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Hilfe bei Unterhaltsberechnung

 
(@basti76)
Schon was gesagt Registriert

Verdiene 2600 Netto Lohnsteuerklasse 3
Nebenjob ~300 Euro

Ausgaben : 2189,90

Schulden

Easycredit 280000 Euro (244 bzw. 448 im Monat) Laufzeit bis 2022 Jahrezins 10,99 (Läuft auf Mich und noch Frau)
Volksbank Kredit : 12800 Euro (175 im Monat) (Läuft auf Mich und noch Frau)
Creditcard : 5000 Euro (Läuft auf Mich)
KontoSaldo : 4000 Euro (Läuft auf Mich)

(Einkommen, Ausgaben, Schulden, Altersvorsorg

Sie ist in der Ausbildung und bekommt nur 310 Euro sowie 360 vom Papa und das Kindergeld und 498 Kinderunterhalt von mir.
Sie will im Januar die Scheidung damit sie Unterhalt einfordern kann damit sie das nicht von mir vordern muss.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2014 00:05
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Basti,

wofür wurden die 280.000 Euro eingesetzt? Kauf einer Immobilie?

Sie will im Januar die Scheidung damit sie Unterhalt einfordern kann damit sie das nicht von mir vordern muss

Meinst Du damit, dass sie nach der Scheidung zur ARGE gehen möchte und sich dort bedürftig melden will? Dir ist klar, dass Du dann nicht mehr Deine Ex, sondern die Behörde als Gläubiger bekommen wirst, da sämtliche Unterhaltsforderungen dann auf diese übergehen?
In jeder Scheidungsfolgenvereinbarung ist übrigens der Passus enthalten, dass alle Abreden, die zu einer Belastung Dritter (sprich der Allgemeint / Steuerzahler) gehen, nichtig sind. Du kommst durch solche Nebenabreden nicht aus der Zahlpflicht raus. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2014 00:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Spätestens im Januar kracht alles zusammen. Dann hast du Steuerklasse 1 und deutlich weniger Geld in der Hand.

Ihr seid für meine Begriffe deutlich überschuldet.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2014 00:30
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Basti,

Verdiene 2600 Netto Lohnsteuerklasse 3

Mit LSK 1 dürften das ab Anfang nächsten Jahres ca. 300€ weniger sein.
Wir haben bereits Dezember. Melde dich dringend beim Finanzamt und gib dort die Erklärung zum dauernden Getrenntleben ab.

Nebenjob ~300 Euro

Ist dieser Job nachweisbar und eheprägend?

Ausgaben : 2189,90

Die tatsächlichen Ausgaben sind bei der Unterhaltsberechnung egal. Berücksichtigt werden eventuell Zahlungen aufgrund ehebedingter Schulden.

Easycredit 280000 Euro (244 bzw. 448 im Monat) Laufzeit bis 2022 Jahrezins 10,99 (Läuft auf Mich und noch Frau)

Das soll 28.000 heißen, oder? Ansonsten würde das nichtmal die Zinskosten decken.
244 oder 448 im Monat?

Es fehlen Angaben zu berufsbedingten Ausgaben (z.B. Fahrtkosten) und Altersvorsorge sowie das Alter der Kinder.
Wenn du uns auch noch das für euch zuständige Oberlandesgericht nennst, könnte man das mal durchrechnen.

--
Storm


When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2014 00:55
(@basti76)
Schon was gesagt Registriert

oh Sorry 28000 ! waren alt Lasten und neue Möbel usw...

Denke nicht das sie zu ARGe geht das sie ihre Ausbildung bis August fertig machen muss...und dann wollte sie Vollzeit arbeiten gehen.

Kinder sind 4 und 9....Altersvorsorge liegt momentan still. Fahrkosten ..mm sind 9 km hin und zurück.cirka 45 Euro im Monat
Oberlandesgericht Hamm.
Der Nebenjob ist als Minijob gemeldet..Geld schwankt da Zeit frei whlbar..


