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EILT!!! Welche D´Tabelle ist gültig?

 
(@cverch)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich kann ein wenig Hilfe gebrauchen und würde mich über zahlreiche und vor allen Dingen schnelle Reaktionen freuen. Schnell daher, weil ich im worst-case morgen mittag noch eine Zustimmung an den Anwalt meiner Ex senden muss!

Also, folgende Situation:
Meine Tochter ist 8 Jahre alt und wohnt bei Ihrer Mutter. Der Anwalt mein Ex (nicht verheiratet) hat im September 2009 nach Ablauf der zwei Jahre meine Gehaltsdaten zur Neuberechnung des Unterhaltes bei mir angefordert. Diese Unterlagen und einen Vorschlag zur Festsetzung des Unterhaltes gemäß der D`Tabelle 2009 in Grp. 3 hat der Anwalt von mir in 11/2009 vollständig erhalten. Diesen neuen Unterhalt gemäß meinem Vorschlag zahle ich auch freiwillig bereits seit 09/2009.

Nach Erhalt meiner ersten geordneten Aufstellung hat der Anwalt eine Gruppierung in die Grp. 4 gefordert und bleibt bis heute dabei. Eine Berechnungsgrundlage hat er bisher nicht angegeben.
Nun habe ich seit ca. 4 Wochen nichts mehr gehört und bin mir nicht sicher, welches Spiel da läuft.

Daher mal zwei Fragen an die Community:

- Wenn die Festlegung des neuen Unterhaltes erst in 2010 erfolgt, gilt dann weiterhin als Orientierung die D`Tabelle aus 2009 oder wird automatisch die 2010-er Tabelle angesetzt?

- Macht es Sinn jetzt noch schnell vor dem Jahreswechsel einfach die Grp. 4 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht oder Präjudiz mittels eines eingeschriebenen Briefes beim Anwalt anzuerkennen um die etwas günstigere 2009-er Tabelle zu sichern?

Ein ratloser Vater freut sich über Eure Antworten.
Viele Grüße


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 23:03
 elwu
(@elwu)

Nach Erhalt meiner ersten geordneten Aufstellung hat der Anwalt eine Gruppierung in die Grp. 4 gefordert und bleibt bis heute dabei. Eine Berechnungsgrundlage hat er bisher nicht angegeben.

Hallo,

irgendeine Begründung muss er ja wohl angegeben haben. Wie hoch waren denn deine Einkünfte gemäß der ihm überreichten Einkommensnachweise?

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 23:20
(@cverch)
Schon was gesagt Registriert

hallo elwu,
vielen dank für deine reaktion.
es gab -trotz aktiver nachfrage meinerseits- tatsächlich bisher keine aussage des anwaltes über die grundlage seiner berechnungen.
allerdings erscheint mir dies eher nebensächlich hinsichtlich des zeitpunktes der anerkennung?!?
viele grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 23:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo cverch,

die Hochstufung könnte durch weniger als 3 Unterhaltsberechtigte zustande kommen. Aber ohne dein ber. Netto können wir da nur raten, ob das nicht schon in der Ursprungsberechnung gemacht wurde.

Egal ob du nun oder erst im neuen Jahr einen Titel unterschreibst wird bis zum 31.12.2009 die DDT 2009 zugrunde gelegt und ab dem 1.1.2010 die DDT 2010.

Das bedeutet nichts anderes als das du evtl. rückständigen Utnerhalt nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Tabelle zahlst. Sofern du nicht einen statischen Titel (und das ist unwahrscheinlich) erreichst, erhöht sich der KU automatisch zum Januar 2010.

Wenn du kannst ziehe eine Titulierung noch mit Mitte Januar hinaus. Gerüchteweise wird die neue DT nur noch 2 statt 3 Berechtigte enthalten, so daß dann eine Höherstufung nicht mehr angebracht wäre, aber nur schwer rückgängig gemacht werden kann.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 23:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

eine Anerkennung der Zeile 4-DT2009 schützt dich aber nicht davor, dass RAtte im nächsten Jahr sofort Zeile 4 der DT 2010 fordert.

Die 2 Jahresfrist gilt nur für die Einkommensauskunft. Nicht für die Anwendung einer neuen DT, zumal die Steigerung >10% sein wird und deswegen auch eine Klage rechtfertigt.

