Überweisung KindesU...
 
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Überweisung KindesUH an EX auf Konto des neuen Ehegatten ?? Ja / Nein ?

 
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und frohe Ostern an alle : )

Da, lt meiner EX Frau, Ihr Konto in Pfändung ist ( über den genauen Vorgang ist mir nichts bekannt ), bat sie mich, den Kindesunterhalt nun auf das konto Ihres Ehemanns zu überweisen. Er aber ist alleiniger Kontoinhaber und ich möchte nicht das das Geld irgendwann, wie auch immer, weg ist, falls sie sich mal trennen etc.

Ihr Vorschlag war, sie würde mir den Eingang immer Quittieren (was ich für aufwendig halte ) oder mir ein Schriftstück ausstellen, mit der Bestätigung das sie mir den Auftrag gab, es auf das andere Konto zu überweisen.

Es gibt keinen Titel etc vom Gericht,...wie soll ich mich nun verhalten ? bzw richtig ? hat jemand ne Idee ?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 16:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

lass Dir von Deiner Ex sowas in der Art schriftlich geben:

Lieber Ex-Mann,

ich bitte Dich, den Kindesunterhalt für unser Kind Peter-Marie ab dem 1. Mai 2012 bis auf Widerruf auf das Konto meines LG Max Murmel,
Kontonummer x
BLZ Y
Bank XYZ

zu überweisen.

Lieben Dank,
Deine Ex-Schnuckeline.

Wenn Du das schriftlich hast, solltest Du nix zu befürchten haben.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

mir ein Schriftstück ausstellen, mit der Bestätigung das sie mir den Auftrag gab, es auf das andere Konto zu überweisen.

Das ist der richtige Weg.
Sie als Verwalterin und Empfängerin des KU kann bestimmen, wo das Geld hin soll.
Und wenn sie dich, nachweislich, auffordert, das Geld auf ein Konto der Zeugen Jehovas zu überweisen, so hat auch das seine juristische Richtigkeit.
Letztlich braucht sie dir überhaupt nicht zu sagen, wem das Konto gehört. Nur Kto-Nr. und BLZ. Fäddisch.
Du überweist da hin und schreibst in das Textfeld:
"Kindesunterhalt für X für den Monat YY.2012"

Da es bei euch aber gar keinen Titel gibt, gibt es, theoretisch noch nicht mal eine richtige Unterhaltspflicht.
Da könnt ihr vereinbaren was ihr wollt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:10
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

Danke  🙂
nur..
hat so ein Schriftstück rechtlich überhaupt gültigkeit ?
hab mal gehört  (keine Ahnung wo ich das aufgeschnappt habe) sowas müsste notariell beglaubigt werden 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 16:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.
Das reicht völlig aus.
Und solange es keinen Titel gibt, bräuchtest du nicht mal ein Schriftstück.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:18
(@bagger1975)

Servus @macca,

nirgends steht geschrieben, daß Unterhalt zwingend "zu überweisen" wäre.

Solange Pfändungen gegen Ex laufen kannst Du ihr die Geldbeträge auch in bar geben, natürlich gegen Quittung.

Viele Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 16:26
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Macca

soweit ich weiss Kindesunterhalt is NICHT pfandbar, deshalb was die Mutti sagt ist auch, meine Meinung nach, irrsinn. Wenn kein Titel besteht, dann lieber zusammen zum Notar gehen und einen Titel erstellen lassen. Dort kann man alle Formalitaeten schreiben.

In meinem Titel steht Drinn.... das KindesUnterhalt muss an die Treuehande des Mutter ueberweisen werden... In meinem Fall werde ich NIE sowas zustimmen ausser einen entsprechend Abaenderung des Titel auf kosten des KM.

Lieber alles im Voraus schriftlich entweder beim JA oder Notar machen. Danach hast Du weniger sorgen! Es ist schon weit aus bekannt, das im Zweifel faelle sind die KM immer geglaubt als die KV.

viel Glueck

mfg

cicero


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2012 12:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Macca,

in Ergänzung würde ich die KM mal dazu auffordern, sich ein pfändungssgeschütztes Konto (P-Konto) anlegen zu lassen. Auf dieses kann dann auch ohne Probleme der Unterhalt gezahlt werden.

