Tochter über 18Jahr...
 
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Tochter über 18Jahre, jetzt Schreiben vom Gericht.

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(@7fendi)
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Hallo liebes Forum!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Zu meinen Daten. Seit 2006 geschieden. Habe leider seit einiger Zeit keinen Kontakt zu meiner Tochter.
Zahlte bis zum 18 Lebensjahr (11.04.2010) unterhalt an die KM. Tochter zieht aus eigenen Wunsch mit 18 Jahren aus dem Haus der Mutter aus.
Sie macht derzeit eine Ausbildung die im August 2012 beendet ist. Derzeit verdient meine Tochter 600.- € Netto in der Ausbildung,
plus 400.- € im Nebenjob. Dazu kommt noch das Kindergelt in Höhe von 184.-€. Die Miete ihrer Wohnung beträgt warm 330.-€.

Nun zum unserem Einkommen. Ich verdiene 65.000 € im Jahr. Das sind ca. 3000.- € Netto im Monat. Ich muss noch meine priv. Krankenversicherung
in Höhe von 438.-€ in Abzug bringen.
Die Kindsmutter ist Pharmareferentin und verdient ca. 2000.- € im Monat. zzgl. hat sie noch einen Dienstwagen den sie auch Privat nutzen darf.

Mein Tochter hat sich nun einen Anwalt genommen und hat über Gericht eine so genannt Auskunftserteilung eingereicht. Wo sie nun meine Lohnabrechnung der letzten 12 Monate und Steuerbescheide von 2009 u 2010 haben möchte.
Außerdem sollte ich mich dazu äußern das sie PKH haben möchte. Ihr Anwalt schreibt, ihr Bedarf liegt bei 670.- €,
er geht aber davon aus das ich sehr viel verdiene und daher sollte ich zusätzlich Unterhalt zahlen.

Ich habe damals weitern Unterhalt ab 18 Jahren verweigert, weil die Tochter freiwillig aus dem Haus der Mutter ausgezogen ist
und sie ansonsten locker mit 600.- € Gehalt plus 184.- € KG leben konnte.

Ich werde nächte Woche zu meinem Anwalt gehen, den im Schreiben vom Gericht stand das Anwaltszwang besteht.

Zu erwähnen wäre noch das ich mit meiner Lebensgefährting (nicht verheiratet) im Oktober ein Kind erwarten. Auch verliere ich zum Oktober 2011
meinen Job. Bekomme ca. 65.000 € Brutto eine Abfindung. Das wird bei Lohnsteuerklasse I ca. 35.000.-€ Netto übrigbleiben.
Ich habe einen neuen Job in FFM. Muss leider 350 KM von zu hause weg arbeiten. Das heißt nächtes Jahr werden wir nach FFM ziehen.
Das Gehalt bleibt im neuen Job gleich.

Meine Frage wäre nun, was kann auf mich zukommen.
Solltet ihr Fragen habe beantworte ich die sehr gerne.

Vielen Dank für eurer Hilfe.
Gruß
Fendi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 15:22
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Wenn deine Infos zu dem Einkommen deiner Tochter stimmen würde ich dem gegnerischen Anwalt lediglich schreiben das du keinen Unterhaltsanspruch erkennen kannst da das einkommen der Tochter hoch genug ist.

Da ist demnach nicht allzuviel zu erwarten.

Gruß

Habakuk


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 15:29
(@7fendi)
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Hallo Habakuk,

danke für deine Antwort.
Hinzufügen möchte ich noch das ihr Anwalt genau vor einem Jahr im Juli 2010 schon einmal eine Auskunft von mir wollte.
Das Gehalt von meiner Tochter war damals gleich. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt schrieb ich ihm damals
das ich einen Mehrbedarf nicht erkennen kann und sie ihn bitte darlegen sollte. Ich habe ihm damals nicht mein Einkommen
offen gelegt. Jetzt nach 1 Jahr geht das Ganze über Gericht.
Wie gesagt, er schreibt, er geht davon aus das ich sehr viel Verdiene und deshalb der Tochter mehr Unterhalt zusteht.

