Hallo zusammen,
ich habe folgende monatliche Kosten bzgl. Unterhaltsberechnung angegeben:
- 21,70 € für eine Couch, die während der Beziehungszeit mit der KM gekauft wurde, die nach der Trennung in meinen Besitz übergegangen ist
- 44,50 € für Mobiliar, welches ich mir nach der Trennung kaufen musste (Bett, Kleiderschrank, Garderobe, Schuhschrank, Essenstisch mit Stühlen, Wohnzimmertisch, Wohnwand, Badschränke) - ich hatte nichts an Möbeln, bis auf die Couch!
- 75 € an ein Kreditkarteninstitut (ich bin zwar der alleinige Kreditkartennehmer, aber 2000 € von den jetzt 3500 € Schulden stammen aus der Beziehungszeit mit der KM. D. h., ich bezahle 1000 ab, die ich nicht habe entstehen lassen
- 103 € für Autokredit (ok, dass ist wohl mit den monatlichen Fahrtkosten abgegolten?!)
- 113 € für einen Kredit, den ich mit der KM während der Beziehung aufgenommen habe, um die damalige Wohnung zu renovieren und einzurichten (Küche, Garderobe, Badschränke, Essenstisch, Stühle). Der Kredit läuft auf unser beider Namen. D. h., wir sind beide gleichzeitig Darlehensnehmer. Die monatliche Gesamtrate beträgt 226 €. Jeder von uns bezahlt monatliche die Hälfte. So sollte es zumindest sein! Erst war es seitens der Bank nicht möglich, die Rate zu splitten. Also wurde diese Gesamtrate von meinem Konto abgebucht und die KM überwies mir die Hälfte von ihrem Konto auf meins zurück. Dann haben wir es im August 09 endlich geschafft, dass jeweils die Hälfte getrennt abgebucht wurde. Ab September allerdings wieder die Gesamtrate von meinem Konto. Ohne, dass mir die Bank, die KM oder deren RA mir diesbzgl. etwas mitgeteilt hat. Also ließ ich die monatlichen Gesamtraten immer stornieren und beantragte schließlich eine Zahlungsaussetzung für mich und die KM rückwirkend ab 09/09 bis einschließlich 12/09. D. h. ab 01/10 sollte wieder die jeweilige Hälfte von den Konten meiner Person und der der KM abgebucht werden. Ich war einfach nicht in der Lage, diese Raten in dieser Zeit zu bezahlen (AlG I-Bezug, teure Kfz-Reparaturen ...). Ich bezahle also für etwas, von dem ich nichts habe (Möbel ...). Die Rechnungen der Möbel laufen zum größten Teil auf meinen Namen.
- bzgl. Fahrtkosten habe ich 17 km zur Arbeitsstätte angeben (durch die Stadt sinds 12 km und es dauert ca. 25 Min und die 17 km, die ich fahre, führt um die Stadt rum und dauern ca. 15 Min - wenn ich so fahre, habe ich KEINE Ampel auf der Strecke und ein deutlich ruhigeres und ökonomischeres Fahren)
In meinem jetzigen Vollzeit-Job als Bürohilfskraft habe ich ein Nettoeinkommen von ca. 1135 €. Ein Nebenjob lässt sich mit diesem Hauptjob kaum verbinden, auch i. V. m. meinen Behinderungen. Ich habs versucht! Und einen anderen, besser bezahlten, Hauptjob ist in meinem konkreten Fall auch eine aussichtslose Sache. Bewerbungen noch und nöcher, auch bundesweit, kann ich nachweisen. Auch Vorstellungsgespräche, auch bundesweit, ... Alles negativ!
Jetzt habe ich vom RA der KM folgenden Schriftsatz erhalten:
"Was die abzugsfähigen Positionen angeht, so sind Fahrtkosten nur in Höhe der Kosten begründet, welche durch die Inanspruchnahme öffentl. Verkehrsmitteln entfallen.
Bzgl. der von dem Beklagten aufgeführten Darlehen wird bestritten, dass diese bedient werden. Abzugsfähig wären ohnehin nur Zahlungen auf das gemeinsame Darlehen, welches aktuell aber nicht bedient wird."
Fangen wir unten an:
- dass das gemeinsame Darlehen zurzeit nicht bedient wird, habe ich sogar selbst, bereits vor dem Schreiben des RAs der KM, eingeräumt. Das Darlehen wird allerdings auch nicht von der KM bedient!
