hallo,
hab ne frage zu folgendem fall:
der unterhalt wurde nur ein mal bei der geburt des kindes, welches jetzt 4 jahre alt ist, berechnet. jetzt steht eine neuberechnung an. der vater verdient inzwischen mehr, also ist eine erhöhung zu erwarten. muss er die letzten 12 monate (da er die letzten 12 gehaltsabrechnungen dem JA vorlegen musste), in denen er zu wenig bezahlt hat, die differenz nachbezahlen oder gilt der neue unterhaltsbetrag erst ab datum der neuberechnung?
vielen dank schon mal für (schnelle) antworten 🙂
Hallo Falballa,
ein höherer KU wird erst ab Inverzugsetzung bzw. ab Neuberechnung verlangt.
Rückwirkend muß er nicht mehr zahlen. KU wird ja für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit berechnet und gezahlt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
