Hallo Liebe Fories,
Ich habe da seit langem doch mal wieder eine kurze Frage die sich mir rein aus Interesse für die Zukunft aus aktuellem Anlass stellt.
Und zwar komme ich bisher zwar mit meiner Unterhaltsberechnerei für mich alleine als Unterhaltsschuldner (auch dank eurer Unterstützung) echt super zurecht.
Liege für Sohni in Einkommensgruppe 3 (1901-2300€) also nach abzug hälftigem Kindergeld (Altersgruppe 0-5) 257€ Kindesunterhalt.
Exilein bekommt noch bis zum Sommer wenn der Kurze 3 wird BU.
Das kann (und möchte) ich auch ohne weiteres Zahlen und steht bis jetzt noch nicht zur Diskusion.
Jetzt stellt sich mir aber die Frage, da ich meine neue Partnerin gerne irgendwann auch mal Heiraten und wir auch Kinder möchten, wie es dann mit dem anzusetzenden Einkommen aussieht?
Aus der DDT und dem was mir bisher so hiflreich war werd ich in der Sache einfach nicht schlau.
Muss ich dann unser gemeinsames "Familien-Netto" Einkommen in der DDT ansetzen (Wäre dann also Einkommensgruppe 6 =314€ KU) oder bleibt es weiterhin bei meinem Netto-Einkommen als berechnungsgrundlage?
Und wie schon gesagt wie ist es mit wenn ich mit Ihr dann weitere Kinder haben sollte?
Die DDT rechnet dabei ja nur das steigende Kindergeld bei 3tem, 4tem... Kind ab.
Würeden unsere gemeinsamen Kinder dann überhaupt berücksichtigt?
Eigentlich laufen die doch dann unter "Leben mit mir und Frau" im Haushalt oder seh ich das Falsch?
Ich blicke einfach nicht mehr durch den Paragraphenwald. :knockout:
Vielen Dank schon mal für eure erhellenden Antworten.
MFG
Daddy2010
Moin Daddy2010,
Muss ich dann unser gemeinsames "Familien-Netto" Einkommen in der DDT ansetzen (Wäre dann also Einkommensgruppe 6 =314 KU) oder bleibt es weiterhin bei meinem Netto-Einkommen als berechnungsgrundlage?
Es bleibt bei Deinem Netto-Einkommen.
Da eine Heirat hierauf in der Regel aber Auswirkungen hat (Steuererstattungen bzw. Steuerklassenwechsel), können sich auch Auswirkungen auf die Eingruppierung ergeben.
Ferner könnte durch Hinzukommen neuer Unterhaltsberechtigter (Ehefrau hat ggf. Anspruch auf Familienunterhalt, weitere Kinder) eine Herabstufung vorgenommen werden.
Die DDT geht von zwei UH-Berechtigten aus, d.h. durch das Wegfallen des BU für Deine EX könnte eine Heraufstufung verlangt werden (dieses musst Du aber nicht in vorauseilendem Gehorsam ansprechen).
Gruß
United
Moin Daddy,
selbstverständlich werden auch "neue" Kinder in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Allerdings wirkt sich das nicht so fulminant aus wie manche glauben; es wird dann nicht der bisherige Unterhaltsbetrag durch zwei oder drei geteilt; man rutscht bestenfalls in der DDT eine Stufe nach oben, was pro Monat und Kind ca. 20 EUR weniger ausmacht. Wenn man's eng sieht, rutschst Du mit dem 3. Geburtstag Deines Kindes aber erst einmal eine Stufe nach unten, weil dann Deine Ex als Unterhaltsberechtigte wegfällt.
Man muss also schon genau rechnen, ob das Einkommen, das bislang für Dich und Dein Kind gereicht hat (2 Personen), plötzlich auch noch für ein weiteres Kind und dessen Mutter (4 Personen) reicht, denn Letztere steht im Rang hinter den Kindern. Es kann also sein, dass ein weiterer Kinderwunsch bedeutet, dass Deine Frau nicht sagen kann "ach, ich bleib jetzt mal ein paar Jahre zuhause."
Und ja: Es ist gut und sinnvoll, sich vorher zu überlegen, ob man sich ein weiteres Kind wirklich leisten und die damit verbundenen Einschränkungen tragen kann. Die finanziellen Überlegungen hierzu sind dieselben wie bei der Anschaffung eines Autos, dem Bau eines Hauses oder dem Buchen eines Urlaubs. Denn in all diesen Fällen gilt: Wenn man über die eigenen Verhältnisse lebt, kann einem das böse auf die Füsse fallen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo United, Hallo Brille,
danke schonmal für eure Antworten.
