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ein Kind bei mir, eins bei KM, Unterhalt?

 
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe bis März pro Kind 334€ nach DT an die KM bezahlt, habe auch einen Titel für beide. Seit dem 01.04.12 wohnt mein Sohn bei mir. Wir haben uns geeinigt, dass ich erstmals die 334€ weiter an KM bezahle, möchten beide dennoch es richtig machen. Nun meine Frage:
Kann mir jemand sagen, wie setzt sich nun unsere Bezahlsituation zusammen.
Ich habe ein Netto unbereinigt 1800€
KM  hat   640€ (Halbtagsstelle)

1. Wie viel und ob überhapt muss ich weiter an sie zahlen, sie ist ja dem Sohn gegenüber auch Unterhaltsverpflichtet, verdient aber zu wenig?
2. Muss ich eventuell sogar noch an sie was zahlen? Sie ist gesund, möchte aber nicht voll arbeiten?
3. Soll ich den Titel ändern oder ist er mit dem Umzug des Jungen nichtig?

PS: meine Lebensgefährtin hat auch Tochter aus der ersten Ehe, die bei uns wohnt und der Sohn wohnt beim Vater. Da zahlt einfach keiner an keinen.

Ich wäre echt froh, wenn jemand von euch eine klare Antwort für mich hätte.

Ich danke euch im voraus vielmals!


leben und leben lassen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 17:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Du hast es richtig erkannt: Du selbst bist leistungsfähig für KU; Deine Ex ist es nicht. Deshalb läuft Deine KU-Pflicht weiter, während Deine Ex ihre (ebenfalls bestehende) nicht bedienen kann. Also bezahlst Du weiterhin KU an sie, aber sie nicht an Dich.

Mit einem Einkommen von 640 EUR plus 334 KU plus 184 Kindergeld kann sie aber eh keine grossen Sprünge machen; entweder gibt es da noch einen neuen Partner, oder die ARGE ist mit im Boot. Theoretisch wäre sie "gesteigert erwerbsverpflichtet"; praktisch lässt sich das nur schwer durchsetzen.

By the way: Du musst daran denken, der Kindergeldkasse den Wohnsitzwechsel Eures Sohnes in Deinen Haushalt zu melden; das KG für ihn kommt dann ab 1.4. zu Deinen Händen.

Forderungen nach nachehelichem Unterhalt kann man 2,5 Jahre nach der Scheidung nicht mehr stellen; da ist die so genannte "Unterhaltskette" unterbrochen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 17:16
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

Danke Martin.

Also ich zahle weiter hin meine 334€ und gut? Kannst du mir was zu der Titelabänderung sagen?

Das KG habe ich bereits beantragt.

Allen noch schöne, hoffentlich nicht bei Misewetter, Ostertage.

Gruß
Erderanerwh


leben und leben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 17:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

der Titel für das Kind, das bei dir lebt ist hinfällig und muß dir von der KM ausgehändigt werden.

Sollte es ein Urteil geben das beide Unterhaltsbeträge gemeinsam enthält müßte deine Ex dir einen Vollstreckungsverzicht schriftlich erklären, für den Anspruch des bei dir lebenden Kindes.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 17:24
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir Tina!

Da bin ich nun "degradiert"?! Habe dann nur einen Titel :)!

Einen Urteil gibt es nicht.

Gruß
erderanerwh


leben und leben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2012 17:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja sozusagen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 17:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn Du nur einen Tietel mir beiden darin befindlichen KU-Pflichten hast - wie sieht der aus? Wer hat den gemacht und wer hat den abgesegnet?

Falls die KM nicht Vollzeit arbeitet ist eine UH-Klage bei vorliegender gesteigerter Erwerbsobliegenheit nicht aussichtslos.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2012 18:44
(@erderanerwh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

es gibt je Kind einen Titel, die vom JA ausgestellt sind. Da der eine nun hinfällig ist, muss ich auch nicht an dem anderem ändern. Richtig?

Ob eine Klage, um die KM zu "Mehrarbeit" zu bewegen, was bringt, weiß ich nicht, was ich weiß, es ist das nicht "wert", da Streß und Streit für alle Beteilgten, vor allem bei den Kindern, eine tiefe Narbe hinterlassen kann.

Ich denke nur, wenn sie sich selbst und ihren Kindern was im Leben bieten möchte, wird sie auch was zum "Arbeiten und Verdienen" suchen.

Gruß
Erderanerwh


leben und leben lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2012 17:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da der eine nun hinfällig ist, muss ich auch nicht an dem anderem ändern. Richtig?

Exakt. Da es selbstständige Titel sind, erübrigt sich das.

Ob eine Klage, um die KM zu "Mehrarbeit" zu bewegen, was bringt, weiß ich nicht, was ich weiß, es ist das nicht "wert", da Streß und Streit für alle Beteilgten, vor allem bei den Kindern, eine tiefe Narbe hinterlassen kann.

Habe ich selber mal für mich so entschieden - ich kann es nachvollziehen.

Ich denke nur, wenn sie sich selbst und ihren Kindern was im Leben bieten möchte, wird sie auch was zum "Arbeiten und Verdienen" suchen.

Hmm, die Hoffnung stirbt zuletzt. Meine Ex hatte es selbst nach 7 Jahren nicht geschafft, auch nur die geringste Einsicht zu zeigen. Ihrem "Hass" auf Sohnis Selbstfindung blieb sie treu - wird sie vermutlich auch ewig treu bleiben. Nicht mein Problem, ganz sicher nicht. 🙂

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2012 23:14