Hallo Forum,
mir stellt sich die Frage ob es für mich finanziell sinnvoll ist Firmenaktien zu kaufen. Ich erhalte als Mitarbeiter einer großen Firma einmal jährlich die Möglichkeit, meine Jahresprämie nicht auszahlen zu lassen, sondern dafür Aktien zu bestellen als eine Art Firmenbeteiligung. Diese Aktien haben eine 10-jährige Sperrfrist. Wenn ich zb. 20 Aktien bestelle, bekomme ich 40. Die Firma verdoppelt also. Ich habe dann natürlich weniger Nettoeinkommen in dem MOnat, aber bekomme jährlich Dividende und eben Aktien geschenkt.
Mine Noch-Frau trennt sich zur Zeit von mir, also würde bald das Trennungsjahr laufen. Ich bin dann wohl unterhaltspflichtig, macht es unter diesen Umständen für mich Sinn viele Aktien zu kaufen..und somit mein Nettoeinkommen zu reduzieren?
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Nein.
Dir würde das Einkommen trotzdem angerechnet werden, nur das du nix mehr hättest, womit du bezahlen könntest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ok danke..
und wenn ich trotzdem Aktien kaufen würde um von der Firma die geschenkten Aktien zu bekommen, um kurz danach ALTE Firmenaktien zu verkaufen, welche die 10-jährige Sperrfrist schon hinter sich haben?
Dann könnte ich ja 1:1 fahren, also zb 30 Aktien kaufen, dadurch Aktien geschenkt bekommen ("Incentive-Aktien"), und 30 alte Aktien die keiner Sperrfrist mehr unterliegen VERkaufen, um das selbe Geld in dem Monat zu bekommen? Das sollte ja keine steuerlichen Nachteile haben..oder?
Danke für die Bemühungen!
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Hi Lennox,
denk bitte immer daran, dass ab diesem Zeitpunkt alle Deine Finanzaktivitäten nur noch eins sind: Zu Deinem Nachteil. Nimmt Deine Ex sich in den nächsten Wochen einen Anwalt (was Du übrigens auch schnellst möglich angehen solltest) müssen solche Transaktionen mühevoll auseinandergerechnet werden, Du musst Kurswerte zum Stichtag Eurer Eheschließung auftreiben etc. Steuerliche Probleme werden Dich am wenigsten belasten. Es geht darum, dass nachher evt. um den Zugewinn gestritten wird.Deshalb lass es. Du wirst in den nächsten Monaten noch soviel Geld brauchen, dass Du froh sein wirst, es nicht gebunden zu haben. Gruß Ingo
Danke Ingo!
Gilt das auch für mich wenn wir einen Ehevertrag haben und KEINE Zugewinngemeinschaft? Ferner muss ich laut dem Vertrag beim Notar "nur" bis zum 5. Lebensjahr des Sohns zahlen, er ist bereits fast 3.
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Rabindranath Tagore
Hi Lennox,
wenn Du sogar schon Gütertrennung hast, ist das natürlich klasse. Denn dann wirtschaftet ihr ja jeder für Euch selbst. Wie gesagt, wir können hier nur Anhaltspunkte geben, dass ersetzt nie die fachliche Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater.
Stell doch mal Deine Situation konkret vor. Dies geht in "Meine Geschichte" am besten. Dort kannst Du auch mal schreiben, was ihr an Vorsorge bereits getan habt (Ehevertrag) und welche Regelungen dort festgeschrieben wurden.
Kindesunterhalt (KU) kann nicht ausgeschlossen werden. Oder meinst Du zusätzlichen Unterhalt für Deine Ex zur Kinderbetreuung? Gruß Ingo
Hi Ingo, ich meinte dass ich UNterhalt an die Frau zahlen muss bis der Sohn 5 ist. Kindesunterhalt steht nicht zu Debatte, den zahle ich gern.
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Rabindranath Tagore
L3NNOX, wie oben schon steht musst du als Vater im Familienrecht leider davon ausgehen, dass von allem was ab jetzt machst, der Gewinn abgeschöpft wird und in Unterhalt umgewandelt wird, du aber Verluste alleine zu tragen hast.
Es kann also durchaus passieren, dass der Erlös deiner Aktienverkäufe an deine Ex geht aber der Kaufpreis der neuen Aktien trotzdem von dir zu tragen ist.
Schlimmer noch, wenn du in einem Jahr Gewinne aus Aktien oder sonst etwas erzielst, kann von dir erwartet werden, dass du ab jetzt jedes Jahr solche Gewinne machst.
Die Familien"recht"sprechung ist so pervers.
Das macht jede Investition auf absehbare Zeit völlig sinnlos.
