Rangfolge Unterhalt...
 
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Rangfolge Unterhaltsberechtigte

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es gibt aber  Gesetze (habe gegoogelt), denn der § 1609 regelt ja ganz klar dass ich vor den Kinder unterhaltsrechtlich komme

Richtig, und es gibt die gesetzlich vorgeschriebene Eigenverantwortung und eine Einschränkung beim Unterhaltsanspruch - nämlich die Berechtigung. Diese widerumg greift auf die Eigenverantwortung zu, wonach jemand nur dann anspruchsberechtigt ist, wenn er ausser Lage ist, selbst für seinen UH aufzukommen.

Von daher hilft Dir die Rangfolge und die Anspruchshöhe von 920€ nur dann weiter, wenn Du folgendes zugesprochen bekommst: die Anspruchsberechtigung. Von einem Automatismus bei Eheleuten weiss ich nichts. Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass bei einer langlährigen Ehe dies gelten könnte (analog dem nachehel. UH-Anspruch). Allerdings hat der Tatrichter hier ein gewichtiges Wort mitzureden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 16:10
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie was heisst Eigenverantwortung, ich kann doch nichts dafür das ich 2010 an Brustkrebs erkrankt bin und jetzt körperlich nicht mehr in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten. Ich wäre froh es wäre so nicht gekommen. ich bin also nicht in der Lage für meinen eigenen  Lebensunterhalt selbstständig sicher zu stellen, nur mit Einschränkung.  wenn ich mich trennen würde müsste er ja auch für mich zahlen, dann käme ich auch vor seinen Kindern. Klar habe ich einen Anspruch, von 700 euro kann man nicht leben. ich weiss ja nicht ob der Krebs zurück kommt, dann kann ich gar nicht mehr arbeiten. Man kann ja wohl kaum sagen das sie so krank waren ist ihr Problem. Denke ich zumindest

danke Oldie


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Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 21:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also ich meine auch, wir lassen jetzt mal die Kirche im Dorf.

Fakt ist, in der Unterhaltsrangfolge steht Sternenkind 2007 auf Rang 3 vor den nicht privilegierten Kindern auf Rang 4 und somit nun mal gerade "vorne" in der Unterhaltskette.

Das würde ich vorerst klar so kommunizieren und versuchen durchzuboxen, denn so ganz umsonst bzw. ohne Sinn und Verstand gibt es ja diese Rangfolgen nicht. Dass dort eine schwere Erkrankung hinzukommt, festigt den Anspruch der Ehefrau, dass die Kinder mit Ausbildungsgehalt allein ggf. nicht auskommen, den Anspruch der Kinder. Fakt ist, dass die Kinder andere Ansprüche, zB auf BAB prüfen lassen müssen.
Man kann jedenfalls von einem Krebskranken nicht verlangen, dass er den Krebs und seine Folgewirkungen mal eben in die Schublade packt, fröhlich 40h schuften geht und sich dann abends mal ein wenig erholt. Da kann man wohl eher von einem Jungerwachsenen erwarten, sich Bedarf über das Ausbildungsgehalt hinaus in Form von Zeitungaustragen aufzupeppen.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 22:38
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebacke, es geht mit ja nicht darum den Kindern die Butter vom Brot zu nehmen, sondern das ich auf Grund meiner Erkrankung und den Folgen der Chemotherapie viele gesundheitliche Probleme habe.

Ich höre auf dem li Ohr nichts mehr, sehe schlechter, was mit Brille kaum zu korrigieren ist. ich kann nicht länger als 4 h auf den Beinen sein und mich konzentrieren. Mein Beruf als Krankenschwester ist sehr anstrengend, dem Druck und Stress bin ich körperlich  nicht mehr gewachsen.

