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Re: Neuberechnung Unterhalt

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(@den21)
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aha mal aus interesse: wenn das einkommen innerhalb der 2 jahre gestiegen ist was dann? nachzahlungen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 11:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 11:50
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

....sondern? angenommen ich zahle zum beispiel 300 eur und bekomme auf mal so viel gehalt mehr das ich nach der tabelle 400 zahlen muss. nach ca. 3-4 jahren wollen die mein gehalt vom letzten jahr sehen. das muss nicht nachgezahlt werden?

dachte immer man muss jegliche unterhaltsänderung dem JA melden?!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 11:56
 elwu
(@elwu)

dachte immer man muss jegliche unterhaltsänderung dem JA melden?!

Falsch gedacht.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

nein mußt du nicht. Es darf alle 2 Jahre Auskunft verlangt werden.Inenrhaltb dieser 2 jahre, nur dann, wenn nachweisbar das Gehalt um mehr als 10 % gestiegen ist.

Nachgezahlt werden muß nur ab dem Zeitpunkt der Aufforderung mehr zu zahlen. Solange es kein sog. Inverzugsetzen gibt, gibt es auch keine nachzahlung.

[ironie]Du könntest ja auch dein gnazes Gehalt an das JA überweisen und um ein angemessenes Taschengeld für dich bitten[/ironieoff]


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:13
(@den21)
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SRY für folgende Wortlaut WOLLT IHR MICH VERARSCHEN Ich habe das Unternehmen gewechselt und da mehr Geld bekommen bzw. bekomme da mehr Geld, so das ich auch etwas mehr zahlen muss. Das habe ich gemeldet und daraufhin auch mehr gezahlt. Habe das gemacht um nicht mal ärger zu bekommen. Das war also total dumm meinerseits?

Versteht mich nicht falsch: Unterhalt 300 EUR + Kindergeld + KM & Stiefvater gehen beide voll Arbeiten sollte ja genug Geld da sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 12:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

SRY für folgende Wortlaut WOLLT IHR MICH VERARSCHEN

Klar, nichts macht uns mehr Freude.

Das war also total dumm meinerseits?

Ja.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein wollen wir nicht.

Deinem anderen Thread entnehme ich das du an das JA einen Vorschuß zurückzahlst, den die KM bekommen hat. Der Vorschuß ist ja ok, aber da du damals wohl nicht leistungsfähig warst, wären auch keine Schulden aufgelaufen hättest du nicht irgendeine Verpflichtung unterschrieben.

Du bist aber nicht verpflichtet etwas zu melden ,wenn dich keiner danach fragt. Von daher warst du in doppelter Hinsicht dumm.

Im ürbigen was KM und Stiefvater verdienen ist völlig egal und hat mit dem KU, der deinem Kind zusteht rein gar nichts zu tun. Sind die 300 € das was du der KM überweist oder was du monatlich an KM und JA überweist?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:34
 elwu
(@elwu)

SRY für folgende Wortlaut WOLLT IHR MICH VERARSCHEN

Hallo,

auch mit erst 26 Jahren sollte man sich eines einigermaßen sozialverträglichen Umgangstones befleissigen können, einschlielich grundlegender Grußformen. Besonders gegenüber Menschen, von denen man etwas möchte, zum Beispiel einen Rat. Bis du das gelernt hast, wirst du jedenfalls von mir hier keine Hilfe mehr erhalten.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:40
(@den21)
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Hallo!

Hatte zwar extra SRY geschrieben, aber sofern das Leute und die allg. Umgangsformen verletzt entschuldige ich mich für diese negative Aussage.

Also ich zahle keinen Vorschuß zurück. Das ist damals ohne "Schulden" bezahlt worden.

Zahle einmalig im Monat 300 an das JA.

Das JA überweist diesen BEtrag dann an die KM

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 12:51




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In deinem anderen Tread hast du geschrieben du zahlst an JA und KM....

Vor allem, würde mich interessieren wie der Betrag 300 € zustande kommt.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 12:55
(@den21)
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Hallo!

