Hallo 7fendi,
nach meiner Erfahrung hat deine Tochter ein Recht auf Auskunftserteilung, zumindest hat ein Richter in einem mir bekannten ähnlichen Fall es so gesehen. Ob sie einen Anspruch auf Unterhalt von dir hat, steht dann auf einem anderen Blatt und um diesen Anspruch zu prüfen, sollst du auf Auskunft verklagt werden. Ich denke, dass du um die Auskunft nur dann herum kommst, falls du in den letzten 24 Monaten bereits Auskunft erteilt hast.
Allerdings hast du genauso einen Anspruch auf Auskunft gegen deine Tochter.
eskima
Hallo 7fendi,
deine Tochter wird wahrscheinlich einen Grund haben, bei der Mutter auszuziehen (Anm.: das muss nicht zwangsläufig mit der Mutter zu tun haben).
Ihr habt keinen Kontakt und sie muss wahrscheinlich jeden Cent 2x umdrehen. In ihrem Alter kann dann im Anbetracht des Einkommens der Eltern Begehrlichkeiten entstehen, die sie zum Anwalt treiben.
Jetzt könnt ihr euch vor Gericht mit finanziellen Aufwand auf beiden Seiten um 20€ kloppen.
Ich würde trotzdem als erstes mit meiner Tochter ein Date vereinbaren und mit ihr die Lage diskutieren. Es ist und bleibt deine Tochter.
In das Gespräch würde ich aber wirklich ergebnisoffen hineingehen und im Gespräch versuchen, einen Kompromiss zu finden, der es erlaubt, bei der nächsten Familien-Beerdigungsfeier nebeneinander sitzen zu können und wollen.
Vielleicht ist der Weg sogar der kostengünstigste. Die Verfahrenskosten müssten nach deinem Verständnis gequotelt werden. Jeder halbwegs vernünftige Richter wird aber im Angesicht des "üppigen" Einkommens deiner Tochter darauf verzichten.
Gehe davon aus, dass du auf der Hälfte der Kosten sitzen bleibst, die dann im "System" verschwinden und dann nicht der Familie zur Verfügung stehen.
Versucht sollte man das zumindest haben.
Gruß,
Michael
Hallo Michael,
vielen Dank für deine Sichtweise.
Dies habe ich genau vor einem Jahr gemacht als das erste Schreiben vom Anwalt kam.
Ich habe ihr Angeboten 100.- € freiwillig zu zahlen. Erwähnen muss ich noch das ich seit ca. 2 Jahren
ihre Handyvertrag zahle. Das sind im Schnitt zwischen 25 und 50 Euro im Monat. Je nachdem was sie verbraucht.
Die 100.- € monatlich waren ihr damals zu wenig. Deshalb ist es zu keiner Einigung gekommen.
Gruß
Fendi
Moin 7fendi,
da - wie weiter oben schon erwähnt wird - auch die Mutter unterhaltspflichtig ist, würde ich der Tochter vorab aufgeben, Dir die Einkommensunterlage der Mutter vorzulegen. Unabhängig davon, ob die Tochter überhaupt einen Unterhaltsanspruch hat (die Argumentation mit der "Lebensstellung" ist nämlich durchaus fragwürdig und wird von Richter zu Richter unterschiedlich gehandhabt) kann Eure Tochter sich jedenfalls nicht aussuchen, wen von Euch sie auf Unterhalt in Anspruch nimmt. Und natürlich sollte man dazu als junge Erwachsene das Gespräch mit Dir suchen und nicht zum Anwalt gehen; das Einklagen einer "gehobenen Lebensstellung" halte ich für lächerlich.
Ansonsten schliesse ich mich den Vorschreibern an: Auch ich halte angesichts der geschilderten Zahlen einen Unterhaltsanspruch gar nicht mehr für gegeben. Daneben sehe ich noch einen "pädagogischen" Hintergrund: Wer sich erst einmal daran gewöhnt hat, dass ihm ein gewisser Lebensstandard fremdfinanziert wird, neigt vermutlich auch zu falscher Partnerwahl: Dann kommt es (zu) sehr darauf an, was der andere hat - und zu wenig darauf, was er ist...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Also die Handyzahlungen würde ich nun umgehend einstellen.
