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Rat erbeten

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(@papi74)
Registriert

Hallo an alle,

mein jüngster Sohn ist nun 18 Jahre alt geworden und somit nun endlich selbstverantwortlich... zumindest auf dem Papier.
Da ein unbefristeter Titel vorhanden ist, habe ich vor einigen Wochen die Kindsmutter sowie meinen Sohn aufgefordert, mir den Titel ggf. eine Pfändungsvollzugserklärung zukommen zu lassen.
Auch habe ich angeboten, dass wir eine vernünftige Regelung finden, wie der weitere Unterhalt (Besuch eines Fachgymnasiums) geregelt werden kann.
Leider kamen bis auf "Unverschämtheiten" keine vernünftigen Botschaften zurück.

Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der nun die Herausgabe bzw. die Abänderung des Titels erwirkt.

Nun fängt mein Anwalt an, nette Briefe an meinen Sohn zu schreiben. Er wollte von mir und der Gegenseite die Verdienstbescheinigungen, so dass er den neu zu zahlenden Unterhalt errechnen kann. Ich finde es ja ganz löblich von Ihm (er hat in der Tat die Unterlagen bekommen), jedoch will oder wollte ich keine Berechnung, sondern nur den blöden Titel loswerden.

Die Briefe die dort ständig hin und her gehen... wer zahlt den Spass?!
Die Fristsetzung zur Herausgabe der Titel ist vorbei und mein Anwalt ist erstmal im Urlaub  :puzz:.
Er hat einen Vertretungskollegen, jedoch ist von da auch noch keine Reaktion zu sehen.

Meine Fragen:

Da Sohnemann nicht auf meine Aufforderungen reagiert hat und ich nun den Anwalt nehmen musste, trage ich da alleine die Kosten?

Da die Frist verstrichen ist... Klage ich auf Herausgabe bzw. Abänderung auf "Null" und wär trägt dann die Kosten?

Muss ich nun im September noch den "alten" KU Betrag zahlen?

Vielen Dank für Eure Ratschläge...

Vg
papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2017 17:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da noch ein Titel besteht müsstest du noch Unterhalt zahlen. Aber hier haben sich die Berechnungsgrundlagen geändert.
Zumindest - sofern die KM nicht leistungsfähig ist - kannst du das komplette Kindergeld abziehen.
Und du benötigst eine Bankverbindung von Junior.
Wenn er dir diese noch nicht gegeben hat, würde ich ihm mitteilen, das du deshalb leider nicht den Unterhalt überweisen kannst, wenn nicht bis zum 29.08. eine Kontoverbindung vorliegt.
Und gleich mitteilen, dass eine Schulbescheinigung benötigt wird, um seine Unterhaltsberechtigung zu dokumentieren.

Und dem Anwalt würde ich schriftlich erklären, dass es nur darum geht, den Titel zurückzubekommen.
Wenn Junior noch unterhaltsberechtigt ist muss er dies nachweisen. Und du bist nicht mehr verpflichtet ihm alle Wege abzunehmen.
Im Zuge der Herausgabeklage könnte Junior mit den notwendigen Unterlagen ja kommen, aber berechnen auf deine Kosten darf der Anwalt nicht.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 17:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus papi74!
Ich würde sagen, Dein RA hat Dein Mandat gründlich missverstanden bzw. hättest Du bereits nach dem ersten Schrieb an Sohni einschreiten müssen.

Zu Deinen Fragen:
Dein Mandat, Dein Anwalt --> zunächst Deine Kosten, es sei denn, ein Gericht sagt was anderes.
Klage auf Herausgabe: da die Frist verstrichen ist, würde ich ja sagen, zumal Sohni kein "Bedarf" sieht, sich vernünftig zu unterhalten.
Zahlung KU: ja, solange der Titel nicht heraus gegeben wurde...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 17:16
(@papi74)
Registriert

Hallo Sophie,

das ging ja schnell...

Da Sohnemann ja auf meine Aufforderung nicht reagiert hat und auch nur auf Teilforderungen des Anwaltes, wie kann ich Junior an den Anwaltskosten beteiligen?
Ich finde es recht uncharmant, dass ich hier 4 stellig blechen muss nur weil Sohnemann "stänkern" will.

VG
papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2017 17:19
(@papi74)
Registriert

Hallo Marco,

Ich würde sagen, Dein RA hat Dein Mandat gründlich missverstanden bzw. hättest Du bereits nach dem ersten Schrieb an Sohni einschreiten müssen.

