Moin Martin,
Der Staat zwingt uns auch nicht, teure Handy-Verträge abzuschliessen, in den Urlaub zu fliegen oder Autos auf Pump zu kaufen. Dass der Staat sich nicht in private Lebensbereiche einmischt, ist einer der Preise, die wir für unsere persönliche Freiheit bezahlen.
Das sehe ich nicht so. Der Staat zwingt uns auch, zumindest elementare Risiken abzusichern. Eine Krankenversicherung und KFZ-Versicherung sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine Versicherung, in Form eines Ehevertrages, sehe ich als ähnlich wichtig an und würde mich persönlich nicht in meiner Freiheit einschränken.
Postulate in Internet-Foren oder Sätze, in denen "jemand müsste mal..." vorkommt, bewirken genau gar nichts. Es steht Dir aber frei, das Thema dem Bundestagsabgeordneten Deines Vertrauens vorzulegen. Und/oder eine entsprechende Petition zu starten. Einfach selbst machen, dann wirst Du sehen, ob und wie gross das Interesse an diesem Thema ist.
Damit hast du recht, und wenn ich meine persönliche Situation soweit geregelt habe, werde ich darüber noch einmal nachdenken.
das ist eine urban legend auf der Basis der Annahme, dass der Staat die Menschen quasi zum Heiraten treibe - damit man hinterher den vermeintlich logischen Schluss ziehen kann, dass er dann gefälligst auch für eventuelle Folgekosten aufkommen müsse, wenn's in die Hose geht. Dem "Staat" (das sind wir alle) ist es aber ganz egal, ob jemand heiratet; das entscheidet jeder selbst und für sich; ebenso die Bedingungen, unter denen er es tut, und wenn es nur die günstigere Steuerklasse ist. Und natürlich, ob er diese Bedingungen schriftlich fixiert. "Müssen" (weil die Freundin schwanger ist, weil man sonst keine Wohnung kriegt oder weil sonst die Familie schief guckt) muss man Heiraten schon seit Jahrzehnten nicht mehr.
Ich habe nicht behauptet, dass jemand zum heiraten gedrängt wird, auch wenn das Ehegattensplitting m.M.n. schon eine Art des Anfixens darstellt. Es fehlt einfach an der nötigen Transparenz und Verlässlichkeit der gesetzlichen Regelungen, was meine Vermutung untermauert, dass ein Interesse an möglichst langfristigen Geldflüssen besteht.
Gruß
Brainstomer
Ich will nicht die ganze Diskussion wieder aufrollen, die wir schon mehrfach so oder ähnlich geführt haben aber das hier:
Dass der Staat sich nicht in private Lebensbereiche einmischt, ist einer der Preise, die wir für unsere persönliche Freiheit bezahlen.
ist Unsinn.
Das Gegenteil ist richtig.
Ausnahmslos jedes Gesetz ist eine Einschränkung der persönlichen Freiheit.
Es soll jemanden daran hindern oder zwingen etwas zu tun, was er ohne dieses Gesetz nicht getan oder gelassen hätte.
Gesetze schützen genausowenig die Freiheit, wie die Mauer die Bürger der DDR beschützt hat.
Das mag im Einzelnen gute Gründe haben, z.B. wenn ein Gesetz Leute davon abhält, anderen Leuten den Schädel einzuschlagen aber auch dieses Gesetz dient nicht der persönlichen Freiheit sondern schränkt diese ein.
Und die Fülle an kleinteiligsten und, je nach betroffenem Personenkreis individualisierter Regeln und Gesetze dient Niemandem, außer denen, die diese erschaffen haben um damit ihr Geld zu verdienen oder andere mit ihren ideologischen Zwangsvorstellungen zu gängeln.
99% aller Gesetze wurden nicht etwa geschaffen, weil sie benötigt wurden, sondern weil es so viele Leute gibt, die dafür bezahlt werden, dass sie neue Gesetze Regeln und Bestimmungen erfinden und niemand kommt auf die Idee, davon auch mal wieder etwas abzuschaffen.
