Hallo zusammen,
nachdem ich jetzt schon einige Zeit hier mitlese,möchte ich sagen das eure Tips und Ratschläge echt toll und
vorallem neutral sind.Es ist egal,ob man männlich oder weiblich ist.
Auch ich hab eine lange Vorgeschichte und viele Erfahrungen gemacht.
Habe 3 pupertäre weibliche kids.
-älteste tochter ,fast 20Jahre ist bei Vater gemeldet-beendet jetzt im Juli ihre schulische Ausbildung als
Sozialassistentin ,gemeinsames Sorgerecht.
-mittlere Tochter wird in 3 Wochen 18 Jahre lebt mit Hilfe zur Erziehung in einer Pflegefamilie.(würd ich später nochmal
drauf zurückkommen)gemeisames Sorgerecht.
-jüngste Tochter (im Juni 16Jahre)wollte zum Vater,der "konnte nicht",jetzt lebt sie auch in einer Pflegefamilie.
Ich habe mein Sorgerecht abgeben,nachdem ich mit vielen Dingen die Tochter und Vater wollten,nicht einverstanden war.
--Leider--.Heute würd ich das nicht mehr machen!!!!
Ich zahle für die jünsten 2 kids meinen Kostenbeitrag nach SGBVIII ans Jugendamt.
Jetzt werde ich neu berechnet,weil die Mittlere Hilfe zur Erziehung zum 18. einstellt.Die Grosse ist ab August nicht mehr
priviliegiert da sie eine abgeschlossene Erstausbildung hat .
Die ganze Zeit war es so, das ich jedes halbe Jahr einen Abschrift des Hilfeplangespäches bekam.d.h. ich wusste ungefähr was die mittlere macht oder gemacht hat.Auch da bin ich mit vielen Sachen die das Jugendamt in der Pflegefamilie hat durchgehen lassen nicht einverstanden.
-Jetzt geht es aber um die Jüngste.Sie beendet wahrscheinlich diesen Sommer die 10.Klasse Realschule.
Nachdem ich jetzt vom JA aufgefordert wurde,mal wieder meine finanzielle Sachen offenzulegen,wollte ich von meiner Auskunftspflicht gebrauch machen.
Ich forderte das Jugendamt auf ,mir über meine Jüngste die gleiche Auskunft zugeben,wie bei der Mittleren.
Nach §1686 wäre mir der Vater normaler Weise zur Auskunft verpflichet,da aber das JA von mir Geld will,geh ich davon aus das das JA mir eigentlich dazu verpflichtet wäre. Das JA sagt ich müsste mich an den Vater wenden.Wenn der nicht reagieren würde müsste ich mich ans Gericht wenden. 😡
Das kann ja wohl nicht wahr sein :knockout: :gunman:
Nach §97a muss ich dem JA Auskunft geben. Wer muss mir Auskunft geben???
Was hat das Sorgerecht mit der Auskunft vom Jugendamt zutun,wo ist da der Unterschied.
Könnte ich den Kostenbeitrag "einfrieren"mit dem Vermerkt das ich ja gar nicht wüsste ob ich noch verpflichtet bin zuzahlen,weil das JA mir die Auskunft verweigert. Findet die Auskunft statt, würde ich sofort bezahlen.
Wo gibt es jemanden der mir in Fragen wegen dem jA helfen kann?
Nützt es was wenn ich ein Formloses Schreiben ans Gericht schreibe und mal meine ganzen Erfahrungen mit dieser Sachbearbeiterin schildere.Wer hat hier Erfahrungen,oder kann mir mal einige Ratschläge geben.
So das wars erst mal ,wenn ihr wollt schreibe ich noch sehr gern von meinen Erfahrungen,Fragen sind auch noch genug
da.
Sorry weils so lang war
Gruss Apeka
Deine jüngste Tochter lebt in einer Pflegefamillie, wozu brauchst Du eine Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse? Du zahlst Unterhalt bis zur Volljährigkeit und dann sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.Von einem genaueren Quoting sehe ich derweil ab.
Hallo suffering,
glaub ich hab mich falsch ausgedrückt,ich versuchs nochmal.
Meine jüngste ist in der 10.Klasse ,die sie ja vermutlich diesen Sommer beenden wird.Ich möchte die Zeugnisse
sehen ,möchte gern wissen was sie vorhat zumachen.Weiter zur schule,evtl.wiederholen,eine Lehre,ich möchte einfach etwas über ihr Leben erfahren.Macht sie eine Ausbildung ist dies ja auch Unterhaltsrelevant.Von meiner Mittleren hab ich
2mal im Jahr diese Informationen erhalten.