Ich will hier nicht jammern, aber die Kinder sind ja keine Säuglinge mehr und in den heutigen Ausbildungsberufen wird ja schon im 1. Ausbildungsjahr gut verdient, außerdem müssen sie sich das Kindergeld anrechnen lassen. Ich bin 70% schwerbehindert, das wohl nicht ohne Grund

Gruss Sternenmama 2007


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2011 07:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wieso stürzt ihr Euch auf das Wort Eigenverantwortung, anstatt den viel wichtigeren Aspekt der Anspruchsberechtigung abzuklopfen? Denn genau dieser hinterfragt die Eigenverantwortung. Und wenn Du wegen Deiner Erkrankung daran gehindert bist, Deine Erwerbstätigkeit auszudehnen, hast Du bei Deinem erzielten Einkommen selbstverständlich einen UH-Anspruch. Ebenso könnte ein Anspruch auf Kranken-UH von einem Gericht beschlossen werden, der sogar über den Mindest-UH liegt.

Auch wenn es hart klingt, es reicht nicht sich hinzustellen und zu sagen, ich bin krank und habe daher einen UH-Anspruch. Zuerst bist Du "nur" die (gesunde) Ehefrau, welche für sich selber zu sorgen hat. Es sei denn, Du bist daran gehindert aus tatsächlichen Gründen. Und genau das muss belegt werden - nicht durch eine "Krankengeschichte", sondern am besten durch ein Attest auf Arbeitsunfähigkeit/-Einschränkung. Ob daraus sich ein UH-Anspruch ergibt und wie dieser ggü. den Kindern abgewogen wird, das ist Aufgabe eines Gerichtes. Und wenn dieses UH-Ansprüche von Kindern in (Erst-)Ausbildung im Verhältnis zum Anspruch der Next prüft, ist dessen Voreingenommenheit oftmals als gegeben anzunehmen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 14:51
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie, ich bin ja nicht gesund, die Chemotherapie hat viele Spuren hinter lassen. Kann ich denn als ranghöhere Unterhaltsberechtigte nicht einfach sagen, ich bleibe zuhause. Mein Mann verdient ich mache ihm ein schönes Heim das kann mir ja keiner verbieten. . ich bin in der Medizin und ich weiss was Chemo heisst, ich kann nicht mehr den ganzen Tag arbeiten, ich bin diesem Stress nicht mehr gewachsen.

Das wird mir die Uniklinik bestätigen, die mir gesagt haben ich soll nicht mehr ganz arbeiten gehen. ich höre li nichts mehr, habe Nervenschädigungen durch die Chemo usw. Da kann ich mir nicht vorstellen das ein Richter sagt sie krebskranke Frau gehen sie Vollzeit arbeiten. in der Medizin gelte ich als Krebskranke. wenn das so ist wie du sagst dann kann man ja den § 1609 komplett streichen. Meinst du nicht es wäre mir lieber gewesen gesund zu bleiben, deshalb find ich es nicht ok das du sagst ich stelle mich hin und sage ich bin krank. Ich war totkrank, habe 8 Chemos bekommen und dann sagst du ich stelle mich hier hin und sage ich bin krank. findest du das korrekt?

Sternenmama 2007


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Themenstarter Geschrieben : 22.11.2011 18:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann ich denn als ranghöhere Unterhaltsberechtigte nicht einfach sagen, ich bleibe zuhause.

Das habe ich mich auch schon gefragt und weiß es, ehrlich gesagt, nicht.
Dagegen spricht, dass laut Gesetz, nur der Unterhalt beanspruchen kann, der außerstande ist, für sich selbst zu sorgen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 19:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sternenmama,

und dann sagst du ich stelle mich hier hin und sage ich bin krank. findest du das korrekt?

stell Dich doch bitte mal einen Meter neben Dich und lies Deine Posts mit etwas Abstand: Was die (erfahrenen!) User dieses Forums gerecht oder ungerecht finden, spielt für Euren Fall nicht die geringste Rolle, denn nicht wir treffen die relevanten Entscheidungen, sondern ein Gericht - ganz egal, was wir hier denken oder schreiben. Warum willst Du UNS die ganze Zeit davon überzeugen, dass Dir Unrecht geschieht?

