Rollenmodelle und i...
 
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Rollenmodelle und ihre Folgen

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(@brille007)
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abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-26416.html

Moin LBM,

Knackpunkt: Frau mit 8jährigem Kind sitzt den ganzen Tag zu Hause und schaut zu, wie im Winter das Geld knapp wird. Wieso? Ist sie körperlich behindert oder sonst auf irgendeine Art und Weise nicht in der Lage zum Einkommen eurer Familie beizutragen, so dass Du selbst in der Lage bist, Rücklagen zu bilden für die Monate, in denen Du Einbußen hast?

ich wundere mich auch immer wieder über diese Konstellation; vor allem bei Mitmenschen, die schon entsprechende Lebenserfahrung gesammelt haben. Allerdings scheint das kein überholtes Lebensmodell zu sein, wie ich dieser Tage >>>HIER<<< gelesen habe:

Stefan, 18, ist sichtlich enttäuscht. Der Realschulabsolvent hat keine Lehrstelle gefunden. Jetzt kann er sich in einer mehrmonatigen Bildungsmaßnahme ein bisschen mit Computern befassen, freilich ohne Einkommen. "Eigentlich brauche ich keine Maßnahme, sondern einen richtigen Ausbildungsplatz", sagt er. "Ich will endlich Geld verdienen und meiner Freundin etwas bieten."

Weiteres Beispiel: >>>HIER<<<

Mehr als 10.000 Euro Schulden mit 23 Jahren: Kevin aus Kiel wuchsen die Ausgaben über den Kopf. Als er von zu Hause auszog, fing der Ärger an. Handy-Vertrag, Miete und Dispo-Kredit trieben ihn in die Privatinsolvenz.
[...]
Trotz professioneller Hilfe wird Kevin noch mehrere Jahre gegen den bedrohlichen Schuldenberg ankämpfen müssen. Immerhin hat er jetzt wieder eine Perspektive, für die es sich zu kämpfen lohnt. Im April erwartet seine Freundin Zwillinge.

Überholte Rollenmodelle zu pflegen oder alles auf einmal haben zu wollen ist kein wirkliches Lebenskonzept; vor allem, wenn die Allgemeinheit dafür zahlen soll. Aber wenn's in die Hose geht, ist nicht selten das "böse Familienrecht" schuld...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2013 19:27
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Du hast sicher Recht, das Lebensmodell gibt es nach wie vor - und stellt meiner Meinung nach für viele auch immer noch das Idealbild einer Familie dar: Der Förster kommt abends von seiner Arbeit heim, die Kinder tollen ausgelassen auf der Wiese und seine Frau, die sich den ganzen Tag um Haus und Kinder kümmert, stehlt lächelnd in der Tür und empfängt ihn freudig.
Themen wie Trennung, Scheidung und Unterhalt kommen in dem Konzept nicht vor.

Aber leider gibt es da noch ein Problem: De Facto ist es nur allzu häufig nicht das "Gemeinsame" Lebenskonzept das so aussieht, sondern es werden die Vorstellungen der Frau gelebt. Sie GANZ ALLEINE entscheidet ob sie arbeitet oder nicht. Selbst wenn alle "Konzepte" vorher anders ausgesehen haben, wenn Sie nach der Geburt des oder der Kinder schlichtweg entscheidet nicht mehr arbeiten zu wollen, dann tut sie es auch nicht mehr. Im Falle einer Trennung gilt das dann als festgelegte Rollenverteilung in der Ehe, und keinen Menschen (und schon zweimal keinen Richter) interessiert es ob es da mal andere Absprachen gab.
Die einzige Gegenmaßnahme die ein Mann in einem solchem Fall - wenn er dies denn rechtzeitig realisiert - treffen kann ist es auch sofort die Erwerbstätigkeit einzustellen und Hausmann zu machen.
Und selbst in diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit das ein Gericht entscheidet "Mann schafft Geld ran, Frau versorgt Kinder" sehr sehr hoch.

Wie also soll man bitte Vorsorge treffen?


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 11:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

ich hatte zwei Links gesetzt; im ersten will ein 18-Jähriger einen Job, um "seiner Freundin was bieten zu können"; im zweiten legt ein 23-Jähriger, der bereits 5-stellig Schulden hat, "sicherheitshalber" gleich mal Zwillinge auf Kiel. Beides spricht nicht für Weitsicht und Planung.

