Hallo liebe Foris,
ich hätte da mal ein paar Fragen an Euch, die mir noch nicht ganz klar sind, trotz intensiver Recherche.
Kurz noch ein paar Eckdaten zu meinem Fall, damit es vllt. ein bisschen einfacher ist, die ganze Sache zu verstehen.
Mein Junior ist im Jan. diesen Jahres 21 Jahre geworden, er hat nach der Hauptschule seine erste Lehre angefangen, hat das 2 Jahre durchgezogen und wurde dann vom Chef fristlos entlassen, da er wiederholt in der Berufsschule gefehlt hat. Danach hat Junior irgendeinen Job und dann hat er als Hilfsarbeiter wieder bei seinem Ex-Chef gearbeitet, er wohnt bei der KM und meinte dann in dieser Hilfsjobzeit daheim ausziehen zu müssen, er lebte nachdem Motto, ich bin 18 Jahre, was kostet die Welt?
Ok er nahm sich eine Wohnung und machte dann auch verschiedene Schulden, bis es dann nicht mehr ging und er wieder bei der KM einzog und dann im Sep. 2010 erneut eine Ausbildung anfing.
Ich muss kurz dazu sagen, ich habe keinen Kontakt zu meinem Junior, ich erfahre all diese Sachen nur durch meinen Bruder, der auch gleichzeitig Pate meines Juniors ist.
Im Januar 2011 bekam ich ein formloses Schreiben von meinem Junior, worin er mich aufforderte meine Einkommensverhältnisse ihm gegenüber offenzulegen, er bräuchte dies, für ein Amt, um irgendeinen Zuschuss zu beantragen. Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, er solle mir bitte das Amt nennen bzw. dem Amt meine Adresse zu geben, damit ich das selbst mit denen regeln kann, dann war Funkstille und ich hörte nichts mehr.
Jetzt kam ein Schreiben eines RA, der mich wiederum aufforderte meine Einkommensverhältnisse offenzulegen.
Nun kommen meine Fragen:
- wie soll ich mich nun verhalten?
- bin der Meinung das die KM, das alles forciert, denn Unterschrift in der Vollmacht vom RA stimmt nicht mit der Unterschrift im Ausbildungsvertrag, der in Kopie beigelegt war, überein
- da ich all die Jahre nie mehr als 1500 netto verdiente, muss ich dann überhaupt noch was bezahlen?
- hab mir das mal durchgerechnet, bin aber nicht sicher ob das so stimmt, könnte vllt. mal jemand drüber schauen, ob ich nen denkfehler hab?
2010: 488 € (unterhalt) - 184 € Kindergeld- 302,45 € (ber.Netto v. Junior 1.Lj)= 1,55 €
2011: 488 € (Unterhalt) - 184 € Kindergeld- 302,45 € (ber.Netto v. Junior 1.LJ)= 1,55 €
2011: 488 € (Unterhalt) - 184 € Kindergeld- 337,90 € (ber.Netto v. Junior 2.LJ)= -33,90 €
Bedanke mich schon mal im Vorfeld für Eure Hilfe.
VG Steini
Hallo Steini,
erst mal, willkommen hier.
Im Januar 2011 bekam ich ein formloses Schreiben von meinem Junior, worin er mich aufforderte meine Einkommensverhältnisse ihm gegenüber offenzulegen, er bräuchte dies, für ein Amt, um irgendeinen Zuschuss zu beantragen. Ich habe ihm dann zurückgeschrieben, er solle mir bitte das Amt nennen bzw. dem Amt meine Adresse zu geben, damit ich das selbst mit denen regeln kann, dann war Funkstille und ich hörte nichts mehr.
Hm, von irgendwelchen Unterhaltsforderungen war bei dieser Aufforderung zur Einkommensauskunft aber nicht die Rede? Dann denke ich, durch dieses Schreiben bist du nicht für Unterhaltszahlungen in Verzug gesetzt worden. Wenn es da nicht noch etwas anderes gab, dann sehe ich für rückwirkende Unterhaltsforderungen keinen Spielraum. Der Anwaltsschrieb, den du jetzt bekommen hast, wird die Einkommensauskunft mutmaßlich mit "Unterhalt für den Sohn" begründen, und damit bist du tatsächlich wirksam in Verzug gesetzt, aber halt erst ab jetzt: Falls nachher tatsächlich Unterhaltszahlungen festgesetzt werden sollten, dann gelten diese ab April 2012, aber nicht für die Zeit davor.