Die wirklich wichtigen Fragen - beispielsweise, ob es noch Alttitel gibt, die zuerst einmal aus der Welt geschafft werden müssten - beantwortest Du gar nicht; die ganze Zeit ist nur die Rede von DEINEM Unterhaltsanspruch. Der kann aber überhaupt nur zur Anrechnung kommen, wenn die alten Titel (nach denen die Kids Deines Mannes noch immer privilegiert sind) nicht mehr gelten. Ganz sicher ist: Solange das hier

Mein Mann will es auf sich zukommen lassen, sich aber wehren wenn es ihm zuviel wird.

gilt, wird sich überhaupt nichts ändern. Und wenn seine Kinder zu einem halbwegs pfiffigen Anwalt gehen, wird der ihnen von einer Klage abraten: Ohne Neuberechnung bekommen sie nämlich mehr Geld.

Ob Du das jetzt gerecht findest, spielt faktisch keine Rolle; das sind die Spielregeln. Und nur die können wir beschreiben. Das einzige, was Du tun kannst: Deinen Mann davon zu überzeugen, eine Abänderungsklage anzuleiern. Danach wird es eine Unterhalts-Neuberechnung geben, und inwieweit dabei Dein Unterhaltsanspruch angerechnet wird, wirst Du dann sehen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 19:19
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@beppo

Dagegen spricht, dass laut Gesetz, nur der Unterhalt beanspruchen kann, der außerstande ist, für sich selbst zu sorgen.

aber jemand, der wegen einer Krebserkrankung z.B. erwerbsunfähig ist/wird, ist ja wohl außerstande für sich selbst zu sorgen ????

Ehrlich, wenn sternenkind nur arbeiten gehen würde, damit ihr Mann KU zahlen kann, würde ich mir das gut überlegen! (mal überspitzt ausgedrückt).

Ansonsten kann ich sternenkind nur raten, die wichtigen Hinweise von brille zB die Frage nach den Titeln, unbedingt zu beachten.

Mit "Ansprüchen" kommt man manchmal weniger weit. Was du brauchst, sternenkind, ist doch eine Strategie. Zusammen mit deinem Mann. Es auf sich zukommen zu lassen, erfüllt jedenfalls nicht einen etwaigen Unterhaltsanspruch von dir, und bringt euch nicht mehr Geld in eure Haushaltskasse, wenn noch alte Titel exisitieren!

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 22:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, das war aber nicht die Frage.
Die Frage, auf die ich geantwortet habe war, ob sie nicht einfach so entscheiden kann nicht zu arbeiten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 22:16




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich bin der Meinung, wenn der Arzt attestiert, dass sie nicht arbeiten "darf", weil das ihrer vollständigen Genesung abträglich wäre weiterzuarbeiten, dann hat das ja nichts mit "einfach so entscheiden" zu tun.

Für mein Empfinden ist klar:

1. Die mögliche und zumutbare eigene Erwerbstätigkeit ausloten und parallel die Titel eliminieren.
2. Sofern dann die Kinder Unterhalt einklagen, auf die eigene Bedürftigkeit hinweisen (mit den dann vorliegenden Attesten, dass eine darüber hinausgehende Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht gefordert werden kann)

3. Verfahren abwarten.

Es geht ja hier schließlich nicht um "ich hab Rücken".

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2011 22:34
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Brille007 wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest du das ich die Frage nach den Titel beantwortet habe,da die Tochter noch minderjährig ist, steht sie im Rang vor mir und das bis sie 2012 in Ausbildung geht. Solange muss mein Mann den Titel bedienen.

Nur die Tochter ist priviligiert der Sohn nicht mehr, Brille007 du scheinst nicht richtig zu lesen. Der Sohn befindet sich weder in Ausbildung noch in der allge. Schule, er hat somit keinen Unterhaltsanspruch. Der Titel ist erledigt.

Die Abänderungsklage für die Tochter kann ja erst passieren wenn wir 09/2012 wissen was sie verdient ich reite gar nicht auf meinem Unterhaltsanspruch herum, ich bin nicht mehr in der Lage für meinen Lebernsunterhalt selbst komplett zu sorgen . Gehe ich auf die Arge heisst sie sind verheiratet, dann wird es so berechnet das mein Mann für mich aufkommen muss. Hier zählt nur der Unterhaltsanspruch von Kindern, meine Stiefkinder sind aber keine Babys mehr und könnten schon neben bei geld verdienen, neben der Ausbildung. Ich kann keinen Nebenjob mehr machen. ich bin zur Zeit in einer Wiedereingliederungsmasnnahme arbeite 3 Std. ich schaffe das kaum. Wie soll ich nä Jahr 50% arbeiten um wenigstens die 700 euro zu verdienen. die Kinder können froh sein wenn ich überhaupt noch arbeiten gehen kann, wenn nicht bekommen sie garnichts mehr nä jahr

