Unterhalt 3 1/2 Jah...
 
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Unterhalt 3 1/2 Jahre nach der Trennung

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 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Tag
dér neueste Wahnsinn meiner ex nocheinmal kurz zu meiner Geschichte nicht verheiratet, Kind geb. 2005 Trennung jan 08 meine ex wollte kein Bu ich bezahle 277 KU 79 Kigakosten und sonst teilen wir uns Kleider Ausflüge, Sportverein usw. immer durch 2.
letzten Sep. hat meine ex mitbekommen das Bu auch bei nicht verh. länger als 3 Jahre bezahlt werden KANN,und jetzt geht die Geschichte los.
ich habe mein Kind jedes 2 WE von ´Fr.-Di Morgen bei mir,ex Arbeitet 30 St. die Woche 1200 Netto..
jetzt will sie kündigen weil sie in ihrem Job zu viel Streß hat.
Und jetzt komme ich ins Spiel sie würde in ihrem neuen job 900 Netto verdienen , und ich sollte ihr einen ausgleich bezahlen  :
ist das der Sinn des BU??????

ich habe fertig  :exclam:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2011 15:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Tag.
Nein.
Das fällt ihr etwas spät ein.
Unterhaltsberechtigt ist nur, wer nicht in der Lage ist seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Dass sie das ist, hat sie aber schon lange genug unter Beweis gestellt.

Also entspann dich.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 16:10
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo
Ja so habe ich mir das auch gedacht , ich bin echt bereit zu helfen wo es geht aber jetzt wird es echt mal frech oder??? Das Unterhaltsrecht in D ist ja schon Krank aber dies würde selbst bei uns nicht durchgehen also hoffe ich
jedenfalls........

danke für die hilfe... 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.02.2011 16:15
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ein bisserl ergänzend:

Das Unterhaltsrecht in D ist ja schon Krank aber dies würde selbst bei uns nicht durchgehen

Beppo`s Aussage dazu ist richtig durch alle Instanzen.

Derzeit hat sie ja scheinbar allein diese Idee.
Aber selbst wenn jetzt noch ein Anwalt ins Spiel kommt, sollte dies Deinen Blutdruck nicht nach oben treiben. Sogar einer Klage würde ich ruhig entgegengehen.


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 16:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus,
und noch a bisserl erläuternd:

Sogar einer Klage würde ich ruhig entgegengehen.

Denn diese wäre wegen mutwilligen Herbeiführens der Arbeitslosigkeit/Bedürftigkeit abzuweisen.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 16:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde sie vielleicht auch darauf hinweisen, dass du weiter an einem guten, einvernehmlichen Kontakt interessiert bist, dass du aber im Falle einer Klage über deine freiwilligen Zahlungen nachdenken würdest.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 16:37
(@bagger1975)

Hallo Guru,

...aber jetzt wird es echt mal frech oder???

Ja, so sind manche(!) Damen nun mal! Darf man sich keine Illusionen machen! Meine wollte nach über 3 Jahren über Anwältin damals plötzlich nachträglich diesen Schwangerschaftsunterhalt und sofortige Akontozahlung! Mein freundliches Antwortschreiben ist bis heute (seit 2 Jahren) unbeantwortet.  

Viele Grüsse

Michi


AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 16:40
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Guru,

anscheinend versteht ihr euch noch halbwegs, wenn ich das richtig interpretiere.

Wenn ja, dann würde ich zunächst Beppo´s Weg versuchen. Schlag ihr doch vor, sie kann sich da durchaus selbst mal vorher schlau machen, wenn sie Dir nicht glaubt und bevor sie dann den Job schmeisst.

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 22:02
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

du kannst ihr natürlich auch mal die Rechnung aufmachen, wenn sie BU von dir erstreitet (was du ihr ja ankündigen kannst dass du es ihr sehr schwer machen wirst), und du dann tatsächlich an sie BU zahlen musst (wobei fraglich ist für wie lange und ob überhaupt und in welcher Höhe) dann die bisher durch 2 geteilten Zusatz- Kosten fürs Kind wegfallen, bei denen du immer großzügig warst. Dann ist sie u.U. sicher sogar schlechter gestellt. Will sie das echt aufs Spiel setzen?

Andererseits solltest du auch sensibel sein, wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, und sie ansonsten nicht nur vom Stamme Nimm abstammt, sondern schon normalerweise fair ist, dann kannst du auch darüber nachdenken, ob es vielleicht wirklich zu stressig ist in ihrem Job.... das Kind ist noch klein und wenn der Arbeitgeber total unsensibel damit umgeht, wenn sie mal krank ist... oder die Kleine abholen muss...dann kann es ja für euch (Eltern-Kind) tatsächlich eine Option sein, das zu entspannen, damit sie ausgeglichener ist.
Kommt aber auch darauf an, wie ehrlich sie da ist und ob sie ein Typ ist der bei Schwierigkeiten wegrennt, oder ob es tatsächlich gewichtige nachvollziehbare Gründe gibt, da nicht mehr arbeiten zu wollen. Das kommt ja in einer nicht-getrennten Familie auch vor, und dann tragen die Konsequenz (zB weniger Gehalt) ja auch beide, weil es einfach besser ist für die Zufriedenheit.

