Hallo zusammen,
war schon lange nicht mehr hier im Forum, weil es zum Glück die letzten 2 Jahre ohne Probleme lief.
Also kurz zu mir:
Scheidung im Jan 08, Kind jetzt 8Jahre, Titel vom Jugendamt von 2008 über 135%. Ich habe zum Jahreswechsel schön meinen KU nach der Formel umgerechnet und zahle jetzt 102,7%.
Nun, pünktlich 2 Jahre nach der Scheidung bekomme ich einen Brief vom Anwalt meiner Ex (wieder verheiratet, 1 Kind), zu Neuberechnung des KU, sprich Einkommensnachweise.
Klar ist, dass ich dir ihr zukommen lassen muss, bzw. sollte. Ich erwarte nun auch eine Erhöhung nach neuer Tabelle und wegen meines Gehaltes. (Mit Hochstufung wegen nur noch 1 Kind erwarte ich so 110%, wenn es schelcht kommt auch 115% (z.b. wegen Anrechnung meiner 35km einfach zur Arbeit))
Egal, nur wer zahlt denn eigentlich nun die Briefe und Berechnung ihrer Anwältin?? Bekommt sie hier wieder PKH, obwohl sie jetzt vermögend geheiratet hat? Da es um KU geht denk ich schon, wobei ich noch keinen Antrag für ihre PKH erhalten habe.
Was passiert, wenn ich z.b. 110% akzeptiere und nur die beim Amt betiteln lasse, und sie dennoch 115% haben wollen?? (Ich denk mal, dass ich einen neuen Titel unterschreiben muss.)
Was könnt ihr mir hier raten??
Ist es billiger die 115% zu akzeptieren, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, obwohl ich z.b. 110% beim Amt unterschrieben hätte?? bzw. eigentlich existiet ja ein Titel, den ich bediene.
Wäre froh, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet.
Gruss Ma D
Hallo madmatl,
Egal, nur wer zahlt denn eigentlich nun die Briefe und Berechnung ihrer Anwältin??
Solange ihre Anwältin nicht versucht, dir eine Rechnung unterzujubeln, kann dir das doch verhältnismäßig egal sein - oder?
Was könnt ihr mir hier raten??
Wie du bereits selbst erkannt hast: Da die letzte Auskunft zwei Jahre her ist, wirst du ihr die Einkommensnachweise liefern müssen. Gib ihr ebenfalls eine Aufstellung über das, was bei der Bereinigung deines Einkommens zu berücksichtigen ist. Und falls sie irgendwas von dir angefordert hat, von dem du dir nicht sicher bist, ob du es wirklich liefern musst, dann fragst du einfach nochmal hier bei uns nach.
Ansonsten: Ruhe bewahren und abwarten, was da für eine Forderung kommt. Den entsprechenden Anwalts-Schrieb kannst du dann ja anonymisiert hier einstellen und wir gucken mal drüber, was davon zu halten ist.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo madmatl
Da dein Kind dich verklagen will, wird es PKH bekommen.(mein Gott, klingt das schrecklich)
KM vertritt nur die Belange deiner Tochter, und sie kann so wohlhabend sein wie sie will.(klingt auch schlimm)
Günstiger ist es wahrscheinlich sich so zu einigen, aber nicht allem zuzustimmen.
Da müssten die Fachleute hier mal mit spitzem Bleistift rechnen.
Gruss Wedi
Er hat mir schon wieder nicht angezeigt, das schon geschreibselt wurde, ist glaube ich erkältet, mein Schlepptop.
Moin madmatl,
üblicherweise gilt der Grundsatz "wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch". Will heissen: Wenn Deine Ex die Banalität, Dich auf die neue DDT hinzuweisen und um Deine EK-Unterlagen zu bitten, nicht formlos und allein gebacken bekommt (beispielsweise per Mail) sondern dafür einen Anwalt braucht, ist das ihr Privatvergnügen und nicht Deines. Das Vermögen oder Einkommen ihres neuen Gatten hat damit allerdings nichts zu tun.
Gegnerische Anwaltsrechnungen würde ich an Deiner Stelle jedenfalls nicht bezahlen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
@ Martin
nicht formlos und allein gebacken bekommt (beispielsweise per Mail) sondern dafür einen Anwalt braucht, ist das ihr Privatvergnügen und nicht Deines.
Zumal für einfache Sachen doch keine VKH gewährt wird, oder? Es ist ihr auf jeden Fall zumutbar, sich selbst um die Belange zu kümmern. Natürlich will die
RAtte Geld verdienen.