Gruss


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2011 11:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sternenmama,

zunächst mal sei klar gestellt, dass Dir hier niemand etwas Böses will.
... und es sagt auch niemand, dass Du im Falle eines Falles nicht anspruchsberechtigt wärst.
... und niemand sagt, dass Du es einfach hast.
... und niemand hier sagt, Du musst mehr arbeiten.

Was hier gesagt wird, ist lediglich, dass Deine Anspruchsberechtigung (im Vorrang zu den Kindern) kein Selbstläufer ist, sondern der Einzelfallbeurteilung eines Richters obliegt.

Nur die Tochter ist priviligiert der Sohn nicht mehr, Brille007 du scheinst nicht richtig zu lesen. Der Sohn befindet sich weder in Ausbildung noch in der allge. Schule, er hat somit keinen Unterhaltsanspruch. Der Titel ist erledigt.

... auch meine Lesefähigkeiten scheinen deutlich beschränkt, denn bislang war ich hiervon ausgegangen:

einkommen der kinder jeweils 450 euro Ausbildungsvergütung

Vor diesem Hintergrund schnalle ich das nicht:

Die Abänderungsklage für die Tochter kann ja erst passieren wenn wir 09/2012 wissen was sie verdient

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2011 11:16
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Unitid der Sohn befindet sich in einer berufsfördernden Massnahme ist volljährig, der Titel ist erledigt. Die Tochter ist 17 geht noch zur Schule und geht 09 72012 in die Ausbildung und ist dann ja nicht mehr priviligiert. Mein Mann hat 450 Euro bzahlte für 2 Kinder, jetzt bekommt nur noch die Tochter Unterhalt und da besteht ein Titel.

Bis 09/2012 ist ja die Tochter priviligiert und steht im Rang vor mir. es geht um die zeit wenn sie in Ausbildung ist. dann müsst mein Mann eine Abänderungsklage starten und der Uh muss neu berechnet werden. da ich kaum 3 h arbeiten schaffe war  meine Frage ob ich weiter arbeiten gehen muss nach 09/2012 da ich ja im Rang dann vor ihr stehe. ich weiss ja nicht ob der Kebs wieder kommt ob ich dann überhaupt noch arbeiten gehn kann oder ob es mir bis 09/2012 besser geht. Bei mir kommen die Beiträge so an stell dich nicht so an, die Kinder gehen vor. Was willst du denn mit deinenm Unterhaltsanspruch. Geh arbeiten bis du tot umfällst, hauptsache weder die Arge muss für dich aufkommen uind die Kinder bekommen ihren Unterhalt.

Danke für alle Beiträge, ich werde mich nie wieder hier her wenden


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2011 11:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sternenmama,

vermutlich vergebene Liebesmüh, aber ich antworte dennoch ...

Bei mir kommen die Beiträge so an stell dich nicht so an, die Kinder gehen vor.

Auch bei nochmaliger Durchsicht habe ich einen solchen Beitrag nicht gefunden.

Das Problem ist, dass Du in die Beiträge Inhalte hineininterpretierst, die dort nicht stehen.
Auf der anderen Seite setzt Du voraus, dass ein Leser Dinge weiss, die Du nicht schreibst ...

... vergleiche mal Deinen ersten Thread mit Deinem letzten. Siehst Du einen Unterschied ? Ich schon.

Danke für alle Beiträge

Bitte.

werde mich nie wieder hier her wenden

Danke.

Sorry.

Dennoch Alles Gute,
United


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2011 12:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ sternenkind,

wir sind ja nicht blöd und können alle lesen. Das hier

Mein Mann hat zwei Kinder aus seiner 1. Ehe die beide volljährig sind und beide sind in Ausbildung. Der Unterhalt für beide soll neu geregelt werden
[...]
einkommen der kinder jeweils 450 euro Ausbildungsvergütung.

ist jedenfalls etwas anderes als das:

Nur die Tochter ist priviligiert der Sohn nicht mehr, Brille007 du scheinst nicht richtig zu lesen. Der Sohn befindet sich weder in Ausbildung noch in der allge. Schule, er hat somit keinen Unterhaltsanspruch.

