Hallo,
am Besten ich fange von vorne an. Ich bin 19 Jahre alt und wollte ich dieses Jahr mein Abitur machen, was aber leider nicht so geklappt hat. Deswegen mache ich ab September ein FSJ um mein Fachabitur zu machen. Im Februar ging ich zu meiner Anwältin, die meinte, dass mein Vater wähernd des FSJs wieder unterhaltspflichtig sei. Aufgrund dessen schrieb meine Anwältin ihn einem Brief, dass er bis September kein Unterhalt mehr zahlen müsse und ab dem FSJ wieder unterhaltspflichtig sei. Sie sagte mir, dass ich mich bei ihm melden sollte, wenn es soweit ist. Dies tat ich auch und schickte ihm die Bestätigung für mein FSJ. Er wollte noch Nachweise für Unterkunft und Verpflegung(Wohnheim und eigene Verpflegung) und die Unterhaltsurkunde. Also scannte ich beides ein und schickte ihm diese. Nun kam die Mail zurück, dass aus den Nachweisen hervor geht, dass er mir keinen Unterhalt schuldet. Außerdem wolle er das Original der Unterhaltsurkunde, da er selber eine Kopie habe. Ab dem Zeitpunkt habe ich mich dazu entschieden es so bleiben zu lassen und den Unterhalt bleiben zu lassen, da ich die Sache ohne Anwalt und in Frieden klären wollte.
Ich zitiere aus der Mail:
"Ich meinte eigentlich die ORIGINALE Unterhaltsurkunde, eine Kopie hab ich selbst. Zu unser aller Entlastung fordere ich Dich auf, mir diese zukommen zu lassen. Ich erwarte die Übersendung per Post bis zum 27.08.2017."
Bin ich dazu verpflichtet ihm das Original zu schicken bzw. kann er es einfach so von mir verlangen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
Liebe Grüße,
LittleFox
Hi LittleFox,
da Du aus der Urkunde zwangsvollstrecken könntest, musst Du ihm entweder die vollstreckbare Ausfertigung im Original oder eine Verzichtserklärung zukommen lassen.
Dem Grunde nach kann (unter gewissen Umständen, das FSJ führt nicht automatisch dazu) ein Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile bestehen. Ob der Höhe nach Unterhalt zu zahlen ist und welcher der Elternteile dann wie viel davon zu zahlen hätte, können wir ohne genaue Angaben natürlich nicht bewerten.
Gruss von der Insel
Hallo,
im Prinzip hast du jetzt einen 10. Klasse-Abschluss und willst durch das FSJ dir die Fachhochschulreife anerkennen lassen.
Willst du danach studieren und hat das FSJ was mit dem Studienwunsch zu tun?
Hast du deinem Vater alle Unterlagen geschickt und auch die Sachen, woraus hervorgeht, dass du dann nächstes Jahr die Fachhochschulreife erlangen kannst?
Du hast einen Unterhaltsanspruch in Höhe X von beiden Elternteilen - Kindergeld (192) - FSJ-Vergütung (330?) = Rest.
Wohnst du nur unter der Woche in dem Wohnheim oder bist du bei deiner Mutter/Vater ausgezogen?
Wenn du im Wohnheim gemeldet bist hast du - sofern du unterhaltsberechtigt bist - einen Anspruch auf 735 € - 192 -330 = 213 €. Wenn der gezahlte Unterhalt bzw. der Unterhaltsanspruch den du gegenüber beiden Elternteilen hast, geringer ist als die 735 €, dann hast du nur Anspruch darauf. Insofern kann es sein, dass kein Anspruch mehr besteht.
Du könntest prüfen ob du Anspruch auf andere staatliche Leistungen hast.
Sophie
Hallo,
was Dein Vater will ist die Herausgabe des Titels (Urkunde).
Hintergrund ist, dass sich die Grundlage für die Berechnung des Unterhalts bei Dir geändert hast, da Du zum einen Volljährig und zum anderen nicht mehr privilegiert bist.
Ja, deshalb solltest Du den Titel im Original herausgeben.
Trotzdem hast Du gegenüber Deinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt bis zum ersten berufsbildenen Abschlusses. Allerdings musst Du diesen Abschluss auch zielstrebig anstreben.
FSJ ist hier immer wieder ein Streitthema. Wenn das FSJ aber für die Berufsausbildung notwendig bzw. sinnvoll ist, dann besteht auch Unterhaltspflicht (siehe Beitrag von Anna-Sophie).
Da Du volljährig bist hat sich folgendes geändert:
a) Dir steht das volle Kindergeld zu,
b) beide Eltern sind barunterhaltspflichtig
c) da Du nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung bist, bist Du auch nicht mehr privilegiert und fällst in den 4. Unterhaltsrang, d.h. der Selbstbehalt Deines Vaters und Deiner Mutter steigt auf 1300 Euro, eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gibt es nicht mehr und wenn kein Geld da ist, dann gibt es für Dich kein Geld .
