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Tochter ist jetzt 18, Titel (Jugendamtsurkunde)

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(@user9579)
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Hallo,

folgende Situation. Meine Tochter ist vor wenigen Tagen 18 geworden, Unterhalt wurde bis zu ihrem 18 Geburtstag immer pünktlich nach Düsseldorfer Tabelle an die Kindesmutter gezahlt. Die Kindesmutter hat damals einen unbefristeten Titel (Jugendamtsurkunde 105%) gegen mich erwirkt. Meine Tochter besucht derzeit die 12 Klasse, macht ihr Abitur und will anschließend Studieren. Kurz vor ihrem Geburtstag hat meine Tochter über das Jugendamt Ihren Unterhaltsanspruch für die Volljährigkeit neu berechnen lassen. Die Mutter bezieht laut JA nur Einkommen unterhalb des notwendigen Selbstbehalts, Sie ist ebenfalls verheiratet und hat zwei weitere Kinder. Momentan und auch zum Zeitpunkt der Berechnung war ich Krank geschrieben, eine Rückkehr in den alten Beruf ist laut Reha Gutachten nicht mehr möglich, demnächst steht also eine berufliche Umorientierung bei meinen derzeitigen Arbeitgeber an. Bei mir wurde eine Mangelfallberechnung vom JA angewandt.  

Eine Unterhaltsforderung meiner Tochter habe ich seit ihrem 18 Geburtstag nicht erhalten. Nun sitzt mir allerdings der alte Unterhaltstitel noch im Nacken und bereitet mir Bauchschmerzen. Habe hier über die weitere Vorgehensweise auch schon einiges gelesen.

Wenn ich richtig informiert bin, muss ich jetzt die Herausgabe des Unterhaltstitels oder einer Verzichtserklärung nicht aus der Urkunde zu vollstrecken fordern. Ich habe diesbezüglich auch schon ein Schreiben verfasst bin jedoch unsicher ob das alles so richtig ist, vielleicht kann da mal jemand einen Blick drüber werfen? (Den Brief würde ich allerdings ungerne hier öffentlich zeigen)

Solange meine Tochter keinen Unterhalt fordert interessieren mich die Einkommensverhälttnisse der Mutter nur wenig, wie gehe ich jetzt also am besten vor und kann meine Tochter im nachhinein Rückwirkend den Unterhalt einfordern?

 

Vielen Dank für eure Antworten

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 15:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus,

Geschrieben von: @jim-knopf

Solange meine Tochter keinen Unterhalt fordert interessieren mich die Einkommensverhälttnisse der Mutter nur wenig, wie gehe ich jetzt also am besten vor und kann meine Tochter im nachhinein Rückwirkend den Unterhalt einfordern?

Genau genommen braucht sie erst mal gar nix machen, da sie einen unbefristeten Titel in der Hand hat...hast Du schon mal mit Tochter über Ihre Vorstellungen gesprochen (oder sie mit Dir)? 

Wenn Du im geschützten Bereich das Ganze weiter behandeln möchtest, wende Dich bitte an DeepThought zur Einrichtung eines Sonderfallforums für Dich; sofern Du User, welche nicht als Mod oder Spezialgruppe ausgewiesen sind, dabei haben möchtest, benenne diese auch gleich...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2023 16:10
(@user9579)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @82marco

Servus,

Geschrieben von: @jim-knopf

Solange meine Tochter keinen Unterhalt fordert interessieren mich die Einkommensverhälttnisse der Mutter nur wenig, wie gehe ich jetzt also am besten vor und kann meine Tochter im nachhinein Rückwirkend den Unterhalt einfordern?

Genau genommen braucht sie erst mal gar nix machen, da sie einen unbefristeten Titel in der Hand hat...hast Du schon mal mit Tochter über Ihre Vorstellungen gesprochen (oder sie mit Dir)? 

Wenn Du im geschützten Bereich das Ganze weiter behandeln möchtest, wende Dich bitte an DeepThought zur Einrichtung eines Sonderfallforums für Dich; sofern Du User, welche nicht als Mod oder Spezialgruppe ausgewiesen sind, dabei haben möchtest, benenne diese auch gleich...

