Huhu
Ihr werdet es nicht glauben und ich habe das gefühl das ich noch immer träume.
Meine EX hat mich heute in die Wohnun gebeten um mir einiges zu sagen und ihr glaubt nicht was. Meine Ex die seit Jahren von mir Geld bekommt ect und alles daran gesetzt hat das sie auch weitere Jahre von mir EU kassiert ist SCHWANGER 🙂
Hui ich hätte am liebsten vor ihren Augen einen Luftsprung gemacht. Aber das war noch nicht alles, sie zieht jetzt mitte Februar mit ihrem jetztigen Freund zusammen und wollen auch noch Heiraten, wann hat sie nich tgesagt, aber sie wollen es tun.
Ich komme endlich von der EU Zahlung offiziel weg, daß ist ein super tolles Gefühl.
Jetzt habe ich natürlich eine frage an euch bzw 2. Sie ist jetzt in der 13 Woche , somit auch aus der gefährlichen zeit raus wo noch etwas passieren könnte. Kann ich jetzt sofort die herrausgabe des Titels für den EU von ihr verlangen um die Pfändung für Februar zu stoppen? Oder wie lange muss ich noch EU zahlen?
Sie zieht wie gesagt mitte Februar auch schon mit ihrem Freund zusammen, ab wann ist er dann für sie zuständig?
Lg
Hallihallo Furbie!
Na, das sind ja mal gute Neuigkeiten 🙂
Eigentlich meine ich, dass spätestens ab dem Folgemonat des Zusammenzugs Schluss sein sollte mit EU. Denn selbst wenn die Schwangerschaft an sich nicht unbedingt ausreichen muss, um das Ende des EU einzuläuten (erst ab 6 Wochen vor der Geburt ist der KV der KM zu Unterhalt verpflichtet), sollte der Zusammenzug in dem Moment in der Verbindung mit der Schwangerschaft eine "gefestigte Beziehung" sein. Das ist jetzt aber nur meine Laienmeinung, wie gerichtsfest das ist, weiß ich natürlich nicht.
Wie lange sind die beiden Turteltauben zusammen?
Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es über den EU aber einen Titel, oder? Da müsste dann aber die Herausgabe gefordert werden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM
Danke dir für deine Antwort.
Ja es gibt einen Titel für den EU. Wahrscheinlich wird meine EX erst aufgefordert per Brief den Titel an mich auszuhändigen, oder?
Genau das wollte ich wissen, ob durch zusammenzug und Schwangerschaft der EU jetzt schon beendet werden kann, oder ob ich wirklich weiterhin bis zu 6 wochen vor der geeburt noch zahlen muss.
Ok wenn meine EX noch vor der Geburt Heiratet bin ich vorher raus, aber wenn nicht, weiss nicht, ob zusammenzug und schwangerschaft alleine reicht.
Zusammen sind die beiden erst ca 6 Monate bin mir aber nicht so ganz sicher. Feiern aber schon alles zusammen und wie meine Maus mir berichtet hat, schläft er auch schon in der jetztigen wohnun gbei ihnen.
Lg
Hallo
Ich würde gerne einen netten aber bestimmten Brief an Exchen schreiben und sie bitten die pfändung und den titel raus zu geben. Möchte alles mit ihr friedlich und ohne Anwalt bzw Gericht klären um uns allen die kosten zu sparen.
Würde bis April weiter EU zahlen, aber ab Mai ist sie im Mutterschutz und somit ihr neuer LG für sie verantwortlich.
Wie soll ich so etwas fomulieren?
Lg
Hallo Furbie
Ich würde noch warten bis sie zusammen gezogen sind und sie dann,mit einem Schreiben kurz und bündig,
auffordern den Titel heraus zu geben.
pajens
..dem Kind beide Eltern
Das würde aber noch 1 Monat dauern und wenn sie sich auf keine einigung aussergerichtlich einlässt habe ich einen Monat umsonst gewartet.
Hallo Furbie,
Das würde aber noch 1 Monat dauern und wenn sie sich auf keine einigung aussergerichtlich einlässt habe ich einen Monat umsonst gewartet.
Schon. Aber was ist, wenn du ihr jetzt bereits die Folterwerkzeuge zeigst - und die Dame es sich deshalb im letzten Moment nochmal anders überlegt? Im Moment musst du dich halt entscheiden, ob du versuchst, die Kosten zu minimieren (also gleich jetzt den Titel zurückforderst), oder ob du versuchst, das Risiko zu minimieren (erst losschlagen, wenn sie bereits vollendete Tatsachen geschaffen hat). Da die Kostenersparnis in diesem Fall überschaubar ist (es geht um einen Monat hin oder her), würde ich an deiner Stelle lieber noch eben die Füße stillhalten - auch wenn's weh tut.
