Unterhalt 3 1/2 Jah...
 
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Unterhalt 3 1/2 Jahre nach der Trennung

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 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Martin
da hast du hoffentlich Recht ,ich glaube sie will am Mo Nachmittag(Kind bei mir) rütteln und am Do wo unser Kind bei der Oma ist!!!!so würde sich eine neue Situation ergeben.
wenn ich mich auf das Jugndamt verlassen kann kann sie mir meinen Tag nicht streichen .....die Frau hat mir schon einmal geholfen ist also echt sehr gut..

oder meinst du das JA hilf nicht wirklich in dieser Sache????


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Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guru,

auch ein engagierter JA-Mitarbeiter kann Deine Ex zu nichts zwingen; man kann ihr dort nur ins Gewissen reden. Vielleicht macht sie Dir ja die Freude, dort zu erscheinen - und vielleicht noch die grössere Freude, irgendwie zuzugeben, dass das eine Retourkutsche für ausbleibenden BU sein soll.

Deine und die Aufgabe der JA-Mitarbeiterin ist dann lediglich, Madame auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Regelung hinzuweisen, die mit der bisherigen Kontinuität begründet wird und damit einige Aussicht auf Erfolg hat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 18:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

oder meinst du das JA hilf nicht wirklich in dieser Sache????

Die Hilfe des JA ist rein psychologischer Natur. Wenn sie überhaupt existiert.
Wenn deine Ex auf sie hört, ist es gut, wenn nicht, hat das keinerlei Wirkung.
Dann musst du schnellstmöglich zum Gericht.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 18:09
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

na ja danke ich hoffe aus dieser Sache komme ich wieder irgendwie  raus!!!
das ist eine Scheiße diese Leitlinien der OLGs schauen ja auch zum fürchten aus, kein Wort von Eigenverantwortung usw.....


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Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 18:18
 elwu
(@elwu)

Ich solle doch bitte meine Gehaltsunterlagen einreichen wegen der berechnung Ku bzw. Bu !!!!!!!

Hallo,

zurückschreiben

----
Sehr geehrter Herr Blablubb,

vielleicht habe ich es ja in Ihrem Schreiben nur übersehen. Aber auf welche gesetzliche Basis konkret stützen Sie einen Anspruch Ihrer Mandantin auf Betreuungsunterhalt?

Mit freundlichen Grüßen

Guru
----

Umgang, JA etc. bitte separat besprechen, es ist übersichtlicher, wenn der Thread strikt beim Unterhaltsthema bleibt.

/elwu


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Geschrieben : 14.02.2011 18:53
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Nochmal ein frage an euch
gibt es wirklich ein Gesetz über ABBRUCH DER UNTERHALTSKETTE??? habe nichts gefunden mit§ .....

Danke!!!


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Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 19:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

gibt es wirklich ein Gesetz über ABBRUCH DER UNTERHALTSKETTE??? habe nichts gefunden mit§ .....

nein, es gibt (glücklicherweise!) nicht für jeden Pups, der jemandem irgendwann mal quersitzen könnte, ein Gesetz. Es ist gesetzlich auch nicht verboten, in der Nase zu bohren oder bei Vollmond zu jaulen - also ist es einfach erlaubt.

Viel entscheidender ist: Es gibt für Deine Ex keine gesetzliche Handhabe, jetzt plötzlich Betreuungsunterhalt zu fordern. Natürlich kann sie trotzdem eine Klage einreichen, aber die Begründung derselben dürfte ihr schwerfallen. Also mach Dich locker.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 14.02.2011 19:59
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

alles klar mach mich jetzt mal etwas locker  :thumbup:
danke.......


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 20:03
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Also prinzipiell gibt es z.B. ein Urteil des Olg Düsseldorf, welches sagt, dass jemand, der einmal gearbeitet hat und somit gezeigt hat, dass er sich selber versorgen kann, nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Wenn deine Ex sich jetzt einfach aus dem Job verarbschiedet, ist das Ihr Problem.
ABER... Sie wird ja kaum vor Gericht sagen, dass sie keine Lust hat! Viel eher wird der Anwalt mit kindsbedingter übermäßiger Belastung argumentieren, ohne die sie ja viel mehr verdienen könnte. Und da die neue Rechtssprechung so viel Interpretationsspielraum bietet, würde ich sagen, Ihre Chancen sind klein, aber... größer 0!
Deswegen würde ich auch Dein großes Entgegenkommen mit Umgang und geteilten Kosten auf den Verhandlungstisch bringen und persönlich dazu erwähnen, dass du auch anders kannst. Das egal, wie ein Urteil ausfallen würde, das ganze auf jeden Fall unprofitabel wird.

lg

Dantes

P.S. Wenn das vom Neuen ausgeht, würde ich ihm folgenden Spruch drücken: Heute bin ich dran, morgen Du!


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Geschrieben : 17.02.2011 22:04
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
war heute beim RA dieser sagte mir könnte eine heiße Sache werden!!!aber er sieht die Chancen nicht schlecht für mich. im Katastrophenfall würde sie ein 70% Stelle annhemen müssen, sollte sie kündigen -selbstverschulden der Bedürftigkeit(wurde hier auch schon gesagt).
sie müsste wohl auch mehr  Arbeiten wenn ich ihr zuverlässig versichere das ich mein kind in dieser Zeit betreue!!! da gibt es scheinbar ein Urteil  😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2011 23:38




(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Prinzipiell zeigst Du ja schon weit mehr Entgegenkommen als üblich... Und, du solltest nicht vergessen, dass Du den Kindesunterhalt ALLEINE zahlst, weil sie das Kind hat.
Aber... Du könntest mal vor Gericht anbieten dass Du, wenn die Belastung Durch das Kind soo groß ist, die Betreuung zu exakt 50% übernehmen könntest...
Dann wäre man ja die ganzen finanziellen Streitigkeiten los.

lg


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2011 20:09
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