Moin,
Mit den Rechnungen verstehe ich nicht ganz United.
Der Anwalt der Gegenseite sagt: Du bist leistungsfähig für Mindestunterhalt, das wären aktuell: 334 + 272 = 606 EUR
Was sagt Dein Anwalt ?
Wie Du an der Rechnung vom Krümelmonster siehst, kommt auch er schon auf zwei unterschiedliche Zahlen (die beide gleich richtig sind) ...
Gruß
United
Moin, Moin!
OLG Jena erkennt die 0,30 EUR /Km auch bei 40Km einfache Strecke noch an. daraus ergeben sich etwas höhere Fahrtkosten (440 EUR) und dadurch nochmal 37 EUR weniger für den Gesamt KU.
Partnerschaft ist unschädlich solange ihr getrennte Wohnungen habt. Wie oft du dann bei deiner neuen Partnerin, oder wie oft sie bei dir ist zählt nicht und geht keinen was an
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Partnerschaft ist unschädlich solange ihr getrennte Wohnungen habt.
Selbst bei nur einer Wohnung stellt sich die Frage, ob es sich nicht nur um eine WG handelt.
Ich habe mal mit einer Dame in der gleichen Wohnung gelebt, die dennoch Sozialleistungen bezog, weil das Sozialamt nicht per se von einer "Bedarfsgemeinschaft" ausgehen konnte.
Oder ist das im Familienrecht wieder ganz anders?
Gruss,
gardo
Hallo United!
Mein Anwalt kommt auf 2237 Euro netto und der gegnerische Anwalt auf 2270 Euro im Monat. Versteh nicht, wie es zu zwei unterschiedlichen Rechnungen kommen kann, wenn beiden Seiten die gleichen Zahlen vorliegen?!
Vielen Dank Krümelmonster für die hilfreichen Tipps. Hilft mir sehr. Dir auch vielen Dank United für die Ausdauer.
Moin.
Versteh nicht, wie es zu zwei unterschiedlichen Rechnungen kommen kann, wenn beiden Seiten die gleichen Zahlen vorliegen?!
Naja, weil es zum einen bei einigen Punkten Auslegungsspielräume gibt, insb. wenn es ein Mangelfall wird und zudem der gegnerische Anwalt (der ja für seine Mandantin möglichst viel rausholen will) ggf. irgendwelche Abzugspositionen "vergisst" (ebenso übrigens evtl auch das JA, das die Unterhaltszzahlung für das Kind optimieren will), während Dein Anwalt das beste für Dich rausholen will.
Der einzige "richtige" Wert ist der, den Du titulieren lässt und den - wenn die Gegenseite Zweifel hat - ein Richter bestätigt oder korrigiert.
Toto
Moin Palan,
Mein Anwalt kommt auf 2237 Euro netto und der gegnerische Anwalt auf 2270 Euro im Monat. Versteh nicht, wie es zu zwei unterschiedlichen Rechnungen kommen kann, wenn beiden Seiten die gleichen Zahlen vorliegen?!
... und Krümelmonster kommt auf 2253.
Dass schon Unterschiede beim unbereinigten Netto auftauchen, kann mehrere Ursachen haben, z.B. kann man vom Brutto ausgehend unterschiedliche Brutto-Netto-Rechner verwenden oder bei schwankenden Einkünften (wie bei Dir) ergibt sich eine Differenz durch die Verschiebung der 12 Monate (heißt: Anwalt 1 nimmt Oktober-September, Anwalt 2 November-Oktober, Du Dezember-November).
Da kann man - ohne Vorlage der kompletten Unterlagen - nur mutmaßen.
Interessanter wäre aber, was beide Anwälte als bereinigtes Netto ermitteln (d.h. nach Abzug von Fahrtkosten und ggf. Altersvorsorge).
Wenn die Differenz am Ende auch bei "lediglich" 30 EUR liegt, dann lohnt ein Streit m.E. nicht (dann solltest Du in der Tat über eine Titulierung nachdenken, wie geschrieben aufgrund der engen Kiste aber "statisch" (d.h. den Zahlbetrag und nicht dynamisch 100%)).
Gruß
United
Moin, Moin!
... und Krümelmonster kommt auf 2253.
Bekomme keine Sonderzahlungen, die sind vom Dienstherr schon mit eingerechnet in das Gehalt. Steuerrückzahlung belief sich für 2013 auf 592,71 Euro. Könnte nur das netto für die letzten 12 Monate zusammen ziehen. Da käme ich auf 26 450 Euro.
Unterstreichungen durch Krümelmonster
So schwierig war das mit den Zahlen nicht...