Ich muss kurz dazu sagen, ich habe keinen Kontakt zu meinem Junior, ich erfahre all diese Sachen nur durch meinen Bruder, der auch gleichzeitig Pate 2010: 488 € (unterhalt) - 184 € Kindergeld- 302,45 € (ber.Netto v. Junior 1.Lj)= 1,55 €
2011: 488 € (Unterhalt) - 184 € Kindergeld- 302,45 € (ber.Netto v. Junior 1.LJ)= 1,55 €
2011: 488 € (Unterhalt) - 184 € Kindergeld- 337,90 € (ber.Netto v. Junior 2.LJ)= -33,90 €
Für den Fall, dass du in der Vergangenheit doch wirksam in Verzug gesetzt wurdest: Die Berechnung sieht erst mal korrekt aus - "ber. Netto" heißt, dass du von seiner tatsächlichen Ausbildungsvergütung den Pauschbetrag von 90 Euro bereits abgezogen hast? Die 488 Euro Tabellenbetrag sind korrekt: Du hast nur 1.500 Netto, das ist Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle und auch wenn du keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hast: bei Volljährigen gibt's i.d.R. keine Hochstufung laut Anmerkung 1 zur DT mehr. Kind lebt bei der Mutter, somit gilt tatsächlich der Tabellenbetrag und nicht etwa der höhere Betrag für auswärtige Unterkunft. Der Bedarf laut Tabelle i.H.v. 488 Euro ist durch Kindergeld und Ausbildungsvergütung gedeckt, ggf. bis auf diesen Restbetrag von weniger als zwei Euro - und ob ein Richter es lustig findet, wenn jemand wegen zwei Euro Unterhalt im Monat vor Gericht zieht, wage ich doch sehr zu bezweifeln ...
Eventuell auch interessant: http://www.vatersein.de/Forum-topic-24692.html - da hat ein Oberlandesgericht nämlich entschieden, dass der Unterhaltsbegehrende (hier: dein Sohn) sich zeitnah um die Durchsetzung seiner Ansprüche kümmern muss. Für Forderungen, um die er sich seit mehr als einem Jahr nicht gekümmert hat, wird die Luft für ihn ziemlich dünn.
Mein Junior ist im Jan. diesen Jahres 21 Jahre geworden, er hat nach der Hauptschule seine erste Lehre angefangen, hat das 2 Jahre durchgezogen und wurde dann vom Chef fristlos entlassen, da er wiederholt in der Berufsschule gefehlt hat. Danach hat Junior irgendeinen Job und dann hat er als Hilfsarbeiter wieder bei seinem Ex-Chef gearbeitet, er wohnt bei der KM und meinte dann in dieser Hilfsjobzeit daheim ausziehen zu müssen, er lebte nachdem Motto, ich bin 18 Jahre, was kostet die Welt?
Ok er nahm sich eine Wohnung und machte dann auch verschiedene Schulden, bis es dann nicht mehr ging und er wieder bei der KM einzog und dann im Sep. 2010 erneut eine Ausbildung anfing.
Wenn's hart auf hart kommt, könnte man auch mal die Zielstrebigkeit der Ausbildung anzweifeln.
- bin der Meinung das die KM, das alles forciert, denn Unterschrift in der Vollmacht vom RA stimmt nicht mit der Unterschrift im Ausbildungsvertrag, der in Kopie beigelegt war, überein
Falls das wirklich stimmen sollte, dass hier eine gefälschte Unterschrift im Spiel ist - dann würde ich an deiner Stelle gerade zu diesem Thema bis auf Weiteres fein säuberlich die Klappe halten. Falls die Sache vor Gericht geht, informierst du deinen eigenen Anwalt über deinen Verdacht; wenn der ebenfalls meint, dass die Unterschrift wahrscheinlich gefälscht ist, wird er am besten wissen, zu welchem Zeitpunkt im Verfahren er diese Bombe zum Explodieren bringt.