Gegnerische Anwaltsrechnungen würde ich an Deiner Stelle jedenfalls nicht bezahlen.
Ich auch nicht. Da könnte ja jeder kommen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi madmatl
Hast Du eine Ahnung, warum sich ein RA meldet und nicht das JA? Ich kenne es so, dass sie einen überpünktlich nach zwei Jahren anschreiben. Wurde vielleicht die Beistandschaft beendet?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi und Danke
von wegen Rechnung habt ihr natürlich recht. Also mal abwarten.
Der erste Schrieb war noch relativ kurz und einfach gehalten. Sie wollte nur die Gehaltsnachweise und Info über sonstiges Vermögen bzw. Einnahmen aus vermögen und Vermietung.
Soweit ist es ja noch ok.
Hab im Antwortschreiben, welches am "Sonntag" bei ihr sein soll und dehalb am Freitag erst raus geht schon meine Abzüge aufgezählt, aber das sind vor allem meine Fahrtkosten und eine BU (hier Berufsunfähigkeitsversicherung) mit Altersvorsorge.
Wurde das letzte mal auch anerkannt, aber man weiss ja nie!
Nun heißt es erstmal warten.
Mal eine andere Frage noch zwecks Sonderbedarf:
Früher musste man doch ab 135% nicht mehr zwingend alles mittragen, weil verlangt werden konnte, dass es aus dem KU angespart werden konnte. Gibt es dieses Limit auch bei der neuen DDT2010?? Wäre nur interessant zu wissen!
nur zur Info: Meine Ex ist momentan etwas angepi...., weil ich es nicht einsehe, dass mein Sohn den Namen ihres neuen Mannes haben soll. Er will es übrigens auch nicht! 😉 Und darum versucht sie momentan, eben trotz vermögens mir eins auszuwischen.
Wobei ich zahle gern für meinen Sohn, aber ich lass mich ungern ärgern.
Gruss Ma D
edit: @oldie: es gab nie eine Beistandschaft. Nach der Scheidung wurde ich nur aufgefordert, einen Titel beim Amt zu machen, das hab ich gemacht.
Hallo madmatl,
Sie wollte nur die Gehaltsnachweise und Info über sonstiges Vermögen bzw. Einnahmen aus vermögen und Vermietung.
Du weißt es vermutlich eh', aber: Auskunft über Einkünfte aus dem Vermögen (z.B. Zinsen) kann sie verlangen; das Vermögen selbst geht sie einen feuchten Dreck an. Kann ab und zu ein kleiner, aber feiner Unterschied sein ...
Mal eine andere Frage noch zwecks Sonderbedarf:
Früher musste man doch ab 135% nicht mehr zwingend alles mittragen, weil verlangt werden konnte, dass es aus dem KU angespart werden konnte. Gibt es dieses Limit auch bei der neuen DDT2010?? Wäre nur interessant zu wissen!
Bin mir nicht sicher, ob das jemals so deutlich in einer DT oder den OLG-Leitlinien dringestanden hat, ich kenne das vorwiegend als schwankendes Brett in der ständigen und unstetigen Rechtssprechung; deshalb gibt es ja auch so viele verschiedene Meinungen darüber, was unter welchen Bedingungen als Sonder- bzw. Mehrbedarf geltend gemacht werden kann.
nur zur Info: Meine Ex ist momentan etwas angepi...., weil ich es nicht einsehe, dass mein Sohn den Namen ihres neuen Mannes haben soll. Er will es übrigens auch nicht!
Wessen Namen trägt dein Sohn - deinen, oder den der Ex? Wenn er deinen Namen trägt, dürfte es der Dame ziemlich schwer fallen, das zu ändern.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
er trägt noch meinen Namen.
Sie hat mir vor kurzem erzählt, mein Sohn wolle unbedingt so heißen wie seine neue Schwester und hat mich gebeten, ihn den Namen anpassen zu lassen. Er würde es angeblich auch überall erzählen, dass er so heißen wolle.
Nur ist er nunmal kein Kleinkind mehr. Als ich ihn nämlich fragte und offen über die Namensproblematik geredet hatten, wollte er komischerweise davon garnichts wissen. Der neue Name würde auch nicht zu ihm passen. (Seine Aussage)
So steht mein Entschluss fest! 🙂
-> und dann kam schon die Post vom RA über den neuen KU! 😡
Gruss