Das habe ich getan... trotzdem begibt er sich weiterhin in den Dialog... 😡

VG


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2017 17:21
(@psoidonuem)
Registriert

Du kannst ihn gar nicht beteiligen und Du hättest zuerst hier fragen sollen dann wäre Dir das möglicherweise erspart geblieben.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 18:14
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du wirst den Anwalt zahlen müssen, da Du ihn beauftragt hast.

Was Du aus der ganzen Sache machen kannst ist den Unterhalt gemäß der Unterlagen ausrechnen und die Berechnung an Deinen Sohn schicken mit der Aufforderung den Titel herauszugeben und dem Angebot einen neuen Titel gemäß Berechnung zu erstellen.
Ist für Dich nicht optimal gelaufen, aber es wäre eine Chance das Beste daraus zu machen.

Passiert nichts, dann bleibt Dir nur die Möglichkeit auf Abänderung und/oder Herausgabe des Titels zu klagen. Die Frage hier ist, was ist das sinnvollste Vorgehen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 19:18
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Danke für Eure schnellen Antworten. Ich habe Sohnemann mehrfach eigenständig aufgefordert den Titel herauszugeben und das ich für Gespräche bzgl. weiterer Unterstützung zu Verfügung stehe.
Bis auf "nix und Beschimpfungen " kam nichts.

Erst dann habe ich den Anwalt eingeschaltet mit dem klaren Auftrag, dass er den Titel "raus klagt".
Leider war der RA der Meinung sich nochmals in einen schriftlichen Hin und Her Geschreibsel zu begeben und eine KU Berechnung durchzuführen. Die Klage auf Herausgabe bzw. Abänderung ist leider nicht raus und er ist nun im Urlaub...

Was hätte oder kann ich machen, dass der Mist langsam sein Ende findet?

viele Grüsse Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2017 22:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papi,

aus meiner Sicht ist es schon sinnvoll, dass Du hier einen RA eingeschaltet hast, da alle anderen Gesprächsversuche nicht gefruchtet haben. Und so schlecht ist die Methode ja nicht, die notwendigen Belege anzufordern. Denn so kann ja ordentlich gerechnet werden.

Ich denke mal Dreh und Angelpunkt ist das Mandat was Du erteilt hast. Hier solltest Du noch mal nachfassen, ggf. auch schriftlich. Oder habt ihr ein Honorar vorab vereinbart? Du bestimmst als Auftraggeber was gemacht werden soll. Wenn Du diese Leistungen nicht bestellt hast, wirst Du sie sicherlich noch mal zur Diskussion stellen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2017 23:54
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @papi74,

Hallo an alle,
[...]
Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der nun die Herausgabe bzw. die Abänderung des Titels erwirkt.
Nun fängt mein Anwalt an, nette Briefe an meinen Sohn zu schreiben. Er wollte von mir und der Gegenseite die Verdienstbescheinigungen, so dass er den neu zu zahlenden Unterhalt errechnen kann[...]

Hallo,
[...]
Und dem Anwalt würde ich schriftlich erklären, dass es nur darum geht, den Titel zurückzubekommen.
[...]
Im Zuge der Herausgabeklage könnte Junior mit den notwendigen Unterlagen ja kommen, aber berechnen auf deine Kosten darf der Anwalt nicht.

Sophie

Servus papi74!
Ich würde sagen, Dein RA hat Dein Mandat gründlich missverstanden bzw. hättest Du bereits nach dem ersten Schrieb an Sohni einschreiten müssen.
[...]
Grüßung
Marco

aus eigener (leidvoller) Erfahrung kann ich sagen:
hier solltest Du schnell handeln und ein klärendes Gespräch mit dem RA deiner Wahl führen...
Ich habe in einer ähnlichen Situation nach mehr als 3 Jahren nach Mandatsentzug eine Rechnung (meines damaligen RA) erhalten, in der auch Unterhaltsberechnungen in Rechnung gestellt wurden, die nie in Auftrag gegeben wurden...


Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 10:13




(@papi74)
Registriert

Hallo an alle,

vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Werde mich erneut an den Anwalt wenden und nochmals seine Aufgabe klar stellen.
VG
Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2017 10:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit den Kosten ist es immer so eine Sache ... gerade im Familienrecht.

Ich bin auch auf 17tsd Euro hängen geblieben, weil die KM (natürlich mit VKH und Schwarzarbeit) nichts zahlen musste. Da im Familienrecht meist die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, bzw. bei der anderen Seite auch meist nichts zu holen ist, bleibt man darauf hängen ... so unsinnig die Klagen meist auch sind.
Und Anwälte lassen sich fast jeden Handschlag bezahlen, auf der einen Seite verständlich, da sie schließlich davon leben müssen, auf der anderen Seite sind die Kosten extrem hoch, gemessen an dem was an Aufwand dahinter steht.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 12:58
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Nun habe ich einen Anwalt eingeschaltet, der nun die Herausgabe bzw. die Abänderung des Titels erwirkt.

Vg
papi74

du hast deinen Anwalt mit der Abänderung beauftragt.
Wie soll diese Änderung aussehen wenn dein Anwalt keine belegbaren Daten hat?
Er kann sie sie nur anfordern um deinen Auftrag zu erfüllen.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 16:23
(@papi74)
Registriert

Hallo,

also ich habe so eben mal mit dem Vertretungsanwalt telefoniert. Seine Meinung ist... ja, wir müssten dann wohl mal klagen aber das wird dann auch dauern. Auf meine Frage wie es denn mit dem KU bis dahin sei...

1. Sie zahlen den neu von uns errechneten KU und ggf. kommt es dann zu einem Pfändungsversuch, den wir dann abwehren müssen
oder
2. Sie zahlen bis zur Herausgabe den alten Betrag und das Geld ist dann weg.

Als ich dann fragte wer denn die Kosten des Verfahrens tragen müsste, so war seine Antwort "die Verliererseite". Da aber Ihr Sohn mittellos ist, müssten Sie dann wohl die Kosten tragen.
Meine Versuche zu einer "friedlichen Einigung" werden mit Unverschämtheiten beantwortet und obwohl ich wohl juristisch Recht bekommen werde, muss ich nochmals dafür "bluten"...

oh mannnnnnnn


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2017 17:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine Versuche zu einer "friedlichen Einigung" werden mit Unverschämtheiten beantwortet und obwohl ich wohl juristisch Recht bekommen werde, muss ich nochmals dafür "bluten"...

Sehe es als Investition und Erziehung an ...

Investition:
Du investierst etwas, um in der Zukunft davon freigehalten zu werden. Also amortisiert sich das ganze in wenigen Monaten ...

Erziehung:
Mit "Unverschähmtheiten" kommt man auch nicht immer weiter und irgendwann möchte er vielleicht auch mal etwas haben, was sich nicht von seiner Seite aus "juristisch" durchsetzen lässt und er dann es halt nicht bekommt ...

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 18:22
(@psoidonuem)
Registriert

Das erste was Du hättest machen müssen wäre gewesen zu verstehen, dass eine Herausgabe nur erfolgen kann und wird, wenn zuerst der neue Unterhalt berechnet und festgelegt ist und im Grunde auch tituliert ist. Zuerst die Herausgabe zu verlangen war eine Schnapsidee und ist richtigerweise vom Anwalt auch nicht so verfolgt worden.

Das zweite wäre gewesen abzuwägen ob sich das ganze voraussichtlich überhaupt lohnt (weniger bezahlen gegenüber Verfahrenskosten)


AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 18:49
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papi,

so wird das nix.
Dein Sohn ist priv. Volljährig und hat das Recht Unterhalt und Titel von dir zu erhalten.
Dein Anwalt hat dich erst einmal vor unnötigen Gerichtskosten geschützt in dem er nicht die Herausgabe des Titels eingeklagt hat.
Du hast nur das Recht diesen abändern zu lassen und dafür sind halt Einkommensdaten zur Berechnung nötig.

Da dein Sohn 18 ist  ist er jetzt dein Ansprechpartner und muss die nötigen Daten zur Unterhaltsberechnung einfordern, die Berechnung durchführen lassen und dir im Nachgang alle Unterlagen zur Kontrollberechnung zukommen lassen.

Im ersten Schritt kannst du bei der Septemberzahlung schon mal das komplette Kindergeld vom Unterhalt abziehen.
Alles weitere solltest du deinem Anwalt überlassen der, so wie es scheint, einen recht guten Job macht.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 20:25
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Papi,

sorry, kleine Korrektur.
Sohnemann ist ja noch priveligiert, da kannst du das Kindergeld nur zur Hälfte abziehen.


„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 20:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein es wird das volle Kindergeld abgezogen. Das richtet sich nach dem Alter, nicht nach der Privilegierung.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 21:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo papi74,

ich würde die Variante 1 wählen und aber auch immer wieder auf eine gütliche Einigung drängen.
Deinen Anwalt wirst Du vermutlich selber zahlen müssen, allerdings kann es sein, dass ein Teil der Kosten als "Lehrgeld" auch von Deinem Sohn zu zahlen ist. Das wird zwar im Verhältnis zu dem, was Du berappen musst sehr wenig sein, aber mehr als Null für Sohnemann würde ich schon als Erfolg ansehen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2017 22:32




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