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brauche dringend Rat Unterhalt ab 18

 
(@lupina)
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Hallo Ihr Lieben,
brauche mal dringend euren Rat.

Puh ,wie anfangen.
Also  Scheidung 2006  ,zwei Kinder, damals 12 und 9 Jhre. Unterhalt nicht gerichtlich geregelt, haben wir immer zum Wohle der Kinder unter uns geregelt.

Er hat bis jetzt 310 Euro für jedes Kind gezahlt.Für mich nie.

Ich habe alle darüberhinaus gehenden Kosten allein getragen.Seit 2009 ist die Kleine in kieferorthopädischer Behandlung ,den Behandlungsvertrag hat er mitunterschrieben und sich verpflichtet an den Kosten sich zu beteiligen ,dies hat er mit zwei Zahlungen von 35 Euro und zwei mal 10 € getan. Hab ich bis jetzt so hingenommen  und die 75 Euro monatlich allein gezahlt, ich selbst gehe mit 23 stunden arbeiten,leider ist zur Zeit keine Vollzeitstelle frei.

Nun hatte er mit der Grossen vor ca 4 wochen gesprochen ,wie sie es gerne hätte den Unterhalt auf ihr Konto oder weiter auf meins.
Sie möchte gerne das es weiter gleich an mich bgezahlt wird.
Sie ist jetzt seit 4 Tagen 18.

Wir hatten uns schon gefreut ,das es bei uns (im gegensatz zu einigen anderen ihrer Freunde) keine Theater gibt.

Falsch gedacht.

Heute rief er mich an ,er wolle mir nur mitteilen ,das er ab jetzt nur noch 200 Euro für die Große zahlt(und das freiwillig,es würde mir weniger zusten(wieo mir das Geld ist für die Große)) Er hat vom Jugendamt einen Schrieb bekommen  ,da seine neue Frau jetzt arbeitslos ist (war vorher selbstständig und somit nicht versichert,Orginalzitat ich darf mit dem Geschäft nicht so viel Geld verdienen ,damit ich weiter Familienversichert bin) ) müsse er jetzt für sie und ihre beiden Kinder (von denen er nicht der Vater ist,da der leibliche Vater auch nicht den vollen Unterhalt zahlt) aufkommen.

Zusammmen haben sie noch eine gemeinsame Tochter(5)

Also für mich klingt das ziemlich komisch.

Soweit ich weiß, ist er erstmal vorranig für 2 Kinder  unterhaltspflichtig  15 und 5 ,und für die Große nachranig,wenn Geld überbleibt und für die Ehefrau nur wenn sie ein Kind unter drei haben und für die anderen Kids garnicht.
Er will d as ganze jetzt offiziell klären lassen und dann würde ich schon sehen das ich viel weniger hätte.

Er hat ca 2100 netto (mein letzter Wissenstand) ca 35 km Arbeitsweg einfache Fahrt.

Sie leisten sich ein Pferd.(okay ihr Privatvergnügen ,das ich ihnen gönne ,wenn es nicht zu lasten der 3 Kinder geht)

meine Frage jetzt ,wie verhält sich das rchtig ,wie ist er für wenn unterhaltspflichtig??????

Das ich für die Große nach meinem Einkommen auch unterhaltspflichtig bin ,weiß ich, habe 1100 Euro Netto leider nur 2 km Arbeitsweg,und ne Altersvorsorge.Und bekomme für beide das Kindergeld.

Ich hoffe ihr könnt aus eigener Erfahrung etwas Licht in das Wirrwarr bringen.

Es geht mir auch nicht darum Ihn abzuziehen,sondern finde das beide für die kinder verantwortlich sind.


lg lupina
leuchtturm
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 00:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

was macht die Große, geht sie noch zur Schule? Lernt sie?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 01:04
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

schuldigung hab ich vergessen ,sie geht zur schule und will 2013 ihr abi machen.

mein ex sagt er wäre seiner neuen frau jetzt unterhaltspflichtig ,da sie ne unbezahlte umschulung macht.


lg lupina
leuchtturm
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 01:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

nein, dann ist er allen drei Kindern gleichermaßen zu Unterhalt verpflichtet, vorrangig vor seiner Frau, nur halt mit dem Unterschied, dass Du ebenfalls barunterhaltspflichtig bist und sich sein Anteil demnach bei der Großen verringern wird.