Insofern hast du keinen Grund, die Zeile 4 vorauseilend anzuerkennen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 23:39
(@cverch)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,
auf eine Reaktion von Dir als admin hatte ich gehofft. Vielen Dank hierfür.
Allerdings, ehrlich gesagt: Ich verstehe den Kommentar noch nicht vollständig. Vielleicht können einige weitere Daten von mir weiterhelfen.
Nach meinen Berechnungen (vor Abzug der abzugsfähigen Ausgaben) liegt mein monatliches Nettoeinkommen bei unter 2.300 EUR, aber über 1.900 EUR. Somit ist meiner Meinung nach eine Gruppe 3 der DDT (KU = 273 EUR) gerechtfertigt. Der Anwalt fordert -wie gesagt- die Grp. 4 mit 289 EUR.
Zu den Unterhaltsberechtigten lässt ich sagen, dass ich aus meiner Ehe noch einen 3-jährigen Sohn habe. Ein Unterhaltsanspruch für beide Mütter besteht nicht mehr.
Kann das helfen?
Was denkst Du darüber, dass ich dem Anwalt morgen mein Anerkenntnis der Grp. 4 (auch wenn gefühlt unberechtigt) übergebe und somit dem neuen Wert der DDT 2010 umgehen kann? Ist diese Anerkenntis wirksam?
Viele Grüße

@beppo: vielen dank für deine reaktion. diese habe ich mittlerweile erhalten. means: lass`laufen, es kommt eh nicht drauf an?!?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2009 23:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es denn bisher gar keinen Titel?
Wenn doch, auf welche Zeile lautet der?

Warum sollte die Mutter des 3-jährigen nicht Unterhaltsberechtigt sein?

Auf keinen Fall höher stufen.
Es kostet dich Geld und schwächt deine Position.
Anwälte lassen sich mit Geld nicht besänftigen.
Damit wird er ja auch in den Augen seiner Klientin nutzlos.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 23:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Ergänzung dazu, wie Beppo schon schrieb:

Was denkst Du darüber, dass ich dem Anwalt morgen mein Anerkenntnis der Grp. 4 (auch wenn gefühlt unberechtigt) übergebe und somit dem neuen Wert der DDT 2010 umgehen kann? Ist diese Anerkenntis wirksam?

Wenn Du in Anlehnung an die DDT einen dynamischen Titel eingehst, dann machst Du auch alle Sprünge der DDT mit. Wenn Du nach Stufe 4 DDT 2009 zahlst, musst Du ab Änderung der DDT den neuen Zahlbetrag entsprechend Stufe 4 DDT 2010 zahlen.

Da nutzt das auch nix, kurz vor Jahresende zu titulieren oder dem Anwalt was zu schreiben.

Wenn Du die DDT-Sprünge verhindern willst, musst Du statisch (also einen Betrag) titulieren lassen. Wird aber immer seltener gemacht.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 00:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich muß nochmal nachhaken.

Du hast also 2 Kinder und bist aktuell auch verheiratet? Sofern du nämlich verheiratet bist hat deine Ehefrau unabhängig von irgendwelchen familienrechtlichen Aspekten einen Unterhaltsanspruch als deine Ehefrau.

Damit wäre es das klassische Modell, das du ggü. einer Ehefrau und 2 Kindern zu Unterhalt verpflichtet bist.

Bei deinem Einkommen wäre das als korrekt Stufe 3.

Die neue Tabelle wirst du nicht umgehen können, weil die meisten Anerkennungen/Titel nur noch mit % und den jeweils aktuellen Tabellen ausgestattet werden und Richter das als völlig richtig ansehen.

Ich würde abwarten wie die Tabelle aussieht, die am 6.1. veröffentlicht wird. Sollte sich da an der Anzahl der Berechtigten etwas ändern könntest du evtl. sogar in Stufe 2 rutschen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 00:11
 elwu
(@elwu)

Zu den Unterhaltsberechtigten lässt ich sagen, dass ich aus meiner Ehe noch einen 3-jährigen Sohn habe. Ein Unterhaltsanspruch für beide Mütter besteht nicht mehr.

Hallo,

wieso, du bist doch noch verheiratet. Also drei Berechtigte also keine Hochstufung. Ich würde morgen auf gar keinen Fall irgendwas an den Anwalt senden, keine Silbe. Sondern die nächsten Tage in Ruhe hier mit unserer Hilfe eine Antwort basteln. Und die dann nach dem 6ten Januar, wenn die neue DT bekannt ist, absenden.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 00:14




(@cverch)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für Eure guten Worte. Das tut echt gut und hilft weiter.
Verstanden habe ich, dass ich morgen keinen "Schnellschuss" abliefere und die Dinge auf mich zukommen lasse.

Tatsächlich habe ich derzeit einen statischen Titel, zu dem mir damals ein männlicher SB des Jugendamtes geraten hat.

Also noch einmal vielen Dank und gern komme ich nach dem Jahreswechsel wieder auf das Angebot zur Hilfestellung zurück.

Viele Grüße, einen schönen Abend noch und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2009 00:22