hat soeben die Dreiteilungsregel gekippt. Tenor: eine neue Ehe darf nicht zur Kürzung des Unterhaltsanspruchs der ersten Ehefrau führen. Na prima.
/elwu
Na super.
Die Installation der Radikalfeministin Susanne Baer zeigt die politisch erwünschte Wirkung.
Deren Wirkung war noch nichtmal nötig.
Das haben die bisherigen Verantwortlichen um die Überzeugungstäterin Hohmann Dennhardt auch so hin bekommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
es ist so lächerlich. Aber solange in diesem Land noch die Ansicht herrscht, dass eine Frau durch Heirat oder die Geburt eines Kindes quasi automatisch erwerbsunfähig und deshalb alimentierungsbedürftig wird, braucht man über "Frauenquoten" - zumal in Führungspositionen - doch gar nicht zu reden. Denn Führungsqualitäten und Biss erwirbt man nun einmal nicht auf dem heimischen Sofa....
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das haben die bisherigen Verantwortlichen um die Überzeugungstäterin Hohmann Dennhardt auch so hin bekommen.
Hallo,
leider ist die Argumentation des BVerfG schlüssig. Denn der rotschwarze Gesetzgeber hat (wie alle anderen davor) sich geweigert, die Bindung des Unterhalts an die ehelichen Lebensverhältnisse zu kippen. Die sind immer der Maßstab. Alle Enschränkungen eine Ausnahme. Wie man inzwischen weiß, werden auch nach der Reform die Herabsetzungen und zeitliche Befristungen sehr selten geurteilt.
Davon ab, dass man die im ersten Verfahren geltend machen muss. Und da ist man außer als Bigamist zwangsläufig noch nicht schon wieder verheiratet, kann daher da auch nicht die Dreiteilung heranziehen.
Davon ab, dass diese soeben gekippt wurde...
/elwu
Ein weiterer Beleg dafür, dass dieses kranke System nicht mit diesen, sondern nur von ihnen geheilt werden kann.
Eine evolutionäre Lösung ist nicht möglich. Nur eine revolutionäre.
Neues Recht, neue Richter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ganze verstehe ich jetzt nicht ganz,ist die Unterhaltsrechtsreform von 08 jetzt wieder hinfällig ????
Eigenverantwortung Kind über 3 jahre usw. was gilt jetzt eigentlich!!!!!
ich komme da nicht mehr mit 😡
Das ganze verstehe ich jetzt nicht ganz,ist die Unterhaltsrechtsreform von 08 jetzt wieder hinfällig ????
Eigenverantwortung Kind über 3 jahre usw. was gilt jetzt eigentlich!!!!!ich komme da nicht mehr mit 😡
Nein, hinfällig ist sie nicht. Das BVerfG hat nur klar gemacht, dass unter nachehelicher Eigenverantwortung keinesfalls zu verstehen ist, dass frau dann weniger in der Tasche zu haben hätte, solange mann das zahlen kann.
Interessant finde ich die Wortwahl des Gerichts:
"Über dieses beibehaltene Konzept setzt sich die neue Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs hinweg, indem sie einen Systemwechsel vornimmt, bei
dem sie die gesetzgeberische Grundentscheidung zur Bestimmung des
Unterhaltsbedarfs durch eigene Gerechtigkeitsvorstellungen ersetzt."
"Die neue Rechtsprechung lässt sich mit keiner der anerkannten
Auslegungsmethoden rechtfertigen. Sie läuft dem klaren Wortlaut des §
1578 Abs. 1 Satz 1 BGB zuwider, der die „ehelichen Verhältnisse“ zum
Maßstab der Bedarfsbemessung erhoben hat.."
Das ist deutlich.
Spaßig ist doch dieser Satz:
"Konsequenz dieser Rechtsprechung ist,
dass der geschiedene Ehegatte infolge der neuen
Bedarfsermittlungsmethode regelmäßig weniger, selten dasselbe, nie aber
mehr erhält als im Wege einer nach den ehelichen Lebensverhältnissen
bestimmten Berechnung."
Ach so, noch mehr wäre also auch gut??? Warum dann diese komische Reform eigentlich?
Gruß
Krishna
Wie stets hat sich die Journaille des Themas im profeministischen Sinne angenommen, bei SPON wird etwa getitelt 'Verfassungsrichter stärken Rechte von Geschiedenen'.
/elwu
Da sieht man mal wieder, dass Unterhalt wichtiger ist, als Umgang.
Meine Verfassungsbeschwerde wegen eines laufenden Umgangsverfahrens hat das Aktenzeichen 1 BvR 237/10.
Die o.g. Entscheidung trägt das Aktenzeichen 1 BvR 918/10 und ist damit offensichtlich wesentlich später in Karlsruhe eingegangen.
Über meine Beschwerde hat das Gericht aber bis dato (scheinbar) noch nicht entschieden.
Da erzähl mir einer mal was vom Kindeswohl. :crash:
RTFM = Read the fucking manual
Oder hier: "Das Vertrauen des Unterhaltsberechtigten in die Fortsetzung der früheren Verhältnisse war nicht mehr geschützt. Die alten Pflichten wurden generell zugunsten der neuen entwertet. Das hatte und hat grundsätzliche Auswirkungen auf das Eheverständnis - aus der Ehe wurde eine reine vorübergehende Wirtschaftsgemeinschaft."
No comment.
