Liebe Foris,
ich habe 2 Kinder 12 und 14 Jahre. Ein Kind lebt bei mir und eins lebt bei meinem Ex. Beide Kinder sind aus unserer Ehe entstanden und Ex ist der Vater.
Vater arbeitet in Vollzeit.und bezieht ein gutes Gehalt.
Jetzt habe ich eine Frage bezüglich des Unterhalts. Zur Zeit zahle ich Unterhalt für ein Kind (14). Für das Kind was bei mir lebt bekomme ich keinen Unterhalt. Im Ehevertrag habe ich für einen Zeitraum von 2 Jahren auf Kundesunterhalt verzichtet.
Gegen Ende dieses Jahres ist die Zeit nun um. Mein Ziel ist es keinen Unterhalt mehr zu bezahlen und keinen Unterhalt für meinen Sohn mehr zu bekommen.
Ich denke das ist fair, weil jeder von uns ein Kind betreut und wir beide in Vollzeit arbeiten. Jedoch ist mein Gehalt ca. 30% höher als das meines Ex.
Leider muß ich schon jetzt davon ausgehen, dass mein Ex das nicht akzeptieren wird und die Angelegenheit streitig austrägt.
Jetzt habe ich einige Fragen und ich hoffe ihr könnt mir einige Hinweise geben.
1. Arbeite ich überobligatorisch, weil Vollzeit und Kind jetzt erst 12 ist? Gibt es das auch beim KU?
2. Wenn wir beiden uns intern einigen, kann er irgendwann später doch noch Nachforderungen stellen?
3. Wie weise ich mein Einkommen nach? Steuererklärung oder Gehaltszettel?
4. Er lebt in einem fast bezahltem, eigenem Haus. Gibt es dafür eine Anrechnung?
5. Ich habe den Verdacht, dass er sein Einkommen bewußt schmälert. Mir ist ein 4 Jahre alter Steuerbescheid in die Hände gefallen und ich habe gesehen, dass er seit dem keine Gehaltserhöhung hatte.
6. Mein Arbeitgeber stellt mir einen Dienstwagen zur Verfügung, den ich privat aber nicht nutze. Jeden Monat versteuere ich 1% des Bruttolistenpreises. Ich führe ein Fahrtenbuch aus dem das hervorgeht und habe es auch dem Finanzamt nachgewiesen und eine Steuerrückerstattung dafür erhalten.
Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe.
Grüße
Feta
Hallo Feta,
1. Steuerbescheide fallen nicht einfach in Hände, die nicht danach greifen, das hat einen Beigeschmack
2. Ja, für das Haus kann ein Vorteil angerechnet werden
3. Für den Dienstwagen aber auch, auch wenn der Steuerbescheid was anderes sagt
4. Einkommensnachweis bei Angestellten in der Regel über die letzten 12 Monatsabrechnungen
Ich kanns aber gut nachvollziehen, dass Du keine Lust auf den Unterhaltskleinkrieg hast, weil auf dem hohen Niveau ists wirklich albern. Und da könnte Dir die Unterhaltsreform helfen, weil das mit der "Stärkung der Eigenverantwortung" wird in solchen Fällen wohl noch am ehesten funktionieren.
ähm so weit ich weiß, kannst bzw. darfst du auf kindesunterhalt gar net verzichten also ist dieser passus im ehevertrag nichtig und du bist über den tisch gezogen worden
darf mich jeder gerne verbessern der es besser weiß
Hallo pappasorglos,
danke Dir!
1. Steuerbescheide fallen nicht einfach in Hände, die nicht danach greifen, das hat einen Beigeschmack
Warum? Die Steuern habe ich damals mit unserem Steuerberater erledigt. Der Bescheid war an Eheleute adressiert und damit auch an mich gerichtet. :puzz:
Es geht hier nicht um EU, sondern um KU. Deshalb zählt hier die "Stärkung der Eigenverantwortung" wohl eher nicht. 🙂
Grüße
Feta
1. Steuerbescheide fallen nicht einfach in Hände, die nicht danach greifen, das hat einen Beigeschmack
Waren die beiden da vielleicht noch verheiratet und es stand 'eheleute' im Adressfenster? Wie ich Feta kenne, hat sie die korrekt erhalten und wenn mich meine Rechenkünste nicht verlassen haben, ist sie noch nicht sooooo lange getrennt.