Wie also soll man bitte Vorsorge treffen?

es hat sich in unserer Vollkaskogesellschaft vielerorts eingebürgert, dass für alles "Vorsorge" getroffen werden kann und dass alles "gerecht" sein soll. Das funktioniert aber nicht; es gibt kein "betreutes Leben". Wenn eine Frau absprachewidrig entscheidet, doch nicht zum Familieneinkommen beizutragen, hat man eben die falsche geheiratet und Pech gehabt. Oder nicht genau genug hingeschaut, bevor man Nachwuchs in die Welt gesetzt hat. Oder was auch immer. Manchmal entpuppt sich ein Partner auch als Säufer oder Spieler. Oder als Schwätzer und Ankündigungsweltmeister, der nichts gebacken kriegt. Oder einfach als fauler Hund. Es gibt keine Garantie für irgendwas, nicht für immerwährendes Lebensglück, nicht für Erfolg im Beruf, nicht für gesunde und kluge Kinder. Man kann sich auch nicht gegen Schicksal versichern, und es ist nicht die Aufgabe der Allgemeinheit, das wieder hinzubiegen und "individuelle Gerechtigkeit" herzustellen.

Schon John Lennon wusste: "Leben ist das, was passiert, während du ganz andere Pläne hast."

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 12:18
(@habakuk)
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Nunja, was denn nun?

Du beschwerst dich erst, das häufig ein antiquiertes Familienbild das Problem ist. In dem Punkt sind wir uns ja einig.

Und dann meinst du - Selbst wenn man gar kein Anhänger dieses Familienbildes ist, und dann doch in dieses gezwungen wird, ist es halt dumm gelaufen.

Ich habe nirgends etwas von Vollkaskomentalität erwähnt - und mit "Vorsorge" sicherlich keine "Versicherung" gegen einen solchen Fall gemeint.
Sicher hat jeder sich seinen Ehepartner frei ausgesucht, keine Frage - und ist dafür selber verantwortlich.
Nichts desto trotz mischt sich aber unsere Familien(Un)Rechtsprechung dann massiv in die Folgen ein, indem es dem Geschiedenen Vater ganz selbstverständlich dieses "antiquierte" Familienverständniss aufzwängt.

Und hier liegt - bei aller Zustimmung zur bestehenden Eigenverantwortung - schlichtweg ein deutliches Ungleichgewicht, denn letztlich bestimmt hier die Frau welche Rolle ihr Ex-Mann bitte einzunehmen hat. Punkt.

Ich denke nicht das der Wunsch nach einem Abschaffen dieses Ungleichgewichtes ein schreien nach allumfassender individueller Gerechtigkeit ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 12:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

Du beschwerst dich erst, das häufig ein antiquiertes Familienbild das Problem ist. In dem Punkt sind wir uns ja einig.

ich beschwere mich nicht über das antiquierte Familienbild; ich wundere mich nur darüber; vor allem, dass junge Menschen (immer noch) so denken. Und mir fehlt die Einsicht in die mangelnde Eigenverantwortung nach der Devise "wenn's nicht klappt, zahlt ja das Amt."

Und dann meinst du - Selbst wenn man gar kein Anhänger dieses Familienbildes ist, und dann doch in dieses gezwungen wird, ist es halt dumm gelaufen.

wer "zwingt" einen denn? Der Staat hält sich - glücklicherweise - aus der Rollenverteilung der Ehepartner heraus. Er bestimmt auch nicht, wie sie sich ernähren, wieviele Fernseher sie kaufen dürfen, wie oft sie miteinander schlafen und wie sie ihre Kinder erziehen. Mit dieser Freiheit muss man umgehen können; eine staatlich verordnete >>>Arbeitspflicht<<< wird sich speziell in Deutschland niemand zurückwünschen.

Nichts desto trotz mischt sich aber unsere Familien(Un)Rechtsprechung dann massiv in die Folgen ein, indem es dem Geschiedenen Vater ganz selbstverständlich dieses "antiquierte" Familienverständniss aufzwängt.

das sehe ich nicht so; die Gerichte schreiben beim Scheitern einer Ehe einfach die zuvor gelebte (nicht zu verwechseln mit "vielleicht geplante") Rollenverteilung fort. Die gefühlte Ungerechtigkeit besteht für manche darin, dass sie von Familiengerichten Sätze erwarten wie "hey, du faules Weib, ab morgen gehst du arbeiten und sorgst für dich selbst!" Aber das ist und war nie deren Aufgabe.

