Guten abend.
Ich bitte hier um ein paar Einschätzungen zur Erwerbsobliegenheit meiner EX Frau.
Wir sind geschieden und haben ein 3 Jahre altes Kind.
Das Kind geht mittlerweile regelmäßig in den Kindergarten und kann dort von 8:00 bis 13:45 betreut werden.
Dann hätte Sie in in der Woche doch die Zeit um 20-25 Stunden arbeiten zu gehen.
Die Ex ist vor ihrer Schwangerschaft, sowie vor unserer Hochzeit einer Teilzeitstelle über 100 Stunden bei einem Nettoeinkommen von 775,00 nachgegangen.
Nun ist Sie der Meinung, das die bis das Kind zur Schule geht nur Ihrem aktuellem 400,00 Job nachgehen muss.
Man kann nun aber lesen, das die Erwerbsobliegenheit der betreuenden Mutter sich danach richtet, inwieweit das Kind betreut werden kann. (Sie ist übrigens aufgeweckt und kerngesund).
Würde es sich in dem Fall nicht lohnen die Frau drauf zu verklagen mehr zu arbeiten, oder somit zumindest erreichen, dass Ihr nach einer gewissen Frist wenn Sie nicht will fiktives Einkommen angerechnet bekommt?
Mus ich weiterhin nach unter Berücksichtigung meines Einkommens, welches doch um einiges höher ist Unterhalt zahlen, wenn Sie wieder soviel verdient, wie vor Ihrer Schwangerschaft / unserer Hochzeit? Oder erlischt meine Unterhaltspflicht dann, weil Sie ja wieder auf dem Gehaltsniveau wäre wie vorher?
Hi dmm2012
Herzlich Willkommen
Gebe bitte genaueres an. Du sprichts von Hochzeit, einem 3-jährigem Kind, von Unterhalt an die KM wegen dem Kind. Wichtig sind hier die Zeitdauer eures Zusammenlebens, dem Verheiratetsein, wie lange die Scheidung zurück liegt (ob ihr also überhaupt geschieden seid), die Höhe eurer Einkünfte und und und. Familienrecht funktioniert nicht nach einer Formel. Hier werden Umstände betrachtet. Selbst solche, die an den Haaren herbei gezogen wurden. Genauso wichtig sind alle vorausgegangenen Bestimmungen, wer warum wem was an UH zu leisten hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
na dann noch ein paar zusatzinformationen:
Hochzeit in 2005
geschieden 11/2010
Kind geboren 2007
Unterhalt fürs Kind 241
Betreuungsunterhalt zur Zeit 300 (kein Titel, nicht übers Gericht gegangen
Mein Einkommen bereinigt 1350,00
Ihr Einkommen ~ 400 (und Alg 2)
Hi
Sind diese 241€ an Kindesunterhalt tituliert? Falls ja, so ist schon das falsch. Doch ob eine Titulierung hierrüber besteht (in dem Fall hast Du eine Abschrift/Urkunde darüber), ist wichtig zu erfahren.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die sind nciht tituliert.
Der Betrag passt doch nach derTabelle bei einem Einkommen zwischen 1500 - 1900.
aber interessant, was ist denn daran falsch?
Hai!
Du hast doch gerade geschrieben: bereinigt 1350!
Dann sind es nur 225 Euro fürs Kind, weil Du 2 Unterhalteberechtigte hast, Kind und Ex.
Wenn nach Abzug von KU nur noch 1.125 Euro übrig sind, hast Du nur noch 75 Euro Verteilermasse für Ex.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hach, Dir muss man aber die Infos auch einzeln aus der Nase rausbröseln!!!
Wenn dann noch 1350 Euro übrig sind, sind 300 Euro Verteilermasse für Ex, da Dein Selbstbehalt bei 1.050 Euro (ihr gegenüber) liegt.
LBM
Edith: Vertippt
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Okay, nächster Aspekt. Wurde bei der Scheidung ein Unterhaltsanspruch der KM festgestellt, also Anspruch auf Betreuungsunterhalt oder ehebedingte Nachteile = Ehegattenunterhalt?
Wer hat die besagten 300€ BU festgelegt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Bei der Scheidung wurde lediglich die Scheidung an sich und der Versorgungsausgleich gemacht.
Die 300 Euro sind durch die Berechnung der einzelnen Punkte (Fahrtkosten, AV, KU, Wohnvorteil, Zinsen... ) festgestellt.
Die Berechnung an sich ist schon soweit OK.
Die eigentliche Fragestellung bezieht sich hier auch nicht ob die Unterhaltsberechnung richtig ist, sondern darum, ob sie mehr arbeiten muss.
Und wenn ob ich aus der Unterhaltspflicht raus bin, wenn sie wieder das gleiche Einkommensniveau von vor ihrer Schwangerschaft bzw. Hochzeit.