Gruß,
Michael
tsss. Da war der Schafskäse schneller.
Hallo Feta,
rede mit Deinem Mann darüber dass Du gerne den KU für Kind 1 einstellen würdest, da er ja Kind Kind 2 auch keinen KU zahlt. Das könnt ihr allerdings nur in Absprache machen. Ansonsten muss jeder KU in Abhängigkeit von seinem Einkommen leisten (d.H. Du wirst etwas mehr KU zahlen als Dein EX).
Um dieses Szenario zu erreichen kommst Du ohne Einwilligung des EX um eine KU Klage nicht herum. Soviel ich weiß darfst Du KU nicht verrechnen - außerdem gibt es ja den Ehevertrag, der nur durch ein Gerichtsverfahren geändert werden kann.
Das Thema überobligatorisch ist laut neuester BGH Entscheidungen vom Tisch, Dir wird dafür ein Betreuungsbonus angerechnet.
Grapfruit
Hallo Feta,
5. Ich habe den Verdacht, dass er sein Einkommen bewußt schmälert. Mir ist ein 4 Jahre alter Steuerbescheid in die Hände gefallen und ich habe gesehen, dass er seit dem keine Gehaltserhöhung hatte.
Das muß nicht unbedingt ein Indiz sein.
Als ich noch gearbeitet habe, hatte ich auch 5 Jahre keine "Lohnerhöhung". Ich verdiente damals Übertarif und alle Erhöhungen wurden verrechnet.
Todtraurig
Ich äußere nur meine Meinung.
Hallo,
vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Jetzt habe ich noch eine Frage, wenn im Ehevertrag steht das der Verzicht auf 2 Jahre begrenzt ist endet doch auch der Titel oder muss ich dann doch noch auf Abänderung klagen?
Viele Grüße
Fete
Moin feta,
du liegst völlig richtig, der Titel endet automatisch mit Terminablauf und muss auch nicht gesondert zurück gefordert werden. Er ist schlicht dann nicht mehr gültig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Feta,
im BGB eigentlich recht eindeutig.
§ 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass nach §1613 der Unterhalt nachverlangt werden kann. Im ganzen würde der Ehevertrag als Sittenwidrig angesehen werden und damit für ungültig erklärt werden.
Genau das dürfte auch die Sache auf unsichere Beine stellen, sollte der Ex es auf die Harte Tour versuchen. Es liegt immer das eigene Gehalt zugrunde, ist halt so.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
der Vertrag ist wasserdicht, das habe ich damals sehr sorgfältig prüfen lassen. Ich fühle mich mit dem Vertrag auch keinesfalls "über den Tisch gezogen". Die Entscheidung für unser Kind auf Unterhalt zu verzichten habe ich damals sehr bewusst getroffen.
Viele Grüße
Feta
feta, nochmal du darfst nicht auf kindesunterhalt verzichten, da der unterhalt nicht dir sondern dem kindzugute kommt und du keine negativen entscheidungen hinsichtlich des "vermögens" des kindes treffen darfst.......von daher ist dieser passus durchaus nichtig auch wenn du dich nicht über den tisch gezogen fühlst. (weiß ja nicht wer das so sorgfältig geprüft hat :wink:)
im großen und ganzen wird es oft gehandhabt, dass reintheoretisch beide unterhalt zahlen müßten, der aber intern aufgerechnet wird auch wenndas nicht gemacht werden darf - mit kindesunterhalt darf nicht aufgerechnet werden weil der ja dem kind zugute kommen soll (siehe oben).
mußt du aber wegen höhrem einkommen höheren unterhalt zahlen so wird dein ex darauf wahrscheinlich nicht verzichten wollen ...ob ohr da auf eine gütliche einigung kommt..lassen wir uns überraschen
@traeumerin:
*öchöt öchöt...feta darf schon auf KU verzichten (z.B. weil sie der Meinung ist,sie schafft das ohne finanz. Hilfe des EX), allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr des jeweiligen Kindes.
Hat meine LG genauso gemacht!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
nicht "ganz" richtig ....
Auf KU kann nicht verzichetet werden. Aber es kann auf die Forderung verzichtet werden, was widerum dazu führt, dass man es sich jederzeit überlegen kann, die Forderung doch noch zu stellen. Nur halt nicht rückwirkend.