Ich schenke doch jemand, der mich aus reiner Gier verklagt, nicht noch Geld.
Aus rein taktischen Erwägungen würde ich dem Gericht schreiben, dass du die Einkommensauskunft noch nicht geschickt hast, da Töchterchen auch noch keine umfassende Auskunft gegeben hat.
Wenn du die geforderte Auskunft jetzt schicken würdest, müsstest du ansonsten vielleicht noch den RA bezahlen.
Ob das was nützt ist aber offen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
so habe gerade mit meiner Anwältin telefoniert. Ist eine sehr gute Freundin von mir.
Sie sagt auch, dass hier nichts raus kommen wird. Sie wird ihnen die Unterlagen zur Verfügung
stellen und auch die gleichen Unterlagen vom Kind und Kindsmutter einfordern.
Sie macht das Ganze sehr kostengünstig für mich, so dass ich diesen Weg gehen kann.
Damit ein für allemal Klarheit herrscht!
Danke Brille für deine Ausführungen. Genauso sehe ich es auch. Schon ihre Mutter hat mich mehrmals
verklagt weil sie den Hals nicht voll bekommen hat. Die Tochter folgt anscheinend ihrem Beispiel.
Handy ist zum 4.08 gekündigt.
Taurig bin ich trotzdem, dass es soweit kommen kann. Ich hätte mir im Traum nicht vorstellen können meine
Eltern zu verklagen. Auch ich bin ein Scheidungskind und hatte es damals finanziell nicht leicht.
Gruß
Fendi
Moin 7fendi,
ich würde das Ganze aus taktischen Gründen umdrehen und zuerst die Unterlagen anfordern, BEVOR ich die eigenen zur Verfügung stelle. Es gibt hier keine vorgeschriebene Reihenfolge; nur den Umstand, dass ALLE Unterlagen vorliegen müssen, bevor ein Gericht überhaupt eine Klage zulässt.
Nicht selten erlahmt das Interesse an einer gerichtlichen Klärung dann recht schnell; vor allem, wenn auch Mutters Einkommensunterlagen auf den Tisch sollen und vielleicht noch ein bisschen töchterliche Schwarzarbeit im Spiel ist...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe am Freitag den Termin bei meiner Anwältin. Werde ihr sagen das zuerst die Gegenseite die Unterlagen uns geben sollen.
Danke alle für eure hilfreichen Tipps. Fühle mich dadurch ein wenig wohler.
Gruß
Fendi
Moin 7fendi,
mach Dich einfach frei von der Vorstellung, dass eine Klage etwas Schlimmes wäre, das man durch vorauseilende Resignation unter allen Umständen verhindern müsste. Es gibt keinen Grund, vor einer 18-Jährigen einzuknicken, die nicht einmal den Anstand hat, sich mit ihrem Vater an einen Tisch zu setzen, mit ihm über ihre Finanzen zu sprechen und sich dabei ggf. auch sagen zu lassen, dass das Leben kein Ponyhof ist, wo sich immer andere um den Luxus zu kümmern haben. Als mein Sohn mir vor Jahren mal angekündigt hat, ich würde "von seinem Anwalt hören", habe ich ihm freundlich geantwortet, dass er das gerne so machen könne, wenn er in der Lage wäre, "seinen" Anwalt auch angemessen zu bezahlen. Danach war das Thema vom Tisch.
Am besten für junge Menschen ist es, wenn sie auf ihre eigenen Fähigkeiten vertrauen können und eine "das steht mir zu!"-Einstellung gar nicht erst entwickeln.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin du hast ja so Recht.
Nun wegen Anwaltskosten deshalb auch die PKH. Ihr Anwalt schrieb ja, dass sie so wenig verdient und sie
diese daher benötigt.