/elwu
Eine
reine vorübergehende Wirtschaftsgemeinschaft
wird es dann demnächst auch wieder zwischen den Anwälten und geschiedenen Männern geben, wenn nämlich bereits entschiedene Verfahren nach Ablauf der Wartefrist "angepasst" werden "müssen". 😉
Gruß
Krishna
jetzt weiss ich auch warum die Entscheidung noch bis Ende Januar getroffen werden musste (bekanntlich sind ja zwei Richter, die an der Entscheidung beteiligt waren, Ende Januar ausgeschieden (Hohmann-Dennhardt, Bryde))
"Die Entscheidung ist mit 5:3 Stimmen ergangen."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110125_1bvr091810.html
RTFM = Read the fucking manual
Hallo Leutz,
die Unterhaltsmafia hat wieder zugeschlagen: Mehr Unterhalt für Geschiedene
Durch Scheidungen werden also doch nur die Rechte und nicht die Pflichten des/der Bedürftigen gekündigt. Lebenslang.
Ich liebe es.
Gruß,
Michael
"Das Vertrauen des Unterhaltsberechtigten in die Fortsetzung der früheren Verhältnisse war nicht mehr geschützt.
mit welcher Argumentation kann man sich eigentlich als Unterhaltspflichtiger auf "Vertrauensschutz auf das Fortbestehen früherer Verhältnisse" berufen? Das müsste schliesslich genauso gut möglich sein, wenn schon Lebensstandard-Garantien ausgesprochen werden sollen. Und natürlich müsste das bei Grundrechten mit Verfassungsrang dann analog auch für jeden Arbeitnehmer gelten: Wer einmal 2.000 EUR auf dem Gehaltszettel hatte, darf anschliessend nie mehr weniger verdienen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Im Wesentlichen ist das ein Urteil gegen die Unterhaltsrechtsreform von 2008.
Entweder haben die "Schöpfer" dieser Reform ihren Willen nicht richtig in (Gesetzes-) Worte gekleidet oder sie haben von vornherein über ihre wahren Absichten gelogen.
Behauptet wurde, eine Senkung und Verkürzung der Unterhaltslast.
Diese nie Wirklichkeit gewordene Praxis wurde "kompensiert" durch eine massive KU-Erhöhung.
Nun wird die nie eingetretene Senkung in ihr Gegenteil verdreht und der KU bleibt natürlich oben.
:headcut:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
mit welcher Argumentation kann man sich eigentlich als Unterhaltspflichtiger auf "Vertrauensschutz auf das Fortbestehen früherer Verhältnisse" berufen?
Das interessiert mich schon lange. Der Lebensstandard wird ja (nahezu) ausschließlich vom Erwerbseinkommen des Pflichtigen (seinem Ergeiz, seiner Ausbildung, etc.) bestimmt. Die Berechtigte wird aber zum (ausschließlichen) Nutznießer der Früchte dieser Arbeit.
Wir bräuchten auch einen "Platz des Friedens", um enstprechend zu "scandieren"!
LG, Uli
Diese nie Wirklichkeit gewordene Praxis wurde "kompensiert" durch eine massive KU-Erhöhung.
Nun wird die nie eingetretene Senkung in ihr Gegenteil verdreht und der KU bleibt natürlich oben.
Den Aspekt hatte ich so noch nicht gesehen, aber genau so wird es sein. Ist ja auch klar, warum. Vertrauensschutz eben. Und meine Ex vertraut eben darauf, dass sie auch demnächst mit meinem bzw. Geld des Kindes hübsch einen Drauf machen kann. :genau:
Gruß
Krishna
Die Zypresse hat damals gesagt, dass der Unterhalt stärker vom EU auf den KU verlagert werden soll, weil die Akzeptanz da höher ist.
Zusätzlich wurde, weil ja durch den steigenden KU, weniger für den EU übrig bleibt, das halbe Kindergeld, zusätzlich zu seinem bisherigen Zweck, in §1612 BGB zu Unterhaltsrelevantem Einkommen des Pflichtigen erklärt. Nicht aber der Berechtigten um, nach den Worten der Zypries die "Verteilmasse" zu erhöhen!
Also wegen angeblich sinkenden EUs wurde der KU erhöht.
Und weil der KU erhöht wurde, wurde der EU erhöht. Sonst wäre das ja zulasten der Mutter gegangen?
Ist doch logisch oder?
Die kriminelle Energie dieser Betrüger ist schon recht hoch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo
wenn ich sowas lese könnte ich mich immer fürchterlich aufregen, vor allem wenn die Erst-Ehen als Non plus ultra angesehen werden, und die Zweit-Ehen anscheinend keine wirtschaftliche Einheit darstellen (zumindest bis zur Trennung oder wie?). Der einzige kleine Trost ist, dass die ex meines Mannes "großzügig" auf EU verzichtet hat (über die Gegenleistungen reden wir hier mal nicht). Denn sonst dürfte ich die mein Leben lang finanzieren, denn darauf läuft es doch hinaus, dass die aktuelle Ehefrau alle vorherigen Ehefrauen alimentiert (Einkommen vom Mann ---> geht in die vorherige Ehe, und der Mann lebt bitte schön wovon? Richtig - von der Frau mit der er verheiratet ist).
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Die Zypresse hat damals gesagt, dass der Unterhalt stärker vom EU auf den KU verlagert werden soll, weil die Akzeptanz da höher ist.
Hallo,
die Parteizugehörigkeit ist dieselbe, aber eingeführt wurde das Basisproblem, nämlich die Bindung an die ehelichen Lebensverhältnisse, 1977 vom damaligen Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel.
/elwu
