Nachehelicher Unter...
 
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Nachehelicher Unterhalt

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(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

in 4 Wochen hätte ich eigentlich meinen Scheidungstermin. Dem Scheidungsantrag hatte meine Nochfrau im April in vollem Umfang zugestimmt.

Eckdaten:
2 Kinder demnächst 6 und 9 Jahre alt im Wechselmodell (50/50) ich zahle hierbei trotzdem je 200 Euro und hab mir so das Wechselmodell erkauft!!!

Laut Ehevetrag stehen meiner Frau 10.000 Euro als Zugewinnausgleich aus der Ehe zu (Eigenheim vorhanden, welches ich auch weiterhin behalte).

Ich könnte meiner Frau wohl noch 6000 Euro vom Zugewinn abziehen weil sie ein finanziertes Auto mit in die Ehe gebracht hat, welches wir dann abgelöst haben. Weiterhin existiert noch ein Bausparvetrag auf den Namen meiner Frau (ich stehe aber als Mitschuldner drin), ca 2300Euro als Kredit. Hatte ich aber nicht vor, da wir uns im "Guten" trennen wollten

Die Gesamthypothek des Hauses beläuft sich auf ca 200.000 Euro welche ich allein zahle.

Bisher hatte ich nur einen Anwalt und ich dachte alles in Butter. Gestern bekomme ich eine mail, dass sie sich einen Anwalt genommen hätte, der alles nochmal prüft undsich dann mit meinem Anwalt in Verbindung setzt.

Alsich meine Frau anrief stellte sich heraus, das sie es wohl auf den Nachehelichen Ehegattenunterhalt abgesehn hat!!!
Sie verdient ca 1000 Euro halbtags, plus 400 Euro für die Kinder, plus400 Euro Job (ca 100 bis 200 Euro im Monat) plus halbes Kindergeld.

Ich hab ca 3000 Euro, zahle davon ca 1500 für die Darlehen,400 für die Kinder.

Was kann da jetzt auf mich zukommen, bzw. was soll ich jetzt machen. Ichhab erstmal bei der Sparkasse angerufen undlasse mir den 8 Jahre alten Kontoauszug raussuchen.

So eine Scheiße, ich ich dachte echt wir könnten uns vernünftig Einigen.

In der Hoffnung auf Hilfe und Tipps von Euch
Peter68


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 12:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter,

dann sollten wir mal schauen, was bei einer "offiziellen" Unterhaltsberechnung rauskommen würde - schließlich möchtest du ordentlich Kontra geben, falls die Gegenseite mit einer Forderung von einer halben Fantastilliarde Talern daherkommt. Dazu braucht's aber noch ein paar Daten von dir. Mir fehlt insbesondere noch Information über das Haus, um überhaupt die Gesamtsituation einschätzen zu können:

Die Gesamthypothek des Hauses beläuft sich auf ca 200.000 Euro welche ich allein zahle.

Wer ist Eigentümer laut Grundbuch? Wer hat den Darlehensvertrag mit der Bank unterschrieben?

Wer wohnt in dem Haus, und wie viel würde es ungefähr kosten, wenn man dieses Haus auf dem freien Markt mieten würde? Das ist wichtig, um bei der Unterhaltsberechnung den Wohnvorteil zu berücksichtigen.

Bei den 1.500 Euro für die Wohnung, wie viel davon ist Zins, und wie viel davon ist Tilgung? Das ist wichtig um zu sagen, wo und wie viel davon bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden kann.

Gestern bekomme ich eine mail, dass sie sich einen Anwalt genommen hätte, der alles nochmal prüft

Das ist zunächst einmal nicht verwerflich, denn es gibt keinen "gemeinsamen Anwalt". Ein Anwalt ist immer Vertreter einer Partei, in diesem Fall vertritt der Anwalt dich und nicht sie. Ich persönlich würde, genau so wie sie, den Aussagen eines gegnerischen Anwalts auch nicht trauen; und wenn ich mir nicht zutraue, es selbst zu überprüfen, würde ich mir ebenfalls einen Anwalt nehmen.