Ich denke meine Angst vor Prozessen rührt noch von der Scheidung mit ihrer Mutter her. Ich wurde 5 mal vor den Kadi
gezogen und habe Urteile erlebt dich mich an das deutsche Rechtssystem zweifeln lassen 🙁
Ich denke mit ihren 1100.- € netto müsste sie sehr wohl gut leben können. Egal welchen Lebensstatus ich habe.
Gruß
Fendi
Auch wenn sie VKH, früher PKH bekommt, hat sie im Falle der Niederlage deine RA-Kosten zu tragen!
Und ein bisschen darf es ja ruhig weh tun.
Ich wüßte gerne, ob ihr RA ihr dieses kleine Detail auch verraten hat. :phantom:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
was ich nicht verstehe, sie weiß ja das ich noch einmal im Oktober Vater werde.
Und mein Anwalt sagt, dass mein Sohn vor ihr behandelt wird. Das schmälert ja
noch einmal mein bereinigtes Einkommen.
Gruß
Jürgen
Sie weiß aber sicher von ihrem Anwalt auch ,das das Kind vor der Geburt nicht berücksichtigt wird und wenn sie vorher einen Titel bekommt, dann mußt du ihn auf dem Klageweg abändern lassen und das dauert dann sicher wieder und solange kassiert sie (laut) Anwalt Unterhalt. Wenn du sogar einem Vergleich zustimmen würdest wäre der noch schlechter abänderbar, da ja keine neuen Umstände eintreten (von deiner neuen vaterschaft weißt du ja shcließlich)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Jürgen,
was ich nicht verstehe, sie weiß ja das ich noch einmal im Oktober Vater werde.
Und mein Anwalt sagt, dass mein Sohn vor ihr behandelt wird. Das schmälert ja
noch einmal mein bereinigtes Einkommen.
Was heißt denn, das verstehst du nicht? Zumindest dieses Detail ist ja nun wirklich sonnenklar: Aus der Sicht einer gewissen geldgeilen jungen Dame ist es doch völlig verständlich, dass sie jetzt noch eben schnell vollendete Tatsachen schaffen will (d.h. einen Unterhalts-Titel in einer ihr genehmen Höhe haben möchte), bevor sich unverschämterweise so ein neugeborenes Baby zwischen Mademoiselle und den Futtertrog schiebt - oder?
Im übrigen gehört das Mädel m.E. zu jener Sorte, vor denen sich die nachfolgende Generation von Männern hüten sollte. Wenn die mit ihren neunzehn Lenzen bereits derart abgebrüht ist, dann schafft sie uns bei vatersein.de unter Garantie einen neuen "Kunden" ins Haus, sobald sie selbst ein Kind bekommt ...
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. midnightwish hat dir den gleichen Sachverhalt nicht nur schneller und präziser erklärt als ich, sondern auch noch mit freundlicheren Worten 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich bin ja auch in einer ähnlichen Situation.
Im März ist mein Sohn 18 Jahre alt geworden. Kurz vor der Volljährigkeit hab ich mit Ihm gesprochen wie wir den Unterhalt regeln wollen.
Ich habe Ihm ein Angebot gemacht und er sagte darauf nur, ja mal sehen.
Da ich bis zu seinem Geburtstag nichts mehr von Ihm in der Sache gehört habe, habe ich die Zahlungen, so wie wir es damals besprochen haben aufgenommen. 3 Wochen nach seine Geburtstag hatte ich dann ein Schreiben von JA im Briefkasten.
Die haben mich in Verzug gesetz und gleich mal Auskunft über mein Einkommen eingefordert. Meine Antwort war damals, dass ich dem JA nur mein Einkommen mitteile, wenn mein Sohn meinen Auskunftanspruch erfüllt. Die Antwort des JA auf diese schreiben war, die Unterlagen der Mutter würden vorliegen, aber sie würden mir nicht zugänglich gemacht. Daraufhin hab ich geantwortet, das ich dann keine Auskunft gebe.
Daraufhin hat sich mein Sohn eine Anwältin genommen und das Verfahren läuft.
