für Sohneman einfacher ist zum Anwalt zu rennen da der dann alles erledigt.
Von Angesicht zu Angesicht ist halt nicht jedermanns Sache. Also werde ich mich diesmal mit aller Macht und mit allen Tricks wehren.
LG Kasawumbu
Servus kasawumbu!
Ich würde Sohnemann trotzdem das Angebot zu einem Zweiergespräch machen.
Wenn er dann immer noch meint, der Weg über Anwalt sei erfolgsversprechender, soll er diese zweifelhafte Erfahrung machen. Eventuell wird er danach doch etwas schlauer! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin kasawumbu,
in Ergänzung zu Marco: Eine der Erkenntnisse für Sohnemann könnte lauten: Anwaltsbesuche kosten Geld - aber nicht das von Papa, sondern mein eigenes. Auch das muss man lernen. Genauso, wie man gelernt hat, dass es teurer ist, ins Restaurant zu gehen als sich selbst einen Topf Spaghetti zu kochen. "Volljährig sein" bedeutet ja nicht nur, Bier trinken und Auto fahren zu dürfen, sondern auch für sich selbst verantwortlich zu sein. Es bedeutet NICHT, den mütterlichen Schürzenzipfel durch einen anwaltlichen zu ersetzen.
Nach der ersten Anwaltsrechnung könnte sich Sohnemanns Gesprächsbereitschaft deutlich erhöhen. Denn auch Verfahrenskostenhilfe ist nicht dafür gedacht, Gesprächsunwilligkeit zu alimentieren, wenn auf der anderen Seite Gesprächsbereitschaft besteht. Das - und nur das - würde ich dem Anwalt mitteilen und ansonsten keine weiteren Auskünfte erteilen. Im späteren Leben wird Sohnemann auch keinen Anwalt schicken können, wenn er mal Stress mit dem Chef, mit Kollegen oder Nachbarn hat. Je früher er das lernt, umso besser.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tja beppo,
Nein wird es nicht. Denn der Gesetzgeber in seiner unglaublichen Weisheit sagt ja, das der Elternteil, bei dem das Kind lebt seinen Baranteil in Naturalien leisten darf. Ist nun der Elternteil nicht leistungsfähig, so kann er natürlich auch keinen Naturalunterhalt leisten. Somit ist der Naturalunterhalt, den sie ja zwangsläufig leistet, nicht Bedarfsmindernd. Sie könnte dann argumentieren ,das sie den gsamten KU vom Kind fordert, um dessen Kosten im Haushalt zu decken.
Hallo Tina,
kann ich das irgendwo nachlesen?
Bei uns geht es im Moment um die Haftungsquote für eine auswärts lebende Studentin und mein Mann darf ja die vorrangig Berechtigten (also zwei Kinder und mich) vor der Ermittlung der Haftungsquote abziehen. Frage: Darf die Exfrau das auch mit dem Betrag, den sie für den 18jährigen, der bei ihr Zuhause wohnt, machen? Also mit dem Betrag, der für den Unterhalt des privilegierten volljährigen Kindes ausgerechnet wurde? Oder darf sie nur ihren Selbstbehalt abziehen, da sie den Barunterhalt sicher nicht auszahlen wird, sondern in Naturalien erbringt?
:question:
Hi
Darf die Exfrau das auch mit dem Betrag, den sie für den 18jährigen, der bei ihr Zuhause wohnt, machen? Also mit dem Betrag, der für den Unterhalt des privilegierten volljährigen Kindes ausgerechnet wurde?
Privilegierte Kinder sind im 1. Rang. Natürlich darf sie ihren Anteil am KU für dieses Kind auch vorrangig berücksichtigen. Ggü. Dritten taucht dieser Anteil als Bar-UH auf, auch wenn es in Naturalien geleistet wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
