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Mit dem Latein am Ende

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

jetzt lassen wir die Kirche mal im Dorf

Da bin ich auch dafür ...

Nochmal:
In Anbetracht des Einkommens und der hohen berufsbedingten Aufwände wird es auf Mindest-KU (225 EUR) hinauslaufen.
Theoretisch bist Du ein Mangelfall, da Dir weniger als der Selbstbehalt (950 EUR) verbleibt. Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit wirst Du um den Mindest-KU nicht herumkommen.

Spielraum für Betreuungsunterhalt gibt es nicht.

dort werde ich mal genau auf den busch klopfen.

Was ist dabei rausgekommen ?

Wenn das Kind auf der Welt ist, die Vaterschaft festgestellt und anerkannt ist, erteilst Du fein Auskunft über Deine Einkünfte und lässt bei Aufforderung Mindest-KU titulieren.
Wenn irgendjemand mehr fordert, meldest Du Dich wieder.
Wenn das Verhältnis zu Madame sich tatsächlich so positiv darstellt, kannst Du sie zum Essen einladen, Ihr nen Kino-Gutschein zukommen lassen oder sonstiges für sie tun ...
... von der freiwilligen Übernahme irgendwelcher Schulden, oder der Selbst-Verpflichtung zu höheren KU-Zahlungen solltest Du aber tunlichst absehen.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2012 11:33
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