Gruß
Fendi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 15:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Das Gericht hat das nur weiter geleitet.
Ich würde dem Gericht genau das gleiche schreiben, wie damals und dass mangels Bedürftigeit keine Unterhaltspflicht besteht.

Einen Anwalt würde ich erst nehmen, wenn es zu einem Verfahren kommt.
Wenn!

Ich kenne keine Erhöhung des Unterhaltsanspruchs für Nichtprivilegierte bei hohem Einkommen des Pflichtigen.
Zumal dein Einkommenn da wohl nicht drunter fallen würde.

Bei gehobenen Ansprüchen Volljähriger, sollen eigene Erwerbsbemühungen ganz lehrreich sein.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 15:43
(@romyh)
Registriert

Hallo,

was mir auffällt: Aufgrund des Einkommens der Tochter dürfte sie gar keinen Anspruch auf Kindergeld mehr haben, da max. 8004 € brutto im Jahr verdienen, um den Kindergeldanspruch nicht zu verlieren. Sie dürfte also, sollte sie die Grenze überschritten haben (evtl schon im vergangenen JAhr), alles zurückzahlen müssen...

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 15:47
(@7fendi)
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Hm auf dem Schreiben vom Gericht steht ich habe 2 Wochen Zeit wg der Verfahrenskostenhilfe zu antworten.
Beigefügt ist das Schreiben vom Anwalt wg der Auskunftserteilung.

Er beantragt das ich alle meine Einkommensnachweise offen lege incl Steuerbescheide,
Auskunft über mein gesamtes Vermögen.

Im Falle eines schriftlichen Vorverfahren beantragt er bei Fristversämnis einen Versäumnisbeschluss oder bei
Anerkennung einen Anerkenntnisbeschluss.

Dann folgt eben die Begründung.

Wie gesagt im Schreiben vom Gericht steht, es herscht Anwaltszwang. Wenn ich mich äußere dann nur über einen
Anwalt. Was ich auch tun werde.

Gruß
Fendi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 15:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, wenn das Schreiben schon soweit geht, dann vielleicht doch.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 24.07.2011 15:54
(@7fendi)
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Tja. Wegen Kindergeld kann ich nur soviel dazu sagen. Meine Mutter hat noch sehr guten Kontakt zu meiner Tochter.
Sie arbeitet auf 400.- € Basis bei dem Lebensgefährtin ihrer Mutter. Ob er sie Angemeldet hat sei mal dahingestell.
Auch wieviel sie angeben kann ich nicht sagen. Zu meiner Mutter sagt sie auf jeden Fall, sie bekommt im Monat 400
und arbeitet jeden Samstag dort.

@Beppo
Laut Schreiben vom Anwalt steht.
Der Bedarf der Tochter liegt bei 670.-€. Von diesem Betrag kann bei erhöhtem Bedarf
oder mit Rücksicht auf die Lebensstellung der Eltern abgewichen werden.
Ohne dich zunächst begehrte Auskunft und die vorzulegenden Belegen ist die Antragsstellerin
nicht im Ansatz der Lage zu überprüfen, ob ihr ggf. über die in den genannten Bedarfssätzen
aufgrund der vermutlich sehr guten Einkommenverhältnisse des Antragsgegners hinausgehende
Ansprüche zustehen könnten. Deshalb die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens notwendig


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 16:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat er für diese These auch eine Quelle angegeben?
Steht da was in euren OLG-Leidlinien?
Hat er Auskunft über das Einkommen der Tochter beigefügt?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 24.07.2011 16:28
(@7fendi)
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Er schreibt nur das sie 700.- € verdienst. Mehr nicht. Habe jetzt nachgefragt. Sie arbeitet bei dem Lebensgefährten
und als Lohn haben sie ihr ein Auto gekauft. Bei meiner Mutter und ihren Cousinen hat sie das bestätigt,
dass sie dort einen 400.- Euro Job hat.

Der Anwalt argumentiert mit den "Süddeutschen Leitlinien zum Unterhaltsrecht"
dort steht es kann vom genannten Betrag (670.-€) bei erhöhtem Bedarf oder mit Rücksicht auf die
Lebensstellung der Eltern abgewichen werden.