Und die Leute sind wohl auch eher nicht im Kampf für mehr Gesetze gestorben sondern im Kampf gegen zuviele und ungerechte Gesetze sowie deren willkürliche Anwendung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
meine Off-Topic-Meinung:
Oder findest Du, dass Gerichte beschliessen sollten, dass unterhaltsbeziehende Ex-Ehefrauen ihrem Ex-Gatten weiter jahrelang die Unterhosen waschen, ihm Essen auf den Tisch stellen und auch im Bett zu Diensten sein sollten?
Bei den Argumenten, die dafür oder dagegen sprechen, kann ich jedenfalls keinen entscheidenden Unterschied erkennen.
Das konsequente Fortschreiben des ehelichen Rollenmodells wird nur auf finanzieller Ebene als selbstverständlich erachtet.
Von überobligatorischer Belastung auf Seiten des Unterhaltspflichtigen, der seine Wäsche jetzt selber waschen muss (oder einer Berücksichtigung nunmehr entstehender Wäscherei-Kosten), habe ich jedenfalls nichts gehört.
Das Solidar-Prinzip beinhaltet nun einmal die Übernahme finanzieller Verpflichtungen für Angehörige
Eltern und Kinder sind mit mir verwandt. Eine Familien-Angehörigkeit der oder des Ex nach Scheidung ist mir nicht bekannt.
Besten Gruß
United
Moin habakuk,
es steht ja jedem Scheidungswilligen frei, mit einer solchen amateurhaften Auslegung von Paragraphen einen gerichtlichen Reset auf "am Tag vor der Eheschliessung" zu beantragen.
Fragt sich jetzt ob meine Auslegung, oder aber die gelebte Auslegung der Gerichte "amateurhaft" respektive "willkürlich" ist.
Das Solidar-Prinzip beinhaltet nun einmal die Übernahme finanzieller Verpflichtungen für Angehörige; in Ein- oder Hauptverdiener-Ehen auch befristet für den bisherigen Nicht- oder Teilzeit-arbeitenden Ehepartner. .....
...
Es ist nicht Sache der Allgemeinheit, hier finanziell einzuspringen.
...
Oder findest Du, dass Gerichte beschliessen sollten, dass unterhaltsbeziehende Ex-Ehefrauen ihrem Ex-Gatten weiter jahrelang die Unterhosen waschen, ihm Essen auf den Tisch stellen und auch im Bett zu Diensten sein sollten?
Nun, ich sehe keinen, weder juristischen noch rationellen, Grund warum man aus der Gesetzgebung zuerst eine "nacheheliche Solidarität" konstruiert, und diese dann völlig willkürlich beschneidet wie es einem passt - nämlich auf den finanziellen Aspekt.
Sicherlich ist es illusorisch zu fordern das die Ex-Frau ihrem Ex-Mann weiterhin den Haushalt führt. Das ändert aber nichts daran das es nicht sein kann das diesem kompletten Wegfallens der "Leistungen" einer Seite in keinster Weise Rechnung getragen wird. Eine Lösung, die letztlich (ganz grob) heißt ExFrau kriegt die Hälfte des Gehaltes ohne jegliche Gegenleistung erbringen zu müssen (sondern ganz im Gegenteil kann sich sich der Tätigkeit widmen dem KV die Kinder zu entziehen) - ist eben nunmal keine Lösung und hat mit "Solidarität" mal überhaupt nichts zu tun.
Nur ein Beispiel - live aus einem deutschen Familiengericht:" Die Frau muss sich ja um die Kinder kümmern, das dauert 4 Stunden am Tag, dann den Haushalt führen : 2 Stunden am Tag, bleiben also 2 Stunden für eine Erwerbstätigkeit". Gegenfrage des KV "Brauche ich denn dann auch nur noch 6 Std. zu arbeiten, denn auch ich habe ja einen Haushalt zu führen".
Die Antwort kann sich jeder denken: Der KV führt seinen Haushalt natürlich "nebenbei".
*räusper
Was haltet Ihr davon, diese durchaus interessante, aber doch OT-Diskussion in einem gesonderten Faden weiterzuführen?
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Was haltet Ihr davon, diese durchaus interessante, aber doch OT-Diskussion in einem gesonderten Faden weiterzuführen?
ärläddicht!
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
einen gerichtlichen Reset auf "am Tag vor der Eheschliessung"
Das gibt es schon, Martin. In wenigen Ausnahmefällen. Die führen zur Annulierung der Ehe.