Für mich ist es zum einen Unverstänlich, warum mein Sohn mit mir darüber nicht reden kann, auf der anderen Seite war mein Angebot größzügig und mehr als ich eigentlich zahlen müsste. Was ich rausbekommen habe ist, das ihm jemand gesagt hat, das er mind. das bekommt, was seine Mutter von mir an Kindesunterhalt bekommen hat.(kein Titel vorhanden)
Also das Problem, das die Kinder immer mehr haben wollen ist wohl etwas häufiger verbreitet. Und dann haben sie wohl auch schlaue Ratgeber, die ihnen raten das ja ein Anwalt das klären kann. Bei mir vermute ich ganz stark das die KM dahinter steckt, denn ihr fehlen ja jetzt gut 400€ im Monat.
Da mein Sohn zu keinen eingestädnissen bereit ist, wird diese Sache höchtwarscheinlich auch vor Gericht enden.
Danke midnightwish und Malachit.
Das ist mir schon klar. Nur bis das mit der Auskunft abgeschlossen ist und bis es dann zu einer Unterhaltsverhandlung
kommt ist der Kleine schon auf der Welt. Sollte der Termin eher sein, kann er auch aus bestimmten Gründen verschoben werden.
Ich denke jeder weiß was ich meine. Und dann sollte es von der Berechnung doch anders kommen.
Gruß
Fendi
Naja,
ab Aufforderung zur Auskunft kann Unterhalt gefordert werden. Wird das Urteil erst 6 Monate später gesprochen kannst du für die 6 Monate den höheren Betrag nachzahlen und wenn bei Urteil das Kind schon auf der Welt ist eben Betrag einen niedrigen Betrag oder gar nichts. So zumindest die Denke deiner Tochter und ihres RA
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
nun gut selbst wenn es so kommt handelt es sich nicht um eine so große Summe bei ihrem Einkommen
und die KM ist ja auch noch im Boot.
MfG
Fendi
Moin 7F,
nun gut selbst wenn es so kommt handelt es sich nicht um eine so große Summe bei ihrem Einkommen
und die KM ist ja auch noch im Boot.
um welche Summe es sich handelt, weisst Du ja noch nicht. Rein rechtlich hat sie offenbar gar keinen Anspruch auf Unterhalt, aber wenn erst mal die "Lebensstellung" als Argument in den Ring geworfen wird ("...wenn der einen BMW fährt, steht mir das auch zu..."), wird natürlich auch gerne mal brutto und netto verwechselt, um astronomische Forderungen begründen zu können.
Nur eben: Fordern kann man alles; ob man es bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Und wenn - wie vorliegend - möglicherweise noch Schwarzarbeits-Aspekte hinzukommen, wird das Ganze erst richtig bunt:
- niemand weiss, was Du darüber im Detail weisst
- auch unversteuertes Einkommen ist unterhaltsrechtlich Einkommen; sogar, falls es nachversteuert werden muss
- auch der Auftraggeber von Schwarzarbeit hat kein Interesse daran, in einem Gerichtsverfahren thematisiert zu werden
- Deine Tochter hat bereits bewiesen, dass sie sich mit Ausbildungsvergütung plus Nebenjob hervorragend selbst versorgen kann.
Insofern: Take it easy und lass Dich von der Möglichkeit einer Klage nicht beeindrucken. Manche Dinge lernen die Halbwüchsigen nicht von den Eltern, sondern - wenn sie es unbedingt darauf anlegen - von einem Menschen in schwarzer Robe.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi 7fendi
Um die Auskunftserteilung kannst Du Dich drücken, wenn Du bereit bist, auch das dazugehörige Risiko zu tragen. Das Stichwort heisst "uneingeschränkte Leistungsfähigkeit". In solchen Fällen braucht keine Auskunft erteilt werden.
Das maximale Risiko wäre, dass Du alleine den Bedarf für die Tochter decken musst. Hier kämen 670€ und KV (eventuell Studiengebühren) zusammen. Ihr Einkommen wird trotzdem bedarfsmindernd berücksichtigt.
Und das heisst noch lange nicht, dass Du ihren Anspruch anerkennst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