Allerdings sollte dann von ihr selbst das so dargestellt werden, das nicht nur du als KV dafür aufkommen sollst, also nicht nur Anspruchsdenken, sondern dass sie selbst dann eben auch Abstriche machen muss. Im Klartext würde das heißen zB du zahlst ihr 200 € als BU befristet bis zum Schuleintritt, dafür keine Extrakosten mehr, nur KU und hälftige Kitakosten (bereinigt um Mittagessen). Und BU kannst du auch noch steuerlich absetzen, glaube ich. So dürfte es für dich finanziell nur wenig mehr sein als zur Zeit.

Nur mal so eine Überlegung (sind ja nicht alle KM raffgierig und bequem und arbeitsfaul)...Und würde für mich auch nur in Frage kommen, wenn alles andere auf der Elternebene total stimmig ist und sie insgesamt eine eigenverantwortliche und verantwortungsbewusste Person ist.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 22:59
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach jetzt habe ich grad gesehen, das Kind ist ja schon 6, und geht noch in den Kiga? Kommt wohl dieses Jahr in die Schule?

sorry irgendwie war ich der Meinung das Kind wäre 3 1/2 (wahrscheinlich wegen der Überschrift). Ja ja wer lesen kann ist immer klar im Vorteil.

Na ja dann ist der Weg eher strikt gegen BU. Also dann schließeich mich doch beppo an.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2011 23:12




 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ginnie
ja mein Kind wird im Herbst 6 Jahre alt ,soll aber nächstes Jahr in die Schule ist auch OK so.
Ich war echt nie geizig habe alles mitbezahlt wenn meine Ex in Sommerurlaub gefahren ist habe ich Unterkunft für mein Kid übernommen sowie Flug.......  was ich nicht verstehe wie kann man so sein ich habe ein Verdienst von 1850 Euro netto bezahle 277 Ku ist zu viel weiß ich auch aber OK bezahle Kiga 79 usw usw. mir bleibt selbst auch nicht die Welt ,muß 28 Km einfach  jeden Tag zur Arbeit Arbeite im Schichtdienst +SA /SO und betreue mein Kind auch an ca. 10-12 Tage im Monat sowie  Ferien!!!!
ich habe kein We echt mal frei entweder habe ich Kind oder Arbeit (Stress)
Und jetzt kommt sie mit eine 30 ST. Woche und sagt es ist zu Stressig die Arbeit, dabei ist das Kind noch ein Tag in der Woche bei seiner Oma.....

Danke für die Unterstützung an alle 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2011 07:07
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mal wieder
jetz gabe es Post für Papa, der Anwalt meiner ex schreibt mir jetzt mal wirklich.
Ich solle doch bitte meine Gehaltsunterlagen einreichen wegen der berechnung Ku bzw. Bu !!!!!!!
ich hätte evt. Wohnvorteil da ich mit meiner Freundin gemeinsam ein Haushalt führe so weit so gut.

Begründung der anderen Seite  Frau xxxx müße mit einem 5 1/2 jährigen Kind nur einer Teilzeitstelle nachkommen was sie auch in vollem Umfang macht mit 30 Stunden pro Woche.

die differenz zwischen dem Lohn vor der Geburt des Kindes beträgt 280 Euro im Monat.
Meine ex Arbeitet ang. 30 Stunden die Woche und hat ca. ein netto von 1200 Euro, ich betreue mein Kind von Fr- So Abend  (alle 2 Wochen)  und jeden Montag Mittag , am Do Mittag ist das Kind bei seiner Oma.
Jetzt hat sie das Umgangsrecht eingeschränk Montag hat sie gestrichen......
war heute Morgen beim Jugendamt die Mitarbeiterin hat mir zugesichert das dies so nicht geht nach 3 1/2 Jahren und sie auf nächsten Montag vorgeladen.

jetzt zu mir bin Beamte 2000 Netto 188 Euro Private KV, 27 Km einfach jeden Tag zur Arbeit 79 Euro Kindergartenbeitrag, 40 Euro Riesterrente und jeden Monat ca 40 -60 Euro für mein Kind Kleider Sportverein usw. bezahle ich auch noch, ach ja Ku 266 Euro brauche ich jetzt ein Anwalt oder bekomme ich das so hin.....
wenn ich meinen Selbstbehalt von 1050 nehme könnte sie mir fast nix ,sollten sie aber an meinen Selbstbehat gehen bin ich am Ende........bin ich auch so  :exclam:

*zusammengeführt, da immer noch ein und dasselbe Thema!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 16:23
(@bagger1975)

Hallo Guru,

ich hab Deine Beiträge bislang mitgelesen und von Unterhalt nicht so viel Anhnung. Da werden Dir sicher andere schreiben!