Wenn eine Annulierung bei Gericht "durchgeht", ist die Ehe vom ersten Tag an ungültig gewesen und man bekommt anschließend den Familienstand "ledig" zurück.
Eine Scheidung ist nicht dasselbe wie eine Annulierung. Wer geschieden ist, ist nicht wieder ledig.
Man bleibt der geschiedene Ehemann bzw. die geschiedene Ehefrau der/des Anderen.
Das gehört zu den lebenslangen Folge einer gültigen Ehe.
In diesem Land steht es jedem / jeder heutzutage frei, im Konkubinat ("wilde Ehe", nichteheliches Zusammenleben) zu bleiben oder ganz auf eine Partnerschaft zu verzichten.
Wer eine als Erwachsener eine Ehe eingeht, stellt eine ähnlich dauerhafte Bindung zu einem anderen Menschen her, wie Eltern, die ein Kind adoptieren.
Die "Lebensgemeinschaft" (auch die eheliche) kann enden.
Die gegenseitige Verantwortung endet nie.
Greise Eltern, beruflich erfolglose erwachsene Kinder (adoptierte wie leibliche) und geschiedene Ehegatten spielen unterhaltsrechtlich in einer ähnlichen Liga.
Erwachsene können in der Liga der UH-Berechtigten "aufsteigen" wenn sie gemeinsame minderjährige Kinder betreuen. Ein UH-Berechtigter ist ziemlich vorne im Ranking, wenn das von ihm betreute gemeinsame Kind unter 3 ist und/oder wenn er selbst ein minderjähriges Kind bzw. als privilegierter volljähriger Schüler ohne eigene Lebensstellung von den Eltern abhängig ist.
Man kann in der UH-Liga auch "absteigen", wenn man den UH-Anspruch durch Fehlverhalten gegenüber dem UH-Pflichtigen verwirkt oder Privilegien durch Zeitablauf verliert. Wer ein Kind von 16 Monaten betreut, hat andere Rechte, als der Betreuungselternteil eines 16-Jährigen. Wer mit 19 Jahren kurz vor dem Abitur steht, hat andere Rechte als wer mit 19 Jahren schon drei Jahre ohne Lehrstelle und ohne Einkommen "herumhängt".
Wo ich das Unbehagen der Kritiker teile, ist das ständige "Herumschrauben" an den familienrechtlichen Regelungen mit völlig unvorhersehbaren rückwirkenden Wirkungen. So etwas wie "Vertrauensschutz" gibt es im Familienrecht nicht.
Wer als Mann vor 50 Jahren eine Frau geheiratet hat, bekam dadurch Verfügungsrechte über einen anderen Erwachsenen, die heutzutage nicht einmal mehr Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern haben.
Er hatte das Recht, sie zu züchtigen und zu vergewaltigen, er hat entschieden ob sie arbeiten durfte oder musste, ihr Geld war sein Eigentum und es gab ziemlich strikte "eheliche Pflichten", deren Verletzung zur "schuldhaften Scheidung" und damit zum Verlust der bürgerlichen Reputation der Frau führen konnten.
Viele von uns sind in Elternhäusern aufgewachsen, wo das "friedliche" Zusammenleben unter den oben beschriebenen Vorschriften "funktionierte". Das scheint bei vielen Männern und Frauen die Erwartungen an das eigene Liebes- und Eheleben ungut geprägt zu haben. Z.T. sogar bis zu den Allerjüngsten. Dass ein 18-Jähriger mit seiner Hände Arbeit Geld verdienen will, finde ich legitim und zulässig. Dass er angibt, das Geld zu benötigen "um der Freundin etwas bieten zu können", finde ich auch ziemlich schräg.
In den letzten 50 Jahren wurde das "Familienrecht" pausenlos "reformiert". Viele Änderungen haben sich in der Rechtsprechung erst mit jahrzehntelanger Verspätung bemerkbar gemacht. Sodass ein familienrechtliches Verfahren in mancherlei Hinsicht einem Glücksspiel gleicht.
Und die Fülle an kleinteiligsten und, je nach betroffenem Personenkreis individualisierter Regeln und Gesetze dient Niemandem, außer denen, die diese erschaffen haben um damit ihr Geld zu verdienen oder andere mit ihren ideologischen Zwangsvorstellungen zu gängeln.
