Hallo wende mich an euch mit Hoffnung auf rechtliche Hilfe. Mein Mann hat zwei Kinder aus seiner 1. Ehe die beide volljährig sind und beide sind in Ausbildung. Der Unterhalt für beide soll neu geregelt werden. So wie es aussieht ist die Km nicht leistungsfähig.
Mein Mann verdient 1350 Euro in Steuerklasse 3. ich verdiene 700 euro halbtags in 5. Wir haben die ganzen jahre so ziemlich das gleiche Einkommen gehabt. 1150 jeweils Steuerklasse 4. Auf grund einer schweren Krebserkrankung bin ich nicht mehr in der Lage den ganzen Tag zu arbeiten und habe meine Stelle von 75% auf 50 % reduziert.
Mein Mann hat die ganzen Jahre Uh für beide bezahlt, der MU konnte nur mit Absenkung des Selbstbeahltes bezahlt werden.
Nun meine Frage ist das richtig das ich unterhaltsrechtlich vor den Kindern komme, wird das Gericht diese Reduzierung meines Einkommens akzeptieren. Und ist eine herabsenkung des selbstbehaltes weiter möglich. Aus unserer Ehe gibt es eine Tochter, wie ihr aber sieht an meinem Namen ist sie ein Sternenkind und zählt unterhaltsrechtlcih nicht. Die Kinder wollen ihren Vater verklagen auf Unterhaltszahlungen. es gibt einen Titel für beide aus der Minderjährigkeit. einkommen der kinder jeweils 450 euro Ausbildungsvergütung
Danke
Moin Sternenkind,
grundsätzlich wäre es hilfreich, wenn Du auch schreiben würdest, welche Beträge pro Monat bislang an die Kinder fliessen.
Die Titel aus der Minderjährigenzeit gelten (eigentlich) nicht mehr und müssten herausgegeben bzw. notfalls herausgeklagt werden. Danach kann man neue erstellen, die nicht mehr sehr hoch sind: 450 EUR Ausbildungsvergütung plus 184 Kindergeld ergeben 634 EUR; diese wären selbst bei auswärtiger Unterbringung nur noch auf 670 EUR aufzustocken; pro Kind also 36 EUR pro Monat.
Insofern muss diese Klage gar kein Fehler sein, wenn die Kids es unbedingt amtlich haben wollen. Denn offensichtlich rechnen sie mit der Fortschreibung der Beträge aus ihrer Kindheit, die auf die Ausbildungsvergütung noch "on top" kommen. Da kann das Ergebnis einer solchen Klage durchaus pädagogisch hilfreich sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
wobei die Ausbildungsvergütung nach den Leitlinien der meisten OLG um 90 Euro Pauschale für Ausbildungsaufwand gekürzt wird. Also eher 36+ 90 Euro pro Kind.
Da die Kinder aber nicht mehr privilegiert sind, gehst Du in der Rangfolge den Kindern vor, minderjährige Kinder und Ehegatten, die Kinder betreuen sind nicht vorhanden, dann kommen Ehegatten, die keine Kinder betreuen. Also Du. Und erst dann die Kinder.
M. E. müsste Dein Anspruch bis zum Selbstbehalt aufgestockt werden (also ca. 250 Euro), dann erst kämen die Kinder dran. Nach der Zahlung von 250 Euro an Dich hat er noch 1.100 Euro zur Verfügung, der Selbstbehalt den Kindern gegenüber liegt aber bei 1.150 Euro.
Es sieht also gar nicht so übel aus für euch, denke ich.
LG LBM
edit: ich hab heute den Fehlerteufel gefrühstückt, daher korrigiert.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
sorry, LBM hat recht; diese 90 EUR hatte ich vergessen. Nach wie vor gilt aber, dass sich Eure finanzielle Situation durch die Neuberechnung verbessern sollte.
Grüssles
Martin
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Danke euch beiden, also das Gericht kann nicht sagen du kannst 75% arbeiten. Würde das auch so gelten wenn ich nicht krank gewesen wäre und meine Stelle auf 50 % reduzieren würde, weil eben nicht mehr arbeiten wollte als halbtags. Was ist mit der Haushaltsersparnis zählt die bei solchen Volljährigen?
Danke
Moin Sternenkind,
Was ist mit der Haushaltsersparnis zählt die bei solchen Volljährigen?
bei der Musterrechnung von Lausbackesmama kommt ein Gesamt-Unterhaltsbetrag für beide von deutlich unter 300 EUR pro Monat heraus; da spielen fiktive oder reale Selbstbehalte oder Haushaltsersparnisse doch gar keine Rolle (mehr).