Ach so, bevor ich's vergesse:
Meine Ex die seit Jahren von mir Geld bekommt ect und alles daran gesetzt hat das sie auch weitere Jahre von mir EU kassiert ist SCHWANGER
(...)
Aber das war noch nicht alles, sie zieht jetzt mitte Februar mit ihrem jetztigen Freund zusammen und wollen auch noch Heiraten, wann hat sie nich tgesagt, aber sie wollen es tun.
Glückwunsch - damit bekommst du sozusagen ein Wunschkind 😉
Und außerdem weißt du bereits heute, wer in ca. zwei bis drei Jahren als neuer User hier bei vatersein.de aufschlagen wird ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Also unter druck setzten wollte ich sie nicht im gegenteil, ich wollte ih rnur anbieten diesmal alles ohne Anwalt und Gericht zu klären, weil es alles ins Geld gehen was wir sie und ich lieber in unsere Familien stecken sollten.
Unter anderem wollte ich ihr schreiben,daß sie bitte die Pfändung zurück nimmt und ich ihr aber weiterhin bis April EU zahle. Ab Mai ist dann ihr LG dafür zuständig. Nach april wollte ich aber auch den Titel zurück haben.
Lg
Hallo
Für die Väter den es eventuell interessieren un dhelfen könnte. Ich habe am donnerstag eine knall harte Nachricht erhalten. Ich werde weiterhin EU zahlen müssen, obwohl ich 4 Punkte hätte, die man vor Gericht vortragen könnte, gibt mir der Anwalt keine 100% sicherheit da sich vom EU weg komme. 😡
Tja mist so langsam glaube ich wirklich,daß ich niemals mehr vom EU weg komme und finde alles nur noch ungerecht und ich frage mich jetzt wirklich wie lange ich noch EU zahlen muss und vorallem was meine Ex noch alles machen darf, ohne das der EU gestrichen wird.
Netten Gruss von einem Vater der dstarke Magenschmerzen durch den schlag in die Magengrube hat
Gerechtigkeit wo ist die?????? ;(
Moin,
kannste das mal präzisieren? Wer hat Dir was gesagt und mit welcher Begründung soll das nicht klappen, spätestens wenn der Mutterschutz losgeht?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hmm,
daran hab ich auch schon gedacht. Hab es aber so gelesen, dass ihm das sein eigener Anwalt gesagt hat und der kennt ja die finanziellen Verhältnisse vom Neuen nicht (denk ich mal).
Daher dachte ich, der muss ja noch ein anderes Argument auf Lager haben. Und das würde mich auch nicht davon abhalten, es zu versuchen, den EU loszuwerden. Wenn nicht jetzt, wann dann...
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Zusammen !
Ohne jetzt explizit noch einmal nachgesehen zu haben ob ich richtig
liege habe ich im Hinterkopf, gelesen zu haben, dass die EX in naher
Zukunft vorhat, den LG und künftigen KV zu ehelichen.
Alleine damit sollte sich die Angelegenheit für Furbie doch erledigt
haben, oder liege ich da falsch ?
Sein Anwalt sollte lieber all seine Kraft dafür verwenden ein mögliches
Unheil abzuwenden, alsdass er nichts Besseres zu tun hat als seinen
Mandanten mitzuteilen, dass er die EX wahrscheinlich oder womöglich
doch nicht von der Backe kriegt.
Zumindest in meinen Augen würde ein wirklich guter Anwalt so handeln
und nicht anders. Wofür bezahlt ihn Furbie ? Sein schwer verdientes
Geld der EX in den Rachen werfen, könnte er auch ohne ihn.
Wenn das so weiter geht, ist der 3. oder 4. Mann sonst am besten dran
- er lebt mit Madame in "trautem Glück" und die Exmänner sichern den
Lebensunterhalt *kopfschüttel*
Das kann doch alles nicht wahr sein !
LG Marina
Hallo
Die Aussage das ich vor einer Hocheit vom EU nicht weg komme haben mir 2 Anwälte mitgeteilt. Habe mich extra von 2 verschiedenen Beraten lassen, weil ich es dem ersten nicht glauben wollte.
Ja richtig wenn EX Heiratet bin ich raus, aber da meine EX nur vieleicht zur Hochzeit gesagt hat und ich mir alles nochmal durch en Kopf habe gehen lassen, bin ich mir ehrlich gesagt nicht mehr so sicher ob meine Ex in naher Zukunft wirklich Heiratet.
Es sei den ihr LG ist gegen Kind ohne Ehe, aber bei meinem glück wird Exchen sich das nochmal gut überlegen. Fakt ist wenn meine EX in Mutterschutz geht, darf ich weiter für sie und dann noch für ihren LG zahlen was mich echt wütend macht :gunman:
Lg
Hallo,
vielleicht hilft dir das weiter
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kein-unterhalt-bei-neuer-partnerschaft_003297.html
Hallo Furbie,
schau auch mal hierhin: http://scheidung-unterhalt-hamburg.de/artikel07.html, wo es darum geht, wann man deiner Ex mit einer "eheähnlichen Beziehung" kommen kann.