Er geht auf den zweiten Teil ein. Nicht auf erhöhtem Bedarf, sondern auf unsere Lebensstellung als Eltern.

Gruß
Fendi


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Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 16:40




(@romyh)
Registriert

Der Bedarf ist 670 €. Sie verdient also 600 € Ausbildungsvergütung, erhält 184 € Kindergeld und arbeitet, schwarz oder nicht, und verdient dabei nochmal 400 €. Wo soll denn da noch Spielraum für Unterhalt sein?

Mal abgesehen davon, dass deine Ex genauso im Boot ist, wie Du.

MfG


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 16:51
(@romyh)
Registriert

Achso, und nochwas: Es kommt aufs Brutto an beim Kindergeld. Bei 600 € netto sind es ca. 750 € brutto. Selbst wenn es "nur" 700 € brutto wären, wäre sie schon drüber über der Einkommensgrenze.

MfG


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 16:52
(@7fendi)
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was ich nicht verstehe. Durch die Scheidung weiß ja meine Tochter und ihre Mutter ungefähr was ich verdiene.
Und der Anwalt wird es auch wissen. Warum er trotzdem diesen Weg geht entzieht sich dann meiner Kenntniss.
und das nach über einen Jahr wo die erste Aufforderung kommt.

MfG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 16:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Romy: Sozialversicherungsbeiträge werden abgezogen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 17:06
(@romyh)
Registriert

hallo @lbm. Schon klar.

Die FAmilienkasse geht bei der Einkommensgrenze für das Kindergeld aber von 8004 € brutto aus. Das war bei mir jedenfalls so.

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 17:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist falsch. Nach § 32 EStG wird als Kind berücksichtigt (und kann somit KG-Anspruch geltend machen), wer Einkünfte unter 8.004 Euro hat, das heißt: Einkünfte sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Unvermeidbare Versicherungskosten gehören dazu. Einen Überblick liefert R 32.10 EStR.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 24.07.2011 17:53
(@7fendi)
Zeigt sich öfters Registriert

Abgesehen von der Sache mit dem KG.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht?

weil irgendwie scheint sich die Sache im Kreis zu drehen.
Der Anwalt braucht meine Einkommensnachweise
um meine Lebensstellung beurteilen zu können und ob meine Tochter einen Anspruch auf
Unterhalt hat.

Gehen wir mal davon aus ich gebe sie ihm. Mein Einkommen seht ihr in meinem ersten Post.
Und wir gehen weiter davon aus das meine Tochter 600.- € netto verdient plus KG.
Mit was muss ich dann an Kosten rechnen.

MfG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 18:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich kenne so einen Fall bisher nicht aber wenn das so in deinen Leidlinien steht, wirst du wohl liefern müssen.

Besser jetzt als im Oktober.

Aber dass sie damit durch kommt, kann ich mir nicht vorstellen.

Du könntest jetzt natürlich erstmal genauere Auskünfte von ihr fordern. Und natürlich von ihrer Mutter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 19:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi 7fendi,

mit welchen Kosten du zu rechen hast kann keiner sagen. Eigentlich ist das Einkommen der Tochter zu hoch, als das ihr noch Unterhalt zusteht. Von daher ist es Sache des Richters, wie er das sieht.

Vorsorglich, falls ein Gericht eine Unterhaltspflicht sehen würde, würde ich jetzt schon darauf hinweisen, das du zum soundsovielten Arbeitslos wirst und das voraussichtlich zum Zeitpunkt x ein weiteres Kind geboren wird, das im Rang vor der Tochter stehen wird und du dann auch für dessen Mutter zu Unterhalt verplichtet bist und dann eine neue Berechnung durchzuführen wäre.

Gruß Tina

P.S.: Sind für die die Süddeutschen Leitlinien zuständig?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 19:12
(@7fendi)
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ich werde morgen meine Anwältin anrufen. Vielleicht bekomme ich morgen schon einen Termin bei ihr.
Wenn ich genaueres weiß gebe ich hier im Forum gleich Bescheid.

Danke erstmal für alle die sich beteiligt haben.

Gruß
Jürgen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2011 20:21




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