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Re: Neuberechnung Unterhalt

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rückwirkend aber nur ab den Zeitpunkt der Inverzugsetzung, also hier dann wohl August 08

Weißt du denn inzwischen was du damals so alles unterschrieben hattest?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 29.08.2008 12:33
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

HI!

ja pass auf das kommt gleich...... bei raucht gerade alles und ich sehe mich schon im monat mit fast nichts mehr stehen. also was heißt das genau
Rückwirkend aber nur ab den Zeitpunkt der Inverzugsetzung, also hier dann wohl August 08

bin über die erste Grenze in der Tabelle 2007 nicht drüber gekommen. mit dem letzten gehalt im dezember 07 habe ich einen bonus bekommen. wird dieser dfann auch mitberücksichtigt?

weiterhin verstehe ich neue tabelle absolut nicht. da steht z.b. das bis 1500 322 EUR für das erste kind bis einschl. 11 jahre fällig sind. dann steht aber in einer anderen rechnung, das von diesen 322 noch die hälfte des kindergeldes abgezogen werden müssen. ist das so?


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Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 12:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei der Berechnung werden auch Boni, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. miteingerechnet. Es wird einfach die Summe des ges. Einkommens addiert und durch 12 geteilt.

Ja die DDT wirft den Bedarfsbetrag aus. Aber, da dir ja auch die "steuerliche" Entlastung durch das KG zugute komemn muß darfst du von diesem betrag as halbe KG, also 77 € abziehen.

Allerdings kannst du auch um 1 bis 2 Stufen hochgestuft werden, falls du nur für 1 Kind Unterhaltspflichtig bist, da die DDT von 3 Berechtigten ausgeht.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2008 12:51
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

Bei der Berechnung werden auch Boni, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. miteingerechnet. Es wird einfach die Summe des ges. Einkommens addiert und durch 12 geteilt.

Und die Summe ist das quasi mein neues Monatliches Durchschnittseinkommen?

Ja die DDT wirft den Bedarfsbetrag aus. Aber, da dir ja auch die "steuerliche" Entlastung durch das KG zugute komemn muß darfst du von diesem betrag as halbe KG, also 77 € abziehen.
Allerdings kannst du auch um 1 bis 2 Stufen hochgestuft werden, falls du nur für 1 Kind Unterhaltspflichtig bist, da die DDT von 3 Berechtigten ausgeht.

Ja bin für ein kind Unterhaltspflichtig. Komme ab und zu über 1500 netto ca 1550. Aber nicht jeden Monat. Also kann ich mir von diesen Beträgen auf der Tabelle immer 77 EUR abziehen?!
Aber warum werde ich dann 1-2 Stufen hochgestellt. Bin doch dann gar nicht in der Nettogrenze der Tabelle?!
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab8/ddorftab2008.pdf

Max. bin ich doch dann in der Spalte 2 1501 - 1900, oder?


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Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 13:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und die Summe ist das quasi mein neues Monatliches Durchschnittseinkommen?

Nicht die Summe, sondern das was bei der Division ausder Summe rauskommt  😉

Aber warum werde ich dann 1-2 Stufen hochgestellt. Bin doch dann gar nicht in der Nettogrenze der Tabelle?!

Hat damit nichts zu tun. Les mal die Anmerkungen zur DDT

dort steht:

Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.

Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

6. Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.

10. Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 29.08.2008 13:20
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

wie hoch kann dieser zuschlag sein?

und erklärst du mir bitte das noch:
Rückwirkend aber nur ab den Zeitpunkt der Inverzugsetzung, also hier dann wohl August 08


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Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 13:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Um 1 bis 2 Stufen hoch in der DDT

Wenn du einen Brief bekomsmt in dem steht, das man eine Neuberechnung vornehmen will und sich vorbehält ab diesem Monat auch rückwirkend einen höheren Unterhalt zu verlangen heißt das:

Du wirst im August 08 zur Offenlegung aufgefordert. Also kann auch erst ab August 08 ein evtl höherer KU verlangt werden. Da sich eine Berechnung meist hinzieht wirst du vielleicht im Januar 09 einen neuen Titel haben und dann mußt ab Jan den neuen KU zahlen und für die Monate 8/9/10/11/12 08 die Differnez zwischen dem alten udn neuen Ku nachzahlen.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 29.08.2008 13:41
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

HI,

habe mir gerade noch ein paar Infos beiM JA geholt.

Jetzt habe ich aber gerade gesehen, dass es in der Tabelle ab dem 18 Lebensjahr das Kindergeld zu 100% abgezogen wird. Ist das so? Zahle ich ab 18 Meinen Betrag -154 EUR ??

Gruß


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Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 14:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur, wenn die KM nicht ebenfalls Barunterhalt leistet. Aber bis dahin sit ja noch ein wenig Zeit.

Ab 18 sind beide Elterteile zu Barunterhalt verpflichtet, die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und der Elternteil, bei dem das Kind lebt kann seinen Anteil als naturalunterhalt leisten.

Sofern eben beide Leistugnsfähig sind bekommt jeder wie gehabt 50 % des KG angerechnet. Ist die KM nicht leistungsfähig, dann kannst du 100 % abziehen.

Tian


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 29.08.2008 14:35
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend,

da melde ich mich nochmal. So habe bescheid bekommen, dass der UNterhalt erhöht wird. Was ich jetzt nicht so ganz nachvollziehen kann ist, warum ich nach oben gestuft werde. Wusste gar nicht, das von dem jeweiligen Monatlichen Gehalt 5% für sog. Berufsbedingte Aufwendungen weggehen. Ich bin mit dem neuen Gehalt in der Stufe 2 105%. Was auch noch alles ok ist. Dann steht hier aber weiter, da ich "nur" einem Kind Unterhalt zahlen muss, werde ich in die Stufe 4 reingesetzt. Hätte es ja noch "nachvollziehen" können wenn ich eine STufe nach oben gekommen wäre aber direkt 2??? Wofür gibt es dann UNterschiedliche Stufen, wenn es dann doch individuell Entschieden wird. SOll nun den neuen Unterhalt schriftlich beim JA bestätigen. Kann ich gegen diese drastische Erhöhung  tun?

Gruß


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Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 00:00




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo den21,

das ist korrekt so und in diesem Fall keine reine Willkür.

Die DDT geht tatsächlich von 2 Kindern und einer Frau aus.

Wenn mehr zu versorgen sind, wird pro Person eine Zeile herrab gestuft, weil das Geld ja für alle reichen muss.

Andersrum, wenn weniger zu versorgen sind, wird pro Person eine Zeile rauf gestuft, in deinem Fall also um 2 Zeilen.

Das kannst du in den Anmerkungen zur DDT auch so nachlesen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 00:19
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