Also ich könnte mir denken, das man, bevor man jemanden Auskunft erteilen muss zunächst selber die Bedürftigkeit nachweisen muss. Ich würde dem Gericht schreiben, dass das nicht passiert ist und deswegen das Gerichtsverfahren unnötig ist. Laut deinen unbestätigten und vor Gericht zu prüfenden Informationen hat deine Tochter 400€ + 600€ +184€ zur Verfügung, so dass selbst bei erhöhtem Bedarf kein Raum für Unterhalt besteht. Sollte hier eine andere Sichtweise bestehen, muss die Mutter ebenfalls auf Unterhalt verklagt werden und eine Gehaltsauskunft vorlegen (Du bekommst die Informationen auch)
Freundschaftsangebote wie Handyflatrate werden sofort eingestellt. Vor der Tochter sollte man sich tatsächlich hüten...
Hallo Forum,
heute war ich beim Anwalt und habe ihn beauftragt. Sie wird jetzt das Gericht anschreiben
und darlegen, die Verfahrenskostenhilfe meiner Tochter abzulehnen.
Begründen wird er es damit, dass weder ein erhöhter Bedarf noch eine besondere Lebensstellung der
Eltern gegeben ist.
Sollte meine Tochter dann auf eigene Kosten weiterhin die Auskunft verlagen, wird mein Anwalt
alle Unterlagen genauso von meiner Tochter u Kindsmutter einfordern.
Also Zeugen musste ich leider meine Eltern, Ihre Cousinen benennen um die Nebentätigkeit
auf 400.- € Basis belegen zu können. Auch einen Ausdruck ihrer FB Seite habe ich meinem Anwalt gegeben,
wo meine Tochter ihren Ausbildungsbetrieb und ihr Nebentätigkeitsbetrieb als Arbeitgeber
eingetragen hat.
Wie es mit dem KG aussieht müssen wir abwarten wie die Gegenseite antwortet.
Egal wie mein Anwalt gerechnet hat. Er kommt auf keine höhere Unterhaltssumme für sie.
Ich halte euch auf den laufenden wenn sich was neues ergibt. Mein Anwalt glaubt aber die Entscheidung
des Gerichts könnte ein wenig länger dauern, da jedem Richter klar ist, dass es sich nicht um einen
sehr brisanten dringenden Fall handelt.
Gruß
Fendi
Hallo Forum,
ich muss das Thema leider noch einmal aufgreifen.
Zu meinem letzten Eintrag kann ich berichten, dass das Gericht die Verfahrenskostenhilfe meiner Tochter abgelehnt hat. Damit war das Verfahren hinfällig
und ich habe bis zum heutigen Tag nichts mehr von meiner Tochter gehört. Nun kam eine SMS.
Sie hat ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und geht ab September auf die BOS um das Fachabi nachzuholen.
Nun will sie wieder von mir Unterhalt weil sie jetzt kein Einkommen mehr hat.
Zu den Eckdaten:
- Sie ist 20 Jahre alt
- Lebt in eine eigenen Wohnung
- Hat Realschule absolviert und Anschließend die Lehre bis Juli 2012 gemacht
- Lehre erfolgreich abgeschlossen.
Ihr Werdegang ist Schule - Ausbildung - Fachabi
Kann es sein das ich Unterhalt zahlen muss? Ich denke nur in der ersten Ausbildung wäre das der Fall. Dann nicht mehr.
Gruß
Fendi
Moin Fendi,
Ich denke nur in der ersten Ausbildung wäre das der Fall. Dann nicht mehr.
das ist korrekt. Das Fachabitur steht - zumindest nach Deiner Beschreibung - in keinem Zusammenhang mit der abgeschlossenen Lehre: Diese ist bereits "berufsqualifizierend" und das Fachabi mithin ein Luxus, den sie sich (selbst) leisten können muss.
Etwas anderes wäre es (aber auch nur eventuell), wenn es um eine Ausbildung mit "Sachzusammenhang" ginge; beispielsweise um eine Meisterprüfung im erlernten Beruf. Aber da würde sie vermutlich zunächst auf Mittel wie das Meister-BaFÖG verwiesen.
In jedem Fall ist eine "Geldanforderung per SMS" unter aller Kanone - wenn Deine Tochter etwas von Dir möchte, kann sie sich ja mit Dir an einen Tisch setzen. Ich würde darauf gar nicht antworten; vielleicht fällt der Groschen dann ja. Aus Deiner Zahlungspflicht bist Du jedenfalls raus.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Vielen Dank Martin. Das beruhigt mich auf jeden Fall.
Gruß
Jürgen
Hi,
ich hatte mal ein Urteil gelesen, da wurde ein Vater aufgrund der gehobenen Lebensstellung auf Kindsunterhalt verurteilt, der normale Einkommen bei weitem übersteigt. Aber davon würde ich erstmal nicht ausgehen...
- Erstmal und zuvorderst muss sie Ihre Bedürftigkeit belegen.
- Zweitens ist das Einkommen der Mutter offenzulegen
- Drittes sollte jegliche freiwillige Zahlung und Handyvertragszahlung nun eingestellt werden. Deine Tochter verklagt Dich, es ist nun an der Zeit, dass sie merkt, dass sie auch etwas zu verlieren hat.
mfg
