@tacheles Es erklärt sich mMn durch die Realität. Die KM hat ein Einkommen unter dem angemessenen Selbstbehalt, die Tochter ist über 18 und nach Beendigung der Schule nicht mehr privilegiert. Wenn der KV nur wenig Einkommen über dem angemessenen Selbstbehalt (z.Z. 1650 Euro) hat, dann ist klar, dass es kein Geld geben wird. Damit ist auch der Title sinnlos. Für das Studium ist BAfög zu beantragen und wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
Wichtig ist aber, dass der unbefristete Titel herausgegeben wird.
VG Susi
@susi64 Aus demThread geht klar und deutlich hervor, dass vom Vater (!) noch ein Rest an Unterhalt zu zahlen ist und dies von ihm auch akzeptiert wird.