- wie soll ich mich nun verhalten?
Meiner Meinung nach: Dem Anwältlein ohne weiteren Kommentar die Einkommensauskunft für die vergangenen zwölf Monate liefern; wenn du irgendwelche abzugsfähigen Posten berücksichtigt haben willst (berufsbedingte Kosten, zusätzliche Altersvorsorge), dann auch diese - aber keine Silbe andeuten zu den Dingen, die ich oben beschrieben habe! Der gegnerische Anwalt ist dein Feind, und der braucht schließlich keinen Einblick in dein Munitionslager zu bekommen 😉
Anschließend wartest du ab, was dann als nächstes von Anwalt und/oder Sohn kommt, und meldest dich dann wieder hier bei uns.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Steini.
Deine Berechnung ist soweit richtig, ich bin allerdings nicht sicher, ob er nicht auch noch 90,-€ von seinem eigenen Einkommen behalten kann.
Sicher bin ich allerdings, dass du dem RA zwar Auskunft geben solltest, sofern deine letzte Auskunft mindestens 2 Jahre zurück liegt und du ihn im Gegenzug auffordern solltest, die Bedürftigkeit deines Sohnes, die Ernsthaftigkeit seiner Bemühungen um einen zügigen Abschluss seiner Berufsausbildung nachzuweisen, sowie Auskunft über das Einkommen seiner Mutter zu geben.
Gruss Beppo
Edit: Zu langsam.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten....
Deine Berechnung ist soweit richtig, ich bin allerdings nicht sicher, ob er nicht auch noch 90,-€ von seinem eigenen Einkommen behalten kann.
Beppo, die 90 Euronen hab ich schon abgezogen
Hm, von irgendwelchen Unterhaltsforderungen war bei dieser Aufforderung zur Einkommensauskunft aber nicht die Rede?
Nein, kein einziges Wort wegen Unterhaltsforderungen......
Falls das wirklich stimmen sollte, dass hier eine gefälschte Unterschrift im Spiel ist - dann würde ich an deiner Stelle gerade zu diesem Thema bis auf Weiteres fein säuberlich die Klappe halten. Falls die Sache vor Gericht geht, informierst du deinen eigenen Anwalt über deinen Verdacht; wenn der ebenfalls meint, dass die Unterschrift wahrscheinlich gefälscht ist, wird er am besten wissen, zu welchem Zeitpunkt im Verfahren er diese Bombe zum Explodieren bringt.
zu diesem Thema halte ich auf jeden Fall die Füße still.
Nun ist mir noch was eingefallen, was ich vergaß zu erwähnen, im Ausbildungsvertrag von 2010 stehen als gesetzliche Vertreter, die KM und deren neuer Mann......zum einen muss dass bei nem Volljährigen angegeben werden und was hat da der neue Ehegatte meiner Ex zu suchen?
Tauchen bestimmt noch mehr Fragen auf.... 🙂
Viele Grüße
Steini
Hallo Steini,
Nun ist mir noch was eingefallen, was ich vergaß zu erwähnen, im Ausbildungsvertrag von 2010 stehen als gesetzliche Vertreter, die KM und deren neuer Mann......zum einen muss dass bei nem Volljährigen angegeben werden und was hat da der neue Ehegatte meiner Ex zu suchen?
Ich weiß es zwar nicht sicher, aber meiner bescheidenen Meinung nach ist das bei 'nem Volljährigen überflüssig und der neue Mann deiner Ex hat da als "gesetzlicher Vertreter" nix zu schaffen - nur, wen interessiert dieser Quark von vorgestern noch?
Wenn du dir'n Spass machen willst, kannst du deine Ex allenfalls fragen, wieso Sohni sich noch mit Unterhaltsforderungen an dich wendet - wo ihr neuer Mann den Jungen doch offensichtlich adoptiert hat!
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. nee, der letzte Vorschlag war nicht ernst gemeint. Wirklich nicht 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