Dein und sein Netto zusammen ergeben die Stufe ihres Bedarfs, dieser wird anteilig eures Verdienstes nach Quote berechnet. Dafür bräuchte man jetzt mehr Zahlen. Ggf. müsste man Dich auf Vollzeit hochrechnen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 01:21
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lausebackenmama,
aber was kann er gemeint haben mit dem Schrieb vom Jugendamt ,das er auch für die Kinder seiner neuen Frau und für sie zahlen muß ,weil der Vater der Kinder nicht den vollen Unterhalt zahlt.
das verstehe ich eben nicht.

Also vielleicht kann man ja mal grob rechen....

er hat ca nach meinem letzten Stand 2000€ netto,35 km Arbeitsweg,keine Schulden,sonst nix...
ich habe 1190 Euro netto...keine Fahrweg,Raten für unser Haus  400 Euro (das wurde damals noch mit dem Ex gekauft ,meine jetztiger  Mann aht aber seine Hälfte übernommen und auch die finaziellen Verpflichtungen), und einen Riester -Vertrag...

Kinder sind 18,15 und 5 jahre.

Dann würde mich noch interressieren ,wie ich mein Einkommen nachweisen kann ,weil auf der Steuererklärung mein jetztiger Mann udn ich ja zusammen veranlagt sind und was der verdient ist ja nicht relevant.

Danke für die Mühe


lg lupina
leuchtturm
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 10:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Lupina

ich selbst gehe mit 23 stunden arbeiten,leider ist zur Zeit keine Vollzeitstelle frei.

Solange eure Tochter privilegiert ist, trifft dich auch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und dafür, dass du nur 23 arbeitest kann er nichts.
Du bekommst pro Stunde Arbeit in etwa das Gleiche wie er, deswegen finde ich es nicht unangemessen, wenn du auch die Hälfte des Unterhalts trägst.

Und ob sie ein Pferd haben ist mindestens so irrelevant wie das Einkommen deines Mannes.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 10:44
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lupina,

unter Berücksichtigung volles Kindergeld dürfte der Bedarf Eurer Großen (bei Zugrundelegung beider Einkommen) bei ca. 400 EUR liegen.

Ohne viel Rechnerei:
Bei der Quotelung ist der Bedarf der beiden Minderjährigen zunächst abzuziehen, so dass die hälftige Teilung als durchaus fair erscheint.

Zumal auf Deiner Seite wohl noch ein Wohnvorteil zu berücksichtigen wäre.

Sollte Dein Netto auf Stkl. V basiert, wäre Dein Quotenanteil wohl eher mehr als die Hälfte (trotz Teilzeit).

Dann würde mich noch interressieren ,wie ich mein Einkommen nachweisen kann ,weil auf der Steuererklärung mein jetztiger Mann udn ich ja zusammen veranlagt sind und was der verdient ist ja nicht relevant.

12 Gehaltsabrechnungen (oder ggf. eine teilgeschwärzte Steuererklärung).

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 11:28
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle Hallo Beppo ist es denn nicht so das man bei Minderjährigen oder priviligierten Volljährigen gar nicht die Steuerklasse 5 wählen darf, und wenn man es tut wird man fiktiv hoch gerechnet? Man darf sich also als barunterhaltspflcihtiger Elternteil nicht künstlich tief rechnen, da man alle Steuervorteile zu nutzen hat?! Stimmt das nicht?

Gruss Sternenmama 2007


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 12:09
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... nicht nur beim KU, sondern auch beim BU....