Und hier liegt - bei aller Zustimmung zur bestehenden Eigenverantwortung - schlichtweg ein deutliches Ungleichgewicht, denn letztlich bestimmt hier die Frau welche Rolle ihr Ex-Mann bitte einzunehmen hat. Punkt.

nein, denn das beantwortet nicht die Frage "warum hat der Mann denn diese Rolle eingenommen?" Hat sie ihm ein Messer an den Hals gesetzt? Es ist nicht die Aufgabe der Familiengerichte, nachträglich die selbstgewählte und gelebte (!) Rollenverteilung von Ehepaaren zu korrigieren. Da gibt es keine Reset-Taste und kein "bei Nichtgefallen Geld zurück".

Die gefühlte Ungerechtigkeit hat sehr oft mit falschen Erwartungen zu tun.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 13:58
(@Brainstormer)

Moin Martin,

nein, denn das beantwortet nicht die Frage "warum hat der Mann denn diese Rolle eingenommen?" Hat sie ihm ein Messer an den Hals gesetzt? Es ist nicht die Aufgabe der Familiengerichte, nachträglich die selbstgewählte und gelebte (!) Rollenverteilung von Ehepaaren zu korrigieren.

Ein Messer braucht sie dafür nicht, denn mit der Eheschließung hat sie den Staat als Verbündeten auf ihrer Seite, der es ihr erlaubt, den Mann in genau diese Rolle zu drängen. Einziges Mittel dagegen ist die Scheidung, deren mögliche Folgen bekannt sein dürften. 

Die Quintessenz für mich, als relativ gut verdienenden Mann, ist jedenfalls, entweder gar nicht mehr zu heiraten oder die Risken entsprechend vorher zu minimieren, z .B. durch einen Ehevertrag, welcher nicht optional, sondern Pflicht sein sollte.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 15:14
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Brille:

Na dann gibt doch bitte mal eine Verhaltensempfehlung für folgende zwei Situationen:

1. Nach der Geburt des ersten Kindes entscheidet sich KM - entgegen aller bisherigen Absprachen welche besagten das sie ab dem ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten zu gehen - daheim zu bleiben. Einfach weil ihr das doch besser gefällt.
Wie sollte deiner Meinung nach der betroffene Mann reagieren? OK, er kann sich ärgern falsch geheiratet zu haben.
Und weiter? Er kann sich direkt trennen, mit der Konsequenz das die "klassische" Rollenverteilung dann vom FG zementiert wird.
Von "freiwillig gelebt" kann ich da nix erkennen.

2. Während der Ehe wird ein echtes gleichberechtigtes Modell gelebt. Plötzlich stellt KM fest das sie das - und den KV - nicht mehr will und trennt sich. Denkst du irgendein Familiengericht urteilt hier "Wechselmodell" aus - weil es ja bisher so gelebt wurde (Die KM gibt natürlich an das mit ihrem Ex kein Auskommen mehr ist und auch keine Kommunikation mit ihm möglich ist).
Wo ist in diesem Fall die Fortführung der "gelebten ehelichen Verhältnisse" ?


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 15:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

Ein Messer braucht sie dafür nicht, denn mit der Eheschließung hat sie den Staat als Verbündeten auf ihrer Seite, der es ihr erlaubt, den Mann in genau diese Rolle zu drängen.

Staat und Gesetzgeber unterscheiden hier nicht zwischen Männlein und Weiblein. >>>§ 1353 Abs. 1<<< und >>>§ 1356<<< enthalten keine "frauenbegünstigenden" Regelungen, die es Ehefrauen einseitig ermöglichen, hier Zwang auszuüben; sie gelten in beide Richtungen.

Einziges Mittel dagegen ist die Scheidung, deren mögliche Folgen bekannt sein dürften. 

ja, dann ist das eben so. Es kann doch nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, im Nachhinein beweisen zu sollen, welche Rollenverteilung ein Paar einmal vereinbart haben will, wenn die Beteiligten nicht einmal selbst in der Lage waren, die geplante Rollenverteilung auf ein popeliges Stück Papier (vulgo: Ehevertrag) zu schreiben. Nachprüfbar ist dann nur die gelebte Rollenverteilung; "hätte, wäre, wenn" sind keine juristisch fassbaren Begriffe. Und wenn ein Ehepartner seine Ehe trotzdem fortsetzt, obwohl der andere die Bedingungen einseitig und gegen seinen Willen ändert, ist auch das seine freie Entscheidung.