99% aller Gesetze wurden nicht etwa geschaffen, weil sie benötigt wurden, sondern weil es so viele Leute gibt, die dafür bezahlt werden, dass sie neue Gesetze Regeln und Bestimmungen erfinden und niemand kommt auf die Idee, davon auch mal wieder etwas abzuschaffen.
Das kann ich genauso unterschreiben, Beppo.
Auf anderen Rechtsgebieten (Vertragsrecht o.ä.) greifen Änderungen weniger in die höchstpersönlichen Lebensverhältnisse ein, als bei Angelegenheiten die vor Familiengerichten geklärt werden.
Und es wird vom Gesetzgeber weniger daran herumreformiert. Außer vielleicht, was die Schule und die Steuern angeht ... da herrscht ähnlicher "Reform-Eifer" wie im Familienrecht.
Mit ähnlichen Ergebnissen: Niemand kann wissen, was im nächsten Jahr oder in fünf Jahren oder noch später von den aktuellen Vorschriften und Verboten noch gültig ist.
Letzten Endes ist es im Familienleben ähnlich wie überall im Leben: Es kann gut gehen, muss aber nicht.
Weder im Straßenverkehr noch gesundheitlich noch im Privatleben - mit oder ohne Trauschein und/oder Geburtsurkunde.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
'n Abend,
Wer als Mann vor 50 Jahren eine Frau geheiratet hat, bekam dadurch Verfügungsrechte über einen anderen Erwachsenen, die heutzutage nicht einmal mehr Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern haben.
Er hatte das Recht, sie zu züchtigen und zu vergewaltigen, er hat entschieden ob sie arbeiten durfte oder musste, ihr Geld war sein Eigentum und es gab ziemlich strikte "eheliche Pflichten", deren Verletzung zur "schuldhaften Scheidung" und damit zum Verlust der bürgerlichen Reputation der Frau führen konnten.
Da bin ich ja echt heilfroh, dass wir inzwischen moderner sind. Heutzutage kann die Frau den Mann jederzeit einer Körperverletzung oder Vergewaltigung bezichtigen, ohne dafür Beweise vorlegen zu müssen (d.h. Behauptung gilt als hinreichender Beweis), um ihn anschließend mittels des Gewaltschutzgesetzes durch die Polizei aus der gemeinsamen Wohnung entfernen zu lassen. Ob sie während und nach der Ehe arbeitet oder nicht, das ist ihre Entscheidung, und niemands Entscheidung sonst; wenn sie sich dabei für die Variante "nicht" entscheidet, dann ist sein Geld allerdings ihr Geld, wenigstens zur Hälfte und gerne auch noch ein bisschen mehr. Sie kann so ziemlich alle Regeln verletzen wie es ihr nur gerade in den Sinn kommt, und kriegt trotzdem eine "schuldlose Scheidung". Und wenn sie dem Ex mal richtig eine reinwürgen will, dann beschuldigt sie ihn einfach des sexuellen Missbrauchs an den gemeinsamen Kindern, was erstens für sie weitgehend risikolos ist sogar falls der Schwindel auffliegen sollte, und zweitens unweigerlich zum Verlust der bürgerlichen Reputation des Mannes führt.
Wer heute als Frau einen Mann heiratet, bekommt dadurch Verfügungsrechte über einen anderen Menschen, wie sie sonst nur ein Bauer über sein Nutzvieh hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wer heute als Frau einen Mann heiratet, bekommt dadurch Verfügungsrechte über einen anderen Menschen, wie sie sonst nur ein Bauer über sein Nutzvieh hat.
Echt jetzt, Malachit?
Ich darf meinen (geschiedenen) Ehemann schlachten und zu Wurst verarbeiten lassen?!?!
Solange ich die deutschen Hygienevorschriften einhalte und einen gelernten Metzger beauftrage?