Der Unterschied ist: BU wird immer nach Steuerklasse 1 gerechnet, KU nach St.Klasse 3 wenn der Unterhaltspflichtige diese hat. In der Regel wird wohl auch St.Kl. 4 nicht beanstandet, wenn die neue Ehefrau des Unterhaltspflichtigen auch wirklich arbeitet.

... wobei es mich auch nicht wundern würde wenn in einer Konstellation in der zwei Verheiratete Unterhaltspflichtige existieren ein Richter auf die Idee kommt für beide beim KU St.Kl. 3 anzunehmen ...


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 12:18
(@sternenkind-2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo habakuk dann würde ich klagen wenn das so käme. Dann würde ich nach Karlsruhe gehen. Wie  sieht das denn bei nicht priviligierten Volljährigen aus,also solche die in Ausbildung sind, darf da der unterhaltspflichtige Elternteil oder beide Elternteile die Steuerklasse 5 wählen, weil der andere Ehepartner eben besser verdient und sich es sich für die beiden rechnen würde? Kann der einfach weniger Stunden arbeiten um sein Einkommen zu verringern?

Gruss Sternenmama


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 12:24




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

... wobei es mich auch nicht wundern würde wenn in einer Konstellation in der zwei Verheiratete Unterhaltspflichtige existieren ein Richter auf die Idee kommt für beide beim KU St.Kl. 3 anzunehmen ...

Noch perverser wäre es, wenn 2 Leute miteinander verheiratet sind, und beide haben unterhaltsberechtigte Kinder.
Dann müssten sogar beide Eltern die Steuerklasse 3 wählen.

Die fiktive Zurechnung der Stkl. 3 ist absurd und würde ich in jedem Falle ablehnen, bzw. in Beschwerde gehen.
Bestenfalls kann man die Steuervorteile des Splittings weiter reichen aber die Stkl.3 ist, beispielsweise bei Leuten, die gleich viel verdienen die Aufforderung zum Selbstbetrug und meines Wissens fordern die Gerichte auch nur den Splittingvorteil und nicht die Stkl.3.
Und wenn mir jemand den vollen Splittingvorteil alleine zuschreiben würde, wäre ich auch wieder auf den Barrikaden.
Man darf diesen Rechtsverbrechern einfach nicht alles durchgehen lassen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 12:41
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

also mein gehalt ist nach steuerklasse 4,da  sich das für uns am günstigsten herausgestellt hat.sonst müßten wir eventuell ende de sj ahres nach zahlen.
und mein mann auch für zwei kinder unterhaltspflichtig ist.

mal ganz davon abgesehen ,ich bin völlig eurer meinung das beide für die kinder zuständig sind.

aber es kann nicht sein ,dass das pferd als grund genommen wird ,das der unterhalt nicht mehr leistbar ist ..oder ?


lg lupina
leuchtturm
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Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 13:51
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lupina,

aber es kann nicht sein ,dass das pferd als grund genommen wird ,das der unterhalt nicht mehr leistbar ist ..oder ?

Du solltest nicht zuviel Energie auf den Gedanken verwenden, welche Gründe Dein Ex anführt.
(im Einzelfall kann bei Besserverdienern ein Pferd tatsächlich als Mehrbedarf für´s Kind betrachtet werden - in Eurem Fall wohl eher nicht)

Was zählt, ist das Ergebnis - und da bleibe ich dabei: mit 200 EUR bist Du vermutlich gut bedient.

Bei 2.000 EUR und 35 km Fahrtweg dürften max. 1.700 EUR übrig bleiben. Abzüglich Bedarf zweier Minderjähriger liegt er auf demselbem Niveau wie Du.
Setzt man noch einen Wohnwert auf Deiner Seite an (Du wohnst nach meinem Verständnis mit Mann im gemeinsamen Haus, ich gehe von Mietersparnis > 400 EUR aus), liegt Dein bereinigtes EK vermutlich höher als das seine.

Auf einen Streit würde ich es in diesem Falle nicht ankommen lassen (zumal ein Richter auch auf die Idee kommen könnte, Dir ein fiktives Gehalt zuzurechnen) ...