Das macht die Sache schon ein bisken klarer.
Logisch das die Heirat im Hinblick auf Steuerklasse und Erstattungen einen Unterschied macht.
Das müssen wir dann halt entsprechend durchrechnen.
Aber das muss man ja als Paar so oder so mal machen wenn man sich überlegt welche Steuerklassen sich denn rechnen etc.
Auch das die DDT nur eine Richtschnur darstellt, ist mir klar. Also solange sich keiner beschwert ist alles gut (Oder?).
Uns geht es auch keinesfalls darum den Unterhaltsanspruch von meinem Sohni zu kürzen. Solange es reicht, zahle ich Sohni den Unterhalt so wie es in der DDT steht. Sohni soll seinen Unterhalt ja haben.
Was die Heraufstufung durch Wegfallen des BU angeht ist mir das allerdings noch nicht ganz klar.
Zur Situation:
Derzeit bezieht meine Ex seit Oktober/November 2012 Hartz4. (Obwohl Sohni seit August 2012 bis heute Stabil und mittlerweile auf 35 std. in den KiGa geht, könnte wohl auch auf 45std.) Exilein kriegt angeblich einfach keine Job in der Umgebung so dass Sie im Notfall schnell genug bei Sohni im KiGa wäre. Hat da aber auch von der Ausbildung her leider echt schlechte Karten. (Aber Sohnis Oma wohnt 10 Min vom KiGa und ist Hausfrau)
Das Jobcenter hat mich also auch bereits angeschrieben um eine Auskunft über meine Wirtschaftlichen Verhältnisse zu erhalten.
Das aber wohl in der Hauptsache weil Exilein den "gesamten" Unterhalt (KU+BU) als Kindesunterhalt angegeben hat. Obwohl Sie weiß (Steht im Verwendungszweck der monatl. Überweisung wieviel KU und wieviel BU ist) das es nicht so ist und Sie sehr wohl auch BU bekommt.
Wie Sie das nun gedreht hat das dem Jobcenter das nicht aufgefallen ist weiß ich nicht und ist mir auch recht egal. Ich habe meine Angaben mit reinem gewissen gemacht und selbstredend vorher mit meinem RA abgestimmt.
Leider habe ich noch keine Antwort vom Jobcenter. Aber laut meinem RA sind da keine Probleme zu erwarten, da alles korrekt berechnet ist und sogar ein paar Euronen mehr gezahlt werden als eig. nötig.
Exilein will sich wohl ab Sommer diesen Jahres mit Ihrer Schwester zusammen selbstständig machen. Dazu haben die beiden wohl auch schon Anträge für Existenzgründerunterstützung laufen. Also besteht auch durchaus die gute Chance das Exilein ab Sommer (passend denn da wird Sohni ja 3 :wink:) wieder selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen kann und will.
Den Unterhalt haben Exilein und ich auch untereinander vor allem RA und JC geraffel schon so abgestimmt und bisher hat Sie auch nie andeutungen gemacht, da in Richtung Klage oder sonst so was, irgendetwas unternehmen zu wollen.
Auch das Ihr BU ab Sommer wegfällt ist Ihr klar und Sie hat deswegen bisher auch nie Stress gemacht. Warum auch Sie lebt ja schließlich Mietfrei in einer 100m² Wohnung (die Ich (Esel) Ihr kurz vor der Trennung noch teuer saniert habe, aber Sohni hat ja schließlich auch etwas davon) die im Haus Ihres Opas liegt und Sie daher nur Nebenkosten zu zahlen hat.
Um es kurz zu sagen: Exilein möchte schon auf eigenen Füßen stehen und versucht mich nicht einfach nur auszuquetschen. (Mag vllt. etwas Blauäugig klingen, aber ich bin einfach kein Mensch für Worst-Case Szenarien)
Könnte das Jobcenter da eventuell auf die Idee kommen mich zu belangen wenn Exilein quasi "Aufstocker" ist bis die Selbstständigkeit richtig läuft?
Könnte die Tatsache das der Unterhaltsanspruch nun beim JC liegt doch mehr Probleme machen als mein RA denkt?
Lieben Dank das Ihr euer Wissen und Erfahrung mit mir teilt.
MFG
Daddy
Moin nochmal,
Was die Heraufstufung durch Wegfallen des BU angeht ist mir das allerdings noch nicht ganz klar.
Derzeit zahlst Du gem. Deiner Einkommensgruppe 257 EUR.