Die Gefahr ist einfach in der "Bauernschläue" vieler Exen zu sehen, die dann später den Zugang von Kindesunterhalt vielleicht anzweifeln bzw. mit einem findigen RA Dir noch einen Strick daraus drehen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2012 17:09
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Ingo

wobei die Gefahr eher gering ist, wenn kein Titel besteht. Sobald sie behauptet nichts bekommen zu haben, oder ein Anwalt ein nettes Schreiben schickt und ihn in Verzug setzt, stellt er sämtliche Zahlungen ein ----> ohne Titel keine Pfändung möglich. Also aus meiner Sicht maximal ein Monat, der doppelt abgezockt werden könnte. Und auch hier besteht kaum die Gefahr einer Doppelzahlung, wenn er schriftlich hat, wohin er das Geld überweisen soll, und die Zahlung nachweisen kann.

Ein Schriftstück der KM, mit der Bankverbindung, sollte allerdings die Grundvoraussetzung sein, um das Geld woanders als bisher zu überweisen.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2012 21:21
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Wenn ein Schriftstueck seitens des KM gibt, wo die KU ueberweissen muss und der KV dies zustimmt... ist schon, meine meinung nach, einen Anerkennung wer muss und ab wann die KU gezahlt werden. Was ist in die Schriftstueck nicht gennant ist die Hoehe des KU..

Sagen wir mal, nach 6 Monate oder mehr, behauptet die KM dass die KV zu wenig unterhalt gezahlt hatte! Sie kann ihn dann beim Gericht klagen und sehr wahrscheinlich von ihm der differenz fuer die gesamten Zeit herausholen. Fakt ist dass wird der KV eine Menge Geld kosten.

Also, ich bleibe mit meine Empfehlung, dass wenn jetzt etwas aendern muss, dann lieber beim JA oder Notar ein Formgerechtes Titel von beide Parteie unterschreiben lassen. Dann hatt der Herrn vorausichtlich zwei Jahre ruhe. Auf jeden Fall, haben die Kinder (nach einem Urteil, habs vergessen welches) ein anspruch auf einen Titel. Und wenn diese beim JA gemacht wird, kostet auch kaum Geld.

mfg

cicero


AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2012 21:33




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Cicero, das ist Unsinn.
Selbst wenn die Mutter ihn damit in Verzug setzen könnte, ginge das nicht weiter zurück als bis zum Anfang des Monats und selbst dafür kann er ja eine zahlung nachweisen.
Also genauso, wie auch Ginnie gerade geschrieben hat.
Bitte verwirre den TO nicht mit deinen falschen Annahmen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2012 22:38
(@bagger1975)

@cicero:

Einen Titel jetzt ohne Not zu schaffen, halte auch ich angesichts der mitgeteilten Situation (Kontopfändung) für absolut übertrieben. Unterhalt wird ja laufend bezahlt; es geht nur um eine Änderung der Modalitäten oder Abwicklung.

In Ergänzung zu Beitrag Nr. 5:

Barzahlungen anlässlich der (unterstellt) laufenden Umgänge haben v.a. auch den Vorteil, dass:

1. der TO sicher gehen kann, dass sein Unterhalt für die Kinder bei der KM definitiv ankommt,
2. die KM den Next auch nicht um Erstattung von seinem Konto "anbetteln" muss und damit i.S.d. Kinder "flüssig" ist.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 14:11
(@macca)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die rege Anteilnahme. Ich habe mir das nun mal schriftlich geben lassen von meiner Ex ( laut meines RA ist das ok )

in etwa so :

Der Kvater wird den KUnterhalt zukünftig auf das Konto des Ehegatten der Kindesmutter ( Daten, Bankverbindung  etc ) überweisen
und kommt damit der Unterhaltspflicht nach. Die Kindesmutter bestätigt sich selbst um den Kindesunterhalt vom Konto
Ihres Ehegatten zu kümmern.

Unterschrift, Datum


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2012 21:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lass das Brimborium mit dem Ehegatten weg.
Es ist völlig wurscht, wem das Konto gehört.

Lass sie dir einfach schreiben:

Lieber Macca,
bitte überweise mir den Unterhalt für unser Kind XY bitte ab 1.x.2012 und bis auf Widerruf auf das Konto 123456789 bei der Bad Bank 111 222 33.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 22:35