Die Quintessenz für mich, als relativ gut verdienenden Mann, ist jedenfalls, entweder gar nicht mehr zu heiraten oder die Risken entsprechend vorher zu minimieren, z .B. durch einen Ehevertrag, welcher nicht optional, sondern Pflicht sein sollte.

Die Möglichkeit eines Ehevertrages besteht seit Jahrzehnten. Wenn die Beteiligten sie nicht nutzen ("...sowas brauchen WIR doch nicht..."; "traust Du mir etwa nicht?"), ist das nichts anderes als der Verzicht auf eine Versicherung: In beiden Fällen trägt man die Folgen eines Schadensfalles eben selbst.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 16:12
(@brille007)
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Moin habakuk,

Na dann gibt doch bitte mal eine Verhaltensempfehlung für folgende zwei Situationen:

siehe vorhergehendes Posting #19 und meine Empfehlung, einen Ehevertrag abzufassen (und ja: Auch das Kleingedruckte im BGB zu lesen; eine Eheschliessung ist tatsächlich mehr als ein weisses Kleid, eine Hoichzeitskutsche und viele Geschenke).

Die meisten Leute bestehen selbst beim Kauf eines rostigen 1.000 EUR-Autos auf einem schriftlichen Kaufvertrag - aber eine Ehe schliessen sie wider besseres Wissen blauäugig ohne jegliche eigene Regelungen ab. Und dann gelten eben die gesetzlichen Regelungen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 16:17
(@Brainstormer)

Moin Martin,

Staat und Gesetzgeber unterscheiden hier nicht zwischen Männlein und Weiblein. >>>§ 1353 Abs. 1<<< und >>>§ 1356<<< enthalten keine "frauenbegünstigenden" Regelungen, die es Ehefrauen einseitig ermöglichen, hier Zwang auszuüben; sie gelten in beide Richtungen.

Diese einseitige Unterscheidung wollte ich damit auch nicht ausdrücken. Dies war lediglich ein Resultat der vorhergehenden Aussage:

Hat sie ihm ein Messer an den Hals gesetzt?

wenn die Beteiligten nicht einmal selbst in der Lage waren, die geplante Rollenverteilung auf ein popeliges Stück Papier (vulgo: Ehevertrag) zu schreiben.
[...]
Die Möglichkeit eines Ehevertrages besteht seit Jahrzehnten. Wenn die Beteiligten sie nicht nutzen ("...sowas brauchen WIR doch nicht..."; "traust Du mir etwa nicht?"), ist das nichts anderes als der Verzicht auf eine Versicherung: In beiden Fällen trägt man die Folgen eines Schadensfalles eben selbst.

Belegte Zahlen habe ich jetzt nicht gefunden, aber Juristen schätzen, dass nur etwa 10% der Ehen mit Verträgen abgesichert werden. Wenn also 90% aller Ehepaare, die enormen Risiken der gesetzlichen Vorgaben auf sich nehmen, muss davon ausgegangen werden, dass dieses - vom größten Teil - völlig unbewusst geschehen ist. Andere Verträge würden bei einer derartigen Quote vermutlich als sittenwidrig erklärt werden. Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung, dass ein Ehevertrag nicht ein optionales, "popeliges Stück Papier" sein sollte, sondern vielmehr Pflicht.

Gruß
Brainstormer

P. S. Sorry for being OT.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 16:59




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

Belegte Zahlen habe ich jetzt nicht gefunden, aber Juristen schätzen, dass nur etwa 10% der Ehen mit Verträgen abgesichert werden. Wenn also 90% aller Ehepaare, die enormen Risiken der gesetzlichen Vorgaben auf sich nehmen, muss davon ausgegangen werden, dass dieses - vom größten Teil - völlig unbewusst geschehen ist.

