Hallo,
bin neu hier, und hätte da schon mal eine Frage:
Meine Eherau und ich leben seit Dezember 2006 getrennt, haben zwei
Kinder (15 und 17), die beide bei ihrer Mutter wohnen, und wir arbeiten
beide schon seit vielen Jahren Vollzeit.
Zur Vereinfachung nehme ich einfach mal ein paar Zahlen als Beispiel:
Mein anrechenbares Einkommen: EUR 2500.-
Von mir zu zahlender Kinderunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle: 2 x EUR 437.-
Verbleiben EUR 2500.- minus EUR 874.- = EUR 1626.-
Anrechenbares Einkommen meiner Frau: EUR 2200.-
Bedeutet dies nun, daß ich von meiner Frau EU bekomme ?
Viele Grüße,
R.
Hallo Zappa,
was verstehst Du unter „anrechenbarem Einkommen“?
Ohne die Antwort zu kennen würde ich sagen Du hast keinen TU/EU Anspruch, da Deiner Frau noch der Betreuungsbonus angerechnet wird und der vom anrechenbaren Einkommen abgeht.
Generell kann man gerichtlich alles versuchen – aber moralisch halte ich das für daneben da Deine EX ja auch Deine Kinder betreut und Dir eigentlich genug Gelt zum Leben bleibt.
Grapfruit
Hallo,
Generell kann man gerichtlich alles versuchen – aber moralisch halte ich das für daneben da Deine EX ja auch Deine Kinder betreut und Dir eigentlich genug Gelt zum Leben bleibt.
Moralisch daneben? Würdest du das auch sagen wenn hier die Rollen von Mann und Frau vertauscht werden?
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
Moralisch daneben? Würdest du das auch sagen wenn hier die Rollen von Mann und Frau vertauscht werden?
Genau um auch bei vertauschten Rollen so argumentieren zu können muss ich auch den Mann abstrafen, da in diesem Fall die Frau sich um die Kids kümmert. Ich weiß das es einige AE Väter gibt, die trotz Betreuung der Kids zu TU/EU in Anspruch genommen werden (kann mir persönlich auch noch blühen).
Also unabhängig vom Geschlecht ist das für mich voll daneben!
Grapfruit