Was diesen Punkt betrifft, würde ich jetzt erst mal abwarten, mit welchen Forderungen sie bei dir aufschlägt (anschließend kannst du das dann mit deinem Anwalt bereden und/oder auch gerne hier zur Überprüfung einstellen) - allerdings würde ich ihr auch glarklar sagen, dass das bitteschön nicht zwischen euren Anwälten verhandelt wird, sondern dass ihr das letzten Endes unter euch klärt (anders gesagt, betrachtet eure jeweiligen Anwälte bitte als Berater, nicht als Kampfhunde).

2 Kinder demnächst 6 und 9 Jahre alt im Wechselmodell (50/50) ich zahle hierbei trotzdem je 200 Euro und hab mir so das Wechselmodell erkauft!!!

Hier liegt m.E. die wirkliche Gefahr für dich. Möglicherweise ist deiner Demnächst-Ex vor kurzer Zeit ein(e) ehrenamtliche(r) oder professionelle(r) Berater(in) der Scheidungsindustrie über den Weg gelaufen, und dieses Subjekt wird ihr neben dem Tipp mit dem Anwalt dann auch erzählt haben, wie vorteilhaft es für sie wäre, dir das Wechselmodell unter den Füßen wegzuziehen und sich stattdessen von dir alimentieren zu lassen. Bei deinem Einkommen bist du jedenfalls eine lohnende Beute dafür.

Ich sag' nicht, dass das tatsächlich so passieren muss, aber: Holzauge, sei wachsam!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 13:57
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,

ich bin Eigentümer, mein Elternhaus wurde vor der Ehe überschrieben, Eltern haben noch Lebenslanges Wohnrecht (65 und 62Jahre alt). AlleVerträgehab ich unterschrieben.

ca 1100 Euro Zinsen,
Beim Verkauf könnteman wohl so mit 220.000 Euro rechnen.

Miete wären evtl. 1000 Euro

Das Wechselmodell haben wir schriftlich fixiert und beide unterschrieben, läuft seit einem Jahr problemlos, ich hab alles lückelos dokumentiert.

Ich könnte auch die Betreung der Kinder zu 100 % gewährleisten.

Es gibt auch im Kindergarten undin der Schuledie mögliche tägliche Betreung bis 17:00 Uhr. Kindergarten zahl ich eh.

Vor allem hatte sie mit dem Scheidungsantrag ja schon en Unterhaltsverzicht unterschrieben!!!

Ich möchte den Scheidungstermin in 4Wochen nicht gefährden, mir fehlt langsam die Kraft fürdieseewigen Streitereien, zumal wir auch wegen der Kinder häufig Kontakt haben und uns da nichts anmerken lassen können und auch schonmal zusammen grillen und so echt zum k.....en:
Vielen Dank erstmal.

Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 14:26
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

kleiner Nachtrag:
die Aussagen meiens Anwaltes kennt sie schon seit April (Einreichung des Scheidungsantrages) dem hat sie zugestimmt, und jetzt 4 Wochen vor dem Termin so ein scheiß. Übrigens hab ich auch schon insgesamt 4000Euro aus der Zugewinnregelung überwiesen (auch als solche bei der Überweisung angegeben.

Unssie kauft sich ein neues Auto für über 10.000 Euro und bekommt Prozeßkostenbeihilfe????

VieleGrüße
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 14:29
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach und noch was,

was mich dabei am meisten ärgert, ich wollte ein faire Trennung und hab deswegen auch darauf verzichtet 6000 Euro Schulden, welche sie mit in die Ehe gebracht hat vom Zugewinnausgleich abzuziehen, deweiteren gibt es noch ein kleines Bauspardarlehen von 2300 euro auf ihren Namen (ich als Mitschuldner) zahl ich zur Zeit auch allein.

Vielen Dank und Entschuldigung für die häufigen Nachträge bin grad auf 180
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2010 14:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumindest, wenn du sie noch 2 Wochen hinhalten könntest, könnte dir der § 137 II FamFG helfen, nach dem solche Sachen spätestens 2 Wochen vorher eingereicht werden müssen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 15:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter,

ich bin Eigentümer, mein Elternhaus wurde vor der Ehe überschrieben, Eltern haben noch Lebenslanges Wohnrecht (65 und 62Jahre alt). AlleVerträgehab ich unterschrieben.