Mach Dir also nicht die falschen Sorgen.
Grüssles
Martin
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hallo Brille 007 Das verstehe ich jetzt nicht. ich verdiene 700 euro netto, sa sind Fahrtkosten noch nicht berücksichtigt. Mein Mann 1350 abzüglich 5% fahrtkosten. da mir 920 euro an Uh zustehn und ich nur ein bereinigtes Nettoeinkommen von 665 Euro habe, müsste mir mein Mann 255 euro aufstocken. Ist das so richtig!!`?
1380 -5% ergeben 1282,50 abzügl. 255 sind 1027, 5. Da sein Selbstbeahlt 1150 euro sind, wie kommst du dann auf deutlich unter 300 euro Uh für die Kinder. das verstehe ich nicht
Danke
Hallo Sternenkind 2007,
die 300 Euro zusammen für beide sind der Anspruch, den die beiden haben. Für diesen ist aber der Vater nicht mehr leistungsfähig. Sie müssten also ggf. BAB beantragen oder ergänzende Sozialleistungen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Sternenkind,
wie kommst du dann auf deutlich unter 300 euro Uh für die Kinder. das verstehe ich nicht
450 plus 184 minus 90 = 544. Differenz zu 670 = 126 pro Kind und Monat. Mal 2 = 256 Unterhalt pro Monat. Vorrangig müssten/könnten die Kids auch Bafög beantragen. Wichtig ist, dass die alten Titel aus der Welt geschafft werden..
da mir 920 euro an Uh zustehn und ich nur ein bereinigtes Nettoeinkommen von 665 Euro habe, müsste mir mein Mann 255 euro aufstocken. Ist das so richtig!!`?
niemand muss hier etwas müssen - ausser 2 Erwachsene mit irgendwas um 1.700 netto pro Monat auskommen. Wenn man das Fass "steht mir zu" aufmacht, darf man sich allerdings nicht wundern, wenn auch andere plötzlich mit einem sehr spitzen Bleistift rechnen und Euch vorrechnen, welche Ersparnis Ihr durch Euer eheliches Zusammenleben habt. Oder welche Nebenjobs Dein Mann noch ausüben könnte, um seine Leistungsfähigkeit zu steigern. Da gibt es durchaus noch ein paar Hintertürchen, die bei einer gerichtlichen Klärung geöffnet werden können.
Grüssles
Martin
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Hallo,
Oder welche Nebenjobs Dein Mann noch ausüben könnte, um seine Leistungsfähigkeit zu steigern.
Es handelt sich hier um nicht privilegierte Volljährige. Daher besteht keine erhöhte Erwerbsobliegenheit mehr.
Gruß
E.
Also Nebenjob bei einem nicht priviligierten Kind glaube ich auch nicht. Mein Mann kann keinen Nebenjob mehr machen, weil er 185 h im Monat arbeitet und in 2 schichten und jedes 2. Wochenende. er macht Hol-und bringedienst hier bei uns in der UNi. er bekommt 8.5 die Stunde
ich bestehe ja auch nicht auf irgendwas, aber wir haben jahrelang genug bezahlt, die KM hat mal wieder nichts wie immer. Ich war so krank, das wir uns ein schönes Leben machen wollen und öfter weg fahren wollen. Nach meiner schweren Krankheit und der Tod unserer Tochter vor 2 jahren steht uns das doch zu oder nciht. Ich weiss das das alles ncihts mit dem Unterhalt zu tun hat.
laut einer Bekannten die in der gleichen oder besser ähnlichen Situation sich befindet sagt der Richter bei der Verhandlung ein Herabsetzen des Selbstbehaltes oder eine Haushaltsersparnis bei nicht Kindern in Ausbildung käme nicht in Betracht.
Es handelt sich hier um nicht privilegierte Volljährige. Daher besteht keine erhöhte Erwerbsobliegenheit mehr.
das hat ja auch niemand behauptet. Diese Antwort kann aber auch gegeben werden, wenn eine Ehefrau darauf besteht, mit Unterhaltszahlungen alimentiert bzw. bei der Berechnung des KU vorrangig berücksichtigt zu werden.