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2014 01:20
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Moin Basti,

nochmal der Hinweis, dass du dringend deine Steuerklasse ändern musst. Ansonsten droht dir später eine saftige Nachzahlung beim Finanzamt.
Außerdem wird die Gegenseite bei der Unterhaltsberechnung ein zu hohes Einkommen ansetzen.

2600 Netto bei LSK 3 dürften ca. 2300 € Netto in LSK 1 sein.
Den Nebenjob lasse ich aus der Berechnung raus, da dieser ruht. Sollte es deine Ex darauf anlegen, ist das aber kein Selbstläufer, wenn der Job eheprägend war.

2300 € (Gehalt Netto bei LSK 1)
-   99 € (berufsbedingte Aufwendungen = 9 km x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate)
- 175 € (Volksbank Kredit, wenn als ehebedingt anerkannt)
- 448 (?) € (Easycredit, wenn als ehebedingt anerkannt)
------
=1578 € bereinigtes Einkommen ->Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle; da 3 Unterhaltsberechtigte ->Zeile 1
-  225 € KU Kind 1
-  272 € KU Kind 2
------
=1081 €

Damit liegst du genau 1 € über dem geänderten Selbstbehalt ab 2015.
Für den Ehegattenunterhalt an die Ex bleibt somit nix übrig. Das gilt allerdings nur, wenn die Kreditzahlungen einkommensmindernd anerkannt werden und der Nebenjob nicht fiktiv dein Einkommen erhöht.

--
Storm


When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2014 18:39
(@basti76)
Schon was gesagt Registriert

Hey danke für die Antwort Storm...

Was sind die Bedingugen das die Kreditzahlungen angesetzt werden?
Den Ehegattenunterhalt würde sie ja auch nur solange bekommen bis die Scheidung durch ist, richtig?

Was würde passieren wenn ich jetzt Privat Insolvenz beantragen würde oder die Kredite umschulden lasse mit einen günstrigen Zinssatz.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2014 21:42
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Den Ehegattenunterhalt würde sie ja auch nur solange bekommen bis die Scheidung durch ist, richtig?

Nein.
Ehegattenunterhalt wird der Unterhalt NACH der Scheidung bezeichnet. Vor der Scheidung nennt sich dieser Trennungsunterhalt.

Da, nach Abzug des KU, Du nur maginal über dem SB liegst, würde ich den Fokus nicht so sehr auf den Ehegattenunterhalt legen. Ich sehe die Schulden als Eheprägend an, es wird aber vermutlich auf eine Privatinsolventz hinauslaufen, da einfach kein Geld mehr dasein wird, um auch nur die Zinsen zu bedienen.
Eine Umschuldung könnte hilfreich sein, wenn Du die Raten auch bedienen kannst. Aber in jedem Fall die eheliche Komponente dieser Verträge beachten.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2014 22:21
(@basti76)
Schon was gesagt Registriert
Aber in jedem Fall die eheliche Komponente dieser Verträge beachten. 

d.h sie wäre dann raus wenn ich dann alles neu auf meinen Namen nehmen würde?!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2014 22:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

d.h sie wäre dann raus wenn ich dann alles neu auf meinen Namen nehmen würde?!

Das könnte ein Richter so sehen ... daher erst einmal alles in trockene Tücher verpacken und dann umschulden.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2014 00:55




(@basti76)
Schon was gesagt Registriert

Habe da noch eine Frage....

1578 € bereinigtes Einkommen.

was ist wenn ich jetzt PrivatInsolvenz einleiten würde...wie änder sich das denn dann?
bei Netto 2300 darf ja 275 gepfändet werden, das ist ja deutlich weniger als die momentan ehebedingt Raten, d.h ich abe ja defakto mehr Netto. Wird mir das das als Eheunterhalt abgezogen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2014 00:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Basti,

ich habe das Gefühl, Euer Kernproblem ist noch nicht bei Dir angekommen ...