Muss sicherheitshalber doch nochmal dumm nachfragen. Heißt das nun, nur deine Eltern wohnen in dem Haus und du wirst es irgendwann mal übernehmen; oder heißt das, dort wohnen deine Eltern, du selbst, und zu 50% der Zeit auch die Kinder?

Dieses "vor der Ehe überschrieben" ist gut, da kann sie in puncto Zugewinn nur mit der Wertsteigerung während der Ehezeit argumentieren. Überleg' mal: Durch das lebenslange Wohnrecht deiner Eltern ist die Hütte doch praktisch unverkäuflich - und somit bestimmt weniger wert als 220.000 Euro? Ich würde ihr jedenfalls schon vorsichtig zu verstehen geben: Wenn sie den bestehenden Kompromiss beim Thema "Unterhalt" aufkündigt, kündigst du den Kompromiss beim Zugewinnausgleich auf. Für mich sieht es jedenfalls so aus, als wolle deine Ex-Madame hier Rosinenpickerei betreiben.

Möglicherweise möchtest du die Dame ein wenig erschrecken, dann rechne ihr doch mal das Folgende vor: Die 1.500 Euro für das Haus waren ja mutmaßlich während der gesamten Ehezeit fällig und gelten somit als eheprägend - also ziehen wir die vollständig ab. Von deinen stattlichen 3.000 Euro Einkommen bleiben somit nur 1.500 Euro übrig, davon gehen nochmal 5% für berufsbedingte Kosten runter, bleiben 1.425 Euro, davon gehen aber noch die 400 Euro für die Kinder ab, bleiben 1.025 Euro übrig. Sie hingegen hat 1.000 Euro aus ihrem Halbtagsjob, durchschnittlich 150 Euro aus ihrem Nebenjob, sind 1.150 Euro, abzüglich 5% berufsbedingte Kosten, bleiben 1.092 Euro - aber hoppala, ihr bleibt sogar ein bisschen mehr Geld als dir, d.h. wenn schon, dann darf sie dir ein bisschen nachehelichen Unterhalt rüberschieben. [Und nein - ich glaube nicht, das unsere Justiz diese Argumentation so schlucken wird. Aber vielleicht bringt es deine Madame zum Nachdenken, dass sie bei einer Kampfscheidung auch verlieren könnte.]

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 15:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich gehe einen Schritt weiter wie Malachit hier:

Für mich sieht es jedenfalls so aus, als wolle deine Ex-Madame hier Rosinenpickerei betreiben.

Eine einvernehmliche Scheidung kann freilich mit nur einem RA durchgeführt werden. Der braucht ja nicht Partei ergreifen hierbei und ihr beide wolltet es ja so. Jetzt allerdings hat Deine DEF in Erfahrung gebracht, das hier vielleicht noch ein paar Zusatzeuro möglich sind. Daher auch ein eigener RA. Sämtliche Vereinbarungen bis zu diesem Zeitpunkt solltest Du daher als obsolet betrachten. Alles steht in den Sternen und kann zur Verhandlungsmasse werden. Kinder sind hierbei bevorzugtes Objekt, weil sich dann für (hauptsächlich) Frauen sämtliche Tore öffnen. Ein eigener RA wegen nicht vorher besprochenem EU ist eine Kampfansage. Nehme sie auch als solche wahr.

Richte Dich darauf ein, das es schmutzig werden kann. Und wenn es dann passiert dann mehr, als Du Dir im Moment vorstellen kannst. Stelle Dir vor, Du kennst sie nicht und es gibt keine Regeln, keine Moral. Darauf solltest Du Dich vorbereiten. Ich habe irgendwie ein schlechtes Gefühl, hoffentlich ein Irrtum.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 17:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bleibe bei Malachit.