Du musst Deine Bedürftigkeit nachweisen (hast Du im Prinzip schon gemacht) und beide Eltern zu einer Einkommensauskunft auffordern.
Da Dein Vater eine Unterhalspflicht verneint solltest Du darauf hinweisen, dass das FSJ dem Berufsziel dient und er deshalb zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet ist.
Ebenso muss Deine Mutter Auskunft erteilen. Die Angaben müssen dem jeweils anderen zugänglich gemacht werden.
Dein Unterhaltsanspruch hängt davon ab, ob Du noch zu Hause wohnst oder nicht. Angerechnet wird das volle Kindergeld sowie Dein Einkommen abzüglich 90 Euro (?) berufsbedingte Ausgaben.
Dann ist der Anspruch gemäß dem Einkommen Deiner Eltern auf dies aufzuteilen (zu quoteln). Dabei haben Deine Mutter und Dein Vater jeweils einen Selbstbehalt von 1300 Euro, auch muss keiner mehr zahlen als er alleine zahlen müsste.
Grundlage für die Unterhaltsberechnung sind die Unterhaltsleitlinien (<a href="http://www.famrb.de/unterhaltsleitlinien.html>" DDT und Unterhaltsleitlinien</a>) des zuständigen OLG (wo Du wohnst). Hinweise kannst Du googeln, z.B. <a href="http://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/>hier</a>."
VG Susi
Nachtrag: Du solltest die Situation in einem freundlichen Gespräch mit Deinem Vater klären und dabei auch auf die Grundlagen der Berechnung eingehen.
Auch solltest Du ihm erklären wie Du Dein Berufsziel erreichen kannst und willst.
Prnzipiell kann auch ein neuer Titel erstellt werden.
Wenn das nicht funktioniert, kann Dich das JA beraten, aber nicht mehr für Dich tätig werden. Einen Anwalt müsstest Du selbst zahlen.
Servus und ergänzend:
Du solltest die Situation in einem freundlichen Gespräch mit Deinem Vater klären und dabei auch auf die Grundlagen der Berechnung eingehen.
Du solltest vielleicht den Rat von Susi64 unbedingt beherzigen, Drohungen mit oder gar Schriebe vom Anwalt erhöhen nicht zwingend die Bereitschaft, freiwillig was zu Deinem Werdegang beizusteuern, ganz im Gegenteil, diese sinkt meist in den negativen Bereich und der Unterhaltsbegehrende kriegt oft nur das, was ihm zusteht ... das kann verdammt wenig sein. 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Dein Papa kann die Unterhaltsurkunde verlangen, da sie nur bis zum 18. Lebensjahr galt. Du benötigst die Einkommensnachweise von Mutter und Vater damit du circa ausrechnen kannst was du bekommen könntest. Deine Eltern haben einen SB jeweils von 1300 Euro. Dann kommt es noch drauf an ob du minderjährige Geschwister hast. Du bekommst das Kindergeld direkt ausgezahlt.
Sollten Deine Eltern nicht zahlen können, kannst du ggf. Bafög, Ausbildungsbeihilfe oder Hartz4 versuchen zu beantragen. Du könntest einen Nebenjob (da gibt es für Studenten tolle Sachen) annehmen und versuchen unabhängig zu werden. Ich denke du würdest mit Bafög+Kindergeld+Nebenjob am besten fahren, wenn du eine eigene Unterkunft brauchst und deine Eltern nichts beisteuern können.
Grüße
*Semmelbrösel-an-die-Wand-nagel-Modus=on
Dein Papa kann die Unterhaltsurkunde verlangen, da sie nur bis zum 18. Lebensjahr galt.
Nicht, wenn der Titel unbefristet ist...es ändern sich bedingt durch die Volljährigkeit die Modalitäten für KU.
*Semmelbrösel-an-die-Wand-nagel-Modus=off
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Dein Papa kann die Unterhaltsurkunde verlangen, da sie nur bis zum 18. Lebensjahr galt.
Wenn sie auf das 18. Lebenjahr begrnez wäre, dann müsste sie nicht herausgegeben werden ,da daraus ja nicht mehr vollstreckt werden könnte. SIe würde schlicht und einfach mit dem 18. Geburtatg ihre Gültigkeit verlieren
Wenn du im Wohnheim gemeldet bist hast du - sofern du unterhaltsberechtigt bist - einen Anspruch auf 735 € - 192 -330 = 213 €.
Nicht unbedingt. Wird ein Wohnplatz von der FSJ-Stelle gestellt, dann müsste aus dem Bedarf von 735 € der Wohnanteil herausgerechnet werden und senkt den Bedarf
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