26450 + 592 = 27042
27042 / 12= 2253
Wenn deinem RA oder dem RA deiner EXE andere Zahlen zur Verfügung stehen, gibts halt andere Ergebnisse...
Interessanter wäre aber, was beide Anwälte als bereinigtes Netto ermitteln (d.h. nach Abzug von Fahrtkosten und ggf. Altersvorsorge).
Stimmt! Und dann wäre natürlich noch interessant, wie dei beiden RA zu ihrem jeweiligen Ergebnissen gekommen sind.
Wenn die Differenz am Ende auch bei "lediglich" 30 EUR liegt, dann lohnt ein Streit m.E. nicht (dann solltest Du in der Tat über eine Titulierung nachdenken, wie geschrieben aufgrund der engen Kiste aber "statisch" (d.h. den Zahlbetrag und nicht dynamisch 100%)).
Richtig! Den Rechsstreit gibts nicht für umsonst, und zusätzlich nerven tut sowas auch. Wegen 30 EUR hätt ich auch keine Lust das Verhältnis zur KM zu vergiften (das gilt aber nur, wenn es bisher okay war)
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo United u. Krümelmonster!
Darüber werde ich mal nachdenken. Irgendwo habt ihr ja recht.
Was ist denn nächstes Jahr, wenn mein jüngeres Kind in die nächste Altersstufe kommt? (12 Jahre)
Muss ich dann gegen den Titel vorgehen?
Moin Palan,
Muss ich dann gegen den Titel vorgehen?
Einen Titel wird man nicht so einfach los. Deshalb schrieb ich:
(zwei Titel statisch auf Basis Mangelfallverteilung mit sich verändernder Verteilung ab 12. Geburtstag
Der Reihe nach:
Zunächst einmal schaust Du Dir nochmal die Berechnungen beider Anwälte an.
Irgendwo steht da ein Bereinigtes Einkommen (dürfte zwischen 1.500 und 1.700 liegen).
Aktuell (bis zum 31.12.) liegt der Selbstbehalt bei 1.000 EUR, ab 1.1. sind das 1.080 EUR.
D.h. alles, was darüber liegt, stünde für Kindesunterhalt zur Verfügung.
Mindestunterhalt für die beiden sind 606 EUR (334 EUR + 272 EUR).
D.h. so Dein Bereinigtes EK laut Anwalt der Gegenseite bei mehr als 1.606 EUR liegt, wärst Du bis einschl. Dezember für den Mindest-KU (aus seiner Sicht) leistungsfähig.
Liegt es oberhalb 1.686 EUR auch noch ab Januar.
Neben der nächsten Altersstufe wird im Laufe des nächsten Jahres mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Mindest-KU steigen.
Ein dynamischer Titel über 100% des KU hätte automatisch eine Anpassung der Zahlbeträge zur Folge.
Da Du so oder so aktuell nur knapp leistungsfähig für den Mindest-KU wärst, würde ich - in Abhängigkeit der tatsächlichen Differenz beider Berechnungen - das Risiko eingehen, auf Basis der vom Gegenanwalt ermittelten Zahl zwei statische Titel zu erstellen (die Gegenseite muss das nicht akzeptieren, hat bei Nicht-Akzeptanz aber durchaus ein eigenes Risiko).
Beispiel:
Gegenanwalt kommt auf 1.700 EUR Bereinigtes Netto (d.h. ab Januar stehen 620 EUR zur Verteilung)
Kind 13:
"Ich verpflichte mich rückwirkend ab (Datum der Inverzugsetzung) bis zum 1. (Monat 12. Geburtstag von Kind 11) einen KU in Höhe von 334 EUR und ab
1. (Monat 12.Geburtstag anderes Kind) einen KU in Höhe von 310 EUR befristet bis zum 18. Lebensjahr zu Händen der KM zu zahlen und unterwerfe mich der sofortigen Vollstreckung."
Kind 11:
"Ich verpflichte mich rückwirkend ab (Datum der Inverzugsetzung) bis zum 1. (Monat 12. Geburtstag von Kind 11) einen KU in Höhe von 272 EUR und ab
1. (Monat 12.Geburtstag dieses Kind) einen KU in Höhe von 310 EUR befristet bis zum 18. Lebensjahr zu Händen der KM zu zahlen und unterwerfe mich der sofortigen Vollstreckung."
Verständlicher kann ich beim besten Willen nicht ... die Formulierung habe ich mir gerade aus den Fingern gesogen, so ähnlich dürfte das aber klingen.
Gruß
United