Ich würde jetzt auch erst mal raten, zurückhaltend freundlich zu bleiben, solange nicht klar ist, was kommt.

Die Tatsache, dass sie einen RA mal drüber schauen lässt, ist noch keine Kampfansage.

Jetzt lieber weiter calmieren um das WM nicht zu gefährden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 18:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Unter den Gesichtspunkten, welche seine DEF bestens wissen müsste, dass er bei einem EK von (unbereinigt) 3000€, 1500€ Verbindlichkeiten und 400€ KU trotz Wechselmodell, über ein verbleibendes EK von derzeit 1100€ verfügt ist das freilich keine Kampfansage. Sie möchte ja nur, was ihr zusteht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2010 18:47




(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und vielen Dank erstemal,
mit welcher Höhe müßte ich denn im schlimmsten Fall erfahrungsgemäß rechnen?

Im Ehevertrag steht geschrieben: der nacheheliche Unterhalt wird zur Hälfte nach gesetzlicher Regelung oder Rechtsprechung gezahlt.

Vielen Dank
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2010 12:45
 elwu
(@elwu)

Die 1.500 Euro für das Haus waren ja mutmaßlich während der gesamten Ehezeit fällig und gelten somit als eheprägend - also ziehen wir die vollständig ab.

Hallo,

das wird in aller Regel so nur für den Trennungsunterhalt gerechnet. Danach, für den nachehelichen Unterhalt, gelten Lasten für Immobilien als Vermögensbildung des Unterhaltsschuldners. Ab dann werden, wenn überhaupt, nur noch die Schuldzinsen anerkannt und zudem mit dem Wohnwert verrechnet.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2010 13:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ab dann werden, wenn überhaupt, nur noch die Schuldzinsen anerkannt und zudem mit dem Wohnwert verrechnet.

Tilgung kann ggf. noch als zusätzliche Altersvorsorge bis 4% vom Brutto.
Evtl. auch als Erhaltungspauschale und Ersatz für die AfA.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2010 14:27
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal,
@ Malachit: also meine Eltern wohnen mit im Haus, seperate Wohnung.
In der anderen Wohnung wohne ich zu 100 % und die Kinder die Hälfte der Woche.

Noch eine andere Frage :Lt. Ehevertrag stehen ihr als Zugewinn 10.000 Euro zu. Ist damit auch der Hausstand (möbel usw.) abgegolten?? Sie hat schon einiges an Möbeln bekommen, gutes Betsekch und Servive bekommen.
Gehört die Einbauküche zur Immobilie oder zum "Hausstand"?

Mit welcher Höhe an Unterhalt muss ich im schlimmsten Fall rechnen?? Was kann da auf mich zukommen? Beim Nachehelichen Ehegattenunterhalt hab ich doch einen Selbstbehalt von 1100 Euro oder?

Wie wird das der Richter mit der 50/50 Regelung sehen? Bei uns im Ort gibt es die Möglichkeit die Kinder bis 17:00 Uhr betreuen zu lassen und es wäre ja auch nur an 2 bzw. 3 Tagen in der Woche. Ich hab irgendwo gelesen, dass Müttern mit Kindern ab 3. Lebensjahr eine Vollzeitstelle zugemutet wird, wenn es eine Betreuungsmöglichkeit gibt. Falls sie die Betreuung ablehnt, muss Kindsmutter beweisen wieso das nicht geht.

Mit der Bitte um Hilfe und Rat
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2010 10:33
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter,

Lt. Ehevertrag stehen ihr als Zugewinn 10.000 Euro zu. Ist damit auch der Hausstand (möbel usw.) abgegolten? Sie hat schon einiges an Möbeln bekommen, gutes Betsekch und Servive bekommen.

Nach meinem Verständnis sind Zugewinn und Hausrat zwei unterschiedliche Baustellen. Wenn also im Ehevertrag nur der Zugewinn geregelt ist, dann müsste m.E. der Hausrat davon unabhängig aufgeteilt werden. Normalerweise lohnt es sich allerdings nicht, sich um diese Dinge vor Gericht zu kloppen (die Gerichts- und Anwaltskosten sind meist höher als der Wert dessen, was man zu gewinnen versucht). Was fordert sie denn noch, neben den Dingen, die sie bereits hat?

