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Nachehelicher Unterhalt

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Peter,

(ich hatte vorher noch vergessen zu erwähnen, das die Kinder in der privaten Krankenversicherung sind, die kostet insgesamt für beide auch noch mal 250 Euro pro Monat).

das ist ein Luxus, den Ihr Euch in der aktuellen Situation weder leisten könnt noch müsst. Aber die gute Nachricht ist: Nach einer Scheidung gibt es ein Wahlrecht; die Kinder müssen dann nicht mehr beim "besserverdienenden" Elternteil versichert werden, sondern können auch kostenfrei in der GKV der Mutter unterkommen. Spart Euch 3 Mille im Jahr, die anderweitig sicher besser angelegt sind.

Ich hoffe ja immer noch das sie ein klein wenig an Anstand behalten hat, sie hat mich ja schließlich mit einem anderen 3 Monate lang betrogen und ist dann innerhalb von 4 Wochen ausgezogen.

das ist höchstens moralisch relevant, aber nicht juristisch. Manchmal ist sogar das Gegenteil der Fall: Wer sich moralisch für's Fremdgehen rechtfertigen muss, kommt manchmal auf die abstrusesten Ideen. Eine davon kann sein, den Gehörnten mit der gesamten Klaviatur des Familienrechts erschlagen zu wollen. Am besten, Du hakst das Thema ab und verbindest damit keine Erwartungen. Das ist Vergangenheit.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 18:53
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

der Anwalt meiner Ex hat sich bein meiner Anwältin gemeldet.

Ich soll innerhalb von drei Tagen meine Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate vorlegen, sowie meine Vermögensverhältnisse und alles was es an Krediten gibt.
Er hat geschrieben das der Nacheheliche Unterhalt noch geklärt werden müßte. Kein Wort von Kindesunterhalt oder abänderung des Wechselmodells.
Was hab ich hiervon zu halten? Ich bin jetzt erstmal ein wenig froh, dass es scheinbar "nur" um den nachehelichen Unterhalt von Ex geht, da im Ehevetrag auch vereinbart ist, das nur die hälfte des per "Gesetz oder Rechtsprechung" zustehende Unterhalt zu zahlen ist.
Ist der anberaumte Scheidungstermin am 18.10 noch haltbar?

Was meint ihr dazu?

Ich hoffe immer noch inständig das wir uns im Guten einigen können, allein schon wegen der Kinder, aber ich möchte mit meiner Exfrau auch so noch vernünftig gegenüber treten können, schließlich waren wir ja auch mal glücklich verheiratet. Man sollte doch meinen das Erwachsene erstmal über alles reden können. Wie seht ihr die Chance sich außergerichtlich zu einigen? Ich möchte den Anwälten nicht mehr als unbedingt nötig in den Rachen werfen.

Viele Grüße
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2010 17:03
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