- Dass die anderen Darlehen von mir bedient werden, sind durch meine Kontoauszüge belegt!
- Ich gehe doch mal ganz stark davon aus, dass die anderen Darlehen, bis auf den Pkw-Kredit, abzugsfähig sind!?
- Und Fahrtkosten sind nur i. H. der Kosten begründet, welche durch die Inanspruchnahme öffentl. Verkehrsmittel anfallen? Auch, wenn ich auf das Auto angewiesen bin, um an die Arbeit zu kommen? Mit öffentl. Verkehrsmitteln hätte ich bei einem Arbeitsbeginn zwischen 5 und 6 Uhr morgens ein erhebliches Problem (mehr).
Was sagt ihr zu diesen Kosten? Was ist abzugsfähig? Was sagt ihr zu dem Schreiben des RAs der KM?
...???
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hallo,
ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um die Festsetzung von Kindesunterhalt geht.
Grundsätzlich könntest du 5% von Deinem Gehalt als berufsbedingte Aufwendungen abziehen...darüber hinaus muss alles belegt sein.
Sollte der Weg nur mittels PKW möglich sein, so sind diese Kosten anzuerkennen...aber:
- da es sich bei Dir um eine Mangelfallberechnung handelt kann folgendes verlangt werden:
a) du ziehst dichter zu Deiner Arbeitsstelle
b) du nimmst tatsächlich den ÖNV
c)
ein deutlich ruhigeres und ökonomischeres Fahren
sei froh, dass man Dir nicht ein Fahrrad empfohlen hat ...
Kredite werden in der Regel kaum anerkannt und schon gar keine die nach der Trennung entstanden sind.
Kredite die auf Deinem Namen laufen...sind Deine Kosten egal wer das Geld ausgegeben hat.
Kredite die Euch beiden gehören...wird der bedienen müssen, der sich das leisten kann. (Hier kannst du evtl. mit der Gegenseite handeln).
Du solltest den Weg zu Bank suchen und versuchen die Raten so klein wie es geht zu drücken...mehr kann ich Dir im Moment nicht raten.
Viel Glück
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Jetzt habe ich vom RA der KM folgenden Schriftsatz erhalten:
Bzgl. der von dem Beklagten aufgeführten Darlehen wird bestritten...
Ist dann aber schon die Replik, also die Erwiderung auf eine Klageerwiderung? Dass jemand, der KU einklagen will, Kosten bestreitet, ist ja erstmal normal. Muss er ja, wenn er nicht bestreiten würde dann hätte sich das Verfahren von selbst erledigt, weil ja mit Fahrtkosten und Schulden Dein Selbstbehalt unterschritten ist.
Der Richter macht dann eh', was er will. Er wird Deine Fahrkosten wahrscheinlich nicht durchwinken. Es sei denn, Du kannst da mit der Behinderung irgendwie punkten, hast Du aber nicht so dargestellt. Du hast gesagt, Du kannst nicht Bus fahren, weil morgens um 5 keiner fährt. Und dass Du die Stadt umfahren musst wegen dem Stadtverkehr. Morgens um 5? Die Story stimmt nicht.
Und ganz ehrlich: bei dieser Verschuldung und dem geringen Einkommen ist Dein Auto so oder so nicht tragbar, mit oder ohne KU. Du schreibst hier mal was von 103€ Autokredit, von teuren KFZ-Reparaturen, Benzin und Versicherung braucht der sicher auch, der Spass kostet Dich ca 400€ im Monat, und das kostet's einfach, und dagegen ist die Frage, ob bei der KU-Verhandlung nun 60€ oder 130€ rauskommen, eher lächerlich, das Auto treibt Dich in die Überschuldung, wenn Du Dir da weiterhin was vormachst.
Wird also wohl so sein, dass die Fahrtkosten gekürzt werden, die Schulden aber teilweise anerkannt und dann wohl wie immer ziemlich genau die Hälfte der Klageforderung als KU-Mangelberechnung rauskommt.
Ja, es ist die Replik.
Na ja, mal sehn, was "MEIN" Familienrichter dazu sagt!?
Und bzgl. Pkw, es kostet mich monatlich inkl. Kreditraten, Versicherung, Steuern und Benzin ca. 200 €. Natürlich sind hier keine evtl. Reparaturen berücksichtigt!