Gehört die Einbauküche zur Immobilie oder zum "Hausstand"?

Wenn es denn auf diese Küche zutrifft, würde ich argumentieren: Diese Einbauküche wurde (a) auf die räumlichen Gegebenheiten in genau diesem Haus zugeschnitten und ist (b) fest mit dem Gebäude verbunden, daher: Bestandteil der Immobilie (und somit durch den Zugewinnausgleich laut Ehevertrag abgegolten).

Wie wird das der Richter mit der 50/50 Regelung sehen?

Ganz einfach: Der Richter kennt kein Wechselmodell. Entweder, du und Ex einigt euch friedlich darauf und der Richter winkt es durch, weil das für ihn das geringste Maß an Arbeit bedeutet - oder ihr einigt euch nicht, dann gibt's auch kein Wechselmodell mehr. Und wem ein deutscher Familienrichter dann normalerweise die Kinder zuschanzt, brauche ich dir vermutlich nicht mehr zu erzählen ;-(

Ich hab irgendwo gelesen, dass Müttern mit Kindern ab 3. Lebensjahr eine Vollzeitstelle zugemutet wird, wenn es eine Betreuungsmöglichkeit gibt. Falls sie die Betreuung ablehnt, muss Kindsmutter beweisen wieso das nicht geht.

Doppelter Denkfehler 😉

Dein erster Denkfehler: Die gesetzliche Neuregelung sieht vor, dass die Mutter bis zum dritten Geburtstag des Kindes definitiv nicht zu arbeiten braucht, wenn sie es nicht will. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie dann im Umkehrschluss ab dem dritten Geburtstag auch tatsächlich arbeiten muss, und schon gar nicht "von Null auf Hundert" in Vollzeit.

Dein zweiter Denkfehler: Die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet sich selbst als Rechtsstaat. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die BRD tatsächlich ein Rechtsstaat ist. Familienrichter nehmen's nicht immer so ganz genau mit dem Wortlaut oder gar mit dem Geist der Gesetze, und berufen sich dabei auf die richterliche Unabhängigkeit ("Willkür" wäre die treffendere Bezeichnung dafür). Die größten "Experten" in dieser Sache sitzen übrigens ganz oben, beim BGH.

Mit welcher Höhe an Unterhalt muss ich im schlimmsten Fall rechnen? Was kann da auf mich zukommen?

Der schlimmste Fall? Du möchtest also das Gruselkabinett sehen?!? Dann eine Sache vorweg: Im deutschen Familienrecht ist der schlimmste Fall, den sich ein normaler Mensch vorstellen kann, immer noch angenehmer als das, was unsere ehrenwerten Richter tatsächlich ausurteilen können. Frag' Leute wie Beppo, die von ihrem zuständigen OLG freundlichst dazu verdonnert wurden, deutlich mehr Unterhalt zu zahlen als sie überhaupt an Einkünften hatten ...

Aber ich versuche mal, dir deinen ganz persönlichen Super-GAU zu skizzieren. Dieser besteht zunächst darin, dass deiner Demnächst-Ex das Wechselmodell nicht mehr passt und sie von jetzt auf hoppla die Kinder einsackt. Arbeiten kann sie anschließend als AAS (arme, alimentebedürftige Supermutti) somit nicht mehr, ihr Erwerbseinkommen sinkt auf Null und da standardmäßig angenommen wird, dass du daran schuld bist, hast du ihr auf unbestimmte Zeit nachehelichen Unterhalt zu zahlen.