Wenn mir das mit dem deutschen Fleischer und der Hygiene zu teuer und/oder zu mühsam ist, darf ich ihn mit anderen Ehemännern auf Lastwagen ohne Pause, ohne Nahrung und ohne Wasser quer durch Europa verfrachten und auf dem Balkan oder sonstwo zu Gulasch verarbeiten lassen? Ich darf ihn wahlweise auch kastrieren, seine Ohren und andere störende Anhängsel kupieren? Und ihn mit anderen Artgenossen auf engstem Raum und in den eigenen Exkrementen liegend einsperren? Ich darf sein Sperma portionsweise an Besamungstechniker geben und den so gezeugten Nachwuchs verkaufen und/oder schlachten?
Donnerwetter, Malachit, das hab ich nicht gewusst. Da sind wohl einige Familienrechtsreformen an mir vorüber gegangen ... oder das Tierschutzgesetz für Nutztiere in bäuerlicher Haltung wurde drastisch verschärft. Da hätte ich mir ja einiges an Anwaltskosten ersparen können. 😉
Wie war das noch mit dem Chor?
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Irgendwie hat Biggi schon Recht Malachit. Der Bauer muss sich ja tatsächlich bei jeder Kuh unwiderruflich entscheiden ob er sie nun schlachten lässt oder sie weiterhin melken will. Zumindest verheiratete Mütter müssen diese Entscheidung häufig nicht treffen sondern können mit familienrechtlicher Deckung und VKH beides bewerkstelligen. Dass sich das noch nicht bis zum Bauernverband rumgesprochen hat..
Echt jetzt, Malachit?
Ich darf meinen (geschiedenen) Ehemann schlachten und zu Wurst verarbeiten lassen?!?!
Solange ich die deutschen Hygienevorschriften einhalte und einen gelernten Metzger beauftrage?
Hallo Biggi,
dein Zynismus ist vollkommen unangebracht, denn Malachit hat die Situation leider ziemlich zutreffend beschrieben. Vielleicht mit der Einschränkung, dass es Kinder in der Ehe gibt. Es ist leider in der Tat so, dass selbst bei vereinbarter Arbeitsteilung vor der gemeinsamen Entscheidung für ein Kind der Mann nichts dagegen machen kann, wenn entgegen jeder vorher getroffener Absprache die frischgebackene Mama doch lieber Vollzeit-Mama sein will und den Mann arbeiten schickt. Denn sollten sie sich nicht einigen und sich trennen: Na, wer bekommt wohl das Kind und wer die Unterhaltspflicht?
Aber es ist ja noch besser: in Deutschland ist es ja sogar rechtens, dass eine Frau sich ohne Einverständnis des Mannes mit vertragswidrig in einer Samenbank noch aufbewahrtem Erbgut befruchten lassen kann und anschließend bei dem Zwangsvater den Unterhalt nicht nur für das Kind sondern auch noch für sich selbst einfordern darf. Und dabei ist der Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter einer ehelichen Mutter inzwischen sogar weitgehend gleichgestellt. So ist der Mann dann nicht nur Zwangsvater sondern auch noch unterhaltsrechtlich zwangsverheiratet.
Hatte früher die nicht verheiratete Frau das ganze Risiko eventuell mit der Schande eines unehelichen Kindes da zu stehen und auch noch materiell schlecht abgesichert zu sein, haben wir heute eine vollkommene Umkehr der Verhältnisse. Sobald Kinder im Spiel sind ist inzwischen der Mann der Frau Untertan. Und dabei spielt es noch nicht mal eine Rolle auf welche Art das Kind entstanden ist (selbst wenn man es beweisen kann, was ja oft nicht der Fall ist, aber in dem zitierten S.amenbank-Fall ja nachvollziehbar war).
Aber bei dieser rechtlichen Ungleichbehandlung braucht es keine S.amenbank, um einen Mann entsprechend auszubeuten. Es gibt offenbar eine nicht so kleine Minderheit an Frauen, die der Meinung sind, sie hätten einen Anspruch auf ein Kind unabhängig von einem lästigen Vater für das Kind. Immerhin findet der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter diese Gruppe sogar erwähnenswert, denn er schreibt hierzu in seinem Taschenbuch "Alleinerziehend" Ausgabe 20, 2012 auf Seite 14:
"Nur wenige Mütter oder Väter planen von Anfang an, ihr Leben mit einem Kind als Alleinerziehende zu führen. Die meisten sind durch Trennung oder
Tod des Partners in diese Familienform hineingeraten. Es gibt aber auch durchaus Frauen, die sich ein Kind wünschen und planen, dieses ohne Partner groß
zu ziehen."
