Hallo,
ich melde mich hier sehr verzweifelt.
ich hatte eine freundin, etwa 1 jahr lang, gewohnt haben wir getrennt.
Sie ist schwanger geworden, dass kind kommt bald!
ich freue mich sehr darüber, doch mit ihr möchte ich nicht mehr viel zu tun haben.... wir haben uns halt getrennt.
nun kam ein brief vom jugendamt, wo ich erzählen soll, wie viel unterhalt ich zahlen möchte, nach eine kurzen rücksprach mit ihr entschied ich mich für 350€. verdienen tu ich 1500 brutto, und habe einen hauskredit mit 650 mntl. zu bedienen.
nun will sie von mir noch unterhalt für sich selbst. wie soll ich das machen, und hat sie überhaupt ein recht dazu??? schließlich haben wir nie zusammen gewohnt also eheähnlich ist das nicht, oder?
nach der dd-tabelle kann ich gar nicht mehr zahlen, häufen sich dann schulden an für ihren unterhalt? das kind ist ausser frage! hier wird alles und sogar mehr als nötig bezahlt laut dd-tabelle.
helft mir bitte, ich komme mir sehr ausgeliefert vor, da auch sozialarbeiter schon bei mir auf der matte standen wegen vermögenswerte und so nem kram.
HI Jan,
willkommen hier. Du wirst hier viele gute Informationen bekommen.
Was mir auffällt:
1.) Sicher, dass das Kind von Dir ist? Wenn ihr noch nicht mal zusammen gewohnt habt, gibt es hier viele Unbekannte. Das ganze kann nach der Geburt erst einmal durch einen Vaterschaftstest abgeklärt werden.
2.) Ich hoffe, Du hast noch NICHTS beim Jugendamt unterschrieben (Vaterschaftsanerkennung, Titel). Bitte frag IMMER hier zuerst nach, bevor Du etwas unterschreibst. Es kann sonst sein, dass Du vom JA / der KM über den Tisch gezogen wirst.
3). Natürlich hat die KM bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ein Recht auf Unterhalt. Sprich, Dir wird alles genommen bis zum Selbstbehalt von ca. 950 Euro.
Lies Dir bitte auch mal den Trennungs-FAQ durch, er ist sehr hilfreich: www.trennungs-faq.de Gruß Ingo
Moin
Es kann sonst sein, dass Du vom JA / der KM über den Tisch gezogen wirst.
Zu spät, das ist bereits geschehen. 350€ KU bei ca. 1070€ Netto kann nur als väterverachtend interprtiert werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
naja das kind, ich schätze mal, wird definitiv von mir sein.
ich glaube auch, dass hier jugend/sozialamt aufhetzend wirken.
die frage ist nur, wenn ich den unterhalt für sie(ex) nicht zahlen kann, wer geht dann in vorleistung dafür, kann dieses amt die leistungen gegen mich rückwirkend (fall erbe etc.) geltend machen, oder geht das nur bei kindern?
schließlich wüde dass ja dann schulden bedeuten, die meine hausfinanzierung zerstören, da ich nach neuverhandlung bestimmt nicht mehr die bestehenden zinskonditionen erhalten werde.... ach alles schei**e!!!
Hallo Jandarik,
wenn ich das richtig lese:
nun kam ein brief vom jugendamt, wo ich erzählen soll, wie viel unterhalt ich zahlen möchte, nach eine kurzen rücksprach mit ihr entschied ich mich für 350€. verdienen tu ich 1500 brutto, und habe einen hauskredit mit 650 mntl. zu bedienen.
dann hast du ja nur noch 70,- € monatlich zum Leben! :question: (1070 Netto - 650 Hauskredit). Oder sind die 1500,- € Netto?