Grüßung
Marco

Das ist mir soweit bewußt daher die Nachfrage wie ich jetzt am besten vorgehe bzgl. des Titels. Kontakt zur Tochter besteht seit 2 jahren nicht mehr. Geschützter Bereich ist nicht nötig, es ging nur um den Brief den ich bei bedarf per PN verschicke.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 16:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Nun ja, da Töchting sich offensichtlich um den Volljährigen-KU kümmert, würde ich mit einem formlosen Schreiben um Herausgabe oder um eine entsprechende Verzichtserklärung -ergänzend vlt. mit einem Gesprächsangebot 😉 (geht der Kontaktabbruch auf Ihre Kappe?)- bitten. Das Gesprächsangebot erwähne ich, weil ich -aus eigener Erfahrung- davon überzeugt bis, dass ein Vier-Augen-Gespräch oft hilfreicher ist als über Dritte/Ämter zu kommunizieren...

Solange der "alte" Titel nicht aus der Welt ist, solltest Du
a) diesen weiterhin bedienen und
b) keine anderslautende Titel oder dergl. unterzeichnen.

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2023 16:46
(@user9579)
Schon was gesagt Registriert

Über ein Gespräch würde ich mich natürlich freuen, der Kontaktabbruch ging von ihr aus. Eine Kontonummer womit ich den Titel bedienen könnte habe ich bisher nicht erhalten. Wenn ich das jetzt also richtig verstanden habe, kann Sie solange der Titel nicht aus Welt geschafft wurde diesen rückwirkend geltend machen?

Wenn ja, kann sie den vollen Betrag geltend machen oder nur das was das Jugenamt ausgerechnet hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 17:11
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo Jim Knopf,

Geschrieben von: @82marco

Solange der "alte" Titel nicht aus der Welt ist, solltest Du
a) diesen weiterhin bedienen (...)

Das würde ich nun lieber nicht tun wollen - so etwas weckt nur unnötige Begehrlichkeiten der Art "wenn er jetzt ein oder zwei Monate trotz Mangelfallberechnung den vollen Unterhalt zahlt, dann wird er das ja wohl auch dauerhaft tun können".

Allerdings:

Geschrieben von: @jim-knopf

Eine Unterhaltsforderung meiner Tochter habe ich seit ihrem 18 Geburtstag nicht erhalten.

Das ist m.E. eine wenig zielführende Haarspalterei deinerseits.

Sie hat beim Jugendamt eine Unterhaltsberechnung angeleiert und das Ergebnis liegt dir vor; damit hat sie dir m.E. unmissverständlich mitgeteilt, dass sie dir gegenüber einen Unterhaltsanspruch geltend macht, und in welcher Höhe. Wenn du da auf Zeit spielen willst, indem du auf eine förmliche Aufforderung zur Unterhaltszahlung bestehst, dann wird das vorhersehbar dazu führen, dass sie zu dem nach wie vor bestehenden Titel greift (und ja, sie kann damit zunächst einmal genau das pfänden lassen, was in dem Titel steht - also die 105 %, jetzt halt bezogen auf die Altersgruppe "ab 18").

Ich habe nichts gegenteiliges gelesen, also gehe ich davon aus, dass die Mangelfallberechnung des Jugendamtes für dich korrekt aussieht - oder hast du hier Bedenken, dass du mit dieser Berechnung über den Tisch gezogen werden sollst? Falls die Sache deines Erachtens stinkt oder auch nur unklar ist, dann liefere uns bitte schleunigst die Zahlen, damit wir die Berechnung hier im Forum mal überprüfen können.

Aber auch wenn du mit dem derzeit ermittelten Betrag einverstanden bist, bedenke bitte: Sobald Töchterchen mit dem Studium beginnt, werden die Karten neu gemischt, denn dann gelten für sie nicht mehr die Regeln wie für einen minderjährigen Unterhaltsempfänger - das bedeutet insbesondere, dein Selbstbehalt ist höher, und folglich sollte deine Unterhaltszahlung dann geringer werden.

Somit, wie Marco schon vorgeschlagen hat: Formloser Brief an Töchterchen, in dem du einerseits die Mangelfallberechnung für die Zeit bis zum Abitur anerkennst und um ihre Kontonummer bittest, damit du diesen Betrag dann auch pünktlich überweisen kannst; andererseits aber auch um eine Herausgabe bzw. Abänderung des Titels bittest; und selbstverständlich vorschlägst, die ganze Angelegenheit auch mal persönlich zu besprechen.