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Moin sternenkind,
ich bestehe ja auch nicht auf irgendwas, aber wir haben jahrelang genug bezahlt, die KM hat mal wieder nichts wie immer. Ich war so krank, das wir uns ein schönes Leben machen wollen und öfter weg fahren wollen. Nach meiner schweren Krankheit und der Tod unserer Tochter vor 2 jahren steht uns das doch zu oder nciht.
moralisch ja - wenn Ihr es bezahlen könnt; juristisch spielt es keine Rolle. Genau vor dieser Denke versuchen wir hier immer zu warnen: Persönliches Gerechtigkeitsempfinden und Juristerei haben nichts miteinander zu tun; man bekommt auch keine Bonuspunkte für "persönliche Schicksalsschläge" oder "Ungerechtigkeit in der Vergangenheit".
laut einer Bekannten die in der gleichen oder besser ähnlichen Situation sich befindet sagt der Richter bei der Verhandlung ein Herabsetzen des Selbstbehaltes oder eine Haushaltsersparnis bei nicht Kindern in Ausbildung käme nicht in Betracht.
auch dafür könnt Ihr Euch nichts kaufen (wenn nicht gerade ein praktisch identischer Fall beim selben Richter verhandelt wird). Genauso wenig wie der Lottogewinn dieser Bekannten auch bei Euch aus Gerechtigkeitsgründen zu einem Geldsegen führen müsste.
Grüssles
Martin
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Hallo Brille 007 Stehen solche Ding nicht im Gesetz, oder ist das alles eine Einzelfallentscheidung. Mein vorrangiger Unterhaltsanspruch ist doch gesetzlich geregelt oder nicht? Und das mir 920 euro zustehen, wobei 635 angerechnet werden
Das alle diese Dinge mit meiner Krankheit oder der Tod unserer Tochter unterhaltsrechtlcih keine Rolle spielt weiss ich, aber es handelt sich ja nicht um minderjährige Kinder, so das es irgendwo doch eine Rolle spielen müsste.
danke
Moin Sternenkind,
Hallo Brille 007 Stehen solche Ding nicht im Gesetz, oder ist das alles eine Einzelfallentscheidung.
was "im Gesetz steht" ist nicht gleichbedeutend mit "kann man so bestellen wie einen Laib Brot für 3 Euro"; sonst bräuchte man ja gar keine Gerichte. Mal abgesehen davon, dass Bankraub auch "gesetzlich verboten" ist, ohne dass das bedeuten würde, dass er deshalb nicht stattfindet oder dass jeder Bankräuber dasselbe Strafmass zu erwarten hätte.
Deshalb warnen wir hier immer wieder davor, einen Anspruch namens "steht mir zu" zu verwechseln mit einem "krieg ich auch". Vor allem im Familienrecht - und dort vor allem, wenn Geld zu verteilen ist, das nur einmal ausgegeben werden kann. Von Gerichten bekommt man Urteile und Gerichtskostenrechnungen; sonst nichts. Ob man die dann gerecht findet, muss man selbst entscheiden. Meistens weiss man es erst hinterher.
Mein vorrangiger Unterhaltsanspruch ist doch gesetzlich geregelt oder nicht? Und das mir 920 euro zustehen, wobei 635 angerechnet werden
siehe oben
Das alle diese Dinge mit meiner Krankheit oder der Tod unserer Tochter unterhaltsrechtlcih keine Rolle spielt weiss ich, aber es handelt sich ja nicht um minderjährige Kinder, so das es irgendwo doch eine Rolle spielen müsste.
klare Antwort: Nein. Das alles wird in Unterhaltsverfahren nicht beurteilt.
Vor allem anderen gilt aber: Dein Mann muss sich hier tummeln und aktiv werden; Du als Ausstenstehende kannst in diesen Fragen genau garnichts tun.
Grüssles
Martin
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Hallo Brille007 wenn das so ist wie du sagst und ich glaube dir das, dann brauchen wir ja keine Gesetze mehr und keine §. Dann macht jeder Richter so, wie ihm gerade die Nase passt oder eben nicht passt. Es gibt aber Gesetze (habe gegoogelt), denn der § 1609 regelt ja ganz klar dass ich vor den Kinder unterhaltsrechtlich komme
Außerdem steht in der Düsseldorfer Tabelle das mir als vorrangige Untehaltsberechtigte als seine Ehefrau 920 euro zu. Wie kann ein Richter das anders sein, oder ist als interpretierbar? kann ein Richter einfach sagen: Nö die 765 die sie verdienen das reicht für sie, ich gestehe ihnen keine 920 zu, sonst bekommen die Kinder nichts mehr. wir waren schon oft wegen Uh beim OLG und werden auch jetzt den Weg dahin nicht scheuen. wir haben genug gezahlt und wenn ich meine wir, dann ist das so, denn mein Mann hat auf Grund unserer Ehe mehr gezahlt als wie wenn er alleine gewesen wäre. Die Ex wollte an mein Einkommen und wissen was ich verdiene, ich habe mich geweigert ihr oder ihrem RA Lohnzettel vorzulegen, das OlG gab mir recht und sagte das müsse ich auch nicht
Es war schon immer so, das ich alles geregelt habe wenn es um den Uh für die Kinder ging. Mein Mann will es auf sich zukommen lassen, sich aber wehren wenn es ihm zuviel wird. das verhältnis zu den Kindern ist gleich Null.
danke
Tja, das Problem unserer UnRechtsprechung ist in der Tat das jeder Richter machen kann was er grad will.