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 14:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Setzt man noch einen Wohnwert auf Deiner Seite an (Du wohnst nach meinem Verständnis mit Mann im gemeinsamen Haus, ich gehe von Mietersparnis > 400 EUR aus), liegt Dein bereinigtes EK vermutlich höher als das seine.

Da das Haus aber noch belastet ist und Lupina ihre 50 %, ihr Mann die anderen 50 % (er hat ja den Anteil vom Ex übernommen) müßte dann ihre Belastung ihrem Wohnwert entgegengesetzt werden und dürfte damit auch auf 0 hinauslaufen.

Aber zu Lupinas Frage: Er ist seine Frau zu Unterhalt verpflichtet, nachrangig seiner leiblichen Kinder. Für die Kinder seiner Ehefrau wäre er nur dann unterhaltspflichtig, wen ner sie adoptiert hätte. Wenn das JA überhaupt so ein Schreiben an ihn gesendet hat dann lügt das JA sehr dreist. Lass dir doch einfach mal den Brief zeigen und frage deinen Ex auch nach der rechtlichen Grundlage der Forderung des JA.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 14:50
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

ich glaube nicht das mir irgendwas zeigt

nein er hat die anderen Kinder nicht adoptiert

das mit dem eignerer weiß ich kann nur die Zinsen
angerechnet

gelten andere Dinge auch die zur Bereinigung des Nettolohn
herangezogen werden?
wie das die kleine bei mir lebt
das die Zahnstange von mir allein getragen wird

wie ist es mit Klassenfahrten

beide fahren nächstes jahr


lg lupina
leuchtturm
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

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Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 17:09
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Also, setzen wir mal zwei erwachsene Menschen an, gleichberechtigt und mit gleichen Pflichten. Dann weiss ich ehrlich gesagt nicht, wo das Problem liegt:
Wenn Ihr euch Beide gleichwertig für die Kinder verantwortlich fühlt (und in dem Alter sollten sie so langsam keine Betreuung mehr brauchen, sondern eher mithelfen, wenn doch, ist dies ein Erziehungsproblem), dann stehen
200€ von deiner Seite
200€ von seiner Seite
184€ Kindergeld
=584€ für das Kind zur Verfügung. Das sollte doch für ein Kind im eigenen Haushalt reichen. Klar Luxus geht damit nicht, aber wenn ich Eure Gehälter sehe... damit könnt Ihr auch nicht im Luxus leben. Und: Du hast eine erwachsene Tochter. Die kann auch mal zu Hause mithelfen! Du brauchst auch die jüngere in dem Alter nicht mehr betüddeln, in dem Alter kann man auch mal ein Mittagessen selber zubereiten. Ein Mann braucht auch keine Haushaltshilfe. Es spricht nichts gegen einen Vollzeitjob! Wenn Du übrigens ein Mann wärst, würde Dies ein Richter sofort und kompromisslos von Dir verlangen.

P.S. ich hab gerade mal in die Düsseldorfer Tabelle gesehen. Wenn ich richtig annehme, dass Ihr eher in den untersten Gruppen landet und Dir einfach mal einen fiktiven 40 Stundenjob anrechne, kann der Zahlbetrag auch deutlich kleiner als 200€ werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2011 20:26
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey ich möchte vollzeitarbeiten aber in meiner Position ist keine stunenaufstockung zur Zeit möglich
der Antrag dazu läuft schon 2 Jahre aber
zur zeit ist dies in der Firma nicht möglich

ich weiß das es weniger sein kann
aber eine Klärung gerade auch was den unterhalt der kleinen
angeht ist für alle gut dann seidnerer voran er ist


lg lupina
leuchtturm
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2011 23:02
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

also ich finde es jetzt ehrlich gesagt nicht unfair, dass beide Eltern mal dasselbe zahlen müssten.
Und übrigens: Bei einem Mann würde wahrscheinlich gesagt, das ein Nebenjob in einer anderen Firma durchaus zumutbar erscheint. Sorry...


AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2011 00:11