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Re: Niemand darf soviel Unterhalt zahlen, dass er selbst bedürftig wird

 
(@thomasmeier071964)
Schon was gesagt Registriert

Anm.: Moderation: Thema abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-9312.html


hallo  :puzz:

ich habe vor 5 Jahren beim Beginn der Trennung beim Jugendamt Unterhaltstitel für meine Kinder unterschreiben müssen, damit meine Unterhaltszahlungen rechtlich fixieren werden konnten. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit meinerseits könnte sofort bei mir gepfändet werden. In den Titel enthalten waren die planmässigen Erhöhungen des jeweiligen Unterhalts.

Vor 5 Jahren hatte ich noch eine kleinere Wohnung (geringere Miete) und der Unterhalt war noch 60 Euro niedriger (Alter des Kindes). Zusätzlich musste ich noch keine Prozesskostenhilfe abzahlen (Scheidung).

Seit meines Umzugs reichte das Geld überhaupt nicht mehr.
Ich war deswegen vor kurzem beim Rechtspfleger eines Gerichts und habe mir einen Beratungsschein zum Besuch bei einem Rechtsanwalt ausstellen lassen. Ein Rechtsanwalt sollte mal ausrechnen, ob meine Zahlungen (Unterhalt, Miete usw.) korrekt (zuviel?) sind.

Der Rechtsanwalt stellte fest, dass ich um 200 Euro unter meinem Selbstbehalt liege. Aufstockendes Hartz 4 oder Wohngeld bekomme ich nicht, da ich ja sooooo viel Geld verdiene  :gunman:

Da diese Titel des Unterhalts unanfechtbar sind, kann niemand sie jemals ändern. Somit muss ich noch ein paar Jahre mit sehr sehr wenig Geld auskommen, bis ein Kind eine Ausbildung beginnen wird.

Kurzum gesagt, unterschreibt man beim Jugendamt evtl. sein Todesurteil.

Beim Jugendamt sagte Frau mir bei der Unterschrift, dass ich Klagen könne wenn mein Selbstbehalt um 10 % unterschritten werden würde. Somit wäre ich dann wieder bei meinem Selbstbehalt von 1000 Euro.  Ha, Ha, Ha  :gewalt006:

Tja, da würde ich sagen, dass ich zu 110 % beim Jugendamt verraten und verkauft wurde.

Für mich ist alles zur Zeit total sinnlos. Zum Glück habe ich eine Freundin die mich liebt und die ich lieben kann.

Gruss
TM


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2014 21:19
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Aufstockendes Hartz 4 oder Wohngeld bekomme ich nicht, da ich ja sooooo viel Geld verdiene  :gunman:

Wann und wie beantragt und wie und von wem wurden die Anträge zu Wohngeld und Arbeitslosengeld II (abschlägig) beschieden?
Gab es eine schriftliche Ablehnung? Ohne konkrete Angaben zu Einkommen, Erwerbsaufwändungen etc., lässt sich nicht prüfen,
ob es eine korrekte Entscheidung hierzu gab. Mut zur Lücke. 😉


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 21:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lebst du mit deiner Freundin zusammen?
War das zum Zeitpunkt der Ablehnung deines H4 Antrages auch schon so?
Das könnte der Grund für die Ablehnung sein.

Könnte allerdings auch einfach ein falscher bescheid gewesen sein.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 21:31
(@Inselreif)

Ich war deswegen vor kurzem beim Rechtspfleger eines Gerichts und habe mir einen Beratungsschein zum Besuch bei einem Rechtsanwalt ausstellen lassen.
...
Aufstockendes Hartz 4 oder Wohngeld bekomme ich nicht, da ich ja sooooo viel Geld verdiene

Das würde ich nicht so ohne Nachprüfung hinnehmen. Wer Beratungshilfe bekommt (=Einkommen für VKH ohne Ratenzahlung), hat meist auch Anspruch auf H4.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 22:35
(@thomasmeier071964)
Schon was gesagt Registriert

hallo  🙂

ich habe insgesamt 2 x Wohngeld beantragt. Beim 2ten Mal hab ich sogar noch ein Beiblatt dazugelegt, wo ich meine schlechte finanzielle Lage geschildert habe. Jedesmal wurde es schriftlich abgelehnt, weil ich zu viel verdiene.

Ach ja, ich hatte vergessen mitzuteilen, dass ich in der Privatinsolvenz bin (ein übler Nachgeschmack meiner Ehe). Hartz 4 habe ich noch nicht beantragt. Ich hatte meinen Rechtsanwalt gefragt, ob diese Beantragung erfolg bringen würde. Aber auch dies verneinte er.