Ne sry da muss ich mich falsch ausgedrückt haben. Es sind 299 EUR noch von der Tabelle 2005/2006. Hatte seit dem keine Erhöhung bekommen. Und auch sonst nie wieder etwas gehört vom Jugendamt.

Find das alles etwas komisch.

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 13:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann sei froh.

Solange das JA nichts will ist doch alles ok, außer in dem Brief oder was auch immer du hast ,steht etwas anderes drin. Z.B. das du automatisch an die neue DDT oderan die Alterstufe anpassen mußt.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 13:14
(@den21)
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HI,

also ich habe mit 18 etwas unterschrieben, dass ich einen "Titel" bekommen habe. Das bedeutet jetzt was genau?

Gruß


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 14:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*seufz*

das bedeutet, das du mit 18 unterschrieben hast einen KU in Höhe von irgendwas zu zahlen.

Somit hast du auch für Zeiten in denen du wahrscheinliich nicht Leistungsfähig warst unterschrieben, das du diesen KU irgendwann zurückzahlst (die KM hat UVS bekommen, den du nun zurückzahlst)

Desweiteren heißt es, das du dich mit so einem Titel der Zwangsvollstreckung unterwirfst, wenn du mal nicht zahlen solltest.

Schau bitte nochmal in deinen Unterlagen genau nach, was du alles vom JA bekommen hast und was da genau drinsteht.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 14:18
(@den21)
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Sorry Tina, wenn ich dich stresse  :redhead:

Das stimmt:

Desweiteren heißt es, das du dich mit so einem Titel der Zwangsvollstreckung unterwirfst, wenn du mal nicht zahlen solltest.

Aber das ich den UVS zurückzahle ist mir nicht bekannt. Habe gerade auch nochmal meine Mutter gefragt, die hat das ja damals noch alles für mich geregelt und sie sagt auch das kein UVS zurückgezahlt werden muss.

Bist du dir sicher mit deiner Aussage?

Schaue heute Abend direkt nach.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 14:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du ich hab keine Kristallkugel zuhause.

Nomalerweise istes so: Existiert ein gültiger Titel und wird UVS gezahlt muß dieser später andas JA zurückgezahlt werden, wenn das JA dies verlangt. Außeres wurde eben schriftlich festgestellt, das du nicht leistungsfähig warst, aber leistungswillig.

Habe gerade auch nochmal meine Mutter gefragt, die hat das ja damals noch alles für mich geregelt und sie sagt auch das kein UVS zurückgezahlt werden muss.

Was hat sie geregelt und wie kommt sie zu dieser Erkenntnis? Soweit ich sehe warst du zur zeit der Unterschrift volljährig und somit hättst du das alles selber regeln müssen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 14:33
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

poste die schreiben heute mal, ist besser als das ich hier weiter rum spekuliere!

Aber fasse ich mal zusammen:

- Von dem Tag an, wo mir das JA geschrieben hat ich soll Betrag xy zahlen ist es egal, wenn mein Gehalt gestiegen ist. Der Mehrwert/Differenz kann nicht zurückgefordert werden?

- Sofern mein Sohn vom Alter her in eine neue Unterhaltsstufe rutscht, muss das Jugendamt mir die neuen Zahlungen geben die ich ab sofort tätigen muss?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 15:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zu 1; richtig,

zu 2, kommt drauf an was im Titel drinsteht


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 15:20
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

also keine ahnung ob das JA mich überwacht  😉 aber habe einen bescheid bekommen, dass es eine neue Düsseldorfer Tabelle gibt und das sie diesen grund direkt nutzen um sich von mir die letzten 12 montae anzuschauen.

jetzt steht da drin"Ich weise vorsorglich daraufhin,dass für den Fall, dass sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eine erhöhte Unterhaltspflicht ergeben sollte, der Unterhalt ab dem beginn diesen Monats eingefordert werden kann"

Also doch Rückwirkend?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2008 12:27




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