Das kann ja gar nicht gehen. Womit hat denn das Jugendamt begründet, dass du mehr als die 225,- € Mindestunterhalt zahlen sollst? Unterm Strich ist auf jeden Fall kaum mit Unterhalt für die Mutter zu rechnen. Hier hast du dann auch einen Selbstbehalt von 1050,- €, der nach Abzug von Berufsbedingten Aufwänden noch bleiben müsste. Wenn genug zu verteilen ist, dann ist es egal, ob man etwas mehr KU (Kindesunterhlat) und dafür weniger BU (Betreuungsunterhalt) für die Mutter zahlst. Wenn du aber schon knapp am Selbstbehalt bist, dann wird gerne der KU höher angesetzt. Hier ist ja dein Selbstbehalt niedriger (950). Prinzipiell bist du der Mutter jedoch zu Unterhalt für die ersten drei Jahre verpflichtet. Du hast ihr ja einen Schaden (Kind) zugefügt, den du ihr ausgleichen musst :knockout:. Unabhängig von der schieren Höhe ist das auch verständlich, da die Mutter ja von etwas leben muss, wenn ein Kleinkind im Hause ist, das wenigstens in der ersten Zeit intensiv betreut werden muss. Oder willst du dich dann drum kümmern?
btw: Wer hat dir denn bei diesem Einkommen einen Hauskredit für 650,- € aufgeschwätzt?
Gruß aus dem Schwarzwald
PvF
Moin
Sage doch bitte zuerst, ob der Unterhalt für das Kind tituliert wurde (Möglichkeit der Zwangsvollstreckung). Denn theoretisch bist Du ein Mangelfall und kannst bei Deinem Einkommen noch nicht einmal den Mindestunterhalt für das Kind von 225€ leisten. Wegen BU brauchst Du Dir eigentlich keine Sorgen zu machen, da Du definitiv nicht leistungsfähig bist. Auch laufen hier keine Schulden auf, die später zurück gefordert werden können.
Mir ist unverständlich, wie Du einem KU von mehr als 136% zustimmen konntest. Das entspräche einem Netto-Einkommen von über 4000€ - und zwar bereinigt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
er hat recht, ich hab netto mit brutto vertauscht, entschuldigt, aber das thema verwirrt mich 😉
und ich habe (nicht schriftlich) nur die aussage getroffen, dass ich für 350 € KU bereit wäre.
Moin Jan,
wenn ich mal kurz zum Verständinis zusammenfassen darf.
Du verdienst 1500 Euro Netto - diese sind aber bisher noch nicht bereinigt - korrekt?
Du hast NICHTS bzgl. KU unterschrieben - somit bist du wohl noch rechtzeitig hier gelandet.
Wie weit ist denn deine einfache Entfernung zur Arbeitsstelle?
Wie viel bezahlst du an Altervorsorge?
Seit wann besteht der Kredit - kommt hier ggf. bald eine Umschuldung in betracht?
Wie groß ist dein Haus? - sprich welchen ortsüblichen Mietwert können die dir zu deinem Einkommen hinzurechnen?
--> Ich hoffe Hauskredit und Mietwert wird ein "nullspiel" für dich.
Gruß Zahltag - der wohl den Mindest-KU (225 Euro) beim Notar titulieren lassen würde und sich danach um den Umgang kümmern würde 😉
Hallo Jandarik,
dann sieht das ganze etwas anders aus.
Hier läuft das Ganze dann darauf hinaus, dass du den Mindestunterhalt von 225,- € bezahlen musst. An die Mutter dann den Rest bis zu deinem Selbstbehalt von 1050 Euro. Den Rest wird sie versuchen müssen sich aus dem Sozialtopf (also wir alle) zu bedienen. Entsprechend wirst du dann bald Post vom Amt bekommen, wo du dann nochmal dein Einkommen darlegen darfst. Auch hier ist in aller Regel Vorsicht angebracht. Einen Titel wirst du dann wohl unterschreiben müssen
Bei der Höhe des BU für die Mutter kommt es noch darauf an, ob die 1500,- schon um berufsbedingte Aufwände bereinigt hast.
Wenn du im Eigenheim wohnst, dann darfst du aber zum Einkommen noch den Wohnvorteil (ortsübliche Miete abzüglich Zinsen) dazu rechnen. Gleichzeitig aber die Tilgung als Altersvorsorge wieder abziehen. :puzz:. Das muss dann allerdings auch schon für die Berechnung des Kindesunterhalts gemacht werden. Hier ist die Grenze für die nächste Stufe KU bei 1500,- € bereinigtes Netto.