Bei jedem (!) erwachsenen Menschen (und nur die dürfen heiraten) wird vorausgesetzt, dass sie sich über die Inhalte jedes Rechtsgeschäfts informieren und auch das Kleingedruckte lesen. So ist das, wenn man ein mündiger Bürger ist; dafür braucht man keine staatliche Nanny. Ein nachträglich-weinerliches "ja, wenn ich DAS gewusst hätte..." kann juristisch nicht relevant sein; weder bei Kauf- oder Mietverträgen noch bei Eheschliessungen. All diese Verträge kann man mündlich abschliessen (dann gelten die gesetzlichen Regelungen) oder schriftlich (dann kann man auch Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen vereinbaren).

Andere Verträge würden bei einer derartigen Quote vermutlich als sittenwidrig erklärt werden. Ich bleibe deshalb bei meiner Meinung, dass ein Ehevertrag nicht ein optionales, "popeliges Stück Papier" sein sollte, sondern vielmehr Pflicht.

sorry, aber das ist Quatsch; solche Quoten gibt es nirgends. Jedes Mal, wenn Du in einen Laden gehst und etwas kaufst, schliesst Du einen rechtsgültigen Vertrag ab, ohne dass das Fehlen eines schriftlichen Vertrages diesen nachträglich als "sittenwidrig" kennzeichnen würde. "Sittenwidrig" wäre ein Vertrag - egal ob schriftlich oder mündlich - nur dann, wenn er eine Vertragspartei unangemessen benachteiligen würde. Das KANN bei einem schriftlichen Ehevertrag beispielsweise der Fall sein, wenn der wirtschaftlich stärkere Partner die eheliche Solidarität bei Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich ausgeschlossen haben möchte. Die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft dagegen kann per se nicht sittenwidrig sein. Und ja: Dort ist auch festgeschrieben, dass die eheliche Solidarität nicht an dem Tag endet, an dem der eine zum anderen sagt "ich kann dich nicht mehr sehen".

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 17:40
(@habakuk)
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Schön und gut, nur zeigt die Praxis das ein Ehevertrag in vielen - wenn nicht den meisten - Fällen auch kein geeignetes Mittel zur Absicherung ist.

Vielmehr ist leider davon auszugehen das man sich als Mann hier im besten Fall nicht schlechter stellt als ohne Vertrag.
Angenommen in obigem Beispiel gäbe es einen Vertrag, in dem beide vereinbart hätten das KM ab dem ersten Geburtstag des Kindes wieder arbeiten geht.
Was nutzt dieser wenn sie es einfach nicht tut? Nix.
Was nutzt dieser wenn sie sich dann trennt: Auch nix - denn kein Familiengericht dieses Landes wird die KM dann wieder direkt arbeiten schicken.
Da wird der entsprechende Passus halt für sittenwidrig erklärt, da die arme KM ja vorher gar nicht absehen konnte wie doof es doch ist wieder arbeiten zu gehen.
Oder wenn in dem Vertrag das Wechselmodel vereinbart ist - wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das dies ein Gericht so übernimmt, wenn eine der beiden Seiten klar stellt mit der anderen nicht kommunizieren zu können (oder wollen)?

Umgekehrt natürlich, wenn der KV sich in diesem Vertrag zur Zahlung einer UH-Summe von X verpflichtet hat, dann ist diese zu zahlen, auch wenn der KM eigentlich weniger zustehen würde.

Nur damit keine Missverständnisse entstehen: Mir ist schon klar das es hier rein theoretisch KM und KV auch vertauscht sein könnten, derartige Fälle dürften aber in der Praxis extrem überschaubar sein.

Wenn ich ehrlich bin halte ich den Wert eines Ehevertrages für einen Mann bei "Normalen" Ehen für extrem überschaubar. Ausnahmen mag es geben wenn Vermögen, Unternehmen oder ähnliches involviert sind.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 17:44
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Martin: Du hast recht, wer einen Vertrag eingeht sollte sich über die Rechtsgrundlagen informieren. Wo genau im Gesetzt steht doch gleich nochmal etwas von einer "Nachehelichen Solidarität" - und vorallem das diese nur den Aspekt der Finanzierung betrifft? Die Ausgaben der Gesetzestexte die ich zu Verfügung haben geben da leider nix her.
Oder meinst du man muss sich vor einem solchen Rechtsgeschäft nicht nur mit der Gesetzeslage, sondern auch noch der gängigen Rechtsprechung auseinander setzen - und das in einem Rechtsfeld wo jeder vernünftige Anwalt schon sagt "Ich kann ihnen keinerlei Prognosen auf ein mögliches Urteil geben - das kann so oder auch genau anders herum ausfallen".


