Moin,
jetzt lassen wir die Kirche mal im Dorf
Da bin ich auch dafür ...
Nochmal:
In Anbetracht des Einkommens und der hohen berufsbedingten Aufwände wird es auf Mindest-KU (225 EUR) hinauslaufen.
Theoretisch bist Du ein Mangelfall, da Dir weniger als der Selbstbehalt (950 EUR) verbleibt. Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit wirst Du um den Mindest-KU nicht herumkommen.
Spielraum für Betreuungsunterhalt gibt es nicht.
dort werde ich mal genau auf den busch klopfen.
Was ist dabei rausgekommen ?
Wenn das Kind auf der Welt ist, die Vaterschaft festgestellt und anerkannt ist, erteilst Du fein Auskunft über Deine Einkünfte und lässt bei Aufforderung Mindest-KU titulieren.
Wenn irgendjemand mehr fordert, meldest Du Dich wieder.
Wenn das Verhältnis zu Madame sich tatsächlich so positiv darstellt, kannst Du sie zum Essen einladen, Ihr nen Kino-Gutschein zukommen lassen oder sonstiges für sie tun ...
... von der freiwilligen Übernahme irgendwelcher Schulden, oder der Selbst-Verpflichtung zu höheren KU-Zahlungen solltest Du aber tunlichst absehen.
Besten Gruß
United