Und, näher zum Arbeitsort ziehen müssen und dafür auch wieder Geld ausgeben müssen und evtl. mehr Miete bezahlen müssen!?
PS: Ich muss nicht morgens um 5 oder früher, damit ich um 5 an der Arbeit bin, den Stadtverkehr umfahren. Ich hätte ein Problem, so früh an die Arbeit zu kommen, wenn ich mit ÖNV fahren müsste, da die Verbindung sehr schlecht ist!
Also 5 % vom Bruttogehalt sind IMMER abzugsfähig für berufsbedingte Aufwendungen? Wo steht das?
Also werden evtl. auch Kredite nicht anerkannt, die aufgenommen wurden, um sich Mobiliar zu kaufen, um einigermaßen lebenswert zu leben?!
Hallo,
Also werden evtl. auch Kredite nicht anerkannt, die aufgenommen wurden, um sich Mobiliar zu kaufen, um einigermaßen lebenswert zu leben?!
nicht beim Kindsunterhalt.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
nicht beim Kindsunterhalt.
Aber bei einem evtl. Ehegattenunterhalt!?
Hmmm ... dann dürfen wohl Väter - die ihr Kind vorerst oder nie sehen dürfen, nicht normal leben, sich einrichten?!
Wenn ich das Geld hätte, würde ich meinem Sohn bzw. der KM den Kindesunterhalt ohne zu Murren zahlen. Aber bei 1135 nt! Ich will und muss auch leben. Wenn ich bei meinen jetzigen Ausgaben, und das betrifft wohl nicht nur mich, dann noch zusätzlich KU zahlen müsste, dann steht bald der "Kuckuck" vor der Tür. Hätte ich nicht einen befristeten Job über eine Zeitarbeitsfirma gefunden und angenommen, hätte ich zum Jahresende meine Hand heben können! Und das Thema Privatinsolvenz schwirrt so lange um mich rum, bis ich keinen festen Job habe und diese Altlasten mit mir rumschleppen muss. Aber vielleicht wäre genau das ja ein Ausweg? Und diese rhetorische Frage bitte nicht allzu ernst nehmen! Aber eine gewisse Rat- Hilf- und Fassungslosigkeit ist permanent vorhanden!
das Auto treibt Dich in die Überschuldung, wenn Du Dir da weiterhin was vormachst.
...dann steht bald der "Kuckuck" vor der Tür. Hätte ich nicht einen befristeten Job über eine Zeitarbeitsfirma gefunden und angenommen, hätte ich zum Jahresende meine Hand heben können!
Und was glaubst Du, wo der Kuckuck dann drauf klebt? Nicht auf Deiner Couch.
Kannst Du einfacher haben, indem Du Dein Auto selber abschaffst. Wenn Zeitarbeitsfirmen wirklich erwarten, dass man für einen solchen Hungerlohn auch noch automobil ist, dann ist das Ausbeutung, das muss man nicht mitmachen. Aber wundern tut mich bei Zeitarbeit eigentlich nichts.
Das mit der drohenden PI kann sich natürlich auch der Richter denken (man kann's ihm natürlich auch noch mal sagen) und geh' mal davon aus, dass der KU Betrag, der da am Ende raus kommt, nichts, aber auch garnichts mit irgendwelchen Ein-/Ausgaben-Rechnungen zu tun hat, sondern das ist, was er glaubt, was realistisch bei Dir zu holen ist. Und wenn da ein zweistelliger KU-Betrag rauskommt, ist das nicht Dein Hauptproblem. Dein Hauptproblem ist Deine Kostenblindheit beim Auto.
Hallo müder Luke,
Also 5 % vom Bruttogehalt sind IMMER abzugsfähig für berufsbedingte Aufwendungen? Wo steht das?
Stimmt so nicht. Erstens, die Pauschale beträgt nicht 5% vom Brutto, sondern 5% vom Netto. Zweitens, ob eine Pauschale angesetzt werden darf, steht in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLGs; die meisten erkennen diese 5%-Pauschale an, aber halt nicht alle (also schau mal nach, in den Leitlinien für das OLG am Wohnort des Kindes). Und drittens, im Mangelfall wird der Richter meistens eh' so lange rumtricksen, bis ein aus seiner Sicht akzeptabler KU herauskommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