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 17:47
(@Brainstormer)

Moin Martin,

Bei jedem (!) erwachsenen Menschen (und nur die dürfen heiraten) wird vorausgesetzt, dass sie sich über die Inhalte jedes Rechtsgeschäfts informieren und auch das Kleingedruckte lesen. So ist das, wenn man ein mündiger Bürger ist; dafür braucht man keine staatliche Nanny.

Komisch, für andere Verträge gibt es z. B. eine BGB-Informationspflichten-Verordnung, aber für einen Vertrag, der auf verschiedenste und z. T. äußerst komplexe Paragraphen und Vorschriften basiert, ist dies natürlich nicht notwendig.

sorry, aber das ist Quatsch; solche Quoten gibt es nirgends.

Genau solche Quoten sind für sittenwidrige Verträge relevant. Zitat Wikipedia: "Weitere Beispiele für Sittenwidrigkeit sind  [...] ein allzu großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (siehe laesio enormis) oder die übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung. Hierbei wird oftmals eine Schwäche des Vertragspartners (beispielsweise Unerfahrenheit, Zwangslage) ausgenutzt".

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 18:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

Wo genau im Gesetzt steht doch gleich nochmal etwas von einer "Nachehelichen Solidarität" - und vorallem das diese nur den Aspekt der Finanzierung betrifft? Die Ausgaben der Gesetzestexte die ich zu Verfügung haben geben da leider nix her.

steht dort der >>>§ 1353 Abs. 1 BGB<<< nicht drin?

und das in einem Rechtsfeld wo jeder vernünftige Anwalt schon sagt "Ich kann ihnen keinerlei Prognosen auf ein mögliches Urteil geben - das kann so oder auch genau anders herum ausfallen".

kein vernünftiger Anwalt gibt eine Garantie für einen bestimmten Ausgang eines Verfahrens; egal in welchem Rechtsgebiet. Das ist keine Spezialität des Familienrechts; es kommt manchen nur so vor; vor allem, wenn sie wegen anderer Dinge noch nie vor Gericht waren. Dort kriegt man nur ein Urteil; keine Gerechtigkeit.

Davon abgesehen gibt es im Leben keine Garantie für irgendwas: Nicht für eine glückliche Ehe (mit oder ohne Vertrag), nicht für einen tollen, gutbezahlten Job, nicht für Gesundheit, nicht für gesunde und dankbare Kinder, nicht für ein langes Leben - einfach für nichts. Man kann das Beste wollen - und es kann trotzdem in die Hose gehen. "Betreutes Leben" ist eine Illusion. Und auch der Gesetzgeber verschafft einem am Ende einer Ehe nicht die erhoffte/erwünschte Gerechtigkeit, indem er den anderen Partner dafür abstraft, was er einem angetan hat.

Im gestrigen Jauch-Talk (Thema: Entführungsopfer) benutzte der anwesende Trauma-Therapeut einen Begriff, der auch am Ende von Ehen oft passt: "Radikale Akzeptanz". Seine Benutzung verändert die eigene Erwartungshaltung und damit auch den Blick auf die Dinge.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 18:59
(@brille007)
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Moin BS,

Komisch, für andere Verträge gibt es z. B. eine BGB-Informationspflichten-Verordnung

ja, beispielsweise für Reiseveranstalter. Ist etwas ziemlich anderes als eine Ehe.

aber für einen Vertrag, der auf verschiedenste und z. T. äußerst komplexe Paragraphen und Vorschriften basiert, ist dies natürlich nicht notwendig.

Bis heute sagt der zugehörige BGB-Paragraph "die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen" - und die Beteiligten nicken andächtig bei Sätzen wie "in guten wie in schlechten Zeiten" - oder "bis dass der Tod Euch scheidet". Das ist aber nicht nur ein bisschen Show und Folklore; tatsächlich steht nirgends "man heiratet halt man ein bisschen, und wenn man keinen Bock mehr hat, kriegt man seine Kohle zurück und ist wieder auf Anfang." Und tatsächlich kommt auch keine Nanny aus dem Gebüsch und klärt einen ungefragt über die Risiken einer Ehe und die möglichen Folgen einer Scheidung auf. Testfrage: Wessen Schuld ist das nun?