Insgesamt liegst du mit den 350,- € dann aber nicht so schlecht. So lange sich kein Amt einmischt kannst du das aber mit deiner Ex flexibel Hand haben. Da hängt es halt davion ab, ob Sie schon von den Müttereinflüsterern bearbeitet wurde. 😡
Grüßle
PvF
PS: diesmal war Zahltag schneller :redhead:
Moin Jandarik,
Sie ist schwanger geworden, dass kind kommt bald!
Solange das Kind nicht da ist, solltest Du weder rechnen, noch Dich durch irgendwelche JA-Mitarbeiter beunruhigen lassen (und schon garnicht irgendwelche Zusagen treffen oder Unterschriften leisten).
Die übliche Reihenfolge ist:
1. Geburt des Kindes
2. Feststellung der Vaterschaft (und ohne einen privaten oder ggf. gerichtlich angeordneten Test solltest Du eine Anerkennungsurkunde nur unterschreiben, wenn Du Dir 1.000%ig sicher bist, dass nur Du als Vater in Frage kommst)
3. Anerkennung der Vaterschaft (und in diesem Zusammenhang über die Erklärung der gemeinsamen Sorge sprechen) + Regelung des Umgangs
Besten Gruß
United
Nicht vergessen: die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen.
Ich gehe davon aus, dass die KM dieses komplett bekommt.
Ansonsten erstmal prüfen lassen, ob das Kind überhaupt von Dir ist.
Du erkennst sonst etwas an, aus dem du später - wenn denn Zweifel aufkommen sollten - nur sehr schwer wieder raus kommst.
Also, wie United schon schrieb, erstmal bis zur Geburt abwarten und dann Vaterschaft feststellen lassen.
Dies dem JA auch so schildern, dass Du - verständlicherweise - erst etwas titulieren lässt wenn du weißt, dass Du der Vater bist.
Sprech das Thema Vaterschaftsfeststellung doch jetzt schonmal bei der KM an:
Wenn die KM sich selbst sicher ist, dass Du der Vater wird sie ein Interesse daran haben dies schnell feststellen zu lassen. Sonst existiert - so lange Du nichts unterschreibst - kein Unterhaltsanspruch gegen Dich.
Wenn Sie versucht Zeit zu schinden könnten dies schon ein Indiz dafür sein, dass die Lage doch nicht so klar ist.
Jack
moin moin...
ich glaube ich hab mich total falsch ausgedrückt....
also, jeden monat wander 1500 euro auf mein konto.
einfacher arbeitsweg sind 70km.
von mir werden ca 100qm bewohnt ( hauskredit entspricht etwa vergleichbarer kaltmiete vor ort)
zudem habe ich ein kfz, da ich sehr ländlich wohne.
ich rechne vor:
1500,-
- ca600,- kredit
-ca 300,- sprit für arbeit
-ca 100,- Berufsunfähigkeitsversicherung und private altersvorsorge
= 500,-
damit lebe ich bisher.
die mutter möchte direkt ein gemeinsames sorgerecht (sie ist sehr vernünftig)
auch soll der junge meinen nachnamen tragen.
sie ist offen und ehrlich und hat mir erzählt was die vom amt fordern...
sie soll, man beachte, heimlich, meine gehaltsabrechnungen kopieren, und ich soll ihre schulden bezahlen ( etwa 1000€) die sie ohne mein wissen produziert hat, das verlangt, bis jetzt mündlich, das sozialamt von mir.
zudem behaupten sie andauernd, dass ich gegenüber der mutter unterhaltspflichtig wäre, was ich schlicht weg ablehne und die mutter (bis jetzt) auch. Dies könnte ich ggf. auch schriftlich bekommen.
Hi,
sie soll, man beachte, heimlich, meine gehaltsabrechnungen kopieren
sollte ein Amtshansel das wirklich so gesagt haben, ist es eine Aufforderung zu einer Straftat.