EUER Karren IST im Dreck.
Bei dem Schuldenstand kann sich im Grunde keiner von Euch eine Trennung leisten.

Es macht keinen Sinn, dass DU nach Lösungen suchst.

Klar ist: Um Mindest-KU wirst Du nicht herumkommen ...

Für alles andere gilt: Mach Deiner DEF klar, dass IHR ein Problem habt, das IHR gemeinsam aus der Welt schaffen solltet ...
... je eher sie das schnallt, umso höher sind die Chancen tatsächlich etwas Einvernehmliches hinzubekommen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2014 11:28
(@basti76)
Schon was gesagt Registriert

Huhu und ein frohes Neues Jahr...

hatte jetzt vom Anwalt eine Rechnung bekommen, demnach soll ich :

1032,65 Euro Ehegattenunterhalt zahlen und 634 Kinderunterhalt.

er hat bei mir einen Monatsdurchschnitt vom 3043,53 vom lezten Jahr berechnet...davon wurde 643 Kindergeld abgezogen.

Vom Rest hat er 1/7 Arbeitsanreiz von 344,22 Euro abgezogen. ...es blieben 2065,31 / 2 = 1032,65 Ehegattenunterhalt.

Was ist mit  1/7 Arbeitsanreiz gemeint? Da ich ab diesen Monat weniger verdiene darf die Berechung und die Festsetzung aus dieser Berechung erfolgen?
Müssten nicht die gemeinsamen Schulden von dem eigentlich Netto Verdienst abgezogen werden?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2015 18:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch beim Trennungsunterhalt wären ehebedingte Schulden zu berücksichtigen. Wenn ich es richtig sehe, dann hat Deine DEF kein Einkommen und Du alleine zahlst die Kredite ab. Wenn die Schulden als ehebedingt anzusehen sind, dann sind sie mit abzuziehen.

Ansonsten gilt was STORM schon mal ausgerechnet hat.

Moin Basti,

nochmal der Hinweis, dass du dringend deine Steuerklasse ändern musst. Ansonsten droht dir später eine saftige Nachzahlung beim Finanzamt.
Außerdem wird die Gegenseite bei der Unterhaltsberechnung ein zu hohes Einkommen ansetzen.

2600 Netto bei LSK 3 dürften ca. 2300 € Netto in LSK 1 sein.
Den Nebenjob lasse ich aus der Berechnung raus, da dieser ruht. Sollte es deine Ex darauf anlegen, ist das aber kein Selbstläufer, wenn der Job eheprägend war.

2300 € (Gehalt Netto bei LSK 1)
-  99 € (berufsbedingte Aufwendungen = 9 km x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate)
- 175 € (Volksbank Kredit, wenn als ehebedingt anerkannt)
- 448 (?) € (Easycredit, wenn als ehebedingt anerkannt)
------
=1578 € bereinigtes Einkommen ->Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle; da 3 Unterhaltsberechtigte ->Zeile 1
-  225 € KU Kind 1
-  272 € KU Kind 2
------
=1081 €

Damit liegst du genau 1 € über dem geänderten Selbstbehalt ab 2015.
Für den Ehegattenunterhalt an die Ex bleibt somit nix übrig. Das gilt allerdings nur, wenn die Kreditzahlungen einkommensmindernd anerkannt werden und der Nebenjob nicht fiktiv dein Einkommen erhöht.