Genau solche Quoten sind für sittenwidrige Verträge relevant. Zitat Wikipedia: "Weitere Beispiele für Sittenwidrigkeit sind  [...] ein allzu großes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (siehe laesio enormis) oder die übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung. Hierbei wird oftmals eine Schwäche des Vertragspartners (beispielsweise Unerfahrenheit, Zwangslage) ausgenutzt".

naja, Du hattest geschrieben:

Belegte Zahlen habe ich jetzt nicht gefunden, aber Juristen schätzen, dass nur etwa 10% der Ehen mit Verträgen abgesichert werden. Wenn also 90% aller Ehepaare, die enormen Risiken der gesetzlichen Vorgaben auf sich nehmen, muss davon ausgegangen werden, dass dieses - vom größten Teil - völlig unbewusst geschehen ist. Andere Verträge würden bei einer derartigen Quote vermutlich als sittenwidrig erklärt werden.

Und diese 10:90-Quote gibt es eben nirgends. Die 90%, die in Deinem Beispiel ohne Ehevertrag heiraten, können überhaupt keine "Sittenwidrigkeit" einwenden, denn für die gelten einfach die gesetzlichen Vorgaben, und diese können per definitione juristisch gar nicht sittenwirdrig sein (auch wenn sich manche durch sie benachteiligt fühlen). Und die restlichen 10% können ihre Eheverträge so abfassen (lassen), dass keine unangenehmen Benachteiligungen für einen der Partner drinstehen.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 19:18
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

"steht dort der >>>§ 1353 Abs. 1 BGB<<< nicht drin?"

Doch, der steht drin. Allerdings fehlt bei mir der Zusatz "Kann aber teilweise wieder aufgelöst werden" - ist der bei dir denn drin?

Entweder §1353 Abs.1 ist in der Tat wörtlich gemeint, dann wäre jegliche Scheidung rechtswidrig,

oder aber eine durchgeführte Scheidung ist rechtmäßig, dann läßt auch dieser Paragraph keine Auslegung zu das der finanzielle Versorgungsaspekt einer Ehe weiter besteht, alle anderen Aspekte aber nicht.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 19:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin habakuk,

Entweder §1353 Abs.1 ist in der Tat wörtlich gemeint, dann wäre jegliche Scheidung rechtswidrig,

oder aber eine durchgeführte Scheidung ist rechtmäßig, dann läßt auch dieser Paragraph keine Auslegung zu das der finanzielle Versorgungsaspekt einer Ehe weiter besteht, alle anderen Aspekte aber nicht.

es steht ja jedem Scheidungswilligen frei, mit einer solchen amateurhaften Auslegung von Paragraphen einen gerichtlichen Reset auf "am Tag vor der Eheschliessung" zu beantragen.

Das Solidar-Prinzip beinhaltet nun einmal die Übernahme finanzieller Verpflichtungen für Angehörige; in Ein- oder Hauptverdiener-Ehen auch befristet für den bisherigen Nicht- oder Teilzeit-arbeitenden Ehepartner. Dasselbe gilt auch für Kinder, die den Kontakt verweigern, schlechte Noten schreiben oder undankbar sind. Und für die eigenen Eltern auch, wenn deren Rente für einen Platz im Altersheim nicht ausreicht. Es ist nicht Sache der Allgemeinheit, hier finanziell einzuspringen.

Oder findest Du, dass Gerichte beschliessen sollten, dass unterhaltsbeziehende Ex-Ehefrauen ihrem Ex-Gatten weiter jahrelang die Unterhosen waschen, ihm Essen auf den Tisch stellen und auch im Bett zu Diensten sein sollten?

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 21:22
(@Brainstormer)

Moin Martin,

naja, Du hattest geschrieben:Und diese 10:90-Quote gibt es eben nirgends. Die 90%, die in Deinem Beispiel ohne Ehevertrag heiraten, können überhaupt keine "Sittenwidrigkeit" einwenden, denn für die gelten einfach die gesetzlichen Vorgaben

Ich gebe zu, dass meine Argumentation hier nicht schlüssig war, allerdings ging es mir eigentlich auch um etwas anderes, weshalb ich es jetzt noch einmal etwas analytischer angehe:

Der Anteil von 10% Eheverträgen steht einer Scheidungsrate von knapp 50% entgegen. Diese Diskrepanz ist für mich nur damit erklärbar, dass ein Großteil der verbleibenden 90% die Folgen einer Scheidung nicht wirklich absehen kann. Die Ursache liegt somit in der mangelnden Transparenz der gesetzlichen Regelungen.

