höherern unterhalt ...
 
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höherern unterhalt von allein zahlen?

 
(@den21)
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Hallo,

mein Sohn wird bald 11 Jahre alt. Da ab diesem Alter ja eine neue Stufe in der Düsseldorfertabelle erreicht wird, frage ich mich, ob ich von allein den höheren betrag zahle, oder bekomme ich vom Jugendamt bescheid?

Gruß


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 11:36
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo den,

Die nächste Altersstufe wird erst mit dem 12. Geburtstag erreicht.

Gibt es einen Titel? Wenn ja, was steht da drin? Evtl. steht da ja das du von bis xx € zahlen mußt. von bis yy € oder eine Formulierung in etwa: Der KU ist in Höhe von x% (Tabellenstufe y) der jeweiligen Altersstufe zu zahlen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2008 11:38
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

einen Titel?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 11:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

irgenwer hat doch den KU berechnet, oder? Entweder wurdest du dann vom JA aufgefordert einen Wisch zu unterschreiben in dem die Höhe des KU festgelegt wurde oder der KU wurde per Gerichtsurteil festgehalten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.08.2008 11:48
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

ja habe vor langer zeit ein schreiben bekommen, wo drin steht das ich betrag xy zahlen muss.


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Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 11:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und hast du auch was unterschrieben?

zahlst du an das JA doer an die KM? Wie wärs, wenn du da nochmal genauer nachschaust. Aberdu hast dafür noch ein jahr Zeit  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.08.2008 11:57
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

zahle an das JA und die an die KM


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Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 12:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wirst du KU an die KM zahlen.

Und es scheinen dann Schulden aufgelaufen zu sein, die du an das JA zurückzahlst, richtig? Sie wird irgenwann mal Vorschuß bekommen haben ,da du nicht voll zahlen konntest.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.08.2008 12:03
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

ne schulden nicht. konnte und habe auch direkt nach meiner ausbildung bezahlt. bin noch nicht SO alt (26) und damals war ich eben, zahlungsunfähig und da meine eltern keine professoren sind zahlte eben das JA. bis vor 3 jahren war ja auch alles super regelmäßiger kontakt. aber dieser ist eben nicht da und wohl nur gerichtlich einzuklagen.


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Themenstarter Geschrieben : 26.08.2008 12:12