Dies wird lapidar festgestellt, als sei es das normalste von der Welt sich ein Kind zu wünschen und planen, dies ohne Partner groß zu ziehen. Es wird wohl niemand ernsthaft annehmen, dass es Männer gibt, die freiwillig dabei mitmachen ein Kind zu planen (!), von dem sie hauptsächlich die Unterhaltspflicht sehen werden. Wie frau das auf infame Weise trotzdem hinbekommt, kann man im Internet nachlesen, wenn man in einer Suchmaschine "Kind ohne Vater" eingibt.
Beste Grüße,
Hoffmann, der denkt, dass man in Deutschland besser nicht Vater werden sollte.
Edit: Tippfehlerteufel
Kann ich nur bestätigen.
Ich wurde auch geschlachtet und werde trotzdem weiter gemolken.
Und da von mir keine Milch mehr kommt, gibt es jetzt eben Milch vom (Hartz4-) Amt.
Aber so können zumindest die staatlichen Hilfstruppen noch etwas (staatliche) Milch saugen. Aber das ist wohl auch der Sinn des Ganzen.
Kindeswohl ist, wenn möglichst viele davon leben können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin,
Wer heute als Frau einen Mann heiratet, bekommt dadurch Verfügungsrechte über einen anderen Menschen, wie sie sonst nur ein Bauer über sein Nutzvieh hat.
mmh.. tja, muss ja nicht gleich schlachten sein 🙂 ,
aber wenn das Nutzvieh hin und wieder mal die Kälbchen sehen will, gibts Peitsche wenn nicht vorher Fleisch abgegeben wird.
Will das Nutzvieh Rechte einfordern, wird es mit Shitstorm überfahren.
Bricht sich das Nutzvieh beim Füttern der Brut ein Bein: "konntest Du nicht aufpassen!" -peitsch-
Bricht sich der Bauer/in beim Füttern das Bein,: DU (Nutzvieh) bist schuld - peitsch-
Versucht das Nutzvieh aufzumucken, wird der Schlachter gerufen. (aber nur so viel schlachten ,das noch Fleisch dranbleibt)
Sorry, aber nach gestern bin ich mal wieder auf 180 .-)
Moin,
@Biggi:
Ich gehe davon aus, dass Du hier - ohne jegliche Wertung - lediglich die Gesetzeslage darstellen wolltest.
Deshalb mal kurz ne Zurechtrückung:
Wer eine als Erwachsener eine Ehe eingeht, stellt eine ähnlich dauerhafte Bindung zu einem anderen Menschen her, wie Eltern, die ein Kind adoptieren.
Auch wenn beide Verbindungen auf Dauer angelegt sind, so ist es doch ein deutlicher Unterschied.
Insbesondere im Hinblick auf die Auflösung dieser Verbindung.
Die "Lebensgemeinschaft" (auch die eheliche) kann enden.
Die gegenseitige Verantwortung endet nie.
Zwar wird an dieser Stelle regelmäßig auf den § 1353 BGB, in dem was von "lebenslang" steht, hingewiesen.
Von lebenslanger Verantwortung und nachehelicher Solidarität steht im Gesetz aber nix.
Vielmehr heißt es im gleichen Gesetzbuch an späterer Stelle (§ 1564 BGB):
Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst.
Ferner gilt nach Auflösung der Ehe der Grundsatz der Eigenverantwortung (§ 1569 BGB):
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
Von "lebenslanger gegenseitiger" Verantwortung steht nix im Gesetz.
Die findet sich nicht einmal in der Unrechtsprechung wider (da isses de facto ziemlich einseitig).
Ich sehe, dass Du auch hier bewusst von "Ähnlichkeiten" sprichst:
Greise Eltern, beruflich erfolglose erwachsene Kinder (adoptierte wie leibliche) und geschiedene Ehegatten spielen unterhaltsrechtlich in einer ähnlichen Liga.
... nur nochmal:
Eltern und Kinder sind mit mir verwandt. Eine Familien-Angehörigkeit der oder des Ex nach Scheidung ist mir nicht bekannt.
Das sind 2 Paar Schuhe.