Ob sie auf letzteres eingeht, liegt nicht in deiner Hand; aber aus meiner Sicht wäre ihre Entscheidung in dieser Frage typischerweise ein ausschlaggebendes Kriterium dafür, ob sie von dir "das bekommt, was ihr zusteht" und zwar nur dieses - oder ob es bei passender Gelegenheit auch mal etwas mehr sein darf.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2023 17:50
(@user9579)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal vielen Dank für die Rückmeldung und das ganze hat mit Haarspalterei tatsächlich wenig zu tun, mir geht es nicht darum mich vor dem Unterhalt zu drückem oder Zeit zu schinden, Ich bin für klare Verhälltnisse, nicht mehr und nicht weniger. Da ich weder eine Kontonummer noch eine aktuelle Rufnummer meiner Tochter besitze soll ich laut Telefonat mit dem JA auf die Forderung meiner Tochter warten, mir geht es nur darum alles richtig zu machen ohne mich in eine Schuldenfalle zu begeben. So klar wie das für euch erscheint ist mir das leider nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 18:20
(@user9579)
Schon was gesagt Registriert

Um auch nochmal auf die Berechnung zurück zu kommen. Hier lag tatsächlich Jahrelang eine Fehlberechnung vor wie mir das JA nach Rückfrage zur neuen Berechnung mitgeteilt hat. Dinge wie mein Autokredit und anderweitige Kredittilgungsraten wurden damals vom beauftragten Anwalt der Mutter nicht berücksichtig die laut JA jedoch hätten gelten müssen. Konnte mir damals zu diesem Zeitpunkt leider keinen Anwalt leisten und da ich von der Thematik gar keine Ahnung hatte, habe ich einfach alles blindlings unterschrieben.

Eine Frage hätte ich jedoch noch, wenn meine Tochter mir den Titel aushändigt, muss dann zwangsläufig ein neuer Titel mit neuer berechnung erstellt werden oder kann ich das ganze auch so mit ihr ausmachen? Letzteres wäre mir persönlich am liebsten, da sich die finanziellen Verhälltnisse aufgrund Krankheit vermutlich in nächster Zeit mehrfach ändern werden. 

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 19:42
(@malachit)
Nicht wegzudenken Moderator

Hallo Jim Knopf,

Geschrieben von: @jim-knopf

mir geht es nicht darum mich vor dem Unterhalt zu drückem oder Zeit zu schinden (...). Da ich weder eine Kontonummer noch eine aktuelle Rufnummer meiner Tochter besitze soll ich laut Telefonat mit dem JA auf die Forderung meiner Tochter warten

Alles klar, dann hatte ich das zunächst falsch verstanden.

Allerdings halte ich den Ratschlag des Jugendamtes für subobtimal, und zwar weil dieser unbefristete Titel existiert. Wenn die junge Dame dich jetzt mal so richtig ärgern wollte, dann würde sie ein paar Monate die Füße still halten, und dann ohne Vorwarnung aus dem Titel den rückständigen Unterhalt für mehrere Monate auf einen Schlag pfänden.

Ich halte es daher für wesentlich besser, wenn du aus eigenem Antrieb auf deine Tochter zugehst, wegen des fehlenden Kontakts wohl tatsächlich am besten schriftlich, und ihr beide euch da möglichst bald auf das weitere Vorgehen einigt.

Geschrieben von: @jim-knopf

wenn meine Tochter mir den Titel aushändigt, muss dann zwangsläufig ein neuer Titel mit neuer berechnung erstellt werden oder kann ich das ganze auch so mit ihr ausmachen?

Zu berücksichtigen sind hier zwei Dinge. Erstens, als Unterhaltsberechtigte hat sie einen Rechtsanspruch auf einen Titel, d.h. wenn sie darauf besteht, dann kommst du nicht darum herum, einen neuen Titel als Ersatz für den alten Titel erstellen zu lassen. Zweitens, wenn und solange ihr beide euch einig seid, könnt ihr euch auf jede beliebige Lösung einigen, die für euch okay ist.

Ich skizziere mal ein paar mögliche Lösungen - die Liste ist bestimmt nicht vollständig:

  • Ihr einigt euch auf den errechneten Unterhalt laut Berechnung des Jugendamtes - oder auch auf einen anderen Betrag, mit dem ihr beide leben könnt. Sie behält den bestehenden Titel, verspricht aber, diesen nicht zu verwenden, so lange du gemäß eurer gemeinsamen Vereinbarung zahlst. Dein Risiko besteht in diesem Fall darin, dass sie sich irgendwann nicht mehr an ihren Teil der Vereinbarung hält und doch noch aus dem Titel vollstreckt.
  • Ihr einigt euch auf einen Betrag. Sie gibt dir den Titel zurück (und wichtig, es muss die vollstreckbare Ausfertigung des Titels sein); oder sie behält den Titel sozusagen als Andenken, unterschreibt dir aber eine Vollstreckungsverzichtserklärung. Ihr Risiko besteht in diesem Fall darin, dass du eines Tages nicht mehr zahlst, und sie dann den Unterhalt einklagen muss. Das würde ihr zwar nach menschlichem Ermessen gelingen (und du hättest dann zusätzlich zum Unterhalt auch noch einiges an Gerichtskosten an der Backe), allerdings dauert es dann halt einige Zeit, bis sie einen richterlichen Beschluss gegen dich in der Hand hat.
  • Ihr einigt euch auf einen Betrag. Sie gibt dir den alten Titel im Austausch gegen einen neuen Titel zurück (wobei im neuen Titel klargestellt werden muss, dass es sich um eine Abänderung des alten Titels handelt). Dies ist in gewisser Weise die sauberste Lösung und wäre das Mittel der Wahl, wenn ihr euch gegenseitig nicht so recht über den Weg traut.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 22.05.2023 22:11
(@user9579)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar und vielen Dank, dann weiß ich jetzt erstmal was zu tun ist. Wir hatten bisher tatsächlich immer ein gutes Verhältniss und es gab und gibt auch keine Gründe einander nicht zu vertrauen, dennoch belastet mich die Sache mit dem Titel sehr und hat mich die letzten Jahre sehr unter Druck gesetzt. Ich hätte liebend gerne meine Tochter aus freien Stücken unterstützt, eine vernünftige Einigung war mit der Kindesmutter jedoch nicht möglich. Angebote von mir wurden abgelehnt oder nicht beachtet und direkt der Anwalt vorgeschoben. Das ganze hat dann dazu geführt das der Kontakt immer schwieriger wurde.


 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2023 23:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrechte Moderator

Servus!

Geschrieben von: @jim-knopf

Angebote von mir wurden abgelehnt oder nicht beachtet und direkt der Anwalt vorgeschoben.

In ähnlicher Situation habe ich meinem Ältesten (hand)geschrieben, dass

der angedrohte Anwalt mich überhaupt nicht beeindruckt, weil dieser letztendlich mir nichts zu sagen hat;
im Fall von Anwalt/Amt -ohne VORHER mit mir gesprochen zu haben- meine Bereitschaft für freiwillige Zuwendungen oder zur Großzügigkeit sich in im negativen Bereich finden wird und
ich gerne für ein Gespräch zur Abstimmung/Verwirklichung seiner Vorstellungen (und wie er sich meinen Beitrag vorstellt) gerne bereit bin.

Das Gespräch kam wenige Tage danach zu Stande, wir einigten auf eine Win-Win-Lösung in Sachen finanzieller Unterstützung und wir haben mittlerweile ein gutes, entspanntes  Verhältnis.
So kann es auch gehen...

Zusätzlich zu Malachits Ausführungen noch der Hinweis, dass Du im Falle eines neuen Titels eine Befristung im Auge haben solltest.

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2023 09:06
(@tacheles)
Zeigt sich öfters Registriert
Geschrieben von: @82marco
Geschrieben von: @82marco

Zusätzlich zu Malachits Ausführungen noch der Hinweis, dass Du im Falle eines neuen Titels eine Befristung im Auge haben solltest.

 

Die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Abänderung der Jugendamtsurkunde müssen erst mal geschaffen werden! 

Und ja, welcher Berater ist so dämlich und tauscht eine unbefristete gegen eine befristete Urkunde ein? 😁

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2023 01:00
(@brave)
Zeigt sich öfters Registriert

Ihr macht mir jetzt Angst mit dem unbefristeten Titel :-). Ich erwarte eigentlich jeden Tag ein Schreiben vom JA mit der Aufforderung meine Unterlagen einzureichen zwecks Berechnung. Tochter konnte die Unterlagen der Mutter nicht beischaffen und mein Angebot rechnen zu lassen und dann alles zu übergeben, inkl. meiner Unterlagen, zur Gegen-Berechnung wurden abgelehnt.