Also wo ist der Unterschied,mit und ohne sorgerecht.
Das JA bekommt alle Informationen,bei beiden Kids,über die eine bekomme ich Auskunft,über die Andere nicht.
Ich kann keinen § finden wo soetwas steht.immer nur das ich und der Vater dem JA auskunftspflichtig sind.
Es kann nicht sein,das ich zahlen darf,aber keiner ist dann für mich zuständig.
Wenn man normalen Unterhaltsrecht Aukunft bei dem Kind fordert,und man bekommt keine Auskunft kann man ja auch ohne Titel die Zahlungen einstellen.
Die Berechnungen bei Hilfe zur Erziehung (§SGBVIII §93 )sind ganz anders ,als die normalen.
Die Hilfe zue Erziehung wird auch bei 18 bis 21 Jährigen gewährt. Trotzdem muss der Jugendliche sein Einkommen offen legen,weil Lehrgeld wird auch da mit angerechnet.
Also wer ist für mich zuständig,wenn ich etwas über meine Tochter erfahren möchte?
JA sagt Vater ,und ist gut raus ,weil das Geld haben sie ja. Vater verweisst aus JA,so wie ich ihn kenne.
Dann müsste ich klagen,oder einfach zahlen und nichts machen.das kann aber ja wohl nicht sein.
Was denkt ihr, oder wisst ihr ,
danke Gruss Apeka
Hallo!
was mich als erstes interessiert: Warum hast du keinen Kontakt zu deinen Kindern?
und zweitens hab ich das Gefühl, Dir geht´s nicht um Auskunft, ob sie eine Ausbildung anstreben sondern nur um das Geld. Zahlen mußt du so oder so, ob du Kontakt zu deinen Kindern hast oder nicht. Ich denke, das JA wird dir schon mitteilen, wenn neu berechnet werden muß.
Gruß
Ally
Hi Apeka,
§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.
Die Auskunft vom JA ist richtig. Die Auskunft musst Dir der betreuende Elternteil geben, also in Deinem Fall der Vater. Dass Du ans JA zahlst, hat mit diesem Punkt nichts zu tun.
Also wer ist für mich zuständig,wenn ich etwas über meine Tochter erfahren möchte?
Also diese Frage von einer Mutter stößt schon etwas bitter auf. Du, vielleicht??? Mal Töchter anrufen? Telefonieren tun die in dem Alter erfahrungsgemäß ganz gerne.
Von 3 Töchtern zwei in Pflegefamilien ist schon ne bittere Bilanz.
Da Du nix über die näheren Umstände geschrieben hast, möcht ich mich hier auch nicht weiter zu äußern.
Gruß
Mux
Hallo Ally Mc Beal,
nein es geht nicht ums Geld.Zahlen tue ich und muss ich auch weiterhin.Das ist alles geregelt.
Bin seit 2000 getrennt .Kids waren bei mir Mitte 2000 lernte ich meinen Jetztigen Mann kennen,die Kids waren total begeistert.
2002 haben wir geheiratet.Die 2 Kleinen wollten den neuen Namen .Die Grosse und die mittlere hatten keinen Kontakt zum Vater ,nur die Kleinste (unregelmässig)Da fingen die Spielchen an.Alles was mein Mann und ich tat, wurde angezweifelt,
und schlecht gemacht vom Vater .Die Grosse wollte sich dann überhaupt nichts mehr sagen lassen,sie zog zum Vater. Dort ging es dann 9 Monte gut und dann war sie in der Notaufnahme vom Kinderheim.Nach 3 wochen kam sie zu uns zurück.
Es ging ca 8 wochen so einiger massen .Dann hatten wir wieder nur noch Stess miteinander.Drogen Alkohol ,Drogenberatungestelle war eingeschalten.
Dann hatten wir einen riesen Streit und sie haute ab,lebte mit Wissen des Vaters mit 17 Jahren bei einer Freundin,das ging nicht gut.Zurück zum Vater.Dort ist sie jetzt.
In all dieser Zeit wurden die beiden anderen immer unglücklicher,weil wir so viel mit der Grossen zutun hatten,sie fühlten sich
einfach von uns nicht mehr beachtet.
