Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt bei Doppelverdienern

 
(@zappa_65)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

  bin neu hier, und hätte da schon mal eine Frage:

Meine Eherau und ich leben seit Dezember 2006 getrennt, haben zwei
Kinder (15 und 17), die beide bei ihrer Mutter wohnen, und wir arbeiten
beide schon seit vielen Jahren Vollzeit.

Zur Vereinfachung nehme ich einfach mal ein paar Zahlen als Beispiel:
Mein anrechenbares Einkommen: EUR 2500.-
Von mir zu zahlender Kinderunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle: 2 x EUR 437.-
Verbleiben EUR 2500.- minus EUR 874.- = EUR 1626.-
Anrechenbares Einkommen meiner Frau: EUR 2200.-
Bedeutet dies nun, daß ich von meiner Frau EU bekomme ?

Viele Grüße,
                          R.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2007 00:09
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Zappa,

was verstehst Du unter „anrechenbarem Einkommen“?

Ohne die Antwort zu kennen würde ich sagen Du hast keinen TU/EU Anspruch, da Deiner Frau noch der Betreuungsbonus angerechnet wird und der vom anrechenbaren Einkommen abgeht.

Generell kann man gerichtlich alles versuchen – aber moralisch halte ich das für daneben da Deine EX ja auch Deine Kinder betreut und Dir eigentlich genug Gelt zum Leben bleibt.

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 10:29
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Generell kann man gerichtlich alles versuchen – aber moralisch halte ich das für daneben da Deine EX ja auch Deine Kinder betreut und Dir eigentlich genug Gelt zum Leben bleibt.

Moralisch daneben? Würdest du das auch sagen wenn hier die Rollen von Mann und Frau vertauscht werden?

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 11:03
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo papi74,

Moralisch daneben? Würdest du das auch sagen wenn hier die Rollen von Mann und Frau vertauscht werden?

Genau um auch bei vertauschten Rollen so argumentieren zu können muss ich auch den Mann abstrafen, da in diesem Fall die Frau sich um die Kids kümmert. Ich weiß das es einige AE Väter gibt, die trotz Betreuung der Kids zu TU/EU in Anspruch genommen werden (kann mir persönlich auch noch blühen).

Also unabhängig vom Geschlecht ist das für mich voll daneben!

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 11:59
(@papi74)
Registriert

Hallo,

zu dem Einkommen der Frau wird ein Betreuungsbonus abgezogen, des Weiteren erhält Sie ja den KU.

Jetzt finde ich das richtig, dass evt. auch EU/TU gezahlt werden sollte.

mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 12:21
 Uli
(@Uli)

Jetzt finde ich das richtig, dass evt. auch EU/TU gezahlt werden sollte.

Wieso?

Die Einkünfte sind in etwas gleich hoch, der einer erbringt Barunterhalt und der andere den gleichwertigen Betreuungsunterhalt. Damit sind beide quit.

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 12:30