Ich weiß das jetzt nicht so ganz genau, aber wenn ein Kind volljährig wird und die Verjährung noch nciht abgelaufen ist, kann es selbständig den KU nachfordern. (In diesem Falle ...) Feta wäre dann komplett raus.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@ marco
also nochmal, ist aus einer zdf seite, link leider nicht mehr erreichbar da sendung vorbei
"Frage: Darf ich als betreuender Elternteil großzügig auf Kindesunterhalt verzichten?
Antwort: Nein, auch nicht teilweise. Das Gesetz verbietet es, auf Unterhaltsansprüche zu verzichten. Ein Verzicht wäre unwirksam. Ich muss den Anspruch aber nicht geltend machen oder kann den anderen Elternteil von Ansprüchen des Kindes freistellen. Nimmt das Kind den anderen dann trotzdem in Anspruch, muss ich für die Zahlung einstehen."
so und damit sind wir beim casus knacktus verzichten darf ich nicht allerdings muss ich die ansprüche nicht geltend machen oder ihn freistellen und das ist rechtlich ein unterschied!! und zwar ein gewaltiger gegenüber deines standes zu dem kind!!
google mal ein bißchen zu dem thema ist sehr interessant!!
Eines geht aber, man überweist den KU in Betrag X/Monat und der andere überweist einen ausgemachten Betrag zurück. Wo liegt das Problem?
Yours
Ansichtssache 😉
Also jetzt muss ich kurz, obwohl ich gar keine Zeit habe,
meinen Senf dazugeben.
Für mich persönlich und nachdem vor bereits 29 Jahren
der Anwalt schon dasselbe sagte, also das man auf die
Alimente nicht verzichten kann/darf, sieht das so aus.
Wenn ich stillschweigend darauf eingehe bzw. nach
Absprache auf den Unterhalt verzichte, wer wollte mich
daran hindern ? Oder wer weiss davon, wenn ICH es
nicht hinausposaune ?
Genauso seltsam finde ich den Satz - das Kind hat
Anspruch darauf.
Der Anspruch des Kindes ist, daß es ihm an nichts
fehlt. Weder an Kleidung, Nahrung und Zuwendung.
Wie das bewerkstelligt wird ist doch völlig egal.
Und jede Mutter (ich rede jetzt von einer normalen)
wird darauf achten, daß das so ist. Ganz genauso
wie es immer die Mütter geben wird, die wenn die
Höhe stimmt, das Geld für sich ausgeben.
Genauso fällt es mir schwer daran zu glauben, daß
ein Kind dieses Geld nachträglich einfordert bzw.
überhaupt das Recht hätte, dies zu tun. Erstens muss
es darüber Bescheid wissen, daß kein Unterhalt ge-
flossen ist und zweitens - mit welchem Recht, wenn
es ihm in seiner Kindheit gut gegangen und an Nichts
gefehlt hat.
Es ist doch die Sache der Mutter, sich eventuell selbst
einzuschränken, so sie das mußte.
Ich möchte den sehen der mich zwingen wollte, Geld zu
nehmen, daß ich nicht nehmen möchte.
Oder anders herum... genausogut kann Mann den vor-
geschriebenen Betrag überweisen und Frau drückt es
demjenigen persönlich wieder in die Hand.
Für mich ist das Pharisäertum - dieses nicht können
oder dürfen. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Gruß
Marina
wie das letzendlich von den einzelnen gehandhabt wird ist ja jacke wie hose, habe oben dazu ja auch schon geshcrieben, dass in der praxis oft, der unterhalt nciht gezahlt wird, weil die ehepartner aufrechnen udn wie die kinder dazustehen etc. das ist alles praxis, hier ging es mir erstmal um die theorie des unterhaltsverzichtes und dass das rein rechtlich gesehen nicht geht.
wir die einzelnen personen dass dann in der praxis lösen wayne
da hast du völlig recht marina wo kein kläger da kein richter, aber man sollte sich trotzdem mal mit dem rechtlichen hintergrund auseinandergesetzt haben bevor man eine praxistaugliche lösung anstrebt und nur darum ging es mir.
daher feta, versuche mit deinem ex einen für beide seiten gangbaren weg zu suchen und gehe diesen, allerdings verliere nicht den rechtlichen hintergrund aus den augen, damit du weißt was alles auf dich zukommen kann aber net muss.
