Hallo werte Forumsmitglieder
Ich hätte eine Frage an euch.Ich zahle seit Jahren für meine beiden minderjährigen Kinder aus meiner ersten geschiedenen Ehe laut einem Urteil Kindesunterhalt Jetzt bin seit 1 einhalb Jahren mit meiner neuen Frau verheiratet.Meine Frau ist jetzt i
m 4 Monat schwanger.Ab welchem Zeitpunkt kann man eine Änderung des Unterhaltstitels beantragen ? Ich danke euch schon im Vorraus für eure Antworten , da ich bis jetzt noch keine schlüssige Antwort finden konnte.
shadow 68
Hallo!
Ich kenne es so, dass deine neue Frau nach der Geburt den Unterhalt für euer gemeinsames Kind berechnen lässt beim Jugendamt (bei uns werden vom JA keine Unterhaltspflichtigen beraten). Stimmt deine Ex dieser Berechnung nicht zu, dann musst du klagen.
Allerdings würde ich hier vor einer Klage mal von den Unterhaltsexperten hier rechnen lassen ob es was bringt.
Gruß,
Okina
Hallo!
Ich hab die Antwort jetzt mehrfach gelesen, und immer nocht nicht wirklich verstanden.
Insbesondere der Teil bei der sich seine nicht getrennt lebende Ehefrau beim JA Kindesunterhalt ausrechnen lassen soll ist mir völlig schleierhaft, aber sei's drum.
Aber um auf die Anfangsfrage zurück zu kommen:
Rein rechtlich kannst du eine Änderung des Titels erst nach der Geburt beantragen, den erst dann steht ja wirklich fest ob das Kind lebend zur Welt kommt. Klingt hart, aber so ist die juristische Realität.
ABER: Es empfliehlt sich trotzdem den außergerichtlichen Teil bereits vorher zu beginnen, denn schon alleine damit kann man ein paar Monate rum bringen - und ohne den Versuch einer außergerichtlichen Einigung zu Klagen ist nicht Sinnvoll, da du dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auf ALLEN Kosten - auch denen der Gegenseite - sitzen bleibst (Die Gegenseite braucht da nur vor Gericht zu beteuern "Ich hätte dem allen ja sowieso zugestimmt" - auch wenn DU ganz genau weißt das das gelogen ist).
Berechnen lassen kannst du das entweder von einem Anwalt, oder aber auch hier. Was jetzt wie sinnvoll ist mußt du selber wissen. Wenn dir ohnehin klar ist das deine Ex sich ohne Gericht nicht bewegt, dann kannst du auch gleich zu einem Anwalt gehen.
Moin shadow,
die Zeitfrage (ab Geburt) ist ja bereits beantwortet. Bei der Unterhaltshöhe kommt es auf Dein Einkommen an: Bist Du ein so genannter Mangelfall, wird einfach alles, was über Deinem Selbstbehalt von 1.000 EUR liegt, nach einem bestimmten Schlüssel statt auf zwei künftig auf drei Kinder verteilt. Bist Du keiner, rutschst Du in der Düsseldorfer Tabelle nur um eine Einkommensstufe nach oben, was pro Kind und Monat etwa 20 EUR weniger Unterhalt ausmacht. Deine zweite Ehefrau steht im Rang auf jeden Fall hinter den Kindern und muss notfalls frühzeitig wieder arbeiten gehen.
Vielleicht stellst Du Deine Einkommenszahlen mal hier ein; dann rechnen unsere Unterhaltscracks für Dich. Unabhängig davon kann es natürlich sinnvoll sein, mit Deiner Ex frühzeitig das Gespräch zu suchen und sie - je nach der Qualität Eurer Kommunikation - darauf vorzubereiten. Falls Du nicht am Hungertuch nagst: Es gibt keine Verpflichtung, diese 20 EUR für die älteren Kinder einzusparen; man kann auch alles so lassen wie es ist.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hast Du unabhängig vom neuen Kind auch daran gedacht, dass schon mit der Heirat Deiner neuen Frau eine weitere Unterhaltsverpflichtung entstanden ist und ggf. damals der Tabellenunterhalt bereits anzupassen gewesen wäre?
Gruss von der Insel
Ich hab die Antwort jetzt mehrfach gelesen, und immer nocht nicht wirklich verstanden.
Insbesondere der Teil bei der sich seine nicht getrennt lebende Ehefrau beim JA Kindesunterhalt ausrechnen lassen soll ist mir völlig schleierhaft, aber sei's drum.
Aussage seiner Ratin. Genaueres kann ich euch leider auch nicht dazu sagen, da unser Kind ja auch noch nicht auf der Welt ist 😉