Hi
Die Berechnung an sich ist schon soweit OK.
Die eigentliche Fragestellung bezieht sich hier auch nicht ob die Unterhaltsberechnung richtig ist, sondern darum, ob sie mehr arbeiten muss.
Meine Fragestellung stellt nicht die Richtigkeit der Rechung in Frage, sondern die Anspruchsgrundlage solch einer Berechnung selbst. Du kannst 10mal ein Auto bezahlen. Wenn der Händler kein Auto hat, wirst Du ohne von dannen ziehen. Für UH muss es erst einmal eine Anspruchsgrundlage geben, dann kann gerechnet werden. Wird dann gerechnet und dieser Anspruch mitsamt Zahlbetrag festgelegt, muss auch gesagt werden, warum.
Darum meine Frage, warum zahlst Du Unterhalt an die KM, was wurde da vereinbart?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich wollte auch nicht unhöhlich sein.
Also nach der Trennung haben wir über die RA´s Trenungsunterhalt vereibart.
Nach der Scheidung hat Sie anspruch auf BU gestellt, da Sie ja das Kind betreut und ihr RA hat eine enstsprechnede Rechnung aufgestellt, der den Fakten entspricht. Nach Abzug der bereinigenden Posten kommt bei mir 1350 Netto raus was gegen Ihree 400,00 steht.
Also zahle ich gekappt am SB nun 300,00.
Die Anspruchgrundlage ist das Sie das Kind betreut und daher nicht einer vollschichtigen Tätigkeit nachgehen kann. Das Ist so ja auch wohl der Regelfall.
Moin,
also ich würde ihr schreiben, dass du den Unterhalt innerhalb einer bestimmten Frist, z.B. 3-6 Monate einzustellen gedenkst und dass sie sich um eine Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit bemühen möge.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ok, verstanden. Beppo hat die Richtung aufgezeigt und eine Vorgehensweise vorgeschlagen. Hintergrund der bisherigen Regelung ist, dass betreuende Elternteile vom anderen Elternteil (ET) ohne Angabe von Gründen (also Kraft Gesetz) für drei Jahre Betreuungsunterhalt fordern können. Das alles ohne Angabe von Gründen. Soweit sogut.
Wenn das Kind allerdings das 4. Lebensjahr erreicht hat, ändert sich das. Der betreuende ET muss jetzt nachweisen, dass er nicht für seinen Lebensuntehalt sorgen kann. Und hier setzt jetzt Beppo's Vorschlag an. Du setzt ihr eine Frist (damit sie sich darauf einstellen kann) und reduzierst dann die BU-Zahlungen. Du wirst alsbald erfahren, wie sie ragiert. Zumindest dann, wenn der Geldfluss nachlässt. Was anschlissend passieren wird, kann Dir keiner voraussagen. Und reagieren kann man nur auf Aktionen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Das klingt gut.
Ich denke ich werde meinem RA mal aktivieren und so ein Schreiben aufsetzen lassen.
Weil Sie wenn ich ihr so einen Brief schicke eh sofort zu ihrem RA rennt.
Nochmal zur Grundsätzlichen Frage, ist man denn als Unterhaltszahler generell an dieser 3/7 von der Einkommendifferenz gebunden, oder ist die höhe des tatsächlich zu zahlendem Unterhalt an der Dirfferenz des aktuellem Einkommens und dem Einkommen, was vor der Schwangerschaft ezielt wurde zu begrenzen?
Beispiel: jetzt 400,00 vorher 775 also maxial 375,00
Das an meinen Fall anzuknüpfen: Wenn ihr nun eine 80 Stundenstelle zugemutet wird und dieses dann meinetwegen auch als "fiktion" zur Anrechnung kommen würde hätte sie ja ein netto von 635,00. Müste ich weiterhin 3/7 der Differenz zahlen (also weiterhin 307 / 300 wegen SB), oder nur noch die 140,00 damit sie auf gleichem Lohnniveau wie vor ihrer Schwangerschaft?
Die erste Variant hätte ja zur Folge, das die 635,00 + 300 = 935,00 An Einkommen hätte, also 160,00 mehr als zuvor verdient hat. Das wäre ja dann sogar ein ehebedingter Vorteil.
Ich hoffe mich einigermaßen verständlich ausgedückt zu haben und bin gespannt auf Eure Einschätzungen.
Servus dmm2012!
Ich würde mir an Deiner Stelle das Geld für einen RA erst mal sparen, wenn sie einen aktvieren will, ist das ihr Ding!
Solange es in Papierform hin und her geht, ob Ansprüche in welcher Höhe gerechtfetrigt sind oder nicht, brauchst Du theoretisch auch keinen RA, denn Du hast uns! 😉
Spar Dir also (erst mal) das Geld und gibs lieber für die schönen Dinge im Leben aus...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