Ein Jahr danach wollte die Mittlere (15)schwanger werden 2mal,der junge war auch 15 Jahre. Hat "Gott sei Dank" nicht geklappt.Nach einem riesen Streit ist sie dann zu den Eltern dieses Jungen,und Lebt gegen meinen Willen in dieser
Familie als Pflegekind über das JA.
alle Ziele die seit 2.5 Jahren gesteckt wurden,wurden nicht erreicht.Sie bricht Jetzt zum 18. Gegurtstag dieSchule ab und hat noch keinen Lehrvertrag.
Nachdem die Mittlere ausgezogen ist ,gab die Kleinste mir die Schuld und wollte zum Vater (der konnte Nicht)
Er wollte sie zu seiner damaligen Freundin als Pflegekind tun .JA lehnte nach 5 Monaten ab.
Während dieser Zeit wollte er mir das ABR entziehen lassen,weil ich mit dieser Unterbringung nicht einverstanden war.
Ich hatte 2 Nerverzusammenbrüche. War bei der Verhandlung nicht anwesend. Mein Anwalt beantragte darauf hin ,
ihm die ganze Sorge zuübertragen.das wars.
Meine kinder wollen zu mir keinen Kontakt.Ich möchte warten bis sie alt genug sind und die ganze Tragweite dieser Geschichte erkennen.
Ich bin mit vielen Dingen die über das JA gelaufen sind nicht einverstanden.Ich möchte daher soweit es mir möglich ist,
indirekten Kontakt zum Leben meiner Kinder.
Solange es mir möglich ist zukämpfen,möchte ich nicht aufhören.
Das ist jetzt aber nur ein kleiner Auszug aus meinem Leben.das ganze muss man über 7 Jahre sehen.Jeder einzelne Tag.
Vielleicht kann man es dann besser verstehen.
Gruss Apeka
Hallo suffering,
glaub ich hab mich falsch ausgedrückt,ich versuchs nochmal.
Meine jüngste ist in der 10.Klasse ,die sie ja vermutlich diesen Sommer beenden wird.Ich möchte die Zeugnisse
sehen ,möchte gern wissen was sie vorhat zumachen.Weiter zur schule,evtl.wiederholen,eine Lehre,ich möchte einfach etwas über ihr Leben erfahren.Macht sie eine Ausbildung ist dies ja auch Unterhaltsrelevant.Von meiner Mittleren hab ich
2mal im Jahr diese Informationen erhalten.
Also wo ist der Unterschied,mit und ohne sorgerecht.
Das JA bekommt alle Informationen,bei beiden Kids,über die eine bekomme ich Auskunft,über die Andere nicht.
Ich kann keinen § finden wo soetwas steht.immer nur das ich und der Vater dem JA auskunftspflichtig sind.
Es kann nicht sein,das ich zahlen darf,aber keiner ist dann für mich zuständig.
Wenn man normalen Unterhaltsrecht Aukunft bei dem Kind fordert,und man bekommt keine Auskunft kann man ja auch ohne Titel die Zahlungen einstellen.
Die Berechnungen bei Hilfe zur Erziehung (§SGBVIII §93 )sind ganz anders ,als die normalen.
Die Hilfe zue Erziehung wird auch bei 18 bis 21 Jährigen gewährt. Trotzdem muss der Jugendliche sein Einkommen offen legen,weil Lehrgeld wird auch da mit angerechnet.Also wer ist für mich zuständig,wenn ich etwas über meine Tochter erfahren möchte?
JA sagt Vater ,und ist gut raus ,weil das Geld haben sie ja. Vater verweisst aus JA,so wie ich ihn kenne.
Dann müsste ich klagen,oder einfach zahlen und nichts machen.das kann aber ja wohl nicht sein.
Was denkt ihr, oder wisst ihr ,
danke Gruss Apeka
Also mit der Auskunft einer eventuellen Entlohnung aus einer Ausbildungsvergütung liegst Du richtig. Ansprechpartner ist die Sorgeberechtigte Person. Alles andere das Leben Deiner Tochter betreffend erhälst Du ebenfalls über die Sorgeberechtigte Person. Erteilt diese Auskünfte nicht, so bleibt Dir lediglich der Klageweg.
Zu Deinen Fragen somit:
Die Sorgeberechtigte Person zum einen, wenn da nichts geht das Gericht bei dem Du einen Antrag stellst. Krass ist allerdings warum Du nicht direkt mit den Kindern reden kannst.
Ist aber auch Deine Angelegenheit, oben stehen Deine Möglichkeiten die auch Dein gutes Recht sind Unterhalt regeln zu können. Alles andere Zwischenmenschliche obliegt einzig und allein Dir und Deinen Kindern sowie der Sorgeberechtigten Person/en.