Offenbar verfährst Du hier nach der Methode "ich drehe die Fakten so lange, bis mir die Antworten passen." Ist ein nettes Hobby, aber nicht zielführend.

Der Titel ist erledigt.

Nicht automatisch. Der Titel ist dann erledigt, wenn er eine Befristung auf die Volljährigkeit enthielt oder wenn er zurückgegeben oder -geklagt wurde. Ansonsten kann weiter daraus vollstreckt werden; selbst wenn die Voraussetzungen hierfür Deiner Meinung nach nicht mehr gegeben sind.

Bei mir kommen die Beiträge so an stell dich nicht so an, die Kinder gehen vor. Was willst du denn mit deinenm Unterhaltsanspruch. Geh arbeiten bis du tot umfällst, hauptsache weder die Arge muss für dich aufkommen uind die Kinder bekommen ihren Unterhalt.

dergleichen hat niemand hier geschrieben! Schon mal drüber nachgedacht, dass Du selbst Negatives in alles hineininterpretierst, was nicht nach Deiner Nase läuft? Deine Äusserungen klingen ziemlich biestig. Gegenüber Dir unbekannten, hilfsbereiten Menschen halte ich persönlich ein solches Verhalten für unverschämt.

ich werde mich nie wieder hier her wenden

Das könnte eine gute Idee sein, denn solange Du nur Wunschantworten akzeptierst und hierfür Fakten verdrehst, kann Dir auch niemand helfen. Weder hier noch "offline".

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2011 13:01
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille 007 ich wollte nicht unverschämt sein, der Titel des Sohnes ist vom Sohn heraus gegeben worden, das hat uns RA erreicht. Die 450 hat er die ganze Zeit bezahlt, seit Juli nur noch für die Tochter. Du sihst allso ich verdrehe gar nichts. ich bin auf Grund meiner Erkrankung manchmal nicht in der Lage meine Gedanken zu sortieren.

Es geht mir nich darum die Dinge so zu sehen wie ich es möchte, sonndern darum das ich nicht mehr gesund bin, die Kinder sind es und können arbeiten gehen bzw eine Ausbildung machen. Ich kann das nicht mehr, arbeite zur zeit drei Std was ich kaum schaffe. Laut Uniklinik soll ich nicht mehr den ganzen Tag arbeiten gehen.

Außerdem bin ich kein Biest, nur eiine kranke Frau die erst 46 jahre alt ist gerne arbeiten möchte, es aber nicht mehr kann, bzw nur eingeschränkt. Sollte ich jemanden angegriffen haben tut mir das leid, das war keine Absicht. geh ich auf die Arge verweisen die mich auf meinen Mann. zur Zeit geht die Tochter ja vor, aber wenn sie in Ausbildung ist, dachte ich wäre er mir zuerst zum UH verpflichtet.
Gruss Sternenmama


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2011 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ sternenkind,

Hallo Brille 007 ich wollte nicht unverschämt sein, der Titel des Sohnes ist vom Sohn heraus gegeben worden, das hat uns RA erreicht. Die 450 hat er die ganze Zeit bezahlt, seit Juli nur noch für die Tochter. Du sihst allso ich verdrehe gar nichts. ich bin auf Grund meiner Erkrankung manchmal nicht in der Lage meine Gedanken zu sortieren.

Ausbildungsvergütung ist etwas vollkommen anderes als Kindesunterhalt; erstere bezahlt ein Ausbildungsbetrieb; zweitere die Eltern. Und erstere mindert zweiteren. Wenn Du korrekte Antworten möchtest, musst Du auch die korrekten Begrifflichkeiten verwenden; bei falschen oder unvollständigen Angaben geht das nicht. Dass der Titel des Sohnes bereits zurückgegeben wurde, schreibst Du in Posting #36 (!) zum ersten Mal.