Davon ganz unabhängig ist der Umgang, auf den Dein Kind und Du Anspruch haben! Den darf KM Euch nicht so einfach einschränken, zumal`s lang gelebte Praxis war! Bleibe in diesem Punkt hart! Ohne Abstriche!

Und auf JA würd ich in diesem Punkt nicht viel geben. Dein 1. Schritt in diesem Punkt ist löblich, notfalls musst Du den Umgang vor Gericht festklopfen!

Und da würde ich mir nicht zuviel Zeit lassen, erst Recht nicht, wenn die Gegeseite so vorgeht, wie sie jetzt vorgeht! Insgesamt keine schöne Entwicklung!

Vg Michi 


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 16:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Guru

Warum rechnest Du? Dafür ist es meines Erachtens zu früh, und auch ansonsten überflüssig.

BU kann nach Maßgabe des §1615l für drei Jahre ab Geburt, anschliessend bei weiter wirkenden Umständen, gefordert werden. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist hier folgender Satz im Absatz 2.

Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.

Für die Einschätzung von Billigkeit spielt auch der §242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben) eine grosse Rolle. Anders gesagt: Wenn nichts neues vorliegt, wie z.B. schwere Krankheit und damit einhergehend eine Pflegebedürftigkeit des Kindes, spielt der Zeitmoment eine entscheidende Rolle. Nach über drei Jahren erstmalig einen UH-Anspruch geltend zu machen, welcher unter Billigkeitsgesichtspunkten erst entwickelt wird, ist schon heftig. Hier dürfte dann, was bereits gesagt wurde, §1602 BGB mit

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

deutlich kräftiger wiegen. Die KM hat drei Jahre lang gezeigt, dass sie sich ausreichend selber versorgen kann. Jetzt, wo das Kind grösser wird und damit selbstständiger, entdeckt sie also Gründe der Kinderbetreuung als Anspruchsagrument. Sag mal, hast Du sie irgendwie verärgert?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 16:56
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Oldie
nein das ist ja gerade das komische am Fr. hat sie noch gut Wetter gemacht ,ob ich das Kind dieses We ausnahmweise nehmen könnte , da habe ich nätürlich ja gesgat das 3 We am Stück!!!!!da war sie bereits schon lang beim Anwalt diese blöde ... sie hat einen neuen Freund glaube ich einen richtigen schlaumeier.....Dr. Jura 😉
meinst du also ich kann auf §242 zurückgreifen????


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 17:05
(@bagger1975)

Hallo Guru,

na Gratulation!

sie hat einen neuen Freund glaube ich einen richtigen schlaumeier.....Dr. Jura 😉

Bei mir war`s damals auch so ein Schlaumeier, der grundlos gehetzt hat!
Evtl. darf er ja dann auch -wie bei mir- die Anwaltsrechnung bezahlen, das sollte Dich dann wnigstens etwas freuen!

Vg Michi 


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 17:16
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Michi
ja das ist zum Kotzen alles war eigentlich gut und jetzt so etwas und gleich noch das Umgangsrecht streichen am Montag ich werde noch wahnsinnig mit diesem Weib....
ich weiß schon warum ich diese Frau nie geheiratet habe ,aber angesch...... hat es mich seit 01.012008 (Unterhaltsreform) genau gleich!!!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2011 17:24
(@bagger1975)

Hallo Guru,

kann`s echt sehr gut nachvollziehen!

Jetzt ist die Maske gefallen und das "gut gelaufen" entpuppt sich evtl. als Theater! Sei froh, dass Dein Bub schon so gross ist! Bleib von daher beim Umgang hart!

Daneben könnte man die ganze Sache zum Anlass nehmen über das GSR zu sprechen

VG Michi


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 17:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guru,

auch der "Dr. jur." hat möglicherweise in Mathematik (wo man die Gesetze der Logik lernt) nicht richtig aufgepasst: In § 1615 BGB, aus dem der BU-Ansprüche abgeleitet werden, heisst es wörtlich:

Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.

Damit etwas verlängert werden kann, muss es aber zunächst einmal überhaupt bestehen. Wenn Du bei der Bibliothek keine Bücher ausleihst, kann diese auch Deine Ausleihfristen nicht verlängern. Vermutlich hat der "Dr. jur." irgendwo etwas von "zustehen" gelesen und ist der Ansicht, dass Geld, das gratis irgendwo herumliegt, unbedingt aufgelesen und mitgenommen werden muss. Lass Dich von dem Käse also nicht kirre machen - und bleib auch kompromisslos in der Fortsetzung und Einhaltung der bisherigen Umgangsregelung.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 17:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich würde dem Herrn RA schreiben, dass ein Unterhaltsanspruch nicht ersichtlich ist und du bis zur endgültigen Klärung dieser Frage, deine freiwilligen Zahlungen einstellst.

Das musst du dann natürlich auch tun.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 18:01




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