Auf welchem Recht fußt der Anspruch auf einen Titel über das 18. Lebensjahr hinaus und wie sieht es aus wenn Tochter eine Ausbildung (Lehre) macht? Hat sie bei einer Lehre immer noch Anspruch auf einen Titel, weil ich da wohl gar keinen Unterhalt bezahlen werden muß, so wie es aussieht..
Wie gesagt, der Titel für meine Tochter ist mit dem 18. Lebensjahr ausgelaufen, weil befristet.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2023 21:45
(@susi64)
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Jeder Unterhaltsempfänger kann vom Unterhaltsschuldner einen Titel fordern. Da auch bei einer Lehre der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach besteht könnte ein Titel gefordert werden und gleichzeitig ein Vollstreckungsverzicht erklärt werden. 

Der Titel ist in diesem Fall statisch. Hat aber den Nachteil, dass die Ausbildungsvergütung mit den Lehrjahren steigt und deshalb schon im 2. Lehrjahr u.U. kein Unterhalt mehr bzw. weniger Unterhalt  zu zahlen ist. 

Zu befristen wäre der Titel auf das Ende der Lehre. Dann endet die Unterhaltspflicht. 

Ein unbefristeter Titel ist auch kein Freibrief. Gibt es keinen Grund mehr für den Titel, dann ist dieser Herauszugeben. Natürlich kann man Dich damit ärgern, dass Du auch dafür das Familiengericht bemühen musst. 

Wenn noch halbwegs ein vernünftiges Verhältnis besteht sollte im Fall geringer bzw. gar keines Unterhaltsanspruchs auf die  Titulierung verzichtet werden. In den allermeisten Fällen funktioniert das auch. In Deinem Fall dürfte aber die KM darauf hingewirkt haben, dass nur eine Berechnung durch das JA zu akzeptieren ist, da man Dir ja nicht trauen kann. Das ist leider häufig auch der Fall. Wenn das JA richtig rechnet ist aber auch das kein Problem. 

VG Susi

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Geschrieben : 24.05.2023 22:12
Brave gefällt
(@user9579)
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So, hier nochmal eine kleine Rückmeldung von mir. 

Das ganze war jetzt echt ein langwieriger Akt mit etlichen Einschreiben die angeblich nie angekommen sind, Einschreiben per Gerichtsvollzieher, Beratungsgespräch mit einem Anwalt und viel Streit um nichts. Letzten Endes war die Mutter meiner Tochter eben mit meiner Tochter beim Anwalt. Sie sagte mir das der Titel mir per Gericht zugestellt wird da der Titel dort gelöscht wird.

Hat das so alles seine Richtigkeit oder muss ich mir sorgen machen?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 9 Monaten von User9579
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Themenstarter Geschrieben : 03.07.2023 14:17
(@tacheles)
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Aus den recht spärlichen neuen Informationen über das wohl außergerichtliche Geschehen in den letzten Wochen schließe ich, dass man sich wohl auf eine Reduzierung des titulierten Unterhalts auf Summe X geeinigt hat. Eine Verzichtserklärung scheint von der Tochter nicht abgegeben worden zu sein. 

Dass der Titel (Jugendamtsurkunde) von einem Gericht "gelöscht" und dem Unterhaltspflichtigen zugestellt wird, halte ich für ein großes Missverständnis.
AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2023 15:48
(@user9579)
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@tacheles Dein Schluss ist richtig, wir haben uns außergerichtlich geeinigt, eine Verzichtserklärung wurde nicht abgegeben da meine Tochter die ganze Zeit der Meinung war das es eine Sache zwischen mir und ihrer Mutter sei, das ganze soll vom JA so empfohlen worden sein, wieso das Amtsgericht jetzt jedoch hinzugezogen wird ist mir schleierhaft. Könnte es sein das die Mutter die Urkunde verschlammt hat und deshalb eine neue angefertigt werden muss um diese mir dann auszuhändigen?

Was für ein großes Missverständnis?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2023 20:49
(@user9579)
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Jetzt hat es klick gemacht, ich vermute mal das sie per Gerichtsvollzieher zustellen lässt und es deshalb ein paar Tage dauert, nur das mit dem löschen ist mir nicht ganz klar.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2023 21:03
(@tacheles)
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Beides ist möglich. Abwarten, was kommt.

Aber wenn die vollstreckbare Ausfertigung herausgegeben wird, steht das Kind ganz ohne Titel da. Sehr ungewöhnlich bei Beratung durch das Jugendamt. Wie man sich bezüglich des Titels für die Zukunft geeinigt hat, hast du noch gar nicht erwähnt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2023 07:25
(@user9579)
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@tacheles man könnte glatt meinem das du für das Jugendamt arbeitest. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2023 13:21
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