Ich kann das nicht mehr, arbeite zur zeit drei Std was ich kaum schaffe. Laut Uniklinik soll ich nicht mehr den ganzen Tag arbeiten gehen.

das wiederum steht praktisch in jedem Deiner Posts und bräuchte nicht ständig wiederholt zu werden...

geh ich auf die Arge verweisen die mich auf meinen Mann. zur Zeit geht die Tochter ja vor, aber wenn sie in Ausbildung ist, dachte ich wäre er mir zuerst zum UH verpflichtet.

Dein Mann kann Dir soviel Geld geben wie er möchte. Wenn er diese Zahlungen allerdings beim Unterhalt für seine Kinder angerechnet haben möchte, muss es eben gerichtlich geklärt werden; nur dort spielen Unterhaltsrangfolgen eine Rolle.

Wobei: Wenn man Deine Postings jetzt so verstehen soll, dass er in der Vergangenheit bei einem Netto von 1.350 EUR zweimal 450 EUR (=900 EUR) Kindesunterhalt im Monat bezahlt haben soll, läuft etwas ganz anderes gewaltig schief. Sein Selbstbehalt läge bei 950 EUR. Aber auch das muss Dein Mann sich auf die eigene Fahne schreiben; es ist nicht die Schuld seiner Kinder, wenn er ihnen zuviel Geld überweist.

Just my 2 cents
Martin
(der diesen Thread mit jedem Posting verworrener findet)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2011 13:57
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Nein Brille 007  er hat insgesamt 450 euro bezahlt. Außerdem geht es mir darum ob wir oder mein Mann eine realistische Chance haben vor Gericht das mein Unterhaltsanspruch  gegenüber seinen Kindern vorrangig ist . Für das Durcheinander entschuldige ich mich, da ich oft Konzentrationsschwierigkeiten habe.

Solte es im Herbst 2012 so kommen, das ich nicht mehr als 50% arbeiten kann und auf die Arge gehe, wenden die mich an meinen Mann verweisen und sagen das ich vorgehe unterhaltsrechtlich. Unser RA hat das uns so gesagt, das ich keine Angst haben müsste wenn ich mich selbst nicht mehr versorgen könnte, das die Kinder ab 09/2012 beide nicht mehr priviligiert wären und dann mein Mann mir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet  wäre und die Kinder im Rang hinter mir stehen würden.

Es geht mir um diese realistische Chance da ich ja nicht weiss wie es mit mir gesundheitlich weiter geht... und welche Erfahrungen ihr gemacht habt. da ich ja oft lese die OLG unterschiedliche Entscheidungen treffen, aber der § 1609 die Rangfolge ganz klar regelt. Ich weiss das die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld bei Volljährigen voll angerechnet werden bis auf 90 euro, aber als  Fachkraft  für Gastgewerbe, da wird glaube ich nicht viel bezahlt an Ausbildungsvergütung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2011 14:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein Brille 007  er hat insgesamt 450 euro bezahlt.

ist etwas vollkommen anderes als

einkommen der kinder jeweils 450 euro Ausbildungsvergütung

Außerdem geht es mir darum ob wir oder mein Mann eine realistische Chance haben vor Gericht das mein Unterhaltsanspruch  gegenüber seinen Kindern vorrangig ist .

wenn man das im Voraus beantworten könnte, weil A plus B immer C ergibt, bräuchte man keine Gerichte. Sicher ist: Mit wirren Zahlen bekommt man ganz sicher nicht das gewünschte Ergebnis.

Für das Durcheinander entschuldige ich mich, da ich oft Konzentrationsschwierigkeiten habe.

deshalb gibt es hier eine Vorschaufunktion - und immer die Möglichkeit, die eigenen Postings vor dem Abschicken noch einmal durchzulesen. Beurteilt wird immer, was geschrieben wurde; nicht das, was damit gemeint gewesen sein könnte.

Solte es im Herbst 2012 so kommen, das ich nicht mehr als 50% arbeiten kann und auf die Arge gehe, wenden die mich an meinen Mann verweisen und sagen das ich vorgehe unterhaltsrechtlich.
[...]
und dann mein Mann mir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet  wäre und die Kinder im Rang hinter mir stehen würden.

Du erwähntest das bereits ein- oder zwei Mal...


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2011 15:20




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