--
Storm

Während der Trennung wird das Einkommen geteilt, damit aber der Berufstätige einen Anreiz hat berufstätig zu sein bzw. zu bleiben, gibt der Geetzgeber 4/7 dem Beruftätigen und nur 3/7 dem nicht Berufstätigen. Bei der von STORM ausgeführten Rechnung bleibt aber für Trennungsunterhalt sowieso nichts übrig.
Sollte der Nebenjob eine Rolle spielen oder sollte doch mehr Einkommen vorhanden sein, dann wird das bereinigte Einkommen nach Abzug der Raten für die ehebedingten Schulden, Abzug des KU und Abzug Deines Selbstbehalts im Verhältnis 4/7 für Dich und 3/7 für DEF aufgeteilt.
Selbstverständlich darf ein Anwalt zu Gunsten seiner Mandantin rechnen. Auch ein Gericht kann wiederum anders rechnen.

Du solltest der Berechnung von STORM folgen und damit dem Anwalt erklären, dass für TU kein Geld übrig ist. Der Anwalt wird sicher darauf antworten.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2015 18:50
(@basti76)
Schon was gesagt Registriert

Meine DEF ist in der Ausbildung und bekommt Ausbildungsgehalt.....Die Schulden sind Ehebedingt, sie hat bei 2 Kredit unterschrieben..Denke auch das Storms Berechnung richtig ist.

Na der Nebenjob spielt keine Große Rolle....Kann ja eh nur max. 420 dazu verdienen. Mit dem NEbenjob werde ich immer in Zeile 2 rutschen da mein Lohn  auch meisst immer leichte Spitzen nach oben hat.
Denke die 60 Euro mehr an Kinderunterhalt kann ich verkaften wenn ich dazu meinen NEbenjob weiter machen kann. Meine EX verzichtet auf TU da ich die Ratenverpflichtungen habe.

Desweiteren habe ich eine Frage da ich jetzt mein großes Auto verkauft habe weil die Belastung im Monat zu hoch waren. Ich muss ich mir jetzt ein neus holen und da fängt jetzt aber das Problem an.
Ich habe nicht wirklich Geld übrig um mir ein gebrauchtes zu kaufen.
Ich brauche aber ein zuverlässiges Auto weil ich 2 Jobs bedienen muss, desweiteren zieht Sie mit den Kinder 120km entfernt d.h ich brauche da auch ein zuverlässiges Auto
um die Kids zu holen.

Hätte ihr da Lösungsvorschläge? Ich sehe nur die einzige Chance ein Auto zu leasen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2015 20:22
(@Inselreif)

Ich sehe nur die einzige Chance ein Auto zu leasen.

Ich glaube, die Frage ob das sinnvoll ist oder nicht stellt sich schon deshalb nicht, weil sich kein Leasinggeber finden wird...

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2015 21:56
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich glaube, die Frage ob das sinnvoll ist oder nicht stellt sich schon deshalb nicht, weil sich kein Leasinggeber finden wird...

Gruss von der Insel

Dito, das wollte ich auch schon schreiben!

Du bist pleite, PUNKT!
Die Leasinggesellschaft die Dir noch was gibt, ist entweder unseriös oder hat zu viel Geld!
Wo ist das Geld aus den Verkauf des großen Autos?


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2015 22:26
(@basti76)
Schon was gesagt Registriert

wurde ausgelöst...sind cirka 400 euro über geblieben


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2015 22:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

leasing wird nichts werden (siehe Vorredner), was Du vermutlich meinst, heisst Ratenkauf eines Gebrauchtwagens. Auch hier sieht die Sache nicht rosig aus, aber solange Du alle Kredite bedienst könnte es klappen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 15:05
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Hätte ihr da Lösungsvorschläge? Ich sehe nur die einzige Chance ein Auto zu leasen.

Ein Auto zu leasen, ist praktisch nichts anderes als einen Ratenkredit über einen bestimmten Zeitraum abzuzahlen.
Abgesehen davon werden üblicherweise 20 Prozent vom Neuwert als Sonderzahlung verlangt.
Wenn ich mir deine Zahlen ansehe, kannst du dir beides nicht leisten. 

Such dir einen günstigen Gebrauchten, den du bar bezahlen kannst.

--
Storm


When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2015 15:26