Ich bezahle 100 % des Unterhalts pro Kind laut Düsseldorfer Tabelle. Da ich 4 Kinder zu zahlen habe, geht die Hälfte meines Verdienstes für die Unterhaltszahlungen drauf.

Seit letzter Zeit (Rechtsanwalt, Rechtspfleger) weiss ich, dass ich keinen Anspruch auf Sozialleistungen habe.
Also muss ich damit klar kommen.

Ich habe nach Abzug sämtlicher Kosten (Unterhalt, Miete, usw.) 530 Euro im Monat für mich.
Zum Glück ist in ein absehbarer Zukunft meine Insolvenz beendet, und eins meiner Kinder ist 18  😉

Gruss
TM


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2014 23:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du nach Unterhaltszahlung weniger als den Selbstbehalt hast, scheint mir diese Auskunft schlicht falsch.

Um das wirklich beurteilen zu können, musst du aber mal die obigen Fragen beantworten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 23:19
(@thomasmeier071964)
Schon was gesagt Registriert

Ich brauche mich nicht mehr beraten zu lassen, da dies bereits ein Rechtsanwalt für Familienrecht getan hat.

Was ich hier schreibe sind Tatsachen. Ich schreibe meine Geschichte hier, um Andere darüber zu informieren wie die Dinge laufen können wenn alles schief geht. Vielleicht gibt es ja welche, denen es genauso geht?

Vielleicht sind Männer dabei die sich das hier durchlesen, und dann doch lieber zur Vasektomie ins Khs gehen, bevor die Frauen / Gesetze ihn zerbrechen  :gunman:

Trotzdem vielen Dank für die Nachrichten  :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2014 23:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na wenn du ausgerechnet einem Anwalt vertraust, dann ist dir wirklich nicht zu helfen! 
Dann bejammer weiter dein Schicksal. :knockout:


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 23:33
(@thomasmeier071964)
Schon was gesagt Registriert

ich gehe davon aus, dass mich der Rechtsanwalt richtig beraten hat. Das hoffe ich zumindest. Schliesslich hatte er ja auch dafür Geld bekommen.

Hat er mir vielleicht keine richtige Auskunft erteilt? Wenn ja, bin ich wirklich total enttäuscht.

Aber, das Jugendamt hatte mich ja auch reingelegt, was mich total erschüttert hatte.

Da frage ich mich, gibt es irgend jemanden auf der Welt, der einen richtig Auskunft geben kann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2014 23:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat er mir vielleicht keine richtige Auskunft erteilt?

Solange du selbst keine Fragen beantwortest, kann man auch deine Fragen nicht beantworten und so langsam verliere ich auch die Lust dazu.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2014 23:53




(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Abend Thomas,

Da frage ich mich, gibt es irgend jemanden auf der Welt, der einen richtig Auskunft geben kann?

Hier haben schon eine Menge Leute eine Menge kluge Antworten bekommen - nachdem sie den nötigen Input in Form relevanter Informationen gegeben hatten.
Nicht anders funktioniert in Übrigen die Beratung bei einem Anwalt oder einer Selbsthilfegruppe für ALG2-Empfänger: Auch die können nur auf der Basis der Informationen beraten, die du ihnen gibst.
Insofern schließe ich mich Beppo an:

Solange du selbst keine Fragen beantwortest, kann man auch deine Fragen nicht beantworten

Aber ganz gleich welche Informationen du hier noch bekommst, ein paar Eckdaten wirst du nicht ändern können:
Eine Scheidung kostet immer Geld - 4 Kinder sowieso.

Seit meines Umzugs reichte das Geld überhaupt nicht mehr.

Wenn ich in eine teurere Wohnung ziehe, habe ich anschließend auch weniger Geld.
Insofern erkenne ich nicht ganz, was das Jugendamt oder dein Anwalt dafür können, dass du über deine Verhältnisse lebst.

Gute N8! 🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2014 00:52
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich brauche mich nicht mehr beraten zu lassen, da dies bereits ein Rechtsanwalt für Familienrecht getan hat.

Was ich hier schreibe sind Tatsachen. Ich schreibe meine Geschichte hier, um Andere darüber zu informieren wie die Dinge laufen können wenn alles schief geht. Vielleicht gibt es ja welche, denen es genauso geht?

Mein Rechtsanwalt für Familienrecht hatte von Sozialrecht kaum einen blassen Schimmer, womit ich seine Arbeit nicht einmal herabwürdigen will, denn
familienrechtlich hat er mich ordentlich und erfolgreich vertreten. Von "unanfechtbaren Unterhaltstiteln" lese ich übrigens auch zum ersten mal. Das würde ja bedeuten, das der §1603 BGB für den Unterhaltsverpflichteten möglicherweise niemals in Kraft treten könnte. Von einer solchen gesetzlichen Regelungslücke, bzw. einem Regelungskonflikt, ist mir nichts bekannt (In der praktischen Umsetzung schon, aber das ist jetzt nicht die Frage).