Zugrundegelegt wird dein Einkommen von 3.000 Euro, man rechnet dir einen Wohnvorteil an, allerdings kannst du die Schuldzinsen gegenrechnen und den Wohnvorteil damit auf Null drücken (aber nicht unter Null, die restlichen Schuldzinsen, die du weiterhin zahlen musst, fallen bei der Unterhaltsberechnung zu deinen Ungunsten unter den Tisch, denn irgendeinen Grund wird der Richter schon finden, warum das nicht als eheprägend gelten darf). Die Tilgung wirst du als Altersvorsorge geltend machen, aber das wird bei 4% von deinem Brutto gekappt; also nicht die vollen 400 Euro Tilgung, sondern sagen wir mal, 200 Euro. Weiterhin kannst du in den meisten OLG-Bezirken pauschal 5% von deinem Netto, also 150 Euro, für berufsbedingte Kosten absetzen (bei manchen OLGs ist allerdings ein Einzelnachweis erforderlich). Bleibt ein bereinigtes Netto von 2.650 Euro.

Für den KU ist das Zeile 4 der Düsseldorfer Tabelle, aber achte darauf, dass man dich um eine Zeile runterstuft, weil du schließich für drei Leute zahlen sollst (zwei Kinder, eine Echse). Also Zeile 3 in der Altersgruppe von 6 bis 9 Jahren, macht zweimal 309 Euro; insgesamt 618 Euro KU. Nach Abzug des KU bleiben dir somit noch 2.032 Euro.

Da Ex ggf. zwecks Maximierung des Kindeswohls von jeglicher Erwerbsverpflichtung freigestellt wird, hat sie auch kein Einkommen, d.h. bei deinen 2.032 Euro werden dir 10% Erwerbsbonus gewährt, dann bleiben noch 1.828 Euro (bei manchen OLGs gilt statt der 10%-Regel die 3/7-Regel, die für dich etwas günstiger wäre). Davon die Hälfte sind 914 Euro, und das ist der nacheheliche Unterhalt für Madame. Kontrolle: Bereinigtes Netto minus Kindesunterhalt minus nachehelicher Unterhalt sind 1.118 Euro, das sind mehr als dein Selbstbehalt gegenüber der Ex (der beträgt 1.000 Euro, nicht 1.100 Euro wie du vermutet hattest), und auch mehr als der Bedarfskontrollbetrag der Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle (der beträgt 1.100 Euro).

Im Sinne des deutschen Familienunrechtes giltst du somit als reich, d.h. leistungsfähig. Wie du allerdings von 3.000 Euro netto die 618 Euro Kindesunterhalt, 914 Euro nachehelichen Unterhalt und 1.500 Euro Schuldendienst leisten sollst - das wird dir dein zuständiger Schwarzkittel nicht verraten. Ganz zu schweigen von der aus Justizsicht völlig bedeutungslosen Frage, wovon du dir was zu essen kaufen sollst.

Dein Ehevertrag nützt dir in diesem Horrorszenario übrigens auch nichts, denn der wird in puncto "Halbierung des gesetzlichen Unterhaltes" vom Richter mit einem Federstrich als sittenwidrig und somit nichtig erklärt.

So - war das eine angemessene Antwort auf deine Frage? Ich glaube zwar nicht, dass es gar so knüppeldick kommt, aber du hast ja ausdrücklich nach dem "schlimmsten Fall" gefragt ... und an dieser Stelle steht jetzt bewusst kein Grinse-Smiley!

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 01:30
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,

erstmal sprachlos/fassungslos.
So schlimm hatte ich es nicht erwartet, na dann gute Nacht, das war es dann wohl. Trotzdem vielen Dank!

Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 09:46
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal,

Nach dem ersten Schock, wie realistisch ist dieses "Gruselkabinett"?

Was seht ihr als realistisches Scenario in diesem Drama? Das kann doch alles nicht wahr sein, beim "Gruselkabinett" wäre ja auch die Altersvorsorge meiner Eltern futsch (Wohnrecht).

Trotzdem vielen Dank
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 13:47
(@nadda)
Registriert

Hallo Peter,

wie realistisch das ist hängt von den Richtern ab, von der Laune des Tages, davon ob ihm deine Nase gefällt............. Denke nicht das es ganz so schlimm kommt, aber wenn deine Ex es mit allen Mitteln versuchen würde könnte es schon heftig werden.