Der Selbstbehalt wird da genau so fröhlich gekürzt wie schnell irgendwelche fiktiven Einkünfte hinzu gezogen werden.
Es gibt da Richter die sich nicht mal zu schade sind zu sagen "Ja, hExe hat keinerlei Unterhaltsanspruch und voll arbeitsfähig, aber da sie nicht zur Arbeit zu bewegen ist muss Ex weiter zahlen, denn sonst würden ja die Kinder drunter leiden".
Diese Willkür nicht in Richtung der höheren Instanzen etwas ab - da man hier vor dem Problem steht in seiner eigenen Ansicht zumindest einigermaßen konstant zu sein.
Aber selbst hier wird es nicht wirklich besser: Da jedes OLG dan Anspruch und das Recht hat seine eigene seeligmachenden Rechtsauffasung zu haben kann es einem Unterhaltsschuldner der 2 Unterhaltspflichtige in 2 OLG-Bezirken hat sehr leicht passieren das er hier zwei wiedersprüchliche Urteile bekommt - und dann zwecks Abänderung wie ein PingPong Ball hin und er verwiesen wird (jedes OLG ist natürlich der Meinung sein Urteil stimmt und das jeweils andere müsse seines ändern).
Da bliebe dann nur der Gang zum BGH - den man sich erst mal leisten können muss.
Hallo habakuk und genau das war unser Problem als die Kinder noch minderjährig waren. Mein Mann musste 280 euro Uh zahlen bei 900 Euro Einkommen, obwohl ich selbst nur 1300 euro Krankengeld hatte, damit 2 Kinder zu versorgen hatte, für die ich keinen Uh bekam. Vom Krankengekld musste ich noch Chemo bezahlen (8x30 euro, Benzinkosten zum Arzt usw) hat das OLg nicht interessiert, für nach Karlsruhe fehlten die Mittel klar, damit rechnen die. Die Richterin meinte noch ich hätte ja genug Einkommen. ich weiss da ich beim nä Mal keine Einkommensweise mehr vorlegen werde-
Gruss Sternenmama 2007
Moin,
so recht weiss ich zwar nicht, ob Du noch was hören möchtest (und wenn ja, was Du hören möchtest), dennoch mein Beitrag:
Einige oben gestellte Fragen, wurden Deinerseits noch nicht wirklich beantwortet:
Mein Mann musste 280 euro Uh zahlen
Lautet der oben angesprochene Titel über diese 280 EUR ?
Ist der unbefristet, wird der noch bedient ?
Wenn ja, muss Dein Mann aktiv werden und eine Abänderung dessen erwirken.
Leben die Kinder noch bei Mama ?
Dann gelten nicht die 670 EUR und ihr Bedarf wäre durch die Ausbildungsvergütung gedeckt.
Selbst wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen, sind die Chancen auf Unterhalt mangels Leistungsfähigkeit eher gering.
Also:
1. Hast Du Recht ? Ja, Du hast Recht.
2. Hilft Dir das was ? Nein, ein Richter entscheidet nicht nach Anzahl Rechtgeber bei Vatersein.de, sondern nach seinen eigenen Rechtsmaßstäben (und da könnte er Deine 50% Erwerbstätigkeit halt als unzureichend ansehen oder aber den Selbstbehalt Deines Mannes kürzen).
Besten Gruß
United
Hallo United bist du da sicher das sie einer Frau die schwer krebskrank war verpflichten könnten mehr als 50% zu arbeiten Gibt es überhaupt eine Erwerbsobligenheit für eine Zweitfrau. ich dachte der Selbstbehalt wäre bei nicht priviligierten Kindern nicht mehr zu senken, da es ja keine gesteigerte Unterhaltspflicht mehr gibt.
es wäre kein Problem für mich von der Uniklinik ein Artest zu bringen, wie schwer krank ich war und das ich nicht mehr als 50% arbeiten kann, da die Chemotherapie ihren Preis gefordert hat.
Die Kinder wohnen nicht mehr be der KM und wenn ich das Kindergeld nehme aber noch diese 90 Euro abziehe bleibt wohl noch ein UNterhaltsbetrag. Der Titel existiert noch und soll zurück gegeben werden.
