Guten Morgen,
zunächst einmal melde ich mich nach langer Auszeit zurück. Allem voran habe ich eine Frage:
Die KM zieht derzeit mit unserem Sohn mit ihrem neuen Freund zusammen in eine neue Wohnung. Den Kurzen habe ich bereits auf ihr Bitten dort an der neuen Wohnung abgeholt. KM sagte, sie wohne ja quasi schon da.
Bisherige TU-Vereinbarung ist im gerichtlichen Vergleich festgelegt. Scheidung läuft.
Ab wann kann ich die TU-Zahlungen einstellen?
Lieben Gruß und einen schönen Start in die Woche
SP
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Moin SP,
Bisherige TU-Vereinbarung ist im gerichtlichen Vergleich festgelegt. Scheidung läuft.
Ab wann kann ich die TU-Zahlungen einstellen?
kurz gesagt: Frühestens zu dem Termin (z. B. bestimmtes Datum) oder dem Anlass (z. B. Ex heiratet), der im Vergleich festgelegt ist. Wenn dergleichen nicht festgelegt ist, kannst Du nichts einstellen; selbst wenn die Ex mit einem neuen Partner zusammenzieht.
Möglicherweise lässt sich der Vergleich auch als reiner TU-Vergleich deklarieren, der mit der Scheidung automatisch endet und nicht über sie hinauswirkt. Das lässt sich aber nur beurteilen, wenn man den Wortlaut kennt.
Nicht ohne Grund warnen wir hier immer wieder vor Vergleichen in Unterhaltsdingen; man wird sie manchmal schwerer wieder los als ein Kaugummi am Schuh...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
schön, von dir wieder zu lesen. Deine Beiträge haben mir damals schon sehr geholfen.
(...) Frühestens zu dem Termin (z. B. bestimmtes Datum) oder dem Anlass (z. B. Ex heiratet), der im Vergleich festgelegt ist. Wenn dergleichen nicht festgelegt ist, kannst Du nichts einstellen; selbst wenn die Ex mit einem neuen Partner zusammenzieht(...)
...und ich also ein neues Verfahren anstrengen muss, oder aber bis zum Scheidungstermin zu warten habe?
Im Vegleich ging es um TU, KU und Betreuungskosten.
Kann ich im Rahmen der anstehenden Scheidung beantragen, dass der Vergleich komplett aufgehoben wird?
Ein Termin oder Anlass ist nicht erwähnt.
Lieben Gruß
SP
Ein Kind zu lehren, nicht auf eine Raupe zu treten,
ist ebenso wichtig für das Kind wie für die Raupe.
(Bradley Miller)
Moin SP,
wie ich schon schrieb: Es kommt auf den Wortlaut des Vergleichs an. Wenn darin expressis verbis von "Trennungsunterhalt" die Rede ist, müsste er sich mit der Scheidung von alleine erledigen, denn TU gibt es nur BIS zu einer Scheidung. Aber natürlich kann Deine Ex im Scheidungsverfahren nachehelichen Unterhalt verlangen, der dann den TU ersetzt; das wird aber separat verhandelt. Einen Automatismus von der Sorte "bisher hab ich ja auch Geld bekommen; also muss ich auch weiterhin alimentiert werden" gibt es jedenfalls nicht.
Was immer im Scheidungsverfahren läuft: Unterschreibe auf keinen Fall einen Vergleich mehr; davon profitiert nur Dein Anwalt in Form von mehr Honorar.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