Die gute Nachricht: vielleicht will Sie das gar nicht! Das sie es prüfen lässt bedeutet erstmal nur das sie vorsichtig ist. Da ich mich ohne Anwalt scheiden lies und dann beim Gerichtstermin die Imobilie erstmal 30 000€ im Wert geschrumpft ist kann ich diese Vorsicht auch nur empfehlen. Nach 3 Jahren sinnloser Streitigkeiten mit meinem Ex kann ich nur dazu raten sehr vorsichtig an die Sache ranzugehen und im Fall des Falles sofort rechtliche Schritte einzuleiten. Im Zweifelsfall  hat die Gegenseite immer weniger Skrupel als du.

Und die Entscheidungen von Familienrichtern sind nach meiner Erfahrung manchmal mehr als fragwürdig und am gesunden Menschenverstand oft nicht orientiert.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 16:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Peter,

Nach dem ersten Schock, wie realistisch ist dieses "Gruselkabinett"?

Wie ich bereits schrieb: Dies wäre in etwa dein ganz persönlicher Super-GAU; d.h. es ist möglich, dass es so ähnlich kommt - aber nicht all zu wahrscheinlich. Bislang gibt es ja offenbar keine Anzeichen dafür, dass deine Ex dir das Wechselmodell aufkündigen will (was die elementare Voraussetzung für dieses Ding wäre), sondern sie will "nur" den ausgehandelten Kompromiss von einem eigenen Anwalt überprüfen lassen und in diesem Zusammenhang sehen, ob sie nicht auch einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hätte.

Wenn dem so ist, würde ich an deiner Stelle allerdings auch den Kindesunterhalt mit spitzem Bleistift neuberechnen; du wirst zwar trotz 50/50-Modell nicht ganz um KU herumkommen, weil dein Einkommen höher ist, aber wenn sie nachehelichen Unterhalt will, besteht auf der anderen Seite auch kein Grund mehr, ihr wie bislang beim KU entgegenzukommen. Hast du denn von ihr inzwischen eine Rückmeldung bekommen, was ihr Anwalt zu dem Thema zu sagen hat?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2010 17:28
(@peter68)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,

von Ihrem Anwalt hab ich bis jetzt noch nichts gehört, allerdings hab ich am Wochenende mit ihr telefoniert und sie sagte ganz klar bei der Regelung mit den Kindern wird nichts(!) geändert. ich glaube das ist auch nicht so leicht möglich für sie, da ich tatsächlich mehr als 50 % der Zeit die Kinder wirklich betreue, also auch in die Schule und Kindergarten bringen, an Elternabenden teilnehmen usw. ein kind hat den Wohnsitz bei mir eines hat den Wohnsitz bei ihr.
Ich hab auch jede Menge Belege für Kleidung die ich für die Kinder gekauft hab. Auch arzt und Zahnarztbesuche mach ich mit den Kindern. Weiterhin zahl ich ja noch die Musikschule Ballett und die Kiga Gebühren. Ich könnte im Ernstfall auch mehrere 100% Betreuungsmodelle vorlegen (wie mir hier an anderer Stelle geraten wurde).

Zum Nachehelichen Unterhalt: sie arbeitet schon seit längerem halbtags in ihrem gelernten Job (auch schon lange vor der Trennung). Sie aht einen Nebenjob, sie bekommt insgesamt 400 Euro für die Kinder und das halbe Kindergeld. Das macht zusammen ungefähr :1750Euro im Monat davon gehen lediglich 500 Euro Warmmiete ab. 1250 Euro bleiben mir nicht im Monat (ich hatte vorher noch vergessen zu erwähnen, das die Kinder in der privaten Krankenversicherung sind, die kostet insgesamt für beide auch noch mal 250 Euro pro Monat).

Selbst wenn ich die Tilgung der Kredite mal weglasse bleibt mir in etwa die gleiche Summe wie ihr im Monat (+/- 50Euro ca).

Ich hoffe ja immer noch das sie ein klein wenig an Anstand behalten hat, sie hat mich ja schließlich mit einem anderen 3 Monate lang betrogen und ist dann innerhalb von 4 Wochen ausgezogen.

Vielen dank erstmal
Peter68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2010 17:45




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