Hallo zusammen, bin heute erst auf Eure Seite gestoßen und möchte direkt auf diesem wege einige Fragen loswerden und gleichzeitig ein hallo an alle senden.
Meine Frage / Situation: Scheidung 2009 , 2 Kinder 10 und 14 bei meiner Exfrau die mittlerweile wieder halbtags arbeitet, bald auch vielleicht Vollzeit. Ich zahle von meinem bereinigten Netto ( 1800.- Euro) ca. 1100.- an Unterhalt für Kinder und Ex Frau.
Jetzt meine Fragen: Gibt es soetwas wie eine Tabelle oder Urteile , die mir sagen was meine Ex Frau verdienen darf und was meine Unterhaltshöhe dann ist ??
Möchte keine kostspielige Neuberechnung erwirken, da ich evt. dann noch mehr zahlen darf.
Danke für die schnellen Antworten und Eure Mühe , Gruß
abgetrennt und umbenannt
Moin wuschie,
wer hat den KU und den EU damals berechnet und wurde dieser durch einen Vergleich oder Beschluss rechtskräftig?
Für deine beiden Kinder müsstest du 334 Euro KU je Kind bezahlen - macht 668 Euro KU
1800 Euro bereinigtes Netto minus
668 Euro KU
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1132 Euro minus dem SB gegenüber der KM
1050 Euro
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82 Euro verbleiben als EU übrig bei deinem geannten bereinigten Netto
Insgesamt sind 750 Euro auf das Konto der Ex zu überweisen und nicht 1100 Euro - vielleicht solltest du dochmal genauer darüber nachdenken hier etwas zu ändern.
Gruß Zahltag
KU und EU wurde seinerzeit durch eine Anwältin berechnet und zu diesem Zeitpunkt war meine Ex Frau ohne Job. Durch einen Richter wurde die Höhe nicht festgelegt oder bestätigt. Ich habe damals aber irgendeinen Anwaltsschrieb unterschrieben , den genauen Wortlaut werde ich nochmal nachlesen müßen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist kein Unterhalt an meine Ex Frau zu zahlen, soweit das alles nicht richterlich bestätigt oder gefordert ist / wurde bin ich bei einer Neuberechnung " auf der sicheren Seite " , egal wieviel meine Ex momentan verdient .
Nunja, bei einem Alter der Kinder von 10 und 14 Jahren sehe ich nicht wirklich einen Ansruch auf EU - nichtmal auf 86 EUR.
Wenn es in der Tat keinerlei Titel gibt dann ist die Sache umso einfacher: KM anschreiben das der UH neu berechnet wurde und du dementsprechend ab sofort diesen Betrag zahlst, und weiterhin keinen Anspruch auf EU mehr siehst.
Idealerweise erstellst du zuvor beim JA noch einen Titel über den KU - das mindert den Streitwert wenn sie wirklich klagen will erheblich (und somit die Lust eines Anwalts dich auch ein paar EUR mehr im Monat zu verklagen).
Moin Wuschie,
Ich habe damals aber irgendeinen Anwaltsschrieb unterschrieben , den genauen Wortlaut werde ich nochmal nachlesen müßen.
... und am Besten hier einstellen.
Besten Gruß
United
Danke für die schnelle Hilfe, was genau meint Ihr mit Titel ?? Was brauche ich beim JA dafür ? Gruß
Moin
Bevor Du jetzt eine Aktion startest wäre es wirklich sinnvoll, diese Vereinbarung mal hier anonymisiert einzustellen. Ist da vielleicht auch eine notarielle Beglaubigung gemacht worden?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nein, ein Notar war nicht im Spiel, werde mal dien Schrieb raussuchen und einstellen. Aber trotzdem immer noch meine Frage , was meint ihr mit Titel beim JA ? Gruß
Hi
Ein Titel ist eine freiwillige, notariell beglaubigte Unterhaltsverpflichtung von Dir ggü. dem Bedürftigen. Zusätzlich unterwirfst Du Dich der Zwangsvollstreckung, falls Du Deinen Zahlpflichten nicht nachkommst. Ein Titel über KU gilt min. bis zum 18. Geburtstag des Kindes. In ihm wird die Zahlungshöhe (meistens dynamisch) festgehalten.
Ein Titel kann kostenlos beim JA oder gegen Entrichtung einer geringen Gebühr bei einem Notar ausgestellt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
war etwas länger weg, habe jetzt herausgefunden, das meine Ex einen befristeten 600 .- Euro Job hat.
Den genauen Wortlaut des Anwaltschriebs würde ich gerne hochladen, nur das geht hier leider nicht.
Ich kann Ihn Euch nur evt auf Eure jeweilige Mailadresse versuchen zuzuschicken.
HI Wuschie,
Du kannst Dich dazu auch an unseren Admin Deep wenden, der das Schreiben (natürlich richtig anonymisiert) als PDF einstellen kann. Gruß Ingo