Es gibt durchaus "solche" wie dich, denen es genau so geht. Ich bin z. B. gegenüber fünf Kindern unterhaltspflichtig, zahle den laufenden Unterhalt und durchlaufe auch eine Privatinsolvenz.
Das Insolvenzverfahren spielt allerdings dabei gar keine Rolle, weil die Erfüllung der Unterhaltspflichten gar keinen Raum für einen pfändbaren Betrag
übrig lässt, der an den Insolvenzverwalter abzuführen wäre. Auch der Abschluß des Verfahrens würde nichts an meiner Kreditwürdigkeit ändern. Die bleibt
bei den bestehenden Verpflichtungen auch im nächsten Jahrzehnt bei Null. Es wäre sowieso leichtfertig, bei so vielen Unterhaltspflichten zusätzlich Kreditverbindlichkeiten einzugehen.

Auf die Aussage eines Rechtspflegers oder fachfremden Rechtsanwalts würde ich mich in Bezug auf Ansprüche auf Sozialleistungen nicht verlassen.
Vielleicht solltest du einfach mal ein paar Stunden investieren und einen Antrag bei der Behörde ausfüllen und abgeben. Selbst wenn das Jobcenter sagt,
man habe keine solchen Ansprüche, heisst das noch lange nicht, das dies auch stimmt.

Hier im Forum gibt es auch ein paar Leute, die dir anhand von vorgelegten Angaben zum Einkommen, Erwerbsaufwändungen und sonstigen Verpflichtungen
eine überschlägige Rechnung aufmachen können, ob du Anspruch auf Hartz IV oder Wohngeld hast. Nur, weil deine Anträge abgelehnt worden sind, heißt das nicht, das es sich um eine korrekte behördliche Entscheidung handelt. Der kann man, sofern Aussicht auf Erfolg besteht, nämlich auch widersprechen und sie überprüfen lassen. Ohne konkrete Zahlen lässt sich eine Unterstützung von hier aus aber nicht bewerkstelligen.

Ansonsten denke ich, das ich deine Geschichte wahrscheinlich noch toppen kann. Überlegungen zur Vasektomie, Schimpfen auf die Ex, auf die Justiz oder den Sozialstaat hat mich dabei allerdings nicht weitergebracht. Ich bin es immer aktiv angegangen und habe Stein um Stein beiseite geräumt.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2014 02:01
(@Inselreif)

Da diese Titel des Unterhalts unanfechtbar sind, kann niemand sie jemals ändern.

Das ist absoluter Käse. Anfechtung und Änderung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Anfechten kann man Willenserklärungen, also in dem Fall eine Erklärung, die dem Titel zugrunde liegt. Bei wirksamer Anfechtungserklärung führt das dann zur Vernichtung des Rechtsgeschäfts bzw. folglich dem Titel (ex tunc => rückwirkend von Anfang an!).
Die Änderung eines Unterhaltstitels ist etwas ganz anderes und, wie Debugged schon erwähnte, unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbstverständlich möglich.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2014 10:11
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Mein LG hat in 2011 auch auf Abänderung geklagt.

Vor dem AG ist er gescheidert zum einen da argumentiert wurde, dass er die Titel damals freiwillig erstellt hat, zum anderen da sich angeblich sein EK/Verteilermasse nicht verändert hat.

Er ging damals vor das OLG dort bekam er letztlich Recht und die Titel wurden abgeändert.

Die Klagezulassung wurde vom OLG aus folgender Begründung zugelassen.

Zitat: " Dem Amtsgericht ist nicht zu folgen, soweit es meint, eine Abänderung der Urkunden scheide aus, weil sich die dem Antragsteller zur Verfügung stehende Masse für den Unterhalt nicht verringert habe. Die Argumentation übersieht schon, dass sich eine Abänderung auch bei gleichbleibenden Verhältnissen ergeben kann, wenn sich aufgrund der dyramisierten Fassung des Titels die Zahlungsverpflichtung aus dem Titel erhöht hat. Zu vergleichen ist der nach der Verpflichtung damals geschuldete Unterhalt im Verhältnis zur damals zur verfügung stehenden Masse mit den entsprechenden aktuellen Zahlen."

Du schreibst das sich dein UH Zahlbetrag um 60€ erhöht hat, wie sieht es mit deinem EK aus. Hat sich da etwas geändert. Dein Titel wurde vor 5 Jahren erstellt ? Mit welchem SB wurde gerechnet?

Gruß

anfree


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2014 11:36