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Neues Jahr, neues glück

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(@furbie30)
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Hallo Oldie

Also ehrlich gesagt kann ich bei meiner Ex keine Ehebdiengten Nachteile erkennen.
Sie hat ihre Ausbildung erfolgreich damals abgeschloßen und hat nach einem Jahr Baby pause ja auch wieder angefangen zu arbeiten, war erst auf 400€ aber sie hat es getan. Dann als das neue Uh Gesetz raus kam hat ja das Gericht auch gesagt sie kann eine Teilzeit arbeit nach gehen. Meine Ex geht ihren Teilzeitjob nach und macht nebenbei am wochenende auch noch ihren 400€ Job. Somit finde ich hat sie keine Nachteile. Ich habe sie damals nicht gezwungen zuhause zu bleiben im gegenteil, meine Ex war der meinung für unsere Tochter sei nur Markenware gut und da ich es nicht einsah für ein Haba Spielzeug mein halbes Gehalt auszugeben habe ich gesagt wenn es unbediengt Haba sein muss, soll sie selber dafür aufkommen.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 22:21
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi furbie,

ehebedingte Nachteile sehe ich persönlich hier eher nicht, weil die Ex ja ohne Probleme arbeiten könnte, im Einzelhandel muss sie ja nicht studiert haben 😉

Ich möchte aber noch etwas anderes zur Überlegung beitragen:
ich habe es mir nicht gemerkt, aber war es bei dir nicht so dass der EU tituliert ist und der Ku nicht? Und welche Höhe zahlst du EU bzw KU?
Ich meine, sobald die beiden Turteltäubchen zusammengezogen sind, oder spätestens bei der Geburt des Kindes kannst du ja vielleicht was beim EU was machen, aber gleichzeitig wird dann sicher der KU nach der neuen DDT tituliert, weil sich deine Ex die "Wegnahme" des EU sicher nicht gefallen lässt, ohne dass sie es zumindest teilweise kompensiert durch den KU. Und deshalb muss hier auch eine Abwägung gemacht werden, denn EU setzt du ja wenigstens noch steuerlich ab.

Nur mal so als Denkanstoss. Versuch so wenig wie möglich emotional ranzugehen, sondern rein betriebswirtschaftlich. Risiko? Chance? Aufwand/Nutzen usw.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 18.01.2010 22:54
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ginnie

wie gesagt meine Ex geht ja jetzt seit Oktober 2008 wieder im Einzelhandel arbeiten und am wochenende geht sie noch zusätzlich putzen.

Ich habe vor genau einer Wocher meiner EX einen netten Brief geschrieben(wirklich nett, ist nicht Ironisch gemeint) habe sie gefragt ob sie interesse hat alles was mit dem EU und KU zu tun hat dieses unter uns zu regeln und ab April auf den EU zu verzichten und die Pfändung einzustellen. Nachdem ich im April das letzte mal EU an sie überwiesen habe, würde ich ab Mai sofort den KU von unserer Tochter nach der neuen DDT 2010 erhöhen.
Habe ihr eine frist bis zum 21. Januar gesetzt, mal sehen vieleicht hat sie ja interesse an einer aussergerichtlichen einigung.

Ich zahle jetzt 240€ KU und 120 € werden mir für den EU gepfändet. Ich habe ihr ja sofort angeboten den KU zu erhöhen und davor drücken wollte ich mich natürlich nicht habe das alles schon mit eingerechnet.


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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2010 23:03
(@furbie30)
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Hallo

Wollte mal kurz berichten. Heute ist die frist abgelaufen die ich meiner Ex in dem Brief mitgeteilt habe und sie hat sich nicht auf meinenBrief gemeldet, aber es kam auch kein brief von ihrem Anwalt. Keine ahnung ob gutes oder schlechtes zeichen. Ich denke sie spart sich das alles noch auf bis ich wirklich vor Gericht ziehe, denn sie sieht sich mit sicherheit in sicherheit und denkt,daß sie bei einer erneuten Klage vor Gericht gewinnt und ich nicht durch komme keinen EU mehr zahlen zu müssen.

Ich denke ich warte jetzt noch bis mitte nächsten Monat bis Madame mit ihren LG zusammen gezogen ist und werde dann nochmal meinen Anwalt kontaktieren und es doch nochmal auf eine Klage drauf ankommen lassen.
Bis das Gericht einen Termin zur Anhörung fest gelegt hat sind die beiden mit sicherheit eh schon Eltern und imerhin 1 Jahr fest zusammen, vieleicht reicht dem Richter das dann doch noch.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 12:47
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja. Warte auf den Umzug. Gute Idee.
ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 21.01.2010 21:45
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Hatte ja meiner Ex einen netten Brief geschrieben wo die frist am 21.1 abgelaufen ist. Heute am 27.1 kam mein Brief zurück mit einem Satz von meiner EX drunter.

Hallo Furbie

Ich bitte dich, deine Änderung/Forderung , dir meinem bekannten Anwalt mitzuteilen.

Exchen

Tja was soll man davon halten? Ehrlich gesagt kann man diesen Satz mehrfach deuten.

1. Das sie kein Bock auf eine gütliche einigung hat
2. Das sie mit meinem Vorschlag einverstanden ist, ich aber ihren Anwalt davon in kenntniss setzten soll
3. Sie will wieder zeit hinaus schlagen

Keine ahnung wie würdet ihr diesen satz deuten?

Lg

Übrigens habe ich jetzt wirklich die schn... voll weiter zu zahlen, habe am freitag einen Anwalts Termin und werde alles versuchen den EU ab Mai einstellen zu dürfen. Ansonsten werde ich auch diemal vor das OLG ziehen.
Lg


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Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 18:40
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich tippe auf # 1 + 2

Sonst könnte sie sich ja direkt mit dir gütlich einigen.

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 18:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Meine Einschätzung: Pkt.1 u. 3, läuft ja faktisch auf's Gleiche hinaus. Weiter EU kassieren und abwarten, was da kommt. Sie sieht eben keine Notwendigkeit, am status quo was zu ändern.
Ich denke mal es ist zeit, Deinen RA loszuschicken. Alleine die Schwangerschaft in Verbindung mit dem Zusammenzug der Beiden stellt meines Erachtens eine gefestigte LG dar und läutet das Ende von EU ein. Das Weiterwirken der nachehel. Solidarität wird hier eigentl. regelmässig negiert. Hinzu kommt eine eigene Erwerbstätigkeit und nicht vorhandene Kinderbetreuung. Ich würde es versuchen.

@Agent
1 + 2 ?? Ist das nicht ein eklatanter Widerspruch?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 18:57
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

@oldie

1 + 2 ?? Ist das nicht ein eklatanter Widerspruch?

Uups.... Natürlich meinte ich 1 + 3. Sorry......

:dankeschoen: Oldie

Gruss
Agent


Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 19:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also wenn sie das für erwägenswert erachten würde, hätte sie es selbst ihrem PaRAsiten gegeben.

Insofern kannst du die Reaktion getrost als Ablehnung mit Verzögerungsversuch werten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2010 19:15




(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich danke euch für eure Antworten.  :redhead:

Wie gesagt Termin für Freitag beim Anwalt steht und es wird auch kein brief an ihren RA raus gehen, sondern gleich bei Gericht der Antrag.

Lg


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Themenstarter Geschrieben : 27.01.2010 20:06
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo ihr Lieben
Ich wollte euch nur berichten,daß mein nächster kampf wefgen EU begonnen hat. War heute beim RA und nachdem er sich das Urteil von 2008 nochmal durch gelesen hat war doch positiver eingestellt als beim ersten gespräch.
Er erklärte mir das der Richter 2008 sich damals schon nich tmehr ganz sicher war, ob meiner Ex überhaupt noch EU zustehen würde und das man Ex sogar schon eine Vollzeittätigkeit zumuten wollte.
Wow war Balsam für meine Ohren.
Wir haben viele fakten was für keinen EU sprechen. Jetzt bekommt erstmal Exhcens Anwalt ein schreiben, in dem sie aufgefordert werden auf EU zu verzichten und den Titel raus zu rücken. Und zwar kein EU mehr ab Februar.

Mal sehen wie es ausgeht, drückt mir alle daumen die ihr habt.


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Themenstarter Geschrieben : 29.01.2010 18:10
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo, also ich bin dabei. Beim Daumendrücken meine ich.

ligr ginnie - die ein ausgesprochener Gegner von EU ist, und davon nur bei ganz bestimmten Härtefällen abweicht.


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2010 18:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich drücke auch mit!

Wenn man schwanger von nem Neuen ist, gebietet das wohl schon der Anstand, spätestens dann auf den EU zu verzichten.

Toitoitoi!

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 29.01.2010 23:02
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

:thumbup: :dauendrueck: :thumbup:

mut und kraft
minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Geschrieben : 30.01.2010 00:20
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM
Meine Ex wird mit sicherheit nie freiwillig auf mein geld verzichten  😉
Von daher denke ich wird es eh wieder vor gericht enden und ich werde sie diesmal wirklich auslachen, wenn sie erneut vor gericht verliert und wieder die kosten zu tragen hat wie vor 1 1/2 jahren.

Lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2010 13:20
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