Für dich ist insbesondere der dort beschriebene 3. Fall von Interesse, weil die übliche zwei- bis dreijährige "Wartezeit" unter dieser Bedingung kurzgeschlossen wird: "Im Einzelfall kann von einer dauerhaften Beziehung auch bereits dann ausgegangen werden, (...) wenn ein aus der neuen Partnerschaft stammendes Kind erwartet oder dieses bereits geboren ist."
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo
Danke an euch beiden, genau die punkte sagte mir auch der zweite Anwalt.
Insgesamt hätte ich 4 Punkte die wir vor Gericht vorbringen könnte, aber dadurch das der Anwalt mir keine 80% für eine gewonnene Klage geben konnte bin ich sehr vorsichtig.
Punkt 1 Sie zieht mit ihrem LG zusammen
Punkt 2 Sie bekommen zusammen ein Baby womit eine langfristige Beziehung daher schon bestehen könnte
Punkt3 Ab Mutterschutz wäre der LG für sie zu BU verpflichtet
Punkt 3 Ich bin bald 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet.
Aber als ich dem Anwalthier erzählt habe wie lange ich schon Unterhalt zahle und habe ihm natürlich schon einiges von den letzten Gerichtsverhandlungen erzählt ist er sich sicher das der Richter einfach nur Knall Hart ist und er mir dadurch keine sicherheit geben könnte das der EU wirklich weg fällt.
Und ich habe wirklich grosse Angst wieder auf die Klappe zu fallen, daher hat uns der RA erstmal gebten nochmals bis zum Zusammenzug abzuwarten und nochmals über eine Klage in ruhe zu sprechen.
Ich sage doch ich werde nie von Ex los kommen und ich frage mich echt was ich noch alles für diese Person machen muss?? :knockout:
Hi Furbie30
Ersteinmal ist wichtig festzustellen, aus welchem Grund EU gezahlt wird. Handelt es sich um ehebedingte Nachteile, so sieht es schwieriger aus als bei nachehelicher Solidarität. Letztgenannte könnte bei den von Dir geschilderten Umständen z.B. wegfallen, da eine auf Dauer angelegte neue Partnerschaft (inkl. gemeinsames Kind) ein Ende der nachehel. Solidarität markiert.
Gab es jedoch ehebedingte Nachteile, so werden diese erst definitiv durch Neuheirat irrelevant, da ein neuer UH-Pflichtiger auftaucht - der Ehemann. Dein RA scheint es ähnlich zu sehen und möchte sich wohlüberlegt und ausgiebig drauf vorbereiten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie
Was bedeuten den ehebedingte Nachteile und was bedeuten nachehelicher Solidarität? Bzw was ist da der unterschied?
Also meine Ex hat bis kurz vor der Entbindung als gelernte Einzelhandelskauffrau gearbeitet. Sie hat sich für 1 Jahre Elternzeit genommen hat nur für 1 Jahre Elterngeld bezogen (damals hiess es noch anders) und nach dem 1 Jahr Elternzeit hat sie wieder auf 400€ Basis gearbeitet.
Lg
Hi
Ganz kurz und knapp mit meinen Worten:
nacheheliche Solidarität: faktisch Aufstockungsunterhalt, um ein "würdevolles" Leben auf "eheähnlichen Niveau" zu ermöglichen, oftmals heutzutage befristet für eine Übergangszeit und langsam sinkend
ehebedingte Nachteile: z.B. es wird das Modell "Frau am Herd, betreut die Kinder - Mann schafft Kohle ran" angewendet, Frau gab deshalb Studium auf etc., oftmals unbefristet unter fadenscheinigen Begründungen
Das sieht bei Dir erstmal schlecht aus - von einer Vollerwerbstätigkeit (oder doch eher geringbeschäftigt) zum 400€-Job (Teilzeit?) nach Geburt der Kinder. Es ist das Verhältnis gefragt, inwieweit hier von einer Rollenteilung gesprochen werden kann und wenn ja wie lange, ob die Geburt des Kindes ihre "berufliche Laufbahn" verhindert hat, ob Du einverstanden warst und vieles mehr. Ist halt eine Abwägung vieler Umstände und soll feststellen, ob ehebedingte Nachteile entstanden sind. Mit dem neuen UH-Recht, welches ja eine Gleichbehandlung von unehel. und ehel. KM's beseitigen soll, kann lediglich auf vorhandene Kinder nicht mehr zwingend zurückgegriffen werden und eine gesteigerte Eigenverantwortung wird propagiert. Nur - die Richter sind äusserst erfinderich an Dschungelpfaden quer durch die Gesetzestexte. Und vermutlich dies bereitet Deinem RA etwas Kopfschmerzen - verständlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