Laut Anmerkung 1 der DDT könnte bei Wegfall BU um eine Einkommensgruppe hochgestuft werden, also auf 273 EUR.
Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. [...]
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
Könnte das Jobcenter da eventuell auf die Idee kommen mich zu belangen wenn Exilein quasi "Aufstocker" ist bis die Selbstständigkeit richtig läuft?
Das JC wird prüfen, ob bei Dir mehr zu holen ist.
Ich vermute mal, dass Dein Anwalt rechnen kann. Insofern solltest Du nichts Schlimmereis befürchten, solange die BU-Zahlungen laufen (dazu müsste man jetzt die Berechnungsgrundlage prüfen).
Einzige Gefahr wäre, dass irgendein Sachbearbeiter auf die Idee käme, Dein Selbstbehalt wäre aufgrund Zusammenlebens mit einer Partnerin herabzusetzen ... aber: Abwarten.
Hast Du vom JC eine Übergangsanzeige erhalten ?
Damit gehen etwaige UH-Ansprüche Deiner Ex auf das JC über.
So keine Gründe für eine Verlängerung des BU existieren (z.B. fehlende Betreuungsmöglichkeiten), sollte aber auch das Dir keine Angst machen (wobei das JC ohnehin keine Ängste bei Dir schüren sollte).
Besten Gruß
United
Hallo United,
Also ist das wieder Thema Einzelfallentscheidung. Gut mein Gott sollte das so kommen treiben mich die 16€ auch nicht grade in den Ruin. Ist ja immerhin auch für Sohni.
Und nach dem was mir bekannt ist kommt der Unterhalt auch bei Sohni an und finanziert nicht irgendeinen gehobenen Lebensstil von Exilein.
Abgesehen von gewissen Differenzen zum Thema Umgang gibt es bei mir und Exe mittlerweile keine wirklichen Probleme mehr. Brauchen zwar Unterstützung von der Erziehungsberatungsstelle um das gegenseitige Verständniss zu verbessern.
Aber das läuft auch mittlerweile. Von daher kann ich mich wohl (Gott sei Dank) glücklich schätzen wenn ich mir so manch Armen Tropf hier im Forum ansehe und immer nur Kopfschüttelnd davor sitze zu was "Menschen/Eltern" fähig sind.
Ich hoffe auch das mein Anwalt rechnen kann.
Was das zusammenleben mit meiner Partnerin angeht ist das solange BU noch ansteht kein Thema. Auch weil meine Liebste noch in 2ter Ausbildung steckt wird da so schnell noch nichts passieren können.
Für das JC habe ich also Single Status was wohnen angeht.
Wie du schon richtig fest gestellt hast bestehen keine besonderen Gründe den BU zu verlängern. Mama und Kind sind Kern Gesund und auch die Betreuungsmöglichkeiten sind nachweislich mehr als gegeben.
Es gibt sogar eine nachweisliche Aussage von der KiGa Leiterin das der kleine sich hervorragend macht im KiGa was doch hoffentlich die Betreuungsmöglichkeiten mehr als gegeben darstellt.
Also eigentlich keine Probleme zu erwarten.
Das beruhigt mich doch ungemein.
Was die Berechnungsgrundlage angeht die ist laut meinem Anwalt wie folgt:
Monatliches Durschnittsnetto (schwankt bei mir immer wegen Sonderzahlungen für Bereitschaften)
- Selbstbehalt (1050€ für BU)
- Fahrkosten Arbeit
- Monatliche Abtragung der Schulden (entstanden während der Beziehung durch Sanierung der Wohnung in der Sie und Sohni leben)
- Kindesunterhalt- = Rest BU
Und ja ich habe vom JC eine Übergangsanzeige erhalten.
In dem Schreiben wurde mir erläutert das Exe durch die Beantragung von Hartz 4 den Übergang des Unterhaltsanspruches auf das JC ausgelöst hat. incl. Rechtsbelehrung etc.
Wieso ist denn das JC da harmloser??? Haben die nicht die gleichen möglichkeiten wie JA oder Gericht?
MFG
Daddy2010
Hallo Daddy2010,
- Selbstbehalt (1050€ für BU)
Da hat's zu Jahresbeginn übrigens 'ne Änderung zu deinen Gunsten gegeben: Seit Januar 2013 beträgt dieser Selbstbehalt nämlich 1.100 Euro.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
vielen dank für die Info... Hatte ich noch nichtmitbekommen das der beim BU auch angehoben wurde...
Bestens dann müsste ich ja mehr als im Soll sein mitm Unterhhalt 😉
Mfg
Daddy2010