Eine Lösung wäre relativ einfach: Eheverträge sollten nicht optional, sondern Pflicht werden. Damit würde jeder heiratswillige dazu gezwungen, sich sich bereits im Vorfeld mit den möglichen Folgen des Scheiterns der Ehe zu befassen.

Der jetzige Zustand lässt darauf schließen, dass der Staat überhaupt kein Interesse daran hat, die nötige Transparenz zu schaffen, da durch die gesetzlichen Regelungen möglichst langdauernde Geldflüsse erzwungen werden, die ihn von möglichen Kosten, in Form von Sozialleistungen, befreien.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 21:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

Der Anteil von 10% Eheverträgen steht einer Scheidungsrate von knapp 50% entgegen. Diese Diskrepanz ist für mich nur damit erklärbar, dass ein Großteil der verbleibenden 90% die Folgen einer Scheidung nicht wirklich absehen kann. Die Ursache liegt somit in der mangelnden Transparenz der gesetzlichen Regelungen.

Der Staat zwingt uns auch nicht, teure Handy-Verträge abzuschliessen, in den Urlaub zu fliegen oder Autos auf Pump zu kaufen. Komischerweise wissen dort dort die meisten ganz genau, welches Handy sie warum haben wollen, was es kann und was es nicht kann. Und die meisten (ja, nicht alle) können auch die zugehörigen Verträge lesen und weitgehend verstehen. Und auch in all diesen Fällen kommt der Staat bzw. der Steuerzahler (selbstverständlich!) nicht dafür auf, wenn jemand nicht gelesen hat, was er unterschreibt oder sich dabei finanziell schlicht verhoben hat.

Dass der Staat sich nicht in private Lebensbereiche einmischt, ist einer der Preise, die wir für unsere persönliche Freiheit bezahlen. Eine Freiheit, die für viele so selbstverständlich geworden ist, dass sie gar nicht realisieren, dass dafür noch vor wenigen Jahrzehnten unzählige Menschen gestorben sind.

Eine Lösung wäre relativ einfach: Eheverträge sollten nicht optional, sondern Pflicht werden. Damit würde jeder heiratswillige dazu gezwungen, sich sich bereits im Vorfeld mit den möglichen Folgen des Scheiterns der Ehe zu befassen.

Postulate in Internet-Foren oder Sätze, in denen "jemand müsste mal..." vorkommt, bewirken genau gar nichts. Es steht Dir aber frei, das Thema dem Bundestagsabgeordneten Deines Vertrauens vorzulegen. Und/oder eine entsprechende Petition zu starten. Einfach selbst machen, dann wirst Du sehen, ob und wie gross das Interesse an diesem Thema ist.

Der jetzige Zustand lässt darauf schließen, dass der Staat überhaupt kein Interesse daran hat, die nötige Transparenz zu schaffen, da durch die gesetzlichen Regelungen möglichst langdauernde Geldflüsse erzwungen werden, die ihn von möglichen Kosten, in Form von Sozialleistungen, befreien.

das ist eine urban legend auf der Basis der Annahme, dass der Staat die Menschen quasi zum Heiraten treibe - damit man hinterher den vermeintlich logischen Schluss ziehen kann, dass er dann gefälligst auch für eventuelle Folgekosten aufkommen müsse, wenn's in die Hose geht. Dem "Staat" (das sind wir alle) ist es aber ganz egal, ob jemand heiratet; das entscheidet jeder selbst und für sich; ebenso die Bedingungen, unter denen er es tut, und wenn es nur die günstigere Steuerklasse ist. Und natürlich, ob er diese Bedingungen schriftlich fixiert. "Müssen" (weil die Freundin schwanger ist, weil man sonst keine Wohnung kriegt oder weil sonst die Familie schief guckt) muss man Heiraten schon seit Jahrzehnten nicht mehr.

Eine Ehe schliessen ausschliesslich die Betroffenen - und sie fahren sie auch selbst an die Wand. Dagegen hilft auch kein weinerliches "das hätte mir aber vorher jemand sagen müssen..."

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 22:07




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