, und ich soll ihre schulden bezahlen ( etwa 1000€) die sie ohne mein wissen produziert hat, das verlangt, bis jetzt mündlich, das sozialamt von mir.
Es gibt überhaupt keine Veranlassung und schon gar keine rechtliche Handhabe nach der du IHRE Schulden zu zahlen hast. Das würde ich an deinre Stelle nicht mal beachten
zudem behaupten sie andauernd, dass ich gegenüber der mutter unterhaltspflichtig wäre, was ich schlicht weg ablehne und die mutter (bis jetzt) auch. Dies könnte ich ggf. auch schriftlich bekommen.
Das ist das einzig Wahre an der Aussage des Amtes. Bis mindestens zum 3. Lebenjahr des Kindes bist du auch der KM ggü. zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings nur, wenn du auch leistungsfähig bist. Dafür she ich aber keineeChance bei deinem Einkommen, wenn es bereinigt ist und der KU abgzogen ist, dann bleibt dir nicht mehr der SB von 1050 , den du ggü. der KM hast
Die 225 Euro KU dürften unstrittig sein.
Gruß Tina
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Edit: hab' das eine Zitat korrigiert
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Jandarik,
ich glaube ich hab mich total falsch ausgedrückt....
Da gebe ich Dir mal Recht ...
Denn das, was Du jetzt schreibst, hört sich deutlich anders an als:
nun will sie von mir noch unterhalt für sich selbst.
zudem behaupten sie andauernd, dass ich gegenüber der mutter unterhaltspflichtig wäre, was ich schlicht weg ablehne und die mutter (bis jetzt) auch. Dies könnte ich ggf. auch schriftlich bekommen.
Das wirst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch schriftlich bekommen (und erst dann solltest Du darauf reagieren).
Deine Ex hat grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gem. § 1615l BGB.
In dem Moment, wo sie Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, geht diese Unterhaltsberechtigung auf den Leistungsträger über.
Dieser wird aber aller Voraussicht nach an Deiner Leistungsfähigkeit scheitern ... Evtl. will sich hier ein Arge-Mitarbeiter durch dubiose Machenschaften etwas Arbeit sparen, indem er im Vorwege guckt, ob bei Dir denn überhaupt was zu holen ist.
Gruß
United
^^ :redhead:
hab heute noch einen termin bekommen, bei der amtsfrau.
dort werde ich mal genau auf den busch klopfen.
aber das was ihr schreibt, beruhigt mich schon sehr. danke dafür. :thumbup:
ebenso hab ich nächste woche einen termin mit der mutter bei meinem steuerberater, um zu schauen wie wir steuerlich am meisten von dem kind profitieren können, was natürlich 1zu1 dem kind zu gute kommen soll.
aufpassen muss ich natürlich, dass ihr meine mehrleistungen dem kind gegenüber, nicht von ihren sozialleistungen abgezogen werden.
die frage die sich mir nach wie vor stellt ist, sammeln sich schulden an, wenn ich den unterhalt für die mutter nicht leisten kann???
Ich kann Dir nur empfehlen:
Lass Dich von ihrer Nettigkeit jetzt nicht um den Finger wickeln. Da wird Dir GSR und all so tolle Dinge angeboten.
Ob die KM auch noch so "vernünftig" ist wenn Du finanziell nicht das leisten kannst was sie sich vorstellt oder ihr mal sonstige Meinungsverschiedenheiten bekommt, steht in den Sternen.
Von daher zahl jetzt bloß nicht irgendwelche Schulden nur weil sie mit GSR winkt.
Vernünftige Lösungen sind immer anzustreben aber dies beinhaltet auch, dass man Dinge wie GSR nicht mit Unterhalt verknüpft oder voneinander abhängig macht. Nur als Warnung...
Überleg Dir auch nochmal, ob Du Dir wirklich sicher bist der Vater zu sein. Die Vaterschaftsanerkennung einmal unterschrieben und Du kommst aus der Nummer nur noch schwer wieder raus. Denk wirklich nochmal über meinen Vaterschaftstest nach...
Jack
Hallo
Da hast du die Wurst ohne den Metzger gemacht ,dir wird hier wie schon gesagt nicht viel über deinem SB bleiben.
70 Km einfach Weg zur Arbeit 140 pro Tag 😉 mal ganz ehrlich das kann ich fast nicht glauben aber ok, du wirst min. die nächsten 3 Jahre mit deinem Selbstbehalt leben müssen also 1050 Euro.
In 3 jahren sollte KM Teilzeit Arbeiten kommt wahrscheinlich KIga dazu keine guten Aussichten aber du musst du durch ......
viel Glück Guru
HI Jandrik,
die mutter möchte direkt ein gemeinsames sorgerecht (sie ist sehr vernünftig)
auch soll der junge meinen nachnamen tragen.
sie ist offen und ehrlich und hat mir erzählt was die vom amt fordern...
Aha... ganz ehrlich, da wäre ich mal vorsichtig, dass die Geschichte nicht nach hinten losgeht.
Nochmal der von vielen hier bereits angesprochene Punkt: Warte mit der Vaterschaftsanerkennung einen Gen-Test ab. Ihr habt nicht miteinander gewohnt. Auch ist das Verhalten der KM gerade für so einen Fall untypisch - es kann sein, dass Du nur als Versorger ausgewählt wurdest - bzw. sie Dich als bessere Partie von vielen ansieht.
Im Normalfall sind die Exen daran interessiert, soviel wie möglich für sich rauszuschlagen. Dazu herrscht "Angst und Panik" vor der großen Bürokratie und den "vielen" Mitentscheidungen des GSR, die ein KV dann treffen kann. Und wenn das Kind doch mal plötzlich krank wird... da will ich doch nicht erst den KV fragen müssen....
Wir wissen alle, dass diese Meinungen falsch sind - sie sind aber sehr verbreitet. Und das sie gleich noch dem Kind Deinen Nachnamen geben will, ist ebenfalls ungewöhnlich. Aus meiner Sicht sollst Du gehörig über den Tisch gezogen werden. Gruß Ingo
ebenso hab ich nächste woche einen termin mit der mutter bei meinem steuerberater, um zu schauen wie wir steuerlich am meisten von dem kind profitieren können, was natürlich 1zu1 dem kind zu gute kommen soll.
aufpassen muss ich natürlich, dass ihr meine mehrleistungen dem kind gegenüber, nicht von ihren sozialleistungen abgezogen werden
P.S.: Dem Kind wird da erstmal gar nichts zu Gute kommen - es kommt der KM zu Gute. Denn diese empfängt das Geld. Ist die KM berufstätig bzw. hat etwas gelernt? Ich hoffe nicht, dass ihr / Sie sich auf ein Leben mit ALGII-Leistungen einstellen will. Denn dann wird das Amt auf jeden Fall bei Dir auf der Matte stehen und den Unterhalt einfordern.
Hi,
Um das zu ergänzen... Es ist sogar so, dass alles, was Du mehr als 1050€ verdienst, an die Mutter geht und vom Bedarf der Bedarfsgemeinschaft vom Amt abegzogen wird, weswegen sich der Staat da auch so einmischt...
Und wenn sich die Mutter auf Arbeitslosigkeit einstellt, wirst du auf lange Zeit auf 1050€ Basis leben und sowas wie eine eigene Familie wird schwierig. Deswegen ist so ein Test durchaus ratsam.
mfg
Guten Abend
**Und wenn sich die Mutter auf Arbeitslosigkeit einstellt, wirst du auf lange Zeit auf 1050€ Basis leben und sowas wie eine eigene Familie wird schwierig
jetzt lassen wir die Kirche mal im Dorf bei nicht verheirateten gibt es kein BU wegen Arbeitslosigkeit /Krankheit...es könnte evtl. BU verlängert werden jedoch eine Unterhaltspflicht auf viele Jahre ist nicht möglich.
In 3-5 Jahren ist der BU Spuck vorbei (hoffe ich).....
Gruß Guru