Tue also in den nächsten Monaten absolut nichts, was dein Einkommen sichtbar verändert.
Jede Änderung nach erzeugt höhere Unterhaltspflichten und jede Änderung nach unten gilt als vorsätzlich und ist deswegen von dir alleine zu tragen.
Und ob dein Ehevertrag im Bedarfsfall hält, was du dir davon versprichst ist auch sehr fraglich.
Sobald deine Ex staatliche Hilfe in Anspruch nimmt oder der Vertrag von einem Gericht als einseitig zu Lasten der Frau angesehen wird, wird er für ungültig erklärt.
Er wird sogar komplett ungültig, wenn nur Teile davon angefochten werden.
Auch eine salvatorische Klausel, die das verhindern soll, ist ebenfalls unwirksam.
Vergiss also alles, was du über Rechtsstaatlichkeit in Deutschland gelernt hast.
Es ist alles Makulator.
Du bist eine Ressource zum Ausschlachten. Sonst nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
je länger ich mich mit dieser thematik befasse(n muss), desto mehr wird mir dein oben gesagtes klar: "pervers" ist der richtige Ausdruck dafür. Einfach unglaublich, dass im Endeffekt manche Rechte nur für die Frau gelten, aber nicht für den Mann. Bei den Pflichten ist es "logischerweise" umgekehrt.
Die Frage die mich beschäftigt is: Warum macht niemand was dagegen? Es sind doch Millionen Männer die es betrifft/betroffen hat und es geht quasi um (fast) Alles..wir sprechen ja hier nicht von einer Benzinpreiserhöhung.
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Rabindranath Tagore
Moin Lennox,
Die Frage die mich beschäftigt is: Warum macht niemand was dagegen? Es sind doch Millionen Männer die es betrifft/betroffen hat und es geht quasi um (fast) Alles..
zumindest ein Teil der Antwort gibst Du selbst mit Deiner Frage: Weil (zu) viele eher darauf warten, dass "jemand" etwas tut anstatt selbst anzupacken. Und weil sie sich meist nicht mehr für die Gesamtproblematik interessieren, wenn sie ihr eigenes Problem in halbwegs trockenen Tüchern haben. Die langjährigen User dieses und vergleichbarer Internet-Foren haben jedenfalls nicht den Eindruck, selbst untätig zu sein...
Daneben darf man natürlich nicht die Relationen verkennen: "Millionen Männer" ist sicherlich zu hoch gegriffen; die Mehrzahl der Paare kriegt ordentliche Trennungen hin, mit deren Folgen alle Beteiligten leben können. Nur hört man von denen natürlich wenig zum Thema.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
bei allem Unverständnis für das dt familienunrecht, doppelte Beruecksichtigung der Firmenaktien (also jetzt sowie die Veräußerung der alten) wird es nicht geben!
Meine Vermutung: die jetzt anstehende Wandlung von Gehalt in Aktien geht mit Sicherheit in die Unterhaltsberechnung ein. Dafür wird ein Veräußerungsgewinn der alten, nun entsprechen Aktien sich nicht darauf auswirken, genauso wenig, wie ein Verkauf von x-beliebigen Aktien die Berechnungsgrundlage erhöht.
bleibt noch die Frage, wann die "geschenkten" incentive Aktien Deinem Gehalt zugeschlagen werden. Aber das müsste letztendlich wetgehend egal sein, da es entweder die jetzt zusätzlich gewährten sind oder die zusätzlich gewährten von vor 10 Jahren, die jetzt "entsperrt" sind - jeweils zum aktuellen Kurswert.
Aber fachkundige Beratung kann nicht schaden,
Gruß toto
macht es unter diesen Umständen für mich Sinn viele Aktien zu kaufen..und somit mein Nettoeinkommen zu reduzieren?
Hallo,
aus eigener Erfahrung: die Kosten für die Aktien und Optionen, also das real und aktuell monatliche Weniger beim Netto, wurden nach klarer Argumentation meinerseits (mein Anwalt hatte auch das intellektuell nicht durchdrungen) vom AG und auch vom OLG unterhaltsmindernd anerkannt (beim TU - nachehelich sieht es anders aus). In Bayern, was wirklich was bedeutet. Ebenso wurde natürlich der Wert der Aktien und Optionen zum Stichtag (Scheidungsantrag wird der Gegenseite zugestellt) berücksichtigt - für den den Zugewinnausgleich. Was mein Plan war - da der Absturz der Shares bis dahin (leider) heftig war... Unterm Strich in dieser Konstellation: gut für mich, da der Unterhalt geringer wurde. Schlecht für sie, weil es wg. insgesamt negativem Zugewinn da nix entsprechend mehr für sie gab.
/elwu