Gruß
United
Hallo zusammen,
ich finde diese Diskussion hier äußerst interessant, mir fehlen bei den ganzen Argumentationen eigentlich noch ein paar Argumente für eine Ehe.
Ich meine diese Frage durchaus Ernst! Selbst bei konzentriertem Nachdenken fallen mir keine rationalen Gründe "Pro" - Ehe ein.
Oder ist die Ehe doch eher ein überholtes Konstrukt?
Viele Grüße
Peter
Oder ist die Ehe doch eher ein überholtes Konstrukt?
Sie ist dazu gemacht worden!
Wozu sollte man heute noch heiraten? Mir fällt kein einziger Grund mehr dazu ein.
Allerdings genausowenig wie ich mich, zumindest hier in D, dazu entscheiden würde, nochmal Kinder in dieses Land zu setzen.
Gruß
jo
Moin Peter,
ich finde diese Diskussion hier äußerst interessant, mir fehlen bei den ganzen Argumentationen eigentlich noch ein paar Argumente für eine Ehe.
Ich meine diese Frage durchaus Ernst! Selbst bei konzentriertem Nachdenken fallen mir keine rationalen Gründe "Pro" - Ehe ein.
Diese Frage hatte ich mir an anderer Stelle auch gestellt und Martin hat zumindest ein paar Gründe gefunden:
Wobei zu den rechtlichen Auswirkungen dann auch gehört, dass man nicht automatisch erbberechtigt ist (es sei denn, es gibt ein anders lautendes Testament [..], eine schlechtere Steuerklasse hat, beim Erben nur kleine Freibeträge bekommt, im Fall von Unfall oder Krankheit kein Auskunfts- oder Mitspracherecht hat und manches andere.
die mich aber nicht wirklich dazu veranlassen würden, erneut zu heiraten.
Gruß
Brainstormer
Moin,
rein monetär betrachtet, können die Vorteile nicht die erheblichen Risiken und Nebenwirkungen (aus Sicht des Leistungsstärkeren Partners) aufwiegen.
Es gibt aber noch den emotionalen Aspekt, weshalb ich ein nochmaliges Eheversprechen nicht ausschliesse.
Nur: Solange Kindererziehung als "ehebedingter Nachteil" betrachtet wird, funktioniert beides zusammen mit mir jedenfalls nicht (nochmal).
Besten Gruß
United
der denkt, dass man in Deutschland besser nicht Vater werden sollte.
Allerdings genausowenig wie ich mich, zumindest hier in D, dazu entscheiden würde, nochmal Kinder in dieses Land zu setzen.
hi hoffmann, hi papajo,
es muss ja niemand kinder in die welt setzen. wer sich das traut fährt volles risiko.
meine ersten kinder wurden tot geboren. war auch kein spaß.
eine garantie "das alles gut geht" kriegst du als vater nicht. mütter auch nicht.
du kriegst als arbeitnehmer keine garantie das dein chef dich korrekt einsetzt und bezahlt.
als mieter oder vermieter auch nicht. schwarze schafe gibt es überall.
unglücke und schicksalsschläge sowieso.
es gibt bestimmt ehefrauen die mit naturkatastrophen vergleichbar sind.
ehemänner wahrscheinlich auch. dann wird die ehe zum schicksalsschlag.
und die scheidung zum trauma. kann dir auch im straßenverkehr passieren.
manche risiken kannst du ausschließen. andere nicht. that's life.
ich möchte keins meiner kinder missen. anderen männern geht es besser ohne eigegen nachwuchs.
die schreiben hier vermutlich nicht so oft mit.
gruss horst
Ich habe auch noch keinen Plan, was ich meinen Kindern denn raten soll, wenn sie eines Tages kommen und sagen, dass sie heiraten und/oder Kinder kriegen wollen.
Zum Verzicht auf Kinder werde ich Ihnen aber wohl nicht raten. Weder meinen Söhnen, noch meinen Töchtern.
Eher schon etwas zum Rollenmodell.
Dass beide ihre Eigenständigkeit bewahren sollen um im Falle einer Scheidung weder abhängig zu werden, noch eine Abhängig subventionieren zu müssen.
Aber noch hoffe ich, dass meine Kinder es mal besser haben als ich. 🙂
Auch dafür bin ich hier. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
