Hallo,
herzlichen Dank für die Aufnahme hier in diesem Forum.
Ich habe mich als TwinDad angemeldet, da ich eigentlich hier für meinen Mann spreche.
Mein Mann ist kein Forums Liebhaber - ich umso mehr 🙂
Von daher schreibe ich Euch mal mein Anliegen.. vielleicht könnt ihr uns helfen - vielleicht sehen wir die Dinge auch falsch?
Ich werde mich nachher hier auch noch mehr querlesen -ich habe schon den einen oder anderen interessanten Beitrag gefunden.
Nunmehr geht es um den Kindesunterhalt.
Mein Mann hat von vor unserer Ehe noch ein Kind.
Wir selbst haben 2 Kinder (Kindergartenkinder / Zwillinge)
Direkt nach der Geburt bin ich wieder arbeiten gegangen. Vor einem Jahr wurde durch Umstrukturierungen mein Job aufgelöst. Mein Arbeitslosengeld ist diesen Monat ausgelaufen - aber ich habe mich dennoch arbeitssuchend eingetragen.
Zudem haben wir vor ein paar Monaten eine kleine Selbständigkeit (Nebengewerbe) gegründet und versuchen so irgendwann ein kleines Standbein nebenher laufen zu haben (Urlaubskasse etc - wenn mehr wird, umso besser)
Bislang fanden wir die Berechnungen vom Amt her immer sehr fair.
Wiir haben zum Beispiel zusätzl. Krankenversicherungen, Vorsorgeaufwendungen (Geldwerter Vorteil / wohneigentum), 5% berufsbedingte Aufwendungen und auch die PKW Darlehensraten angerechnet bekommen.
Dies wurde uns zwar nicht freiwillig direkt genehmigt, aber nach ein paar Hin und Her Schreiben stand alles fest.
Nun möchte das Amt meinem Mann die Betreuungskosten (Kindergarten) für unsere Kinder bei der Neuberechnung streichen, da ich ja zu Hause wäre.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, 1. ich bin arbeitssuchend gemeldet und ich könnte jeden Tag einen neuen Job bekommen und bin von daher auf den Kindergarten angewiesen und 2. gilt die Selbständigeit nicht als Job? Auch wenn ich von zu Hause aus arbeite, heißt dies doch nicht das ich unentwegt die Betreuung der Kinder gewährleisten könnte. Es ist zwar als Nebengewerbe angemdelt, aber ein paar Stunden arbeite ich hier schon täglich.
Das Ganze fing an, weil ein Bekannter uns mitteilte, daß mein Mann (weil er nun für 4 Personen unterhaltspflichtig wäre) eine Gruppe höher rutschen würde. Das haben wir nachgefragt und darauf hin, kam dann die ges. Überprüfung und halt auch direkt die Mitteilung, daß wenn ich nun arbeitssuchend wäre ich ja auch zu Hause wäre und die Kinder betreuen könnte.
Zudem habe ich noch eine andere Frage:
Wir sollen den Einkommensteuerbescheid mitreichen. Letztes Jahr haben wir allerdings einmalig getrennte Veranlagung "betrieben" da ich eine Abfindungssumme für meine Entlassung erhalten habe und hätten wir zusammen veranlagt wäre die Erstattung wesentlich geringer ausgefallen.
Nun weiß ich nicht, ob ich diese Erstattung mit einreichen muß.
Die ganze Zeit dürfen von mir keine Kosten in Abzug gebracht werden, dann dürfte doch meine Erstattung auch nicht dazu gerechnet werden, oder sehe ich das falsch?
Wäre super,wenn ihr uns hier helfen könntet..
Hallo nochmals,
lese mich quer - aber irgendwie wirft das noch mehr Fragen auf 😉
Wir haben bislang 5 % berufsbedingte Aufwendungen vom Nettolohnt abgezogen bekommen zzgl. der Darlehensrate für das Auto.
In einem Thread habe ich gelesen, daß normalerweise die Darlehensrate mit den 5% abgegolten ist..
Was ist denn richtig? Oder hat sich das Amt mal zu unseren Gunsten vertan?
Hallo,
in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG (im Zitat Hamm) steht es so:
sind die Kosten der PKW-Nutzung in der Regel mit 0,30 € je Kilometer (Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate) abzugsfähig. Wenn die einfache Entfernung über 30 Kilometer hinausgeht, wird empfohlen, die weiteren Kilometer wegen der eintretenden Kostenersparnis nur mit den Betriebskosten von 0,20 €/km anzusetzen. Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.
Da wurde zu Deinen Gunsten falsch berechnet.
Welches OLG ist für Dich zustänig? Schau mal ab Punkt 10. Dort kann auch beschrieben sein, das nicht die 5% abgezogen werden, sondern die tatsächlichen Kosten (Kilometerpauschale x Entfernung zur Arbeitsstätte) in Abzug gebracht werden können, wenn nachgewiesen.
Düsseldorf wird es sein.
Mh, da hoffe ich mal, da jetzt nochmals alles überpüft wird, die Dame sich abermals vertut. Obwohl ich denke, daß sie uns jetzt auf den Kicker hat, da wir uns erlaubt haben etwas anzumerken ... Oh jee..
Hallo TwinWoman ;-),
am sinnvollsten ist es, wenn sich dein Mann direkt hier anmeldet, dann müssen wir nicht stille Post spielen - ´trotzdem herzlich willkommen.
Wurde der KU bereits berechnet?
Wer hat diesen berechnet?
Auf welchen KU Beitrag ist derjenige gekommen?
Über welche Zahlen reden wir hier - wie ist das Netto von deinem Mann, wie das bereinigte usw. usf.?
Was hat der KV bisher bezahlt?
Wie alt sind alle Kinder?
Gruß Zahltag
Moin Twin,
wie ist denn die einfache Strecke von deinem mann vom wohnort zum arbeitgeber?
wie hoch ist/war die auto rate und was waren die 5 % in Zahlen?
Gruß Zahltag
Hallo,
danke - bin demnach die TwinMa 🙂
Puh -das wird aber lang. 🙂
Also, das 1. Kind ist 10 Jahre alt, meine Kinder 4 Jahre alt.
Mein Mann hat immer Unterhalt bezahlt, auch für die Ex die ersten Jahre (nur kurz vorweg, damit kein falscher Eindruck geweckt wird)
Tituliert wurde von Gericht (ca. 2004 ??) 192 Euro.
2008 wurden wir vom JA angeschrieben - hier ging es uns echt schlecht, ich war mit den Zwillingen schwanger, unser Haus ist abgebrannt, mein Mann hat seine Meisterschule dennoch 100 km 3 mal die Woche in Abendschicht durchgezogen.
Nach der Einreichung der ges. Unterlagen haben wir Nichts mehr vom AMt gehört - ich denke da war das Einkommen dann zu gering zur Aufstockung ?
Letztes Jahr im Oktober fing dann alles von vorne an.
Wir haben alles brav ausgefüllt - auch alle DAten von mir rausgegeben und wurden auf 327 Euro aufgestockt. (Stufe 5, 2. Altersgruppe - aber Runterstufung in 4, da ja nunmehr 3 Kinder) zu versorgen sind)
Das bereinigte Nettoeinkommen war 2929 Euro.
Das reine Nettoeinkommen lag bei 3.400 Euro
abzügl.
170,5 5 % berufsbedingte Aufwendunge
35,45 private Krankenversicherung
122 Kinderbetreuungskosten (kita für die Zwillinge)
83 Autokredit
213,50 Wohnvorteil
zzgl.
153 Euro Steuererstattung
Zu diesem Zeitpunkt mußte mein Mann viele Überstunden machen - und eigentlich sollte sich dieses Jahr so einiges ändern. Grundsätzlich sind die Überstunden in der Firma nämlich nicht erlaubt.
Also wollte das Amt nach 6 weiteren Monaten uns erneut prüfen. Leider !! hat die Firma einen riesigen personellen Engpass und ein Ende der Überstunden ist nicht in Sicht - d.h. das Einkommen ist so hoch geblieben.
Wir haben also wieder alles brav eingereicht, aber halt auch gesagt, daß mein ARbeitslosengeld nun entfallen ist, und ob ich nun auch mit berücksichtigt werde...
Na ja, nun hatten wir den Salat. Sie will die Kinderbetreuungskosten nicht mehr anerkennen, da ich ja zu Hause wäre.
Nach meiner Meinung ist das nicht richtig, da ich ja auch unsere kleine Selbständigkeit in der Woche betreue...
Ach so, die Gewinn - und VErlustrechnung möchte sie nun auch sehen (aber da haben wir nur Verluste derzeit zu verzeichnen)
Desweiteren möchte sie die Einkommenbescheide sehen - und hier hatten wir getrennte Veranlagung, da ich eine höhere Abfindungssumme letztes Jahr erhalten habe (auch das finde ich nicht korrekt, da ich ja sonst auch nicht "gelte", also warum meine Erstattung)
Und zum Schluß wird nun auch noch eine Titulierung zum Abschluß der Berechnung gefordert.
Ganz schön lang geworden und es fehlt bestimmt noch eine Menge..
Könnt Ihr damit was anfangen?
Guten Aben d 🙂
die 5 % waren 170 Euro und die DArlehensrate 83 Euro
Der einfache Weg ist derzeit 7 km.
ABER, ich muß sagen, daß mein Mann normalerweie hier vor Ort tätig ist, aber jederzeit in 5 andere Werke versetzt werden kann und dies auch öfters mal gerschieht. Die anderen Werke sind ca. 55 km vom Heimatort entfernt.
Na ja, leider hat unser alter PKW den Geist aufgegeben und wir mußten einen neuen Gebrauchten kaufen. Mtl Rate 175 Euro.
Den alten Darlehensvertrag konnten wir nur mithilfe meiner Eltern auslösen. Da steht also der nächste kleine Schuldenberg.
Irgendwie kommt man nicht auf den richtigen Zweig.
Da wo Nichts ist, kommt Nichts hinzu und dort wo Geld ist, vermehrt es sich..
Aber das ist eine anderen Geschichte;-)
Moin
Es gibt ein einschlägiges BGH-Urteil, wonach die Betreuung von Kindern in einer KiTa unabhängig von der Möglichkeit der Betreuung durch einen ET erachtet wird. Das JA ignoriert dieses Urteil zu Gunsten eigener Befindlichkeiten.
Und eines sei klar gesagt: das JA hat nichts zu entscheiden, aber auch garnichts. Wenn, dann ist einzig und allein ein Gericht befugt, dies zu tun. Soll das JA klagen - es wird gegen eine gefestigte Rechtssprechung antreten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
die Darlehensrate wird i.d.R. nicht anerkannt.
Was bei deinem Mann die spannende Frage ist - wie oft muss er in der Woche die einfache Strecke von 55 KM fahren? Es wird wohl ein Rechenbeispiel, aber die Rate würde ich schonmal aus meinem Kopf streichen.
Kann man das Thema mit dem anderen irgendwie zusammenführen?
Gruß Zahltag
Moin TwinMa,
wenn ich mir so eure Zahlen anschaue und rechne komm ich auf 345 Euro KU....
Wir haben alles brav ausgefüllt - auch alle DAten von mir rausgegeben und wurden auf 327 Euro aufgestockt. (Stufe 5, 2. Altersgruppe - aber Runterstufung in 4, da ja nunmehr 3 Kinder) zu versorgen sind)
Das bereinigte Nettoeinkommen war 2929 Euro.
Das reine Nettoeinkommen lag bei 3.400 Euro
abzügl.
170,5 5 % berufsbedingte Aufwendunge
35,45 private Krankenversicherung
122 Kinderbetreuungskosten (kita für die Zwillinge)
83 Autokredit
213,50 Wohnvorteilzzgl.
153 Euro Steuererstattung
Einkommen:
3400 Euro Gehalt
153 Euro Steuererstattung
213,50 E Wohnvorteil
---------------------------
3766,50 E Einkommen insgesamt
Einkommen mit folgenden Posten für die Bereinigung:
170,5 5 % berufsbedingte Aufwendunge
35,45 private Krankenversicherung
122 Kinderbetreuungskosten (kita für die Zwillinge)83 Autokredit
-------------------------------------------------
327,95 Abzugsfähige Posten
Bereinigtes Netto somit 3766,50 Euro - 327,95 Euro = 3438,55 Euro
Macht Stufe 6 in der DDT (374 Euro KU) eins runter seit ihr bei 345 Euro KU - ich würde diesen unstrittigen Betrag bei einem Notar titulieren lassen und das Thema in den Schrank legen...
Was für mich noch offen ist:
Habt ihr Eigentum - wieso werden da die Zinsen und Tilgungen nicht mit berücksichtigt?
Hat dein Mann keine Altervorsorge?
Gruß Zahltag
Hallo Zahltag,
wieso geht's nur eine Stufe runter? Der Ehemann von TwinMama ist doch seiner Tochter aus erster Ehe, seinen Zwillingen und seiner Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet. Müsste es dann nicht zwei Stufen runter gehen?
Danke,
Jaydee
Mission impossible?
Hallo,
vielen Dank erstmal für Eure Mühe !!!
Dieser Wohnvorteil ist ein Negativbetrag.
Sie hat anhand unserer Wohnfläche einen Wohnvorteil von 748,80 Euro errechnet.
Dagegen die Zinsen des Darlehens für das Haus, Grundbestitzabgaben, Versicherung = mtl Aufwendungen 962,30 Euro
Dem steht der der Wohnvorteil entgegen, so daß Sie uns eine mtl Belaastung von Euro 213,50 angerechnet hat.
Wir hatten gefragt ob wir für die Altersversorgung einen Pauschbetrag angerechnet bekommen, aber sie verneinte dies.
Auch die Risikolebensversicheurng und unfallversicherung für ihn und die Kinder wurden nicht hinzubezogen.
Na ja und was die Steuererstattung angeht - wenn es rechtens ist !!, dann müßte sie dieses Jahr ein plus von mtl. 330 Euro aufzeigen.
Mein Mann hatte eine NAchzahlung von Euro 3641,32 undich eine Erstattung von 7617,50 (aufgrund meiner Abfindung haben wir hier die getrennte Veranlagung gewäht)
Könnt Ihr mir das Urteil mit der Kinderbetreuung aufzeigen - oder habt ihr hier im Forum eine Ecke mit solchen wichtigen Gesetzesänderungen?
Moin TwinMa,
zwischendurch wurde einiges geschrieben, ich lass es dennoch mal zum Verdauen stehen ...
Das ein oder andere Fragezeichen ergibt sich noch (in Anlehnung an Zahltags Kontrollrechnung) ...
213,50 EUR Wohnvorteil
Wie wurde dieser ermittelt ? Der Tilgungsanteil einer zugrundeliegenden Hypothek wäre als Altersvorsorge abziehbar.
153 EUR Steuererstattung
Ist das tatsächlich nur sein Erstattungsanteil ?
Liegen diesem höhere Werbungskosten zugrunde als die 5%-Pauschale ?
122 EUR Kinderbetreuungskosten (kita für die Zwillinge)
Nun ja ... der BGH hat in seinem Kindergartenlieblingsurteil deutlich gemacht, dass der KiTa-Besuch Mehrbedarf des Kindes darstellt.
Mehrbedarf kann grundsätzlich bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden:
a) Kindergartenbeiträge können, schon da sie regelmäßig anfallen, keinen Sonderbedarf (§ 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB) begründen. Als Mehrbedarf ist der Teil des Lebensbedarfs anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen nicht zu erfassen, andererseits aber kalkulierbar ist und deshalb bei der Bemessung des laufenden Unterhalts berücksichtigt werden kann (Wendl/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis* 7. Aufl. § 2 Rdn. 133; Maurer FamRZ 2006, 663, 667).
Habt Ihr denn aktuell schon eine Neuberechnung seitens des JA ?
Wir haben alles brav ausgefüllt - auch alle DAten von mir rausgegeben und wurden auf 327 Euro aufgestockt. (Stufe 5, 2. Altersgruppe - aber Runterstufung in 4, da ja nunmehr 3 Kinder) zu versorgen sind)
- Dein Einkommen (und Deine Steuererstattung) geht das JA nix an !
- Euer Bekannter hat grundsätzlich Recht, wenn er sagt, dass auch Du unterhaltsberechtigt bist und demzufolge eine Herabstufung um zwei Einkommensgruppen möglich ist (und das gerade dann, wenn eine JA-Trulla meint, die Betreuungskosten nicht anzuerkennen, da das jetzt Dein Part sei ...).
Besten Gruß
United
Moin TwinMa,
was spricht eigentlich dagegen - diesen Beitrag
wurden auf 327 Euro aufgestockt. (Stufe 5, 2. Altersgruppe - aber Runterstufung in 4, da ja nunmehr 3 Kinder) zu versorgen sind)
titulieren zu lassen - mit deiner neuen Info ist dein Mann bei ca. 3000 Euro bereinigtem Netto - die nächste Stufe drunter ist 2700 Euro - ich denke ICH würde den Betrag von nem Notar titulieren lassen und die Befristung auf den 18. Geburtstag nicht vergessen und mir den alten Titel aushändigen zu lassen - oder bei welchem Zahlbetrag wollte ihr landen?
Gruß Zahltag
Die 327 Euro waren ok - aber wir hatten nachgefragt, ob wir eine Stufe (durch meinen Jobverlust (ohne Einkommen) ) raufrutschen würden..
Danach fing alles an.
Wie gesagt ich bin arbeitssuchend gemeldet - und wir haben uns vor ein paar Monaten selbständig (Nebengewerbe) gemacht. Hier haben wir derzeit nur Verluste (leider, aber jeder Anfang ist schwer). D.h. ich habe schon etwas zu tun in den Morgenstunden und manchmal auch bis nachmittags.
Auch kann die Arbeitsagentur mich jederzeit in irgendwelche Veranstaltungen / Fortbildungen stecken.
Der negativ Betrag von 213,50 Euro wurde wie folgt berechnet:
Zinsen mtl. 792,53 Euro + Grundbesitzabgaben 127,20 + Versicherung 42,57 = 962,30
Dementgegen stehen 120 qm (mittlere Wohnlage Baujahr 1976) =5,94 € pro qm + 5 % Zuschlag Einfamilienhaus
= 748,80 Euro
Summe: -213,50 Euro
Die Steuererstattung war unserer Beider, zu diesem Zeitpunkt bin ich ja noch arbeiten gewesen!! 2010 Einkommenserklärung
2011 Erklärung - mein Mann: Nachzahlung von Euzro 3.641,32 und ich eine Erstattung von Euro 7.617,50
Ihm wurden die Kinder zugeteilt, bei mir das Haus. Wir bezahlen beide alles vom Haus (Darlehenvertrag usw. läuft alles auf uns gemeinsam), daß Haus selbst ist allerdings auf mich geschrieben.
Moin nochmal,
die Anrechnung eines negativen Wohnvorteils (und das, obwohl er kein Wohneigentum hat) ist ziemlich entgegenkommend (um nicht zu sagen falsch) ...
Meines Erachtens solltet Ihr den geforderten Steuerbescheid zur Verfügung stellen (Angaben zu Deiner Person ausschwärzen) und abwarten, was die gute Frau daraus macht.
Hat Dein Mann denn wirklich keine Lebensversicherung, Riester-Rente oder sonst irgend etwas ?
Betreibt er wirklich nur Altersvorsorge für Dich (indem er Dein (!) Haus bezahlt) ?
Besten Gruß
United
Es gab schon Gründe warum das Haus auf meinen Namen läuft, aber er ist hier vertraglich auf der sicheren Seite.
Bei einer Trennung hätte er Anspruch auf lebenslanges Wohnrecht oder er könnte sich auszahlen lassen.
Mein Mann hat eine Risikolebensversicherung und eine Unfallversicherung. Eine Erwebslosenversicherung folgt noch.
Für die Altersversorge hat er noch Aktienkäufe (dies ist aber keine regl. Altersversorge)
Wir sind eigentlich gegen die "normalen" Rentenversicherungen -da bislang jeder in unserer Familie früh gestorben ist.
Von daher stecken wir fast jeden Penny ins Haus, was meines Erachtens sowieso die beste Vorsorge bleibt.
Könnten wir denn einfach zum Notar gehen und diesen bislang gezahlten Unterhalt titulieren lassen?
Ich meine die Dame will ja nun wieder alles aufrollen - Bescheid, Abrechnungen, Gewinn/ Verlustrechnung etc etc..
Davon mal abgesehen, der Nebenerwerb weist ja derzeit ein großes Minus aus. Dieser wird doch sowieso nicht anerkannt... Dann brauchen wir es doch auch nicht zu zeigen, oder?
Darf die Mama von Kind 1 eigentlich Akteneinsicht beim JA verlangen? Also sodaß Sie alles an Einnahmen und auch Schulden sieht?
Tach,
Könnten wir denn einfach zum Notar gehen und diesen bislang gezahlten Unterhalt titulieren lassen?
Ja das könnt ihr tun - sollte die KM mehr wollen senkt dies den Streitwert ungemein...
Dann brauchen wir es doch auch nicht zu zeigen, oder?
Wenn die letzte Einkommensüberprüfung länger als zwei Jahre her ist - müsst ihr nach Aufdforderung bzw. dein Mann sein EInkommen offenlegen
Darf die Mama von Kind 1 eigentlich Akteneinsicht beim JA verlangen? Also sodaß Sie alles an Einnahmen und auch Schulden sieht?